„Drogenkrieg“ in Hannover – Eine Inszenierung für dritte Ziele ?

von Katharina Kümpel*

Nach einer nicht enden wollenden Kette von Skandalen steht die niedersächsische Polizei unter starkem Legitimationsdruck. Erfolge an der „Drogenfront“ sollen offensichtlich dazu dienen, ihr angeschlagenes Image wieder aufzubessern. Zugleich hat der „Krieg gegen die Drogen“ und die mit dem Drogenhandel verbundene „organisierte Kriminalität“ bundesweit die Funktion zugeschrieben bekommen, die Forderung nach weiteren personellen Ressourcen und neuen Eingriffsbefugnissen der Polizei publikumswirksam zu begründen. Zu erinnern ist etwa an den jüngst vom Bundeskanzler angekündigten „Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan“ (Tsp, 23.10.89). Diese Gemengelage an Interessen zeigt sich exemplarisch am „Drogenkrieg“ in Hannover, der im Ergebnis nur einen Effekt zeitigte: die Verschärfung einer ausländerfeindlichen Politik.

1. Die niedersächsische Polizei im Kreuzfeuer der Kritik

Die Justiz-, Polizei- und Geheimdienstskandale um die ‚Celler-Loch-Affäre‘ und die Zusammenarbeit der Polizei mit dem Privatdedektiv Mauss im Fall Düe sorgen seit Jahren für Schlagzeilen, deren Tenor eindeutig war und ist (vgl. auch den Beitrag von U. Behnsen/ J. Trittin in dieser Ausgabe):
NP, 7.10.88: „Neuer Polizeiskandal: Ex-Chef der Soko ‚Zitrone’packt aus: Kripo wollte Möbelfabrik einäschern“
NP, 8.7.89: „Kripo schützte Agent Mauss vor Verfolgung – Landeskriminalamt gab falsche Informationen an Staatsanwalt“
HAZ, 10.3.89: „Polizeiaffäre: Staatsanwalt stellt erste Verfahren ein. Sonderermittler Jeserich arbeitet weiter. (…) Die Verdächtigungen (gg. Polizeibeamte) reichen von Verkauf einer Waffenfabrik bis zu Drogenhandel.“

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Besitzer von Thai-Bordellen meldete die Presse am 8.2.89, daß der Hannoveraner Polizeihauptmeister „Michael D. (…) das ‚Milieu‘ vor Razzien gewarnt und Hinweise zur Aufklärung von Straftaten unterdrückt haben soll.“

Landesregierung, Innenministerium und Polizeiführung standen und stehen mithin unter mächtigem Druck, „Handlungsfähigkeit“ zu beweisen und über Erfolge die Polizei aus den schlechten Schlagzeilen zu bringen.

Eine weitere Rahmenbedingung kommt in einer Meldung der HAZ vom 21.2.89 zum Ausdruck: „Gewerkschaft der Polizei will 1.000 Stellen“ – dies für Niedersachsen. Bundesweit fordert die GdP gar 50 000 zusätzliche Planstellen.

Zudem, auch dies Teil des weiteren politischen Kontextes des „Drogenkrieges“ in Hannover, streiten CDU/CSU seit Jahren für die Verschärfung der Ausländerpolitik, insbesondere mit dem Ziel, das Grundrecht auf Asyl einzuschränken (vgl. in dieser Ausgabe die Beiträge zum Ausländerzentralregister-G-Entwurf und zum Entwurf eines neuen Ausländer-Gesetzes).

Zwischenzeitlich hat der niedersächsische Landtag, auch und gerade unter Verweis auf den Anstieg der Rauschgiftkriminalität, neue Polizeistellen bewilligt. Ohne einen direkten Zusammenhang behaupten zu wollen, zeigen die folgend geschilderten Ereignisse und die sie begleitende Pressekampagne in Hannover, wie aus dem Zusammenspiel von allgemeinpolitischen Entwicklungen und apparatspezifischen Interessen die Form des ‚Kampfes gegen die Rauschgiftkriminalität‘ bestimmt oder zumindest beeinflußt wird.

