Der Verfassungsvertrag ist vorerst politisch erledigt. Die wirkliche Verfassung der EU ist geblieben.
Was würde passieren, wenn von einem Tag auf den anderen alle Bibliotheken abbrennen und sämtliche Exemplare des Verfassungstextes verschwinden würden? So lautete die zentrale Frage in Ferdinand Lassalles berühmter Rede über das „Verfassungswesen“ aus dem Jahre 1862.[1] Die Antwort: Nichts. Die „wirkliche Verfassung“, nämlich die „tatsächlichen Machtverhältnisse“ im Staat, seine Institutionen, seine Armee, bliebe bestehen. Alles ginge weiter seinen gewohnt herrschaftlichen Gang. „Ein König, dem das Heer gehorcht und die Kanonen – das ist ein Stück Verfassung.“ Europäischer Staat (im Aufbau) – Die EU in schlechter Verfassung weiterlesen →
Das Polizeirecht in der Schweiz befindet sich im Wandel. Neuere gesetzliche Regelungen zeigen, dass die Polizeitätigkeit immer mehr über die bloße Gefahrenabwehr hinaus in den präventiven Bereich vorstößt. Eine bewusste Reflexion dieses Prozesses findet in der Regel nicht statt, gedanklich bewegt man sich weiterhin auf den bisherigen Pfaden.
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Polizei in der Schweiz Sache der Kantone. In zahlreichen Kantonen ist das Polizeirecht traditionellerweise kaum gesetzlich geregelt. Auch im Kanton Zürich, immerhin dem bevölkerungsreichsten der Schweiz, fehlt bisher ein umfassender Erlass, der die Befugnisse der Polizei festlegen würde. Detailliertere Regelungen über die polizeiliche Tätigkeit existieren lediglich in Form interner, nicht öffentlich zugänglicher Dienstanweisungen. Schleichende Ausdehnung ins Vorfeld – Aktuelle Entwicklungen des Polizeirechts in der Schweiz weiterlesen →
Die toleranten 70er und frühen 80er Jahre sind längst vorbei. Wer arm ist und auch so aussieht, soll das Stadtbild nicht stören. Nach diesem Motto wird in vielen deutschen Städten verfahren. MitarbeiterInnen der Sucht- und der Wohnungslosenhilfe kritisieren diese Vertreibungspolitik seit Jahren.
Wer unerwünschte Submilieus aus dem Stadtbild entfernen will, kann das auf verschiedenste Arten tun: mit architektonischen Konzepten, die den „falschen Gruppen“ ihren Aufenthalt unwirtlich machen, aber auch mit klassischen ordnungspolitischen Instrumenten. Rechtlich behalf man sich dabei ursprünglich mit kommunalen Sondernutzungssatzungen und Gefahrenabwehrverordnungen und schuf so eine Art von Privatstrafrecht, das allerdings oft in weiten Teilen schlicht illegal war.[1]Kein Platz für Arme – Der Umgang mit Randgruppen in deutschen Städten weiterlesen →
Die polizeilichen Befugnisse für die Überwachung und Kontrolle des öffentlichen Raumes sind im vergangenen Jahrzehnt stark erweitert worden. Stützte sich die Polizei zuvor (häufig unzulässigerweise) auf polizeirechtliche Generalklauseln, stehen ihr nun in den meisten Bundesländern spezielle Eingriffsnormen für Videoüberwachung, Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Identitätsfeststellungen, Schleierfahndungen und Kontrollstellen zur Verfügung.
Die Kontrolle und Überwachung des öffentlichen Raumes ist bei weitem nicht mehr allein Aufgabe der Polizei. Zum einen verschwimmt zusehends die scharfe Trennlinie zwischen „privaten“ und „öffentlichen“ Bereichen, die dann auch zum Handlungsfeld privater Sicherheitsdienstleister werden. Zum anderen sind mit Ordnungsbehörden, Sicherheitswachten, freiwilligen Polizeidiensten etc. weitere Akteure im öffentlichen Raum präsent, die teilweise sogar polizeiliche Aufgaben übernehmen. Dennoch: Das polizeirechtliche Handlungsrepertoire ist das weitreichendste und eingriffsintensivste. Welche Befugnisse die Polizei zur Kontrolle des öffentlichen Raumes hat, welche Begrenzungen ihr gesetzt sind und welche Strategien anhand der Befugnisse sichtbar werden, soll im Folgenden betrachtet werden. Vertreibung, Erfassung, Kontrolle – Polizeiliche Eingriffsbefugnisse im öffentlichen Raum weiterlesen →
Wenn er den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler nicht preisgebe, würden ihm Schmerzen zugefügt, die er noch nie erlebt habe. Auf Geheiß des Polizeivizepräsidenten drohten Frankfurter Kriminalbeamte im Oktober 2002 dem Entführer mit Folter. Seitdem der Fall im Februar bekannt wurde, diskutiert die deutsche Öffentlichkeit über die Grenzen des Folterverbots und begibt sich damit in eine Falle.
