Neue deutsch-französische Polizeieinheit

Deutschland und Frankreich wollen ihre Zusammenarbeit gegen „Migrationsströme“ verstärken. Eine 2021 gegründete „Gemeinsame deutsch-französische Diensteinheit“ (GDFD) wird dazu in eine feste Organisationsform umgewandelt. Dies haben die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und ihr Amtskollege Gérald Darmanin beim Ministerrat im Januar beschlossen.[1] Zur „Bekämpfung der irregulären Migration“ soll die Einheit aus Bundespolizei und französischer Grenzpolizei gemeinsame Streifen durchführen. „Anlassbezogen“ soll sie außerdem örtliche Dienststellen bei besonderen Einsatzlagen unterstützen. Genannt werden gemeinsame „Großkontrollen zur Feststellung von Behältnisschleusungen“ und der Einsatz anlässlich des Weihnachtsmarkts in Straßburg.

Bereits 2019 hatten die beiden Regierungen im „Aachener Vertrag“ eine deutsch-französischen Einsatzeinheit (DFEE) von Bundespolizei und Gendarmerie verabredet, die damaligen Innenminister Horst Seehofer und Christophe Castaner gründeten diese schließlich im Herbst 2019 unter der Bezeichnung „Daniel Nivel“.[2] Namensgeber ist ein französischer Gendarm, der bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Frankreich 1998 von deutschen Hooligans schwer verletzt wurde. Der Vorfall sorgte unter EU-Staaten für zahlreiche neue Kooperationen von Polizei und Justiz.

Anders als die GDFD handelt es sich bei der DFEE um eine „Gelegenheitseinheit“, die etwa anlässlich politischer oder sportbezogener Großveranstaltungen zum Zuge kommen soll.[3] Die jeweils 15 Angehörigen von Bundespolizei und Gendarmerie stammen in Frankreich aus Motorradstaffeln, Fahndungsbrigaden oder Einsatzzügen. Auf deutscher Seite sollen ihr insbesondere Expert*innen „für die Bearbeitung von Migrations- und Dokumentenbetrugsdelikten“ angehören. Die DFEE soll auch „Stabilisierungsoperationen“ außerhalb der EU durchführen. Konkrete Planungen bestünden für derartige Einsätze aber derzeit nicht, so das Innenministerium auf Anfrage.

[1]   Pressemitteilung BMI v. 22.1.2023
[2]   Pressemitteilung BMI v. 16.10.2019
[3]   BT-Drs. 19/19059 v. 11.5.2020

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