Schlagwort-Archive: Schleierfahndung

Migrationskontrolle durch Polizei: Schleierfahndung und staatenübergreifende Streifen

Von Friederike Wegner

Die Aufhebung der Personenkontrollen im Schengen-Raum wird, seit es ihn gibt, immer wieder unterlaufen: durch „temporär“ wieder eingeführte Binnengrenzkontrollen, Schleierfahndungen und gemeinsame Polizeioperationen- und patrouillen. Im Visier haben die KontrolleurInnen dabei regelmäßig MigrantInnen – und das nicht erst seit der neusten „Flüchtlingskrise“.

Am Nachmittag des 13. September 2015 trat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor die Presse und verkündete, dass Deutschland „in diesen Minuten vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen“ einführe. Der Schwerpunkt liege vorerst auf der Grenze zu Österreich, über die in den Wochen zuvor Tausende Geflüchtete eingereist waren. „Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zu kommen.“ Nach dem geltenden EU-Recht sei Deutschland für die meisten Ankommenden gar nicht zuständig. „Das Dublin-Verfahren und die Regelung über die Registrierung gelten unverändert fort und ich fordere, dass sich alle europäischen Mitgliedsstaaten daran in Zukunft wieder halten. Das heißt, dass der zuständige Mitgliedsstaat Asylsuchende nicht nur registriert sondern auch das Asylverfahren durchführt.“ Die Asylsuchenden könnten sich den Staat, der ihnen Schutz geben soll, nicht einfach aussuchen.[1] Migrationskontrolle durch Polizei: Schleierfahndung und staatenübergreifende Streifen weiterlesen

„Vergrenzung“ des Inlands – Von der Schleierfahndung zur neuen Bundespolizei

von Albrecht Maurer und Martina Kant

1995 wurde sie in Bayern und Baden-Württemberg eingeführt, 1998 im Bund befristet erprobt, 2003 verlängert, 2007 zum zweiten und letzten Mal nach Art des Bundesinnenministeriums evaluiert. Diese Evaluation führte erwartungsgemäß zur Entfristung der „anlasslosen“ Schleierfahndung.

Man habe dem Bundesgrenzschutz „vor dem Hintergrund der steigenden grenzüberschreitenden Kriminalität und einer erheblich gestiegenen unerlaubten Einreise innerhalb seiner sachlichen und räumlichen Zuständigkeit ein flexibles Befugnisinstrumentarium für verdachtsunabhängige Kontrollen zur Verfügung“ stellen wollen. Ausgeglichen werden sollte auch der Wegfall der angeblichen Filterfunktion der bis zum Aufbau des Schengensystems praktizierten traditionellen Grenzkontrollen. Das ist die offizielle Begründung für den § 22 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG), die Innenstaatssekretär Peter Altmaier letztes Jahr wiederholte, als er den Evaluationsbericht seines Ministeriums vorlegte.[1] „Vergrenzung“ des Inlands – Von der Schleierfahndung zur neuen Bundespolizei weiterlesen

Aktuelles Polizeirecht – Wie schlecht steht es um die Bürgerrechte?

von Fredrik Roggan

Die CDU schaffe mit ihrem Entwurf für ein neues saarländisches Polizeigesetz einen „repressiven Obrigkeitsstaat“, so schimpfte jüngst der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Jost. Er warnte davor, den Rechtsstaat in eine „autoritäre Instanz“ zu verwandeln.[1] Allerdings: was die CDU im Saarland legalisieren will, ist in anderen SPD-regierten Bundesländern längst geltendes Recht geworden, ohne dass SozialdemokratInnen dagegen protestiert hätten.

Das Polizeirecht ist in den letzten Monaten wieder einmal Gegenstand reger gesetzgeberischer Aktivität. Nur wenige Bundesländer haben derzeit keine Reform ihres Polizeirechts vor sich oder soeben eine hinter sich gebracht. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze wurde im sächsischen Polizeigesetz (§ 38 II) schon verankert, in Brandenburg wird sie gerade diskutiert. Auch sonst haben diese beiden ostdeutschen Bundesländer ihren Landespolizeien weitgehende Befugnisse eingeräumt. Mit seinem Polizeigesetz von 1983 hinkt Bremen weit hinterher, wird aber voraussichtlich noch dieses Jahr mit „einem Schlag“ nahezu alle Ermächtigungen für die Polizei legalisieren, die in anderen Bundesländern z.T. schon seit Jahren gelten: die verschiedenen Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung durch technische Mittel, Verdeckte ErmittlerInnen, V-Personen und große Lauschangriffe ebenso wie die (in Bayern schon seit 1994 geltende) Schleierfahndung, das Aufenthaltsverbot (sog. erweiterter oder qualifizierter Platzverweis) und natürlich die inzwischen unvermeidliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze.[2] Aktuelles Polizeirecht – Wie schlecht steht es um die Bürgerrechte? weiterlesen