Die Europäische Union arbeitet am Abgleich von Gesichtsbildern. Hierzu werden die Prüm-Beschlüsse, die als Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und als illegal eingestufter Migration gerechtfertigt wurden, ausgebaut. Im Bereich der Biometrie ist das Prüm-Verfahren derzeit auf DNA- und Fingerabdruck-Daten beschränkt.
Das Ausbau-Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“), das die EU anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse im vergangenen Jahr begonnen hat.[1] Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Geplant sind auch weitere Datenkategorien zum Austausch unter den Mitgliedstaaten. Hierzu hat die Kommission das Beratungsunternehmen Deloitte mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die im November vorliegen soll. In einem „Zwischenergebnis“ bekräftigt Deloitte jedoch die geplante Erweiterung.[2] Prüm mit Gesichtsbildern weiterlesen →