von Tobias Singelnstein
Strafverfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 Strafgesetzbuch) genießen einen zweifelhaften Ruf. Sie dauern in der Regel nicht besonders lange und enden fast nie mit einer Verurteilung. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Im Jahr 2008 wurden ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Deutschland 2.314 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet (2004: 2.113; 2000: 2.141).[1] Man kann davon ausgehen, dass sich die ganz überwiegende Mehrzahl dieser Verfahren gegen Polizisten gerichtet hat.[2] Hingegen wurden im gleichen Zeitraum nur 94 Verfahren wegen des gleichen Delikts vor einem Strafgericht verhandelt.[3] Zwar lassen sich beide Zahlen nicht unmittelbar zueinander ins Verhältnis setzen, da eingeleitete Strafverfahren nicht unbedingt im gleichen Jahr noch bis zum Gericht gelangen. Aber die Differenz zwischen beiden macht deutlich, dass der Großteil der Verfahren auf dem Weg von der Anzeigeerstattung zum Gericht verloren geht – weil sie von den Staatsanwaltschaften mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt werden.[4] Polizisten vor Gericht – Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt weiterlesen