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Grundrechtseingriffe auf Vorrat – Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

von Mark A. Zöller

Der Kampf um die Speicherung sog. Vorratsdaten über das Telekommunikationsverhalten der BürgerInnen und die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung geht in die nächste Runde. Am 8. No­vember 2006 stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Referentenentwurf vor, der u.a. die umstrittene EU-Richtli­nie vom März dieses Jahres umsetzen soll.[1]

Die Möglichkeit, für Strafverfolgungszwecke auf Informationen über Telekommunikations-(TK)-Verbindungen zuzugreifen, lässt sich bis ins Jahr 1928 zurückverfolgen, als mit § 12 des damaligen Fernmeldeanlagengesetzes (FAG) eine entsprechende Befugnisnorm geschaffen wurde. Zu einem wichtigen Ermittlungswerkzeug wurden Daten über hergestellte Fernmeldeverbindungen allerdings erst, als die heutige Telekom 1989 begann, die bis dahin manuelle und elektromechanische durch digitale Vermittlungstechnik zu ersetzen. Seitdem wird für jede Kommunikationsbeziehung ein Datensatz erzeugt und digital auf den Servern der TK-Unternehmen abgelegt, um auf dieser Grundlage den KundInnen die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung zu stellen. Grundrechtseingriffe auf Vorrat – Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung weiterlesen

TKÜ – Wer darf wann was. Eine Kurzübersicht

von Norbert Pütter

Das Recht der Telekommunikationsüberwachung ist unübersichtlich. Die Regelungen sind auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verstreut; die ausufernde Gesetzessprache versteckt die Ausweitung der Überwachung häufig hinter Querverweisen und Schein-Konkretisierungen; und vermehrt treten Ort und Umstände der Kommunikation in das Zentrum der Überwachung. Im Folgenden können nur einige Grundzüge aus diesem Geflecht aufgezählt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich nach den Behörden, die die Telekommunikation (TK) überwachen dürfen. Das sind in Deutschland die Polizei, der Zoll und die drei Geheimdienste. In den jeweiligen Gesetzen wird zudem unterschieden zwischen der Überwachung der Kommunikationsinhalte und der Überwachung der sonstigen Daten, die bei der TK anfallen. Außerdem dient die TK zunehmend als Mittel der Ortung von Personen und der Identifizierung von TK-Anschlüssen. TKÜ – Wer darf wann was. Eine Kurzübersicht weiterlesen