Literatur

Zum Schwerpunkt

Seit wir uns 1998 in zwei Schwerpunktheften (CILIP 60 und 61, H. 2 und 3/1998) unter der Überschrift „Überwachungstechnologien“ mit einem Aspekt des Themas „Polizei und Technik“ beschäftigten, haben sich die technischen Möglichkeiten wie ihr Gebrauch innerhalb der Polizeien rasant weiterentwickelt. Dieser schnelle Wandel, der Einzug fortgeschrittener Techniken in die meisten polizeilichen Arbeitsbereiche und die komplizierten Funktionsweisen sind vermutlich verantwortlich dafür, dass es weder eine Bestandsaufnahme der polizeilichen Techniknutzung in Deutschland gibt, noch eine aktuelle Analyse im Hinblick darauf, wie die modernen technischen/technologischen Potentiale die Polizei selbst und ihre gesellschaftliche Rolle verändern. Angesichts dieser Literatur- und Forschungslage beinhalten auch die folgenden Hinweise nur Teile eines unvollständigen Puzzles. Auf die Literatur zur Entwicklung „intelligenter“ und „weniger tödlicher“ Waffen haben wir (aus Platzgründen) verzichtet. Veröffentlichungen, die sich auf einzelne, in diesem Heft genauer vorgestellte Techniken beziehen, sind in den Fußnoten der entsprechenden Artikel aufgeführt.

Sack, Fritz; Nogala, Detlef; Lindenberg, Michael: Social Control Technologies. Aspekte und Konsequenzen des Technikeinsatzes bei Instanzen strafrechtlicher Sozialkontrolle im nationalen und internationalen Kontext, Hamburg 1997 (unveröffentlichter Forschungsbericht)

Nogala, Detlef: Social Control Technologies. Verwendungsgrammatiken, Systematisierung und Problemfelder technisierter sozialer Kontrollarrangements, Berlin 1998 (Dissertation, nur als Microfiche in Bibliotheken erhältlich)

Beide Schriften, die aus einem von der VW-Stiftung finanzierten Forschungsprojekt resultierten, sind für alle unverzichtbar, die sich mit „Polizei und Technik“ beschäftigen wollen. Sie geben einen Überblick über die Einsatzbereiche der Technologien sozialer Kontrolle – von der Alarmierung bis zur elektronischen Fußfessel, von der Datenverarbeitung bis zur Bewaffnung. Obwohl die Darstellungen im Einzelnen von der technischen Entwicklung überholt sind, ist deren systematische Aufbereitung nach wie vor lehrreich. Zudem beschränken sich die Arbeiten nicht auf die technische Ebene, sondern sie untersuchen die gesellschaftlichen Folgen technikgestützter Sozialkontrolle.

Hetger, Erwin: Chancen und Risiken neuer Techniken, in: Die Polizei 94. Jg., 2003, H. 12, S. 333-337

Der aktuelle Aufsatz des baden-württembergischen Landespolizeipräsidenten steht symptomatisch für die polizeiliche Wahrnehmung des „Technik-Problems“. Ausgangspunkt bilden die Kriminalitätsgefahren, die den neuen (insbesondere) Kommunikationstechnologien innewohnen: neue Delikte und neue Begehungsformen durch die Möglichkeiten des Internet. Verschlüsselungsprogramme und moderne Internetzugänge stellten die Polizeien vor erhebliche Ermittlungsprobleme. Diesen „Risiken“ werden die in der technischen Entwicklung liegenden Chancen für die Polizei gegenübergestellt: Diese lägen, so Hetger, „auf nahezu allen Ebenen wie bspw. im Bereich der Prävention, Repression, Öffentlichkeitsarbeit … Aus- und Fortbildung“. Einzelne Techniken werden im Folgenden kurz vorgestellt: DNA-Analytik, Sicherung digitaler Spuren, biometrische Identifizierung, Videoüberwachung, Kfz-Kennzei­chenlesesysteme, Fahndungen und Anzeigenerstattung per Internet. Wo erforderlich, müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Bestimmungen neu fassen, um die technischen Potentiale voll nutzen zu können. Wie weit die technischen Möglichkeiten reichen, wird an der kurzen Aufzählung „digitaler Spuren“ deutlich: Diese fielen nicht allein im Internet an, sondern auch in Telefonapparaten, in digitalen Video- und Fotokameras, im Scheck- und Kreditkartenverfahren, in der modernen Fahrzeugtechnik … Dass den „Spurenverursachern“ entweder ihre Spuren nicht bewusst seien oder ihnen das Know-how fehle, sie zu beseitigen, sei „für die Po­li­zei ein glücklicher Umstand, den es für die Ermittlungen zu nutzen gilt“.