2. Die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in Hannover

Am 29.2.88 äußerte sich Hannovers Polizeipräsident Dommaschk in der Lokalzeitung „HAZ“ zur Kriminalitätsentwicklung 1987: „Besorgniserregend ist der starke Anstieg der Rauschgiftkriminalität. 1987 wurden (…) 14% mehr als im Vorjahr registriert. (…) Übermäßig stark, um fast 63 %, hat die Zahl der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Konsum von Heroin zugenommen.“

Ein Jahr später, am 16.2.89 interpretierte er die Entwicklung im Jahr 1988: „Große Sorge bereitet der (hannoverschen) Kriminalpolizei hingegen die Rauschgiftkriminalität: Sie stieg um fast 60% an. ‚Rauschgift ist für uns inzwischen zur Sorge Nummer eins geworden‘, sagte der Polizeipräsident. (…) Dommaschk kündigte an, die Polizei werde sich in diesem Jahr mit noch mehr Nachdruck als bisher um den Drogenstraßenhandel kümmern. (…) Auch in Hannover sind deutliche Ansätze von organisierter Kriminalität zu erkennen.“

In beiden Stellungnahmen finden sich keine Hinweise, daß bestimmte Nationalitäten ein besonderes Sicherheitsproblem darstellen würden.
In der vom Landeskriminalamt (LKA) herausgegebenen polizeilichen Kriminalstatistik 1988 heißt es:
„Im Bereich der Polizeidirektion Hannover stieg die Fallzahl gegenüber 1987 um 44,00 %, im Bereich der Bezirksregierung Hannover um 19,4 (S.301).
Anfang ’89 unterschied sich die Situation in Hannover nicht wesentlich vom Vorjahr. Zudem ist anzumerken, daß gerade kriminalstatistische Daten zur BTM-Kriminalität nur eines ausdrücken: Veränderungen in der Intensität, mit der der Polizei in diesem Deliktbereich tätig wird.

3. Frühjahr/Sommer ’89 in Hannover – Der „Drogenkrieg“

Am 12.1.89 heißt es in der HAZ:
„Wie sehr die Entwicklung aus dem Ruder läuft, zeigt die Drogenszene am Raschplatz. An Händler aus Gambia, die hier Haschisch, teilweise aber auch Heroin anbieten, ist man bei Polizei und Staatsanwaltschaft schon gewöhnt. Jetzt hat man zum ersten Mal polnische Staatsangehörige ertappt, die als Touristen in die Bundesrepublik gekommen sind und auf dem Raschplatz mit Heroin gehandelt haben. Staatsanwalt Derlin: ‚Die Lage wird immer bunter. Wie soll man das bloß in den Griff bekommen.'“

Am 2.2.89 erklärt OStA Hinkelmann gegenüber der HAZ: „Die Verfahren laufen außer gegen Deutsche gegen Dealer aus der Türkei, aus Schwarzafrika und seit einiger Zeit auffallend häufig gegen Iraner.“

Verdrängung als Polizei-Taktik

Das polizeiliche Vorgehen gegen den „Drogenstraßenhandel“ kam und kommt einer Vertreibungspolitik gleich, deren praktischer Erfolg zweifelhaft ist: Nachdem die Schwarzafrikaner aus der Innenstadt verdrängt wurden, meldet die HAZ am 11.5.89: „Heroindealer weichen jetzt in den Georgengarten aus.“ Nach einer dort erfolgten Razzia, die von bestellten Fotografen dokumentiert wurde, wird am 18.5.89 in der HAZ gefragt: „Wohin sind die Dealer gegangen?“
In einem vom Innenminister an die Presse verteilten Papier vom 10.8.89 mit dem Titel „Asylbewerber und Rauschgiftkriminalität“ wird dann auch vermerkt: „Es hat sich jedoch auch gezeigt, daß sich die besonderen polizeilichen Aktivitäten in Teilen zu einer Verdrängung der Rauschgiftszene in andere Landesteile ausgewirkt haben.“

