von Norbert Pütter und Otto Diederichs
Der Ruf nach einer ‚bürgernahen‘ Polizei oder konkreter nach einer ‚gemeindebezogenen Polizeiarbeit‘ erfreut sich allgemeiner Beliebtheit. Als eine zentralisierte, in der Öffentlichkeit unsichtbare Institution, in ihren Handlungen gesteuert von bürokratischen Routinen und ausgerichtet auf die Bekämpfung von (schwerer) Kriminalität, zeigte sich die Polizei immer unfähiger, auf die tatsächlichen Sicherheitsprobleme und -bedürfnisse vor Ort zu reagieren.
Seit wenigen Jahren werden nun auch in der Bundesrepublik Anstrengungen unternommen, ‚Sicherheit‘ im lokalen Kontext jenseits traditioneller Polizeiarbeit zu befördern. Während die privatwirtschaftliche Ökonomisierung öffentlicher Sicherheit in Form diverser Sicherheitsdienste aus bürgerrechtlicher Perspektive abgelehnt werden muß, weisen die Versuche, die auf BürgerInnenbeteiligung setzen, zumindest in die richtige Richtung – sofern einige Bedingungen erfüllt sind.
Sicherheit und Sicherheitsgefühl, so die Vermutung, lassen sich nur dann im lokalen Kontext erfolgversprechend verbessern, wenn Polizei und Gemeinde zusammenarbeiten, gemeinsam Kriminalitäts-, aber auch Sicherheits- und Ordnungsprobleme als solche identifizieren und nach gemeinsamen Lösungen suchen. (1)
Diese Grundüberzeugung der bundesdeutschen Diskussion um eine ‚gemeindebezogene Polizeiarbeit‘ folgt den US-amerikanischen Konzepten des ‚community policing‘. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen geht es in beiden Fällen darum, die „gemeindliche Isolation“ (2) der Polizeien aufzubrechen und die Gemeinde selbst in Fragen der öffentlichen Sicherheit zu aktivieren. Bislang haben die Formen gemeindebezogener Polizeiarbeit in der Bundesrepublik vor allem in der Gründung von „Präventionsräten“ ihren Niederschlag gefunden. Polizei und Gemeinde – Präventionsräte als Chance? weiterlesen