von Florian Krahmer
Sachsen versucht den jahrelangen Personalabbau bei der Polizei mit ehrenamtlichen PolizeihelferInnen und angestellten HilfspolizistInnen zu kompensieren – eine Art Just-in-time-Sicherheitsproduktion.
Seit Jahren sind Bund und Länder entsprechend des Dogmas der „Schwarzen Null“ bestrebt, Personalkosten einzusparen. Eine besondere Belastung für den Staatshaushalt wird dabei im Beamtenstatus gesehen. Bevor PolizeibeamtInnen eingesetzt werden können, müssen sie drei Jahre ausgebildet werden; und sobald sie den Beamtenstatus erreicht haben, sind sie praktisch unkündbar, selbst wenn gesundheitliche Einschränkungen nur noch eine Verwendung für den Innendienst zulassen. Sächsische HilfspolizistInnen – Sicherheitswacht, Wachpolizei, Ortspolizei weiterlesen →
von Norbert Pütter und Martina Kant
Die „Innere Sicherheit“ mit ehrenamtlicher Tätigkeit garnieren – dieses Konzept erfreut sich bei SicherheitspolitikerInnen und PolizeistrategInnen wachsender Beliebtheit. Angeleitet durch die Profis der Polizei, werden die BürgerInnen in unterschiedlichen Varianten in Polizeihelfer verwandelt, denen alltägliche Streifentätigkeiten übertragen werden.
Die beiden alten Polizeireserven in Berlin und Baden-Württemberg waren eine Folge des Kalten Krieges: Im inneren und äußeren Spannungsfall, wenn die staatliche Polizei für andere Aufgaben gebraucht würde, sollten die angelernten Laien polizeiliche Alltagsaufgaben wahrnehmen.[1] Rückblickend auf die Demonstrationen der 80er Jahre wurde von Seiten des Bundesgrenzschutzes noch 1989 der Wert der Polizeireserven gepriesen, die für die Bewältigung „außergewöhnlicher Lagen“ weiterhin erforderlich seien.[2] Ehrenamtliche PolizeihelferInnen – Polizeidienste, Sicherheitswachten und Sicherheitspartner weiterlesen →
von Otto Diederichs
In Sachsen möchte man sich in Sachen ‚Innere Sicherheit‘ auch von seinen Patenländern Bayern und Baden-Württemberg nichts vormachen lassen. Das dortige Polizeigesetz, nach seiner Zurückweisung durch das sächsische Verfassungsgericht, derzeit in der innenministeriellen Überarbeitung, gilt als eines der schärfsten in der Bundesrepublik. Die sächsische Polizei lebt dementsprechend in starkem Maße von dem Nimbus, Verbrechen besonders entschieden zu bekämpfen. Allem Anschein nach reicht es offenbar nicht, den Landeskindern ein hinreichendes Sicherheitsgefühl zu vermitteln. In Dresden plant man daher, im Freistaat nach bayerischem Vorbild eine ‚Sächsische Sicherheitswacht‘ ins Leben zu rufen.
In Bayern existiert eine solche Sicherheitswacht bereits seit drei Jahren. Am Neujahrsmorgen 1994 trat dort ein ‚Sicherheitswachterprobungsgesetz‘ (SEG) in Kraft, das zunächst bis Ende 1996 befristet, am 19.12.96 in ein auf Dauer angelegtes Gesetz umgewandelt wurde. Das nun geplante ‚Sächsische Sicherheitswachterprobungsgesetz‘ (SächsSWEG) lehnt sich nicht nur in seinem Titel erkennbar an das bayerische SEG an. Legt man die beiden Gesetze nebeneinander, so zeigt sich, daß den Autoren des SächsSWEG das SEG des Nachbarlandes unübersehbar als Vorlage diente. Eine Sicherheitswacht für Sachsen: Politischer Taschenspielertrick nach bayerischem Vorbild weiterlesen →
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