Aus Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia und seine Inhaftierung in der Türkei haben KurdInnen am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Konsulat in Berlin zu besetzen. Vier TeilnehmerInnen dieser Aktion wurden dabei von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Obwohl die Ereignisse selbst nach wie vor nur in Umrissen bekannt sind, muß sich auch ein Informationsdienst wie Bürgerrechte & Polizei in dieser Sache zu Wort melden. Wir können dabei nur Fragen stellen – allerdings sehr dringliche und Konsequenzen anmahnende.
Eine Kurdin und drei Kurden kamen am 17. Februar 1999 ums Leben. Sie wurden von zwei israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren primär beobachtend zugegen. Das Ereignis ist nur in den Bruta facta geklärt, nicht in seinem Hergang. Trotz vieler richtiger Fragen in der seriösen Presse und trotz der Fragen, die vor allem die Anwälte der inhaftierten KurdInnen gestellt haben, besteht die Gefahr, daß bald anläßlich neuer Ereignisse die nötige Aufklärung und die nötigen Konsequenzen bestenfalls auf die lange Bank geschoben werden – bis sich nur noch ExpertInnen darum kümmern und sich der Ereignisse erinnern. Im schlimmeren, aber nicht unwahrscheinlichen Falle wird die mögliche Aufklärung versäumt und bestehen die Konsequenzen allein darin, kurdische Flüchtlinge hinfort noch schneller abzuschieben, Demonstrationen möglichst nicht zuzulassen, das Polizeirecht zu veschärfen oder – da dieses de lege lata vollkommen ausreicht – verschärft zu interpretieren u.ä.m.
Die andere Gefahr besteht darin, daß das „Kurdenproblem“, soweit es in nicht unerheblichem Maße die BRD und andere Länder der EU angeht, weiterhin vor allem als Polizei- und Abschiebeproblem behandelt wird, überall dort jedenfalls, wo Kurdinnen und Kurden als ArbeitsmigrantInnen oder Asylsuchende in irgendeiner Weise politisch und/oder kriminell auffällig werden. Dieser politische Mißbrauch der Polizei, ihr Gebrauch an Stelle von erforderlicher Politik, kurzum als Ersatzpolitik, ist im Zusammenhang der Ereignisse rund um die Verschleppung und Verhaftung von Herrn Öcalan durch den türkischen Geheimdienst klar und deutlich festzuhalten.
Im folgenden kann aus Platzgründen nur auf das tödliche Ereignis am 17.2.1999 in Berlin eingegangen werden. Das ist der Sache nach falsch. Auch wir erwecken damit den Anschein, als könne dieses Ereignis, als könne vor allem die jeweils genau zu bezeichnende und zu differenzierende Gewalt mancher KurdInnen unmittelbar erklärt werden. Obwohl (physische) Gewaltakte aller Art fast immer zur unmittelbaren Reaktion reizen, sind sie in aller Regel hochgradig vermittelt. Das heißt, sie werden von Bedingungen produziert, die sich dem direkt hinsehenden Auge und der unmittelbaren Beurteilung entziehen. Diese allgemeine Feststellung gilt insbesondere für Gewaltakte, so sie von Kurden individuell oder kollektiv ausgehen. Will man formell privater Gewalt nicht mit neuer, diesmal formell öffentlich-staatlicher Gewalt begegnen, will man einerseits verstehen, wie es zu solchen gewalthaften Eruptionen beispielsweise nach der Entführung und Verhaftung Abdullah Öcalans gekommen ist, und will man andererseits zukünftige Gewalt, nicht zuletzt auch gegen Kurdinnen und Kurden vermeiden, dann muß man den türkischen, den internationalen und nicht zuletzt den deutschen Kontext der „Kurdenfrage“ als Frage an viele Staaten und deren Regierungen analysieren. Erst vor dem Hintergrund solcher rücksichtslosen Analysen, die keine staatlichen Interessen vorab akzeptieren und darum einäugig erfolgen, lassen sich politische, statt gewalttätiger Lösungen anstreben. Letztere bestehen auch und vor allem darin, daß die menschenrechtlich legitimen Interessen der KurdInnen gewaltförmig negiert und notfalls gewalthaft unterdrückt werden.
