von Heike Kleffner
Seit November 2015 tagt der zweite Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex im Bundestag. Die Erwartungen und die Fülle der Themen, mit denen sich das Gremium befassen sollte, waren und sind hoch. Denn im Mittelpunkt der offenen Fragen steht das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die mediale und öffentliche Anteilnahme an der Arbeit der acht Abgeordneten unter dem Vorsitz von Clemens Binninger (CDU) und seiner Stellvertreterin Susann Rüthrich (SPD) ist bislang weitgehend ausgeblieben – ganz im Gegensatz zum ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dessen Arbeit von Anfang an Gegenstand intensiver politischer, medialer und öffentlicher Debatten war.
Dabei zweifelt kaum jemand an der Notwendigkeit eines zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten vor dem Oberlandesgericht (OLG) München läuft zwar seit nunmehr drei Jahren und ist inzwischen weit fortgeschritten. Fünf parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) im Bund und in den Ländern sind abgeschlossen, und derzeit laufen sechs weitere.[1] Dennoch fehlen noch immer schlüssige Antworten auf die zentralen Fragen im NSU-Komplex: Staatsräson versus Aufklärung: Der 2. Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU weiterlesen