Am 25. Februar 2026 beschloss die Bundesregierung ihren „Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“. Durch die geplanten Maßnahmen sollen „Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter“ bekämpft werden. Dieses – in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Innen-, Justiz- und Finanzministerium öffentlichkeitswirksam angekündigte – Vorhaben steht in ungebrochener Kontinuität zu der Art und Weise, wie Innere Sicherheitspolitik in der Bundesrepublik betrieben wird. Seit mehr als drei Jahrzehnten dient „Organisierte Kriminalität“ als Begründung für den Ausbau des kontrollierend-strafenden Staates. Im vorliegenden Fall heißt das: für die Schaffung neuer Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, für den großzügigen Datenaustausch, für die Nutzung von KI zur Verdachtsgenerierung, für die Beweislastumkehr, für mehr Personal (bei Bundeskriminalamt und Zoll) und schließlich für die Bildung eines „gemeinsamen Kompetenzzentrums“ gegen Finanzkriminalität und eines „gemeinsames Analyse und Auswertezentrums ‚Rauschgift‘“.
Die dauerhafte Institutionalisierung der Zusammenarbeit durch derartige Zentren gehört mittlerweile zum Standardrepertoire Innerer Sicherheitspolitik. Sie ist keineswegs beschränkt auf die großen, gesamtgesellschaftlichen Bedrohungsszenarien (Terrorismus, Organisierte Kriminalität, hybride Bedrohungen), sondern erstreckt sich bis auf das Versprechen von Sicherheit im Alltag. In dem Maße, wie die Probleme des Zusammenlebens als Sicherheitsprobleme thematisiert werden, wird von lokalen bis zu transnationalen Netzwerken alles als erfolgversprechende Antwort präsentiert und praktiziert. Sichtbar wird, dass die Rhetorik über die nüchterne Bilanz im Hinblick auf das Sicherheitsversprechen hinwegtäuscht; dass aber zugleich mit den intransparenten und kaum zu kontrollierenden Gebilden neue Gefährdungen für Demokratie und Bürgerrechte einhergehen.
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Unser nächster Schwerpunkt wird sich den neuen und alten Formen der Überwachung durch die Polizei widmen sowie den Versuchen, sie zu bilanzieren.