Knecht, Wolfgang: Modernisierung der technischen Ausstattung der Polizei Baden-Württemberg, in: Deutsches Polizeiblatt 20. Jg., 2002, H. 5, S. 32-35

In diesem Beitrag wird das „Technik-Zukunftsprogramm“ beschrieben, durch das die technische Ausstattung und Ausrüstung der baden-württem­bergischen Polizei bis zum Jahr 2005 „umfassend und nachhaltig“ erneuert werden soll. Das auf sieben Jahre angelegte Investitionsprogramm hat einen Umfang von 341 Mio. Euro. Durch diese Mittel werden neue Autos, Boote und Hubschrauber angeschafft. Über 10.000 Schutzwesten und rund 25.000 neue Pistolen werden gekauft. Im Bereich der Datenverarbeitung werden alle Dienststellen „mit einer Vollverkabelung und mit über 14.000 leistungsfähigen PC ausgestattet“. Zudem sieht das Programm die Ausweitung der DNA-Analysekapazitä­ten vor, die Modernisierung der Ausstattungen von SEK und MEK etc.

Deutsches Polizeiblatt 2001, H. 5: Moderne Polizeitechnik (Schwerpunkt)

Das Heft gibt einen interessanten Überblick über den Einzug der Technik in die Polizeiarbeit in der Bundesrepublik. In einzelnen Beiträgen werden die Planungen zu Inpol-neu und zur Einführung des Digitalfunks vorgestellt. Die Videoüberwachung in Leipzig, die DNA-Analysedatei, die Wärmebildgeräte des Bundesgrenzschutzes oder die „Polizeihubschrauber der neuen Generation“ werden ebenso vorgestellt wie verschiedene EDV-Anwendungen. Wie sehr die Kommunikationstechnik die Polizeiarbeit verändert, wird in den Berichten über das „Berliner Be­fehlsstellen Informationssystem“ (BEBIS), das der Bewältigung von Groß- und Sonderlagen dient, oder über das Münchener „Geographische Lage-/Analyse-/Darstellungs- und Informationssystem (GLADIS) deutlich. In der Darstellung des sächsischen Systems der „Integrierten Vorgangsbearbeitung“ (IVO) wird deutlich, dass die Datenverarbeitung die polizeiliche Arbeitsorganisation erheblich verändern wird. Dies verspricht zum einen Rationalisierungsgewinne (Bereinigung von Formularen, Wegfall von Mehrfacherfassungen), schafft zum anderen aber auch die Voraussetzungen dafür, verschiedene Datenbestände in Sekundenschnelle und per Knopfdruck zusammenzuführen.

Dewald, Michael: Die Datenbank ViCLAS, in: Kriminalistik 56. Jg., 2002, H. 4, S. 248-255

Seit Juni 2000 wird beim Bundeskriminalamt die Verbunddatei ViCLAS betrieben. Die Abkürzung steht für „Violent Crime Linkage Analysis System“ (Analysesystem zur Zusammenführung von Gewaltverbrechen). Das System wurde von der kanadischen Polizei entwickelt und seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre von einigen Landespolizeien (Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg) und dem Bundeskriminalamt eingesetzt. ViCLAS dient dazu, Wiederholungstäter oder serienmäßig begangene Taten auch dann zu entdecken, wenn sie an verschiedenen Orten (national oder international) begangen wurden. Das System ist für Ermittlungen im Bereich der gewalthaften Sexualdelikte ausgelegt; es stellt ein Hilfsmittel der „operativen Fallanalyse“ dar. In ViCLAS werden Meldungen durch ein umfangreiches Multiple-Choice-Verfahren in vollständige recherchierbare Datenfelder übertragen. Eineinhalb Jahre nach ihrer Einrichtung waren knapp 5.700 Fälle in die Bundesdatei eingestellt. „Trotz kleinem Datenbestand“ kam es, so Dewald, „überraschenderweise … bereits zu mehreren Fallverknüpfungen, die durch anschließende Ermittlungen bestätigt werden konnten“.

