Schlagwort-Archive: Bayern

Der „Gefährder“ im Polizeirecht: Zwischenbilanz der Polizeigesetzgebung

von Anna Busl

„Die Gefahr, die uns droht ist der totale Staat im Gewande der Legalität – die Diktatur hinter der Fassade formaler Demokratie.“ Das sagte das IG Metall Vorstandsmitglied Georg Benz 1967 im Kampf gegen die Notstandsgesetze. Wieviel Fassade ist noch übrig? Das ist die Frage heute.

Sicherlich, keines der Reformvorhaben wird nicht garniert damit, dass dieses für die Stärkung des „Rechtsstaats“ erforderlich wäre. Und je mehr auf der Welt und in diesem Land der schreiende Widerspruch zwischen Bedürfnissen und Mangel, zwischen arm und reich, zwischen Zerstörung der Lebensgrundlagen und Festhalten der wenigen Profiteure am „weiter so“, desto mehr wird „die Notwendigkeit der Stärkung des Rechtsstaates“ durch Stärkung der „Sicherheitsarchitektur“ umso lauter propagiert. Allein ein Blick auf die Neuerungen der letzten Jahre in den Polizeigesetzen der Länder hinterlässt tiefe Risse in der Fassade und – mag man auch noch so oft „erforderlich zur Stärkung des Rechtsstaats“ darüber schreiben – die Risse bleiben, werden tiefer und rütteln an den Grundfesten. Der „Gefährder“ im Polizeirecht: Zwischenbilanz der Polizeigesetzgebung weiterlesen

Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze

von Michèle Winkler

Zehntausende Menschen haben 2018 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und weiteren Bundesländern gegen Polizeigesetzverschärfungen protestiert. Kann also zusätzlich zur Gesetzeswelle auch von einer Protestwelle gesprochen werden? Was wurde erreicht, was blieb auf der Strecke, was hallt bis heute nach?

Heiner Busch schrieb im August 2018, das einzig Positive an den aktuellen Verschärfungen vieler Landespolizeigesetze sei der breite Widerstand, der sich erstmals seit Jahrzehnten gegenüber derartigen Verschärfungen rege.[1] Zu diesem Zeitpunkt waren in München und Düsseldorf jeweils Zehntausende auf die Straßen gegangen, weitere Proteste waren angekündigt. Interessant ist, dass es gegen die Gesetzesverschärfungen zunächst einmal gar keinen spürbaren Widerspruch gab. Am 1. August 2017 trat das bayerische Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen“, kurz „Gefährdergesetz“, in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes war die Möglichkeit, als „drohende Gefahr“ eingestufte Personen dauerhaft ohne Strafprozess in Gewahrsam zu nehmen. Bis auf Heribert Prantl, der am 20. Juli in der Süddeutschen Zeitung seinem Unmut Luft machte, das Gesetz mit Guantanamo verglich und von einer „Schande für den Rechtsstaat sprach“, wurde dies weitgehend unbeachtet durchgewunken.[2] Auch als vier Monate später ein ähnliches Gesetz im vom Grünen Kretschmann regierten Baden-Württemberg verabschiedet wurde, war Kritik allein medial zu vernehmen. Das als Anti-Terror-Paket verkleidete Gesetz ging laut Kretschmann „an die Grenze des verfassungsrechtlich Machbaren“.[3] Wie im sogenannte bayerischen Gefährdergesetz und vielen folgenden Landespolizeigesetzen wurden unter dem Vorwand vermeintlicher Terrorbekämpfung weitreichende Präventivbefugnisse für die Polizei auch in Bezug auf die Allgemeinkriminalität geschaffen. Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze weiterlesen

Erfolgreiche Mobilisierung – wenig erreicht? Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz und Gegenprotest

von Frederick Heussner

Drohende Gefahr, Unendlichkeitshaft und Staatstrojaner: Im Jahr 2018 brachte die bayerische Staatsregierung eine drastische Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) auf den Weg. Die Zivilgesellschaft hielt mit Protest dagegen – auch weil die Verschärfung Ausdruck des allgemeinen Rechtsrucks war und ist.