Die Verzahnung von Justiz, Ausländerbehörde und Polizei

Im Frühjahr d.J. wird noch geklagt, daß die Polizei von anderen Behörden im Drogenkrieg im Stich gelassen würde.
Am 6.3.89 heißt es in der HAZ: „Drogenkriminalität: Polizei beklagt Verhalten der Justizbehörden. (…) Überwiegend handelte es sich um Asylbewerber aus Gambia, die sich von den fast täglichen Kontrollen der Polizei unbeeindruckt zeigten (…) Auch wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, lehnen die Justizbehörden in den meisten Fällen den Erlaß eines Haftbefehls ab. Strafverfahren werden überwiegend eingestellt, oder es werden lediglich Geldstrafen verhängt. Abschiebungen finden offensichtlich überhaupt nicht statt. Diese Verfahrensweisen (…) verhindern von vornherein, daß die polizeilichen Einsatzmaßnahmen den gewünschten abschreckenden Erfolg erzielen können.“

Im Mai wird in der Presse argumentiert: „Geißel – Schlimmer hätte es kaum kommen können. Die Polizeiaktionen der letzten Wochen haben den Raschplatz zwar von Drogenhändlern fast leergefegt, aber die Dealer noch nicht zermürbt. Allein die Unverfrorenheit, mit der diese Leute zu Werke gehen, würde als Grund schon ausreichen, schärfere Maßnahmen gegen sie zu fordern (…) Jeder Richter, der einen Dealer mit einer Geldstrafe davon kommen läßt, sollte sich klar machen, daß seine Kinder die nächsten Opfer sein könnten.“(HAZ, 11.5.89) Am 19.5. buttert die HAZ nach:
„Milde Urteile verhindern Abschiebung: Die Abschiebung von ausländischen Drogenhändlern ist in den meisten Fällen nicht möglich, weil die Gerichtsverfahren mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung enden.“

Am selben Tag heißt es unter der Überschrift „Drogenhandel“: „Im Gespräch mit der Justiz will das Innenministerium daran appellieren, gegen festgenommene Dealer häufiger Haftbefehl zu erlassen. Dadurch soll die Motivation der Polizisten gesteigert werden. Die Beamten seien geradezu frustiert, wenn sie Festgenommene schon nach wenigen Stunden wieder in der Szene anträfen.“

Die Verzahnung von Ausländerbehörde, Justiz und Polizei im „Drogenkrieg“ soll nun auf höherer Ebene geregelt werden. Das Ergebnis ist ein in der Presse als „Lex Gambia“ bezeichneter Erlaß des Innenministers (siehe unten).

Schon am 9.6. d.J. kann die „HAZ“ melden:
„Gericht setzt Zeichen: Fünf Jahre Haft für Kokaindealer. (…) Für derartige Fälle, bei denen gar kein Rauschgift in den Handel gelangte, sondern nur in die Hand eines Polizeibeamten, bewegten sich die Strafen in der Vergangenheit zwischen zwei und drei Jahren. Die 12. Strafkammer ist von dieser eher müden Rechtssprechung jetzt abgewichen und hat damit ein Zeichen gesetzt.“ Wenige Tage bevor der Innenminister den „Lex Gamiba“-Erlaß verkündet, kommt es am 9.8.89 in Hannover zur sogenannten „Trojanische-Pferd“-Aktion.