Luckey, Horst; Krusenbaum, Bernd: „FINDUS“ effektiviert Analyse und Auswertung, in: Polizei – heute 31. Jg., 2002, H. 5, S. 199-202

Während die ViCLAS-Methode für jedes Delikt spezifiziert werden muss, versprechen andere Systeme generelle Einsetzbarkeit. So wurde FINDUS („Fallinformationen durchsuchen mit System“) im Auftrag des nordrhein-westfälischen Innenministeriums entwickelt. Ursprünglich für die Spezialdienststellen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität gedacht, können mit FINDUS komplexe Informationen ausgewertet und Zusammenhänge erkannt werden. Im Unterschied zu ViCLAS, das der (reaktiven) Fallaufklärung dient, kann FINDUS auch für die Strategien der (proaktiven) Verdachtschöpfung und -verdichtung eingesetzt werden. Auch dieses Landesprogramm fußt auf dem Prinzip der Einmalerfassung, so dass es über Schnittstellen mit anderen Daten (Vorgangsbearbeitung, Tagebuchführung) verbunden ist. In der Regel werden die FINDUS-Dateien von den lokalen Polizeibehörden geführt; die Sachbearbeiter entscheiden, ob die Daten zusätzlich auf dem FINDUS-Landes­server abgelegt werden sollen. Auch der kriminalpolizeiliche Meldedienst wird über das Programm abgewickelt. Da Analyse und Auswertung im Zentrum von FINDUS stehen, werden harte und weiche Daten gespeichert. „Weiche“ Daten sind Informationen, deren kriminalistische Relevanz fraglich ist;. es kann sich dabei um Bekannte von Verdächtigen oder um Telefonnummern Unbekannter handeln. Der praktische Vorteil von FINDUS besteht darin, dass das Programm die grafische Darstellung von Beziehungen erlaubt, die zwischen verschiedenen Daten bestehen. Mit Hilfe von FINDUS seien die Daten der Rasterfahndung nach „Schläfern“ zusammengeführt worden; der abgebildete „Screeshot“ illustriert die Möglichkeiten des Programms. Beim Staatsschutz wurde im Sommer 2002 die Anwendung TAURUS/FINDUS vorbereitet. „TAURUS“ steht für „TKÜ-Auswertung/Recherche und Unterstützung von Ermittlungen“ (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung). Mit TAURUS sollen digitale Gesprächsaufzeichnungen, Protokolle und Verbindungsdaten automatisch zusammengeführt werden.

Neuerscheinungen

Gössner, Rolf: Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienste des Staates, München (Knaur Taschenbuch) 2003, 316 S., EUR 12,90

Die ersten 150 Seiten seiner Abrechnung mit den Kriminellen im verfassungsschützerischen Staats-Dienst widmet Gössner einzelnen V-Leuten: ihren Einsatzgebieten, ihren (kriminellen) Leistungen, ihrer Biografie etc.: von niedersächsischen Bombenbeschaffern in den 70er Jahren bis zu den Aktivisten der Neonazi-Musikszene Ende der 90er, von dem Kampfsportlehrer aus Solingen bis zum gewöhnlichen Schläger aus der mecklenburgischen Provinz. Überall deckt Gössner das Zusammenspiel zwischen gescheiterten Existenzen, fragwürdigen Typen und/oder verurteilten Straftätern und den Verfassungsschutzämtern auf. Der Skandal, das machen diese Schilderungen deutlich, besteht nicht allein in den jeweiligen Fällen, sondern in dem System, das sie notwendig produziert: in der Logik der Infiltration, der sich die „Ämter“ verschrieben haben.

Im zweiten Teil des Buches stellt Gössner den Umgang der Apparate mit ihren „Vertrauens“-Leuten dar – von der Anwerbung über die Bezahlung, ihrer „Führung“ und ihres Schutzes vor dem „Verbrennen“. Die Zusammenarbeit mit dem kriminellen Milieu ist die Voraussetzung der V-Mann-Arbeit; und die mangelnde Kontrolle dieser zwielichtigen Agenten ist ihre unausweichliche Folge. Leider taucht der polizeiliche V-Leute-Einsatz, der dieselben Probleme produziert, nur am Rande auf. Das Thema wäre sicher eine eigene Untersuchung wert. Die verheerenden Folgen der Unterwanderungsarbeit zeigt Gössner erneut im dritten Teil am Beispiel der V-Leute aus den Reihen der Reps und der NPD.

In seinen abschließenden Bemerkungen („reformieren oder abwickeln“) ist Gössner die Sympathie für das Abwickeln der Verfassungsschutzämter deutlich anzumerken. Aber sein Plädoyer läuft auf moderate Reformen hinaus: der V-Mann-Einsatz als „Ultma Ratio“, die Überwachung von Parteien nur nach Anordnung durch ein Verwaltungsgericht, parlamentarische Berichtspflichten etc. Ungeachtet dieser „Filigranarbeit beim Versuch einer rechtsstaatlichen Zähmung … könnte die V-Mann-Affäre möglicherweise der Überlegung Auftrieb verschaffen, diesen Inlandsgeheimdienst gänzlich aufzulösen“. Ein Konjunktiv und ein „möglicherweise“ zu viel.

(sämtlich: Norbert Pütter)