Schlagwort-Archive: Parlamentarisches Kontrollgremium

Verdachtslose Rasterfahndung des BND – Eine Zehnjahresbilanz 2002-2012

von Jürgen Scheele

In seinen jährlichen Berichten publiziert das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages auch Zahlen über die strategische Telekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Je für sich haben die immer gleich gehaltenen „Unterrichtungen“ wenig Aussagekraft. Eine Auswertung über einen Zeitraum von zehn Jahren lässt jedoch Muster erkennen.[1]

Gegenstand der folgenden Auswertung sind Art, Umfang und Entwicklung der strategischen Fernmeldeüberwachung des BND nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes (G 10). Diese betrifft die Überwachung von internationalen Telekommunikationsverkehren, die von oder nach Deutschland geführt werden. Nicht erfasst sind folglich die strategischen Kontrollen der Telekommunikation in sogenannten Individualmaßnahmen (§ 8 G 10), die bei Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (z.B. in Entführungsfällen) angeordnet werden können. Ebenfalls nicht erfasst ist die strategische Überwachung der Telekommunikation im „offenen Himmel“, d.h. von Telekommunikationsverkehren, die ihren Ausgangs- und Endpunkt jeweils im Ausland haben. Zahlen zum Umfang dieser nicht den Regularien des G 10 unterliegenden Überwachung des Auslands sind nicht bekannt. Verdachtslose Rasterfahndung des BND – Eine Zehnjahresbilanz 2002-2012 weiterlesen

Unfall NSU? Falsche Interpretationen und übliche Lösungen

von Heiner Busch

Die Bundesregierung und die etablierten Parteien haben sich längst festgelegt: Mangelnde Koordination, fehlender Informationsaustausch und unklare Kompetenzen seien die Gründe für das Versagen der Sicherheitsbehörden angesichts der Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen. Dementsprechend sehen auch ihre Folgerungen aus.

Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) und die Arbeit der „Sicherheitsbehörden“ beschäftigen derzeit mehrere parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Jener des Bundestages wurde im Januar 2012 nach dem üblichen Gerangel zwischen Regierung und Opposition eingesetzt. Das Innenministerium Thüringens – jenes Bundeslandes, aus dessen Neonazi-Szene der NSU hervorgegangen ist – beauftragte zunächst ein Dreiergremium unter Leitung des ehemaligen Bundesrichters Gerhard Schäfer mit einem Gutachten,[1] bevor der Landtag ebenfalls Ende Januar einen Untersuchungsausschuss auf die Beine stellte. Die Parlamente Sachsens und Bayerns zogen im März bzw. im Juli nach. Unfall NSU? Falsche Interpretationen und übliche Lösungen weiterlesen