4. Die „Trojanische Pferd“-Aktion

Am 9.8.89 startet die Polizei in Hannover eine großangelegte Aktion. Mit Möbelwagen werden zwei Polizei-Hundertschaften zum Weißekreuzplatz gefahren, „um Schwarzafrikaner zu überprüfen, die angeblich mit Drogen handeln. (…) Wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde ein weiterer Mann angezeigt. Er hatte ‚ganz geringe Mengen Heroin und Haschisch dabei‘, berichtet die Polizei. Darüber hinaus ist kein weiteres Rauschgift gefunden worden.“ (HAZ, 9.8.89). Der Erfolg an der „Drogenfront“ war mithin gleich Null. Einen andersartigen „Erfolg“ dieses Tages beklagt am 17.8.89 eine Richterin: „Schwarze liegen am Boden, Weiße knien über ihnen, halten sie fest oder gaffen. Kein Rassismus?(…) Haben Schwarze keine Menschenwürde?“ (HAZ)
Am 10.8.89 wird in der „HAZ“ die Rechtfertigung nachgeschoben: „Gambia gilt als Drogen-Transitland – ‚Einer schickt Geld und schon folgt die Verwandtschaft‘.“ Der deutsche Botschafter aus Senegal hält es für „ausgeschlossen, daß Bürger aus Gambia aus politischen Gründen Asyl beantragen.“ Und die Polizei stellt im selben Artikel fest: „Gambier haben wenig Respekt vor den deutschen Beamten, da sie sehr wohl wissen, daß die deutsche Polizei im Gegensatz zu den Ordnungshütern in ihrer Heimat nicht kräftig ‚zupacken‘ darf.“

Zur „Nachbereitung“ der „Trojanische Pferd“-Aktion lädt der Innenminister am 10.8.89 zu einem Presse-Gespräch ein, bei dem eine „konzertierte Aktion“ von Polizei, Zoll, Ausländerbehörde und Justiz im „Drogenkrieg“ verkündet wird. Unter der Überschrift „Information – Maßnahmen Ausländer- und Asylrecht; Zusammenarbeit mit der Polizei bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Rauschgifttäter“ erhalten die Journalisten ein Papier, das den sog. Lex-Gambia-Erlaß zusammenfaßt (vgl. Kasten).

Entgegen aller sonstigen Verlautbarungen, daß das Ziel des polizeilichen „Drogenkrieges“ die international tätige organisierte Kriminalität sei, wird in einem der Presse ausgehändigten Text des Innenministeriums vom 10.8.89 u.a. erklärt, daß das Ziel der konzertierten Maßnahmen die „untere Kriminalitätsebene“ sei und es u.a. um die „Verdichtung der Informationen über Rauschgiftkonsumenten“ gehe.

Am folgenden Tag ist in der Lokalpresse zu lesen:
„Stock reagiert hart: Drogenhändler werden schnell abgeschoben – Ohne Gerichtsurteil und vor Ende des Asylverfahrens. (…) Als ein ‚Lex-Gambia‘ für Hannover will der Innenminister den Erlaß nicht verstanden wissen. Allerdings räumte er (…) ein, daß eine Abschiebung von iranischen und afghanischen Rauschgifthändlern nach denselben Bedingungen problematisch sei.“ (HAZ, 11.8.89)

5. Der „Lex Gambia“-Erlaß und die sogenannte organisierte Kriminalität

Problematisch am Erlaß ist u.a. die darin enthaltene Definition von organisierter Kriminalität: als schlichte Beschreibung einer gut funktionierenden arbeitsteilig vorgehenden Gruppenhandlung ist sie derart dehnbar, daß letztlich alles darunter fallen kann. Derartige Formulierungen haben die Funktion von ‚Auffangtatbeständen‘ zur Erleichterung der Beweislast für Strafverfahren und ausländerrechtlichen Ausweisungsverfügungen. Hier ist eine deutliche Parallele zur Formulierung der „Organisationsdelikte“ im 129a StGB und damit zur Funktion des 129a als Ermittlungsparagraph und zugleich als Straftatbestand, mit dem Beweisprobleme umgangen werden sollten und wurden, zu erkennen. Beschreibungen des Tatbestandes der organisierten Kriminalität mit Formulierungen wie die „professionelle, zur Minderung des Entdeckungsrisikos arbeitsteilige Vorgehensweise, die auch den Einzelnen als Mitglied einer kriminellen Rauschgiftorganisation ausweist“ verdeutlichen dies.

