Seit Oktober 2003 läuft beim niedersächsischen Landeskriminalamt (LKA) ein bundesweit einmaliges Projekt, das der Korruptionsbekämpfung dienen soll. Per Internet können Bürger anonym Tipps geben, wer angeblich wen wo schmiert oder welche öffentlichen Leistungen erschleicht. Sein Projekt hat dem LKA eine „tadelnde Erwähnung“ bei den diesjährigen Big-Brother-Awards eingebracht.[1]
In zehn Monaten verzeichnete das LKA bereits 15.000 Zugriffe auf dieses „Business Keeper Monitoring System“.[2] 456 Verdachtsmeldungen seien eingegangen, davon 269 mit angeblich strafrechtlicher Relevanz. Rechtskräftige Urteile gibt es noch nicht. Die Denunziationsquote soll laut LKA bei nur 5 Prozent liegen; das wären etwa 23 Fälle – 23 Fälle zu viel. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein. Im Schutz der Anonymität – LKA Niedersachsen fördert Denunziation weiterlesen →
Ausländer ohne Aufenthalt, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung aus der U-Haft entlassen werden, landen nicht in Freiheit, sondern werden ohne Haftbeschluss noch im Gerichtssaal festgenommen und in den Abschiebegewahrsam verfrachtet.
Die Videoaufnahme wird später zeigen, wie der Algerier A. und sein Bekannter in der Damenabteilung eines Kaufhauses herumspazieren, mehr nicht. Für die Polizeibeamten einer Spezialeinheit, die auf Taschendiebstähle spezialisiert ist, ist dies Verdacht genug, um die beiden Männer festzunehmen. Am 16. November 2003 erlässt der Richter den Haftbefehl. Die Haftprüfung hat keinen Erfolg, A. hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Er ist erst drei Tage vorher eingereist und kann nur eine gefälschte französische Identitätskarte vorweisen. Um die Abschiebung aus der Haft zu sichern, hat die Ausländerbehörde nachgedoppelt und zusätzlich einen Abschiebehaftbeschluss bis zum 28. Dezember erwirkt. Die Kette der Vollstrecker – Was zählt das Freiheitsrecht von Nichtdeutschen? weiterlesen →
Im Februar 2004 haben die Regierungsfraktionen und das Bundesjustizministerium einen Diskussionsentwurf zur Reform des Strafverfahrens (DE) vorgelegt.[1] Der Entwurf sieht u. a. vor, die Verteidigung stärker an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren zu beteiligen. Ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung.
Das Wort „Strafverfahrensänderungsgesetz“ stand in den letzten Jahrzehnten für den kontinuierlichen Abbau der Rechte der Verteidigung. Dieser Abbau erfolgte großenteils implizit durch eine Ausdehnung polizeilicher Ermittlungsbefugnisse, teilweise aber auch ganz offen. Der im Februar vorgelegte Diskussionsentwurf der rot-grünen Regierungsfraktionen und des Bundesjustizministeriums verspricht nun eine Richtungsänderung. Reform des Strafverfahrens – Ein Schritt in die richtige Richtung? weiterlesen →
Seit Jahren wird eine Gesamtnovellierung der strafprozessualen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) diskutiert. Wenn auch mit unterschiedlichen Zielen, stimmen Strafverfolgungsbehörden, Verteidigerinnen und Verteidiger, Gerichte, Lehre und Gesetzgeber überein, dass die TKÜ in „ein harmonisches Gesamtsystem der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmethoden einzugliedern“ sei.[1]
Die Diskussion hat in jüngster Zeit eine neue Qualität erreicht, nachdem eine Untersuchung des Freiburger Max-Planck-Instituts (MPI) einerseits und eine Studie unter Leitung der Bielefelder Professoren Backes und Gusy[2] andererseits erstmals aussagekräftiges empirisches Material geliefert hatten. In der Begründung ihres Gesetzentwurfs zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g und 100h der Strafprozessordnung (StPO) bezieht sich die Bundesregierung zumindest auf die MPI-Studie ausdrücklich. TK-Überwachung: noch keine Reform – Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO verlängert weiterlesen →
Die straf- und strafverfahrensrechtliche Rechtssetzung auf EU-Ebene ist einseitig von den Vorstellungen von Strafverfolgungsbehörden geprägt. Ideologischer Hintergrund ist die Behauptung eines „Grundrechts auf Sicherheit“, das benutzt wird, um angeblich effiziente Verfahrensabläufe innerhalb eines vereinigten Europas in Strafsachen herbeizuführen. Die Beschuldigtenrechte werden dabei auf dem Altar einer behaupteten „Effizienz der Strafverfolgung“ geopfert.
Der im Juli 2002 verabschiedete Europäische Haftbefehl war zwar ein wichtiger Markstein, aber nicht der Anfang einer Rechtssetzung in Sachen Strafrecht auf europäischer Ebene.[1] Zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge über die Rechtshilfe in Strafsachen und über die Auslieferung war es bereits in den 50er Jahren gekommen – seinerzeit allerdings im Rahmen des Europarats. Die Strafrechtssetzung in der EU – Im eisernen Griff der Strafverfolgungsbehörden weiterlesen →
Der Kampf gegen den Terrorismus wird seit dem 11. September 2001 militärisch, polizeilich, politisch und juristisch geführt. Dabei bleiben Bürger- und Menschenrechte regelmäßig auf der Strecke. Die bisherigen Strafverfahren gegen mutmaßliche Terrorhelfer in Deutschland sind keine Ausnahme.
Zur effizienten Bekämpfung der vermeintlich zunehmenden und sich perfektionierenden „organisierten Kriminalität“ brauche es ausgedehnte polizeiliche Befugnissen, den Einsatz technischer Mittel und Verdeckte Ermittler. So schallt es seit Jahren aus den Reihen der RepressionstrategInnen. Dass die Erfolge im Zweifel bescheiden sind, zeigt das folgende Beispiel aus der Strafverfolgungspraxis.