Die Ereignisse in und um das Konsulat – Feststehendes
Von dem, was am 17.2.1999 im und um das israelische Konsulat in Berlin geschah, stehen nur die gröbsten Fakten und die unmittelbaren Folgen – der Tod von vier Menschen – wirklich fest.
„Die Obduktionen ergaben, daß Ahmet Acar (24) durch einen Beckensteckschuß starb, Mustafa Kurt (28) wurde von einem Projektil in die rechte hintere Brustseite getroffen. Die 18jährige Sema Alp wurde zweimal getroffen: im Hinterkopf und unterhalb des linken Schulterblatts. Siman Karakus (26) starb erst am vergangenen Samstag an einem Querschläger, der ihn in den Nacken traf.“[1]
Fest stehen weiter die unmittelbaren Täter – zwei israelische Sicherheitsbeamte des Konsulats – sowie Ort und Zeit, das israelische Generalkonsulat in Berlin am 17.2.1999 zwischen 13.30 und 14.00 Uhr.[2]
Konfusion und Widersprüche
Sonst ist nahezu alles offen; teils konfus, teils widersprüchlich. Daß dem so ist, liegt nicht primär daran, daß gewalttätige Auseinandersetzungen gerade die unmittelbar Beteiligten hochgradig uninformiert lassen bzw. zu panischen Projektionen, ja Erfindungen aller Art motivieren. Daß dem so ist, rührt vielmehr vor allem daher, daß die aktiv und passiv am Ort des Geschehens Beteiligten, der an und für sich vergleichsweise übersichtlich ist, hochgradig an ihrer eigenen Wahrnehmung samt Interpretation, an ihrer Interpretation samt Wahrnehmung interessiert sind.
Insbesondere spielen die jeweils „höherrangigen Interessen“ der hintergründig beteiligten Institutionen eine maßgebliche Rolle. Als da sind:
- die Angehörigen des israelischen Konsulats, insbesondere die beiden Sicherheitsbeamten – hintergründig: der Staat Israel;
- die am Ort befindlichen Berliner Polizeibeamten – hintergründig: die Berliner Polizei insgesamt; der Innensenator und die Berliner Landesregierung samt ihren Parteien; schließlich der Bundesinnenminister und die Bundesregierung;
- die an der versuchten Besetzung des Konsulats beteiligten Kurdinnen und Kurden – hintergründig: ihre Verteidiger; diverse kurdische Gruppen; „die“ Sache der Kurden.
Darum ist selbst die an sich leicht zu klärende Frage offen, wer von der bundesdeutschen Polizei und wer von den Kurden verletzt worden ist.
Fragen über Fragen
Fragen über Fragen im unmittelbaren Kontext und im Kern des Ereignisses (Fragen die noch unterzudifferenzieren sind):[3]
- Wer von israelischer, wer von Berliner Seite (Innensenat/Polizei) wußte wann, daß ein Sturm kurdischer Gruppen auf das Konsulat anstehe? Und wer hat wen wann informiert? Immerhin hat der Berliner Innensenator Eckart Werthebach „vor dem Abgeordnetenhaus einräumen müssen, daß er zwei schriftliche Hinweise aus dem Bundeskriminalamt falsch eingeschätzt habe. Er habe darin ,abstrakte Sicherheitsanalysen` und keine ,konkreten Gefährdungszuweisungen` gesehen“.[4]
- Wann kamen Berliner Polzeibeamte in welchen Abständen und in welcher Zahl an den Ort des Geschehens?
- Wann sind KurdInnen wie in welcher Zahl mit welchen Mitteln aufgetreten, in welcher Weise und in welcher Folge sind sie ins Konsulatsgebäude eingedrungen, wo sind sie in welcher Zahl eventuell mit welchen Droh- oder eingesetzten Mitteln hingegangen?
- Wie haben welche Angehörige des israelischen Konsulats auf die ankommenden, die andrängenden (?), die anstürmenden (?) Kurden reagiert?