Am 10. Mai 2018 fand eine aufsehenerregende Großdemonstration in München statt, für die das Bündnis gegen das bayrische Polizeiaufgabengesetz – besser bekannt unter #noPAG – mehrere zehntausend Menschen mobilisiert hatte. Sie blieb kein isoliertes Ereignis sondern wurde zum Ausgangspunkt einer Dynamik, in deren Rahmen von Frühjahr bis Herbst 2018 in München und bundesweit Hunderttausende mobilisiert wurden. Im Fokus standen dabei nicht nur die Initiativen verschiedener Bundesländer zur Verschärfung der jeweiligen Polizeigesetze, sondern auch der Widerstand gegen einen allgemeinen gesellschaftlichen Rechtsruck. Dieser kam außer in den Verschärfungen der Polizeigesetze in geflüchtetenfeindlichen Parolen und Gesetzesänderungen und dem wachsenden Einfluss extrem rechter Akteur*innen auf den politischen Diskurs zum Ausdruck. Erfolgreiche Mobilisierung – wenig erreicht? Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz und Gegenprotest weiterlesen

Security oder Gewaltarbeit? Wie Schwarze Asylsuchende in bayerischen Abschiebe­lagern poliziert werden

von Aino Korvensyrjä

In bayerischen Asylunterkünften kam es in den letzten Jahren häufig zu Übergriffen privater Sicherheitsdienste auf Asylsuchende. Diese Wachdienstgewalt ist kein außergewöhnliches Ereignis, sondern muss im Kontext der von institutionellem Rassismus geprägten, alltäglichen Polizeiarbeit in großen Abschiebelagern verstanden werden. Der Beitrag stützt sich auf Interviews mit Schwarzen Afrikanischen Bewohner*innen und ehemaligen Securities sowie auf die rechtliche Unterstützungsarbeit mit den Betroffenen.[1]

Trotz Beschwerden von Bewohner*innen über Security-Gewalt in AnkER-Zentren[2] wie in Bamberg, Ingolstadt/Manching, Deggendorf und Donau­wörth haben Bezirksregierungen, die für diese großen Aufnahme- und Abschiebelager zuständig sind oder sie betreiben, kein großes Interesse an Aufklärung gezeigt. In der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg nahm die Gewalt eine besondere, systematische Form an und hat in der Öffentlichkeit zunehmend Aufmerksamkeit erregt.[3] Security oder Gewaltarbeit? Wie Schwarze Asylsuchende in bayerischen Abschiebe­lagern poliziert werden weiterlesen

Spuren der Reid-Methode: Erzwungene Geständnisse und institutioneller Rassismus

von Heike Kleffner

Anfang der Nullerjahre absolvierten über hundert bayerische KriminalbeamtInnen Fortbildungskurse in der aus den USA importierten Reid-Vernehmungsmethode. Deren Gefahren zeigen sich u.a. in den Ermittlungen zur NSU-Mordserie und im Fall der ermordeten neunjährigen Peggy K. aus Oberfranken.

Die auf die Angehörigen der neun migrantischen Mordopfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und Betroffenen der rassistischen Anschläge fokussierten Ermittlungen geraten in der medialen und parlamentarischen Aufarbeitung zunehmend in Vergessenheit. Auch in dem seit fünf Jahren andauernden Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten mussten NebenklagevertreterInnen hart darum kämpfen, dass die Ermittlungsführung überhaupt thematisiert werden konnte. Spuren der Reid-Methode: Erzwungene Geständnisse und institutioneller Rassismus weiterlesen

Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit

Polizei- und Verfassungsschutzgesetzgebung der Länder. Die wirklich ganz große Koalition der Inneren Sicherheit

