Anläßlich der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 03. Mai 1991 in Bonn wurden unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der AG Kripo, der Leiter der Behörden für Verfassungsschutz sowie der Arbeitskreise II und IV der IMK folgende Grundsätze für die Terrorismusbekämpfung beschlossen:
1. Die andauernde terroristische Bedrohung, insbesondere durch die „RAF“, erfordert eine weitere Koordinierung, Konzentration und Bündelung der Bekämpfungsmaßnahmen in Gemeinsamkeit von Bund und Ländern sowie die konsequente bundesweite Durchführung aller Maßnahmen.
Betr.: Haushaltsentwurf 1991 – Kapitel 0610 (BKA)
hier: Realisierung der Personenschutzkonzeption des BKA
2. Personeller und materieller Bedarf für das Personenschutzkonzept
Der personelle und materielle Bedarf ist abhängig von der Zahl der Schutzpersonen. Gegenwärtig führt das BKA Schutzmaßnahmen für insgesamt 83 gefährdete Personen durch.
Auf der Grundlage der (…) Personenschutzkonzeption besteht hierfür folgender Gesamt-Personal- und Fahrzeugbedarf: Dokumentation weiterlesen →
ANTRAG1
für die Sitzung des Innenausschusses am 15.1.1992
zu TOP 7: Gauck-Behörde/Stasi-Unterlagen
Der Ausschuß möge beschließen:
Der Bundestags-Innenausschuß
1. dankt Herrn Gauck und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für ihren Arbeitseinsatz und ihr Bemühen, die Fülle von Auskunfts- und Einsichtsanträgen ab Inkrafttreten des „StUG“ angemessen zu bewältigen. Dokumentation weiterlesen →
Errichtungsanordnungen, Dateibeschreibungen etc. sind in ihrer nüchternen bürokratischen Formulierung selbst für Eingeweihte nicht immer auf den ersten Blick in ihrem ganzen Ausmaß zu erkennen. Dennoch sind sie auch für interessierte Laien durchaus aufschlußreich. Der Dokumentation auf Seite 46 sind deshalb zunächst einige inhaltliche Erläuterungen und Erklärungen vorangestellt. Arbeitsdatei PIOS – Innere Sicherheit (APIS) – Erläuterungen zur Dokumentation der Errichtungsanordnung weiterlesen →
PIOS-Systeme sind Arbeitsdateien, die der „Verdachtsverdichtung“ dienen. Hierzu enthalten sie u.a. eine Vielzahl noch nicht recherchierter Informationen zu Personen, auch wenn diese weder Beschuldigte noch Verdächtige, sondern lediglich „andere Personen“ sind. Ziel der Speicherung ist dabei nicht die Person an sich, ihr vermuteter oder beweisbarer Tatbeitrag, sondern die Sachaufklärung.
Die APIS ist eine Verbunddatei im Sinne der Nr. 2.1 der Richtlinien für die Errichtung und Führung von Dateien über personenbezogene Daten beim Bundeskriminalamt (Dateienrichtlinien).
2 Zweck der Datei
2.1 Die APIS wird beim Bundeskriminalamt automatisch geführt und dient der Verhütung und Aufklärung folgender Straftatengruppen soweit Verdacht besteht, daß mit der Straftat Ziele i.S. der Nr. 1 KPMD-S1 verfolgt werden, durch Ordnung, Sortierung und Auswertung der aufgrund der Zuständigkeiten des polizeilichen Staatsschutzes einschließlich eigener Aufgabenerfüllung des BKA ( 2, 5, 9 und 10 BKAG) erlangten Erkenntnisse: Dokumentation weiterlesen →
Aktionsprogramm zur Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit und der Bemühungen bei der Bekämpfung des Terrorismus oder anderer Formen des organisierten Verbrechens
Dieses Dokument schlägt eine Synthese der zwischen den Polizei- und Sicherheitsdiensten erwogenen Vorkehrungen vor, damit diese eine wirksamere Vorbeugung und Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus, des Drogenhandels oder aller Formen des Verbrechens, einschließlich der organisierten illegalen Einwanderung, durchführen können. Dokumentation weiterlesen →