Frederik Roggan
Am 1. Juli 2016 eröffnete in Den Haag ein neues Geheimdienstzentrum, in das die einzelnen Teilnehmerstaaten VerbindungsbeamtInnen entsenden. Es gehört zu der im Jahr 2001 gegründeten „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sog. „Berner Clubs“, dem alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz angehören. Aufgabe des neuen Zentrums ist der Austausch und die Verarbeitung von Informationen über „dschihadistische Gefährder“. Entsprechende Daten werden in einer „CTG-Datenbank“ gespeichert. Diese war der Grund für ein im Eiltempo durchgeführtes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, das die Teilnahme des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen sollte (vgl. §§ 22b und 22c BVerfSchG). Während sich dessen Beteiligung an der Plattform nicht verbergen lässt, werden die weiteren Details der Geheimdienstzusammenarbeit von der Bundesregierung streng geheim gehalten. Zur Begründung wird auf das „Staatswohl“ verwiesen. Selbst die teilnehmenden Dienste werden nicht preisgegeben. Ebenso wenig werden auf entsprechende parlamentarische Anfragen Angaben zu Arbeitsgruppen, Personal und Kosten des Zentrums gemacht.[1]
Prekär ist diese fast umfassende Geheimhaltung auch, weil die europäischen Geheimdienste einen zum Teil erheblich unterschiedlichen Aufgabenzuschnitt haben und einzelne ausländische Dienste auch mit Zwangsbefugnissen ausgestattet sind.[2] Das bedeutet u.a., dass die von Deutschland in die Datenbank eingespeisten Informationen im Ausland für Zwecke genutzt werden können, die mit innerstaatlichem Recht nicht vereinbar wären. Umgekehrt erhält das BfV auf diesem Wege Zugriff auf Daten, die es im Inland selber nicht erheben könnte bzw. dürfte. Die Geheimhaltung bewirkt deshalb nicht zuletzt, dass eine wirksame Kontrolle dieser Art von Geheimdienstkooperation durch Parlament und Öffentlichkeit absichtsvoll verunmöglicht wird.