In Niedersachsen planen SPD und CDU eine neuerliche Änderung des Polizeirechts, die der Landtag «noch 2018» verabschieden soll. So steht es in der Koalitionsvereinbarung, auf die sich die beiden Parteien Mitte November geeinigt haben: «Wir wollen (…) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln». Enthalten soll das neue Gesetz auch «eine Rechtsgrundlage für die Präventivhaft für Gefährder», die insgesamt – mit Verlängerungen – für zweieinhalb Monate verhängt werden könnte. Und auch sonst haben die neuen Partner einiges in ihrem Sicherheitsköcher: Die «Vermummung» bei Demos soll wieder zur Straftat werden. Die erst 2016 eingeführten halbherzigen Beschränkungen für die Spitzel des Verfassungsschutzes will man wieder aufweichen. Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit weiterlesen

Migrationskontrolle durch Polizei: Schleierfahndung und staatenübergreifende Streifen

Von Friederike Wegner

Die Aufhebung der Personenkontrollen im Schengen-Raum wird, seit es ihn gibt, immer wieder unterlaufen: durch „temporär“ wieder eingeführte Binnengrenzkontrollen, Schleierfahndungen und gemeinsame Polizeioperationen- und patrouillen. Im Visier haben die KontrolleurInnen dabei regelmäßig MigrantInnen – und das nicht erst seit der neusten „Flüchtlingskrise“.

Am Nachmittag des 13. September 2015 trat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor die Presse und verkündete, dass Deutschland „in diesen Minuten vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen“ einführe. Der Schwerpunkt liege vorerst auf der Grenze zu Österreich, über die in den Wochen zuvor Tausende Geflüchtete eingereist waren. „Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zu kommen.“ Nach dem geltenden EU-Recht sei Deutschland für die meisten Ankommenden gar nicht zuständig. „Das Dublin-Verfahren und die Regelung über die Registrierung gelten unverändert fort und ich fordere, dass sich alle europäischen Mitgliedsstaaten daran in Zukunft wieder halten. Das heißt, dass der zuständige Mitgliedsstaat Asylsuchende nicht nur registriert sondern auch das Asylverfahren durchführt.“ Die Asylsuchenden könnten sich den Staat, der ihnen Schutz geben soll, nicht einfach aussuchen.[1] Migrationskontrolle durch Polizei: Schleierfahndung und staatenübergreifende Streifen weiterlesen

Mit Schlapphüten gegen die Mafia – OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz

von Fredrik Roggan

Verfassungsschutzbehörden unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip. Sie haben zudem jahrzehntelange Erfahrung im Auskundschaften ganzer Szenen und verfügen über umfängliche Befugnisse und geheimdienstliche Instrumentarien. Das alles spricht nach Ansicht einiger Landesgesetzgeber dafür, die Dienste auch mit der Beobachtung der „Organisierten Kriminalität“ (kurz: OK) zu betrauen.

Inzwischen haben vier Bundesländer ihre Verfassungsschutzbehörden mit der Beobachtung der OK beauftragt. Bayern machte bereits 1994 den Anfang. Nachdem in der Folge andere Bundesländer auf die in Bayern gemachten Erfahrungen warteten, zogen Hessen, Thüringen, Sachsen und das Saarland ab Ende der 90er Jahre nach. 1997 legte das Bayerische Innenministerium einen als „Bilanz nach drei Jahren“ bezeichneten Bericht vor. Darin präsentiert das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Beispiele seiner angeblich erfolgreichen Arbeit und erläutert die rechtlichen Hintergründe – aus seiner ganz eigenen Sicht. So habe man u.a. mehrere Rauschgifthändler erkannt, die später verurteilt wurden. Der Geheimdienst habe zudem verschiedentlich Hinweise auf Autoschiebereien und Waffenhandel erhalten. In die „Erfolgsbilanz“ aufgenommen wurde auch die Festnahme eines Bankräubers, obgleich überhaupt kein Zusammenhang mit OK-verdächtigen Straftaten erkennbar ist.[1] Tatsächlich bedeuten die neuen Aufgaben eine Abkehr von rechtsstaatlicher Strafverfolgung. Sie stellen eine Verschmelzung von geheimdienstlicher und polizeilicher Aufgabenerfüllung dar. Mit Schlapphüten gegen die Mafia – OK-Beobachtung durch den Verfassungsschutz weiterlesen