Schlagwort-Archive: Bremen

Vom Probeballon zum Gesetzentwurf: Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen Salafisten?

von Helmut Pollähne

Der Bundestag berät derzeit einen Gesetzentwurf, der die elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) „extremistischer Gefähr­der“ ermöglichen soll. Doch bereits jetzt bestehen weitgehende Möglichkeiten des eAÜ-Einsatzes gegen „Islamisten“, die – wie ein zweifelhaftes Staatsschutz-Manöver in Bremen zeigt – befürchten lassen, dass die elektronische Extremismus-Kontrolle zum Kontroll-Extremismus zu werden droht.

Ende 2011 wurde der bundesweit in den Medien als „Emir von G.“ bekannt gewordene Reneé Marc S. vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da er durchgängig auf freiem Fuß war, trat er die Strafe als sog. Selbststeller im September 2012 im Bremer Justizvollzug an. Die vollzugsinternen Beurteilungen waren zunächst positiv. Auch der Verdacht, er habe sich im Vollzug als islamistischer Missionar betätigt und Mitgefangene für den Jihad geworben, hatte sich trotz intensiver Ermittlungen und vorübergehender Sicherheitsverlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt (JVA) nicht bestätigt.[1] Zwischenzeitlich hatte sich aber der sicherheitspolitische Wind gedreht: Die SalafistInnen waren in den Fokus des Staatschutzes geraten, auch in Bremen. Der mit entsprechenden „Erkenntnissen“ bestückte Justizvollzug und die Bundesanwaltschaft traten einer – ursprünglich ins Auge gefassten – vorzeitigen Entlassung auf Bewährung entgegen: Reneé Marc S. wurde erst zum „gefährlichen Emir“ und dann zum sog. Vollverbüßer gemacht. Vom Probeballon zum Gesetzentwurf: Elektronische Aufenthaltsüberwachung gegen Salafisten? weiterlesen

Polizeirecht durch die Bremer Brille – Zum Einsatz beim Hamburger Schanzenfest

von Helmut Pollähne

Die Bremer Polizei hält es für „verhältnismäßig“, festgenommene DemonstrantInnen nicht nur zu fesseln, sondern ihnen zur Desorientierung auch abgedunkelte Brillen aufzusetzen.

Samstag, 9. September 2006: Die Hamburger Polizei hat vorsorglich um Unterstützung aus den benachbarten Bundesländern gebeten. Beim Fußball-Pokalschlager St. Pauli gegen Bayern muss sie die Fans betreuen, und nebenan steigt das alljährliche Schanzenfest. Dort macht eine Bremer Festnahmeeinheit von sich reden, die den Festgenommenen nicht nur, wie üblich, die Hände auf dem Rücken in Plastikfesseln legt: Sie setzt ihnen zusätzlich abgedunkelte Brillen auf, um sie bis zum Abtransport zu „desorientieren“.

Der Vorgang hat einiges öffentliches Aufsehen erregt und Nachfragen im politischen Raum provoziert. Es laufen nicht nur interne Ermittlungen der Hamburger Polizei, gegen die Verantwortlichen ist auch Strafanzeige erstattet worden. Die Ermittlungen gestalten sich offenbar schwierig, die Rechtslage soll sich aber – jedenfalls durch die Brille der Bremer Polizei betrachtet – einfach gestalten. Polizeirecht durch die Bremer Brille – Zum Einsatz beim Hamburger Schanzenfest weiterlesen

„Etwas von Folter …“ – Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg

von Fredrik Roggan

Dass der Eindruck habe entstehen können, beim Einsatz von Brechmitteln handele es sich um eine „alltäglich anzuwendende abschreckende Strafe statt um notwendige Beweissicherung“, das ertrage er nicht. So begründete der Leiter des Hamburger Landeskriminalamtes am 16. Januar 2002 das Rücktrittsgesuch an seinen Vorgesetzten. Wenige Tage zuvor war ein 19-jähriger Kameruner an den Folgen eines solchen Brechmitteleinsatzes gestorben.[1]

Achidi J. war am 9. Dezember 2001 unter dem Verdacht des Drogenhandels festgenommen und ins Rechtsmedizinische Institut des Hamburger Universitätskrankenhauses Eppendorf gebracht worden. Da die Polizei davon ausging, dass er die Drogenportionen verschluckt hatte, wurde der Einsatz des Brechmittelsirups Ipecacuanha angeordnet. Achidi J. warnte, dass er sterben werde. Dennoch hielten vier Polizisten den sich heftig wehrenden Mann fest, während eine Ärztin ihm – nach zwei vergeblichen Versuchen – insgesamt 30 Milliliter Brechmittelsirup und 800 Milliliter Wasser durch eine Magensonde einflößte. Danach war der junge Mann zu Boden gerutscht und regungslos liegen geblieben. Nach dreitägigem Koma war er am 12. Dezember 2001 verstorben.[2] „Etwas von Folter …“ – Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg weiterlesen