Schlagwort-Archive: Schengen

Wer macht den Anti-Terrorismus? – Zur Rechtsetzungsgewalt der Europäischen Union

von Heiner Busch und Matthias Monroy

Die Staats- und Regierungschefs, der Europäische Rat, geben die strategischen Leitlinien vor. Die Kommission macht daraus Vorschläge für Richtlinien und Verordnungen, die vom Rat und vom Europäischen Parlament beraten werden. Diese formelle Arbeitsteilung zwischen den Institutionen der EU verrät nur wenig über die Machtverhältnisse und Treibriemen der Anti-Terror-Politik.

Als Exekutive der EU legt die Kommission Vorschläge für Verordnungen und Richtlinien vor, beaufsichtigt die EU-Agenturen – hier insbesondere Europol, Eurojust, Frontex und die Agentur für das Management von IT-Großsystemen –, vergibt Gelder an die Mitgliedstaaten aus den Fonds für die Innere Sicherheit, fördert Sicherheitsforschung u.v.m. Zuständig für den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, also die frühere Dritte Säule der EU, ist in erster Linie die Generaldirektion für Migration, Inneres und Bürgerschaft (GD HOME) unter dem Kommissar Dimitris Avramopoulos. Wer macht den Anti-Terrorismus? – Zur Rechtsetzungsgewalt der Europäischen Union weiterlesen

Umfangreiche Wunschzettel – EU-Datenbanken und Terrorismusbekämpfung

von Matthias Monroy und Heiner Busch

Das Thema Terrorismus war und ist in Europa eng verknüpft mit dem Auf- und Ausbau polizeilicher (und geheimdienstlicher) Da­tenbanken. Das war so in den 70er Jahren, das war so nach dem 11. September 2001, und das wiederholt sich erneut seit 2014, als die EU und ihre Mitgliedstaaten erste Aktionspläne gegen „ausländische terroristische Kämpfer“ zu schmieden begannen.

Der erste Effekt dieser Debatte war ein quantitativer: Die Menge der Datensätze in den einschlägigen Informationssystemen stieg seit 2015 geradezu explosionsartig an. Umfangreiche Wunschzettel – EU-Datenbanken und Terrorismusbekämpfung weiterlesen

Kommentar: Terrorexperten als Nebelwerfer

„Nahtlose“ europäische Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten ist das Problem, nicht die Problemlösung.

Nach jedem Anschlag folgt unweigerlich die Stunde der Experten. Der Terrorexperte der Wahl auf den hiesigen öffentlich-rechtlichen Fernsehkanälen ist derzeit Peter Neumann, ein deutscher Politologe, der am Londoner King’s College lehrt und auch dem „European Expert Network on Terrorism Issues“ des Bundeskriminalamts angehört. Im ARD-Brennpunkt nach den Brüsseler Attentaten am Dienstag vergangener Woche beklagte er die angeblich mangelnde Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten in Europa. „Wenn man freie Bewegung in Europa möchte, muss man auch definitiv dafür sorgen, dass die Sicherheitsbehörden in Europa absolut nahtlos untereinander kooperieren.“ Das seien zwei Seiten derselben Medaille, meint der Herr Professor.

Das, so meine ich, sind wohlfeile Plattitüden, die Sicherheitspolitiker und die von ihnen geliebten Experten zu jeder sich bietenden Gelegenheit herausposaunen. Und sie zeigen ihre Dummheit gleich in doppelter Hinsicht: Kommentar: Terrorexperten als Nebelwerfer weiterlesen

Acht Monate in Europa. Von der „Flüchtlingskrise“ zum „Normalzustand“

von Heiner Busch

Über Jahrzehnte hinweg haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ein Abwehrdispositiv gegen Geflüchtete und MigrantInnen aufgebaut. Seit April dieses Jahres scheint alles durcheinander zu gehen.

Genaue Zahlen wird es wohl niemals geben: Zwischen 800 und 900 Geflüchtete und MigrantInnen starben in der Nacht zum 19. April 2015, als ein libyscher Kutter rund 150 Kilometer nördlich der Küste des Landes sank. Die Katastrophe war vorauszusehen: Im Oktober 2014 hatte sich die EU geweigert, die Operation „Mare Nostrum“ zu übernehmen und fortzusetzen, mit der die italienische Regierung ein Jahr zuvor auf das bis dahin größte Unglück eines Flüchtlingsschiffes mit insgesamt 366 Toten reagiert hatte. Acht Monate in Europa. Von der „Flüchtlingskrise“ zum „Normalzustand“ weiterlesen

Der Schengener Grenzkodex wird Geschichte – Frankreich fordert „systematische“ Kontrollen innerhalb der EU