Im Frühjahr 2004 wird das Landgericht Berlin drei Männer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen siebeneinhalb und neun Jahren verurteilen. Die Geschichte ihres Falles beginnt damit, dass einer der drei einen Arbeitskollegen anspricht, der – wie er selbst – im schlecht bezahlten privaten Sicherheitsgewerbe arbeitet. Er fragt, ob dieser nicht junge deutsche Männer kenne, die gegen gutes Geld für ein paar Tage nach Südamerika fliegen und auf dem Rückweg „Stoff“ in die Niederlande bringen könnten, wo die „Ware“ dann von anderen Personen in Empfang genommen würde. Der Kollege geht prompt zur Polizei, wird dort mit seiner Geschichte jedoch zunächst weggeschickt. An der Wache hält man ihn dann doch noch zurück und fragt, ob er (im Folgenden: Zeuge X) bereit sei, „ggf. aktiv mit der hiesigen Dienststelle zusammenzuarbeiten“, insbesondere seinem Kollegen einen von der Polizei gestellten „Scheintransporteur“ vorzustellen. Er bejaht dies.[1]Außer Spesen nichts gewesen – Polizeilich bestellte Drogenlieferung weiterlesen →
Die EU setzt inzwischen eine Vielzahl von Instrumenten ein, um unerlaubte Zuwanderer weit vor den Grenzen Europas – spätestens aber auf dem Mittelmeer – davon abzuhalten, nach Europa zu gelangen. Die entscheidende Frage aber, wie mit Flüchtlingen umgegangen werden soll, die bei solchen außereuropäischen Polizeieinsätzen aufgegriffen werden, kann die EU bislang nicht beantworten.
Seit der Sitzung mit seinen EU-KollegInnen Mitte Juli 2004 wird Bundesinnenminister Otto Schily nicht müde, seiner Sorge Ausdruck zu verleihen „über die große Zahl derer, die sich in oft seeuntüchtigen Booten auf den Weg nach Europa machen und dabei Leib und Leben riskieren“. Um das tausendfache Sterben auf dem Mittelmeer zu stoppen, schlug der Minister zwar auch vor, die Kapazitäten zur Seenotrettung zu verbessern. Sein Hauptinteresse liegt aber auf einem anderen Gebiet: Die Schleusung heimlicher MigrantInnen auf dem Seewege müsse „verstärkt bekämpft werden“. Hierzu sei „eine verstärkte Kooperation mit allen Anrainerstaaten des Mittelmeeres, insbesondere den nordafrikanischen Staaten“ nötig. Für die auf See aufgegriffenen Personen empfahl Schily Aufnahmeeinrichtungen „außerhalb der Grenzen Europas“ – z. B. in den nordafrikanischen Mittelmeerländern.[1]Mehr als nur ein Schlag ins Wasser – Die EU intensiviert die Kontrollen ihrer Seegrenzen weiterlesen →
In den vergangenen zwei Jahrzehnten war das Strafverfahrensrecht einer Serie von Veränderungen unterworfen, die vor allem der Polizei einen Machtzuwachs im Ermittlungsverfahren brachten. Die Strafprozessordnung, die einst als Magna Charta der Beschuldigtenrechte galt, wurde ins Recht der Inneren Sicherheit eingemeindet.
Wer die ersten Seiten des Kommentars von Meyer-Goßner zur Strafprozessordnung (StPO) aufschlägt, wird sich die Augen reiben.[1] Hier findet man eine Übersichtstabelle über die Änderungen der StPO seit ihrer Einführung 1877: Von den insgesamt 149 Änderungsgesetzen fallen 120 in die Geschichte der Bundesrepublik. Von denen wiederum wurden 91 seit der Strafprozessreform von 1974 und 74 seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 1983 verabschiedet.
Welp konstatierte schon 1994, die StPO habe mittlerweile nur noch die Stabilität einer „Ausführungsverordnung zum Einkommenssteuergesetz“.[2] Dass ein Gesetzeswerk wie dieses in relativ kurzer Zeit so oft geändert wurde, ist eines. Etwas anderes ist, dass es sich bei den Veränderungen keineswegs nur um irgendwelche Detailanpassungen gehandelt hat, sondern zum Teil um tiefe Einschnitte. Verpolizeilichung des Strafverfahrens – Eine Gesetzgebungsbilanz weiterlesen →
Wenn es nur will, schafft es das Parlament, in Gesetzen geschlechtsneutrale Begriffe zu verwenden und damit zumindest auf dem Papier deutlich zu machen, dass das Volk zur Hälfte weiblich ist. Diese Leistung ist dem (zu überwiegenden Anteilen männlichen) Gesetzgeber jüngst im Justizmodernisierungsgesetz gelungen: Dieses Gesetz befördert die PolizistInnen im Strafprozessrecht von „Hilfsbeamten“ der Staatsanwaltschaft zu veritablen „Ermittlungspersonen“. Das ist die sprachliche Emanzipation.
Für die reale Emanzipation der vormaligen HilfsbeamtInnen von der angeblichen „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ haben die GesetzesmacherInnen – unabhängig von der parteipolitischen Couleur der jeweiligen Mehrheit – in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gesorgt, indem sie ihnen ständig neue Befugnisse zuschanzten. Machtlos war die Polizei nie. Sie verfügte immer über mehr Informationen als die Staatsanwaltschaft, sie machte (und macht) die ersten Vernehmungen, ihre Hypothesen über den Tathergang und die Täterschaft geben dem Ermittlungsverfahren eine Richtung und sind später nur schwer zu korrigieren. Editorial weiterlesen →
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