Im Kern übernimmt der Erlaß die uferlos breite wie inhaltsleere Definition „organisierter Kriminalität“, wie sie als Arbeitshypothese in BKA-Kreisen formuliert wurde, nämlich daß „OK (…) in Wirklichkeit nichts anderes ist, als die durch das Verbrechen organisierte Abwehr staatlicher Repression.“ (Jürgen Jeschke, Organisierte Ausländerkriminalität und internationale Zusammenarbeit am Beispiel der Drogenkriminalität, in: Der Kriminalist 12/88, S. 462 ff.)

6. Drogenkrieg – ein neuer innerer Feind zur Begründung vielfältiger politischer und polizeilicher Interessen

Die lokale Presse, vor allem die „HAZ“, hat die einseitige Berichterstattung über Gambier als Verursacher der Hannoveranischen Drogenproblematik inzwischen aufgegeben – der Mohr hat seine Schuldigkeit getan.

Damit ist zwar der Hannoveraner Drogenkrieg vorläufig beendet. Die politische Ausschlachtung des Themas Drogenhandel aber noch lange nicht:
So heißt es am 7.11.89 unter der Überschrift „CDU geht mit Kampagne gegen Drogen in den Wahlkampf“ in der „HAZ“: „Die CDU verlangt überdies, daß Ausländer, die beim Handel mit Drogen erwischt worden sind, unverzüglich aus der Bundesrepublik abgeschoben werden.“

Am 10.11.89 kann dann die „HAZ“ melden:
„Spezialeinheit gegründet. Offensive gegen Drogenkriminalität geplant. (…) Innenminister Stock teilte (…) in Hannover mit, im LKA werde ein Landesrauschgiftkommando eingerichtet (…). Er sagte, Niedersachsen sei das erste Bundesland, das ein Landesrauschgiftkommando aufbaue (…). Er sei sicher, daß die Offensive gegen die Rauschgiftkriminalität nicht an den Finanzen scheitern werde.“

Weit über das niedersächsische Exempel hinaus hat der Drogenhandel mittlerweile eine ähnliche Funktion eingenommen wie die „Terrorismusgefahr“ noch vor einigen Jahren. Der „organisierte Drogenhandel“ wurde zum neuen „Feind der Inneren Sicherheit“ – ein Feindbild, mit dem vielfältige Interessen verfolgt werden, allen voran der Ausbau der Polizei, die Legalisierung weiterer Befugnisse sowie die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit der Polizeien. Daß mit Anti-Drogen-Kampagnen gleichzeitig ausländerfeindliche Ziele verfolgt werden, hat Tradition. Dies gab es schon in den USA seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts. Chinesen wurden als „Schuldige“ des Opium-Handels drangsaliert, Mexikaner als Marihuana-Händler stigmatisiert (vgl. z.B. Thamm, Drogenfreigabe. Kapitulation oder Ausweg?, Hilden 1989, S. 67 ff.).

Das reale Drogenproblem wird durch solche Kampagnen aber nicht gelöst. Sie setzen an den schwächsten Gliedern der Kette an, den Konsumenten und Kleinhändlern; sie machen Ausländer zu Sündenböcke für hiesige Probleme. Die Präsentation von Scheinerfolgen verhindert darüberhinaus das Nachdenken über Alternativen zu dieser Politik der totalen Prohibition, deren Versagen längst offensichtlich ist.

Abkürzungen:
Tsp: Tagesspiegel (Berlin)
HAZ: Hannoveraner Allgemeine Zeitung
NP : Neue Presse (Hannover)
* Mitarbeiterin am FB Germanistik der Universität Hannover