Die französische Regierung will Medienberichten zufolge wesentliche Inhalte des Schengener Abkommens aussetzen. Demnach sollen an Binnengrenzen in der gesamten Europäischen Union Identitätskontrollen eingeführt werden. Ein entsprechender Vorschlag als Reaktion auf die Anschläge von vergangener Woche wird am Freitag auf einer Sondersitzung der EU-InnenministerInnen beraten. Derzeit haben lediglich Deutschland und Österreich ihre wegen der starken Zunahme von Fluchtbewegungen wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bis weit ins nächste Jahr verlängert. Auch die Regierungen Schwedens und Sloweniens besetzten einige ihrer Grenzposten, Ungarn hatte im September einen Zaun errichtet. Der Schengener Grenzkodex wird Geschichte – Frankreich fordert „systematische“ Kontrollen innerhalb der EU weiterlesen

Eurodac und die IT Agentur: Zur Digitalisierung der europäischen Grenze

von Brigitta Kuster und Vassilis S. Tsianos

Der folgende Text beschäftigt sich am Beispiel von Eurodac mit der Digitalisierung der europäischen Grenzkontrolle. Eurodac, eine Informations-, Kommunikations- und Kontrolltechnologie, operiert mittels einer europäischen Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und irregulären MigrantInnen in einem so genannten Automatischen Fingerabdruck-Identifikations-System (AFIS) gespeichert werden. Der politische Geltungsraum dieses Systems bildet die Dublin II Regulation. Sie wurde als Antwort auf die Krise des europäischen Asylsystems konzipiert, die die Konstruktion und den Gebrauch von flapsigen Begriffen wie “refugees in orbit” und “asylum shopping” begleiteten.[1] Dublin II folgt dem Verursacherprinzip, welches besagt, dass der Mitgliedstaat, der die Einreise eine_r Asylantragssteller_in „verursacht“ hat (etwa durch Vergabe eines Visums oder aufgrund mangelnder Sicherung der Grenze), das Asylverfahren durchführen muss. Indem es mit Hilfe der Datenbank Eurodac die Zuständigkeit eines und nur eines Mitgliedstaates pro Asylantrag rekonstruiert, bildet Dublin II das innere Regulativ der Mobilität von Nicht-EU-Staatsbürger_innen ohne Visum innerhalb der EU. Eurodac und die IT Agentur: Zur Digitalisierung der europäischen Grenze weiterlesen

Entgrenzung der Bundespolizei – Nicht nur eine Organisationsreform

von Albrecht Maurer

Seit 1990 gibt es keine innerdeutsche Grenze mehr und mit der kontinuierlichen Schengen-Erweiterung sind auch von den zu bewachenden EU-Außengrenzen nur noch Reste übrig. Mit einer neuerlichen Organisationsreform emanzipiert sich der vor drei Jahren in Bundespolizei (BPol) umbenannte Bundesgrenzschutz (BGS) endgültig von seiner Gründungslegende.

Gerade einmal 15 Seiten inklusive Begründung umfasste der „Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze“, den der Bundestag am 25. Januar dieses Jahres mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit annahm.[1] Die vorbereitenden Umstrukturierungen waren seit über einem Jahr im Gang und auch der Sitz der neuen Spitzenbehörde, des Bundespolizeipräsidiums, war bereits eingeweiht, als das Gesetz am 1. März in Kraft trat. Auf Widerstand war die Reform in erster Linie bei den Polizeigewerkschaften und -standesorganisationen gestoßen. Aber selbst Befürworter einer grundlegenden Umstrukturierung von Organisation und Aufgabenstellung des früheren Bundesgrenzschutzes rätselten über die Zielsetzung der Reform. Entgrenzung der Bundespolizei – Nicht nur eine Organisationsreform weiterlesen

„Vergrenzung“ des Inlands – Von der Schleierfahndung zur neuen Bundespolizei

von Albrecht Maurer und Martina Kant

1995 wurde sie in Bayern und Baden-Württemberg eingeführt, 1998 im Bund befristet erprobt, 2003 verlängert, 2007 zum zweiten und letzten Mal nach Art des Bundesinnenministeriums evaluiert. Diese Evaluation führte erwartungsgemäß zur Entfristung der „anlasslosen“ Schleierfahndung.

Man habe dem Bundesgrenzschutz „vor dem Hintergrund der steigenden grenzüberschreitenden Kriminalität und einer erheblich gestiegenen unerlaubten Einreise innerhalb seiner sachlichen und räumlichen Zuständigkeit ein flexibles Befugnisinstrumentarium für verdachtsunabhängige Kontrollen zur Verfügung“ stellen wollen. Ausgeglichen werden sollte auch der Wegfall der angeblichen Filterfunktion der bis zum Aufbau des Schengensystems praktizierten traditionellen Grenzkontrollen. Das ist die offizielle Begründung für den § 22 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG), die Innenstaatssekretär Peter Altmaier letztes Jahr wiederholte, als er den Evaluationsbericht seines Ministeriums vorlegte.[1] „Vergrenzung“ des Inlands – Von der Schleierfahndung zur neuen Bundespolizei weiterlesen