- Vor allem und für eine Kurdin und drei Kurden lebensentscheidend: wer von den zwei Sicherheitskräften hat wann, in welcher Situation und in welcher Weise, wie viele Schüsse in welcher Folge abgegeben? Gab es einen Warnschuß? Wurden Schüsse nur innerhalb des Gebäudes abgegeben? Waren die beiden Sicherheitskräfte unmittelbar bedroht (oder einer von ihnen)? Hat ein Kurde oder haben mehrere um die Waffe eines der Sicherheitsbeamten gerungen? Wie waren die Sicherheitskräfte ausgebildet; wie lautete ihr Auftrag?
- Gab es zwischen den beteiligten Gruppen – Konsulatsangehörigen, Sicherheitskräften, Berliner PolizeibeamtInnen und KurdInnen – eine Art Ereignisdynamik, derart etwa, wie sie von kurdischer Seite behauptet wird: Die anwesenden Kurden seien schnell und ohne andere eigene Möglichkeit, sich zu verhalten, zwischen die israelischen Sicherheitskräfte und die nachdrängende Berliner Polizei eingeklemmt worden?
Es liegt eine Fülle zitabler Evidenz vor. Indes, all die Offenkundigkeiten widersprechen sich, je nach Augeninteressenquelle. Solche Widersprüchlichkeiten heben an mit der Zahl der abgefeuerten Schüsse. Sie enden bei den drei am meisten bohrenden Fragen:
- Handelten die israelischen Sicherheitskräfte in einer vergleichsweise eindeutigen Notwehrsituation? Wenn diese gegeben gewesen sein sollte: waren die Art ihrer Schüsse (Warnschüsse oder nicht), war deren Zahl und war deren Richtung (Brusthöhe, Kopf oder Beine) notwendig?
- Ist das israelische Konsulat von der Berliner Polizei unzureichend geschützt worden? Schon bevor das Ereignis begann und dann trotz der Unterzahl der Polizeibeamten während desselben? Haben sich die Polizeibeamten am Ort möglicherweise Konflikt verschärfend und nicht entschärfend verhalten? Liegt ein schuldhaftes Versäumnis vor, da vorher zuhandene Informationen fahrlässig oberflächlich interpretiert worden sind und nicht sofort gefahrangemessen gehandelt worden ist?
- Wie ist die Gruppe der Kurdinnen und Kurden einzuschätzen, die die Botschaft bedrängte und in sie hineindrängte? Waren diese Leute zu allem entschlossene Gewalttäter? Welche Absicht verfolgten sie eventuell mit ihrer Gewalt? Oder wäre es denkbar gewesen, von deutscher Polizeiseite aus zuerst, gewaltfreie Auswege aus dem sich anbahnenden Konflikt zu finden, bevor sich derselbe mörderisch zugespitzt hatte?
Berliner und Überberliner: die bundespolitischen Folgen
Die Kommentatorin der Süddeutschen Zeitung („eve“) hat Recht: „Die Öffentlichkeit (vor allem die Angehörigen der Toten im engeren und weiteren Sinne, WDN) hat ein Recht darauf, so genau wie möglich zu erfahren, was wirklich am 17. Februar im Bereich des israelischen Generalkonsulats in Berlin geschehen ist. Auch wenn die Aussagen der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten in den entscheidenden Punkten der Darstellung der israelischen Sicherheitsbeamten widersprechen. Auch wenn nach diesen Berichten und Obduktionsbefunden von einer Notwehrsituation der israelischen Sicherheitsbeamten nicht mehr gesprochen werden kann. Auch wenn die Sicherheitskräfte durch ihren diplomatischen Status vor weiteren Ermittlungen und vor einem Verfahren geschützt sind. Auch wenn man in diesem Land mit Israel (aus guten, meist durchschlagenden Gründen, WDN) nur sehr ungern einen Konflikt hat. Und auch wenn die Berliner Polizei, möglicherweise wegen der rätselhaften Informationspolitik der Israelis, mit viel zu wenig Beamten am Einsatzort war.“[5]
Um solcher notwendiger Ermittlungen willen ist ein Doppeltes erforderlich. Zum ersten müssen die Voraussetzungen aufdeckender, nicht vertuschender Ermittlungen dadurch geschaffen werden, daß deren erstrangige politische Bedeutung anerkannt wird. Die Voraussetzungen müssen Bundeskanzler, Außenminister und Regierender Bürgermeister von Berlin zusammen mit dem Ministerpräsidenten Israels in aller Offenheit, mit allem möglichen Entgegenkommen und einschließlich des Risikos begrenzter Konflikte suchen. Hierbei ist klar und eindeutig, daß israelische Konsulate und ähnliche Einrichtungen samt ihrer Angehörigen eines besonderen Schutzes sicher sein müssen – eines Schutzes, der bundesdeutsch zu gewährleisten ist. Dann können und müssen sich auch Konsulate und Botschaften an bundesdeutsche Rechtsstandards halten. Die Bundesrepublik muß nachdrücklich deutlich machen, daß Konsulate und Botschaften trotz ihres Sonderschutzes und der Sonderstellung ihrer Angehörigen keine rechtsfreien Räume darstellen.