„Eigentlich kann es nur noch um das Strafmaß gehen. Der mutmaßliche Haupttäter hat zwar öffentlich gestanden, zeigt aber nicht einmal den Ansatz eines Unrechtsbewusstseins. In einer solchen Situation ist es üblich, dass die Gerichte schon allein aus Gründen der Spezialprävention den Strafrahmen ausschöpfen …“ So würden die Kommentare lauten, wenn man den Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner dabei erwischt hätte, wie er ein Kilo Kokain durch den Zoll zu schmuggeln versuchte. Die Mindeststrafe dafür liegt bei zwei Jahren Gefängnis (§ 30 Betäubungsmittelgesetz): keine Chance auf Bewährung. Rechtsstaatlich geregelte Folter? Der Fall Daschner und die politische Falle weiterlesen →
Die CDU schaffe mit ihrem Entwurf für ein neues saarländisches Polizeigesetz einen „repressiven Obrigkeitsstaat“, so schimpfte jüngst der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Jost. Er warnte davor, den Rechtsstaat in eine „autoritäre Instanz“ zu verwandeln.[1] Allerdings: was die CDU im Saarland legalisieren will, ist in anderen SPD-regierten Bundesländern längst geltendes Recht geworden, ohne dass SozialdemokratInnen dagegen protestiert hätten.
Das Polizeirecht ist in den letzten Monaten wieder einmal Gegenstand reger gesetzgeberischer Aktivität. Nur wenige Bundesländer haben derzeit keine Reform ihres Polizeirechts vor sich oder soeben eine hinter sich gebracht. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze wurde im sächsischen Polizeigesetz (§ 38 II) schon verankert, in Brandenburg wird sie gerade diskutiert. Auch sonst haben diese beiden ostdeutschen Bundesländer ihren Landespolizeien weitgehende Befugnisse eingeräumt. Mit seinem Polizeigesetz von 1983 hinkt Bremen weit hinterher, wird aber voraussichtlich noch dieses Jahr mit „einem Schlag“ nahezu alle Ermächtigungen für die Polizei legalisieren, die in anderen Bundesländern z.T. schon seit Jahren gelten: die verschiedenen Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung durch technische Mittel, Verdeckte ErmittlerInnen, V-Personen und große Lauschangriffe ebenso wie die (in Bayern schon seit 1994 geltende) Schleierfahndung, das Aufenthaltsverbot (sog. erweiterter oder qualifizierter Platzverweis) und natürlich die inzwischen unvermeidliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze.[2]Aktuelles Polizeirecht – Wie schlecht steht es um die Bürgerrechte? weiterlesen →
Zwar hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, aber daran, dass die jüngste Novellierung der Strafprozessordnung (StPO) bald verabschiedet wird, besteht kein Zweifel. Die Länder werden den polizei- und justizfreundlichen Beschluss der Bundestagsmehrheit noch weiter entgrenzen. Im Ergebnis wird die StPO um einige Paragraphen gewachsen, ihre rechtliche Qualität jedoch weiter gesunken sein.
Die StPO-Novelle hat eine lange und wenig übersichtliche Vorgeschichte. Auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 reagierte das Bundesjustizministerium mit einem „Problempapier“, das 1986 bekannt wurde.[1] Das Ministerium erörterte die Konsequenzen des „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ für das Strafprozessrecht. Viele der in diesem Papier aufgelisteten Themen hat der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren „abgearbeitet“: etwa die Verrechtlichung der Rasterfahndung, der Polizeilichen Beobachtung, der Verdeckten Ermittler und der Überwachung mit technischen Mitteln[2] sowie des Lauschangriffs auf Wohnungen.[3] Das „Strafverfahrensänderungsgesetz (StVÄG) ’99“ soll nun einige – keineswegs alle – der übrigen Mitte der 80er Jahre identifizierten Rechtsprobleme „lösen“. Strafverfahrens-Änderungsgesetz ’99 – Gesetzgebung in unseliger Kontinuität weiterlesen →
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