Zum anderen ist ein möglichst unabhängiger Untersuchungsausschuß einzurichten, von bundesdeutscher Seite initiiert, der binnen eines halben Jahres einen umfassenden Bericht vorzulegen hat. In diesem Bericht müssen alle Quellen, alle Informationsverweigerungen, alle eindeutigen und alle mehrdeutig bleibenden Ereignisverhalte u.ä.m. klar und deutlich publiziert werden. Mitglieder des möglichst kleinen Ausschusses sollten aus allen drei hauptsächlich beteiligten Gruppen gewählt werden. Wenigstens vier weitere Mitglieder samt Vorsitzender/Vorsitzendem sollten kompetente KriminologInnen, JuristInnen oder PolizeiforscherInnen sein. Auch bei diesen ist darauf zu achten, daß sowohl Personen kurdischer, israelischer und deutscher Provenienz beteiligt sind, ohne eine staatliche Seite zu vertreten.
Ein Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses könnte zu einer notwendigen Klärung nicht zureichend beitragen. Wenn dieser Ausschuß – wie die Fraktionsspitze der Berliner Grünen fordert – die Frage klären soll, ob die Berliner Polizei „hauptstadtfähig“ sei,[6] bewegt er sich bereits auf der falschen Untersuchungsfährte.
PS.:
Die vielfältigen demonstrativen Ereignisse in der Bundesrepublik nach der Entführung Abdullah Öcalans demonstrieren ihrerseits zwei Sachverhalte. Zum einen, daß die Art der Demonstrationen – in diesem Fall kurdischer – und die Frage, ob sie zu gewalttätigen Akten führen, in hohem Maße vom Verhalten der zuständigen politischen und polizeilichen Vertreter abhängen. „Jede Kurdendemonstration ist anders,“ schreibt Martin Klingst zu Recht.[7]
Die oft befolgte Devise des Wiesbadener CDU-Abgeordneten A. Klein – „Wenn der Staat sich wie in Wiesbaden als starker Staat darstellt, ufert das nicht so aus“[8] – ist eindeutig empirisch falsch, von der menschenrechtlich demokratischen Verfehlung ganz zu schweigen. Zum anderen belegt der Umstand, daß politisch-polizeiliche RepräsentantInnen in Frankfurt, Düsseldorf und anderwärts nicht nach Kleins Devise verfuhren, daß die Kurdenfrage innerbundesrepublikanisch systematisch falsch als Polizei- und Abschiebefrage behandelt und damit Gewalt in mehrfacherweise staatlicherseits mitproduziert wird. Dadurch drücken sich die Regierungen der Länder und des Bundes auch außerhalb der Bundesrepublik um die „Kurdenfrage“ herum. Sie schieben dieselbe als innertürkische Frage ab. Sie sind sogar bereit, die „Garantien“ der türkischen Regierung zu akzeptieren, Gerichtsverfahren gegen Kurden einschließlich des gegen Abdullah Öcalan würden „fair“ verlaufen. Wie können bundesdeutsche, verfassungsgebundene Regierungen nur sich und die eigene Bevölkerung so täuschen (wollen).