Parteien zur Umweltkriminalität: Vom Dornröschenschlaf zur Instrumentalisierung eines brisanten Themas

von Martina Kant

Das Thema Umweltkriminalität führt in den Parteiprogrammen und Beschlüssen der Bonner Parteien bislang eher ein Schattenda­sein. Ausgereifte Konzepte und programmatische Leitsätze, wie es sie zu anderen Kriminalitätsbereichen wie z.B. zur Jugendkrimi­nalität, zum Rechtsextremismus und zur sog. organisierten Kri­minalität gibt, sucht man zum Thema Unweltkriminalität zumeist vergeblich. Nach der Verschärfung des Umweltstrafrechts von 1994 ist es bei den Parteien eher still geworden. Zwar sei das Thema Umweltkriminalität nach wie vor brisant, wird versichert, dennoch würde es in den rechts-, innen- und umweltpolitischen Arbeitskreisen nur am Rande behandelt.

Wachgerüttelt werden die ParteipolitikerInnen hin und wieder durch spekta­kuläre Umweltskandale wie den Münchner Plutoniumschmuggel im Jahre 1994, die illegale Müllverschiebung in den Libanon im Sommer 1996 oder durch einen der wohl größten Fälle von Vermischung und Umdeklarierung von giftigem Sondermüll ebenfalls im vergangenen Jahr, an dem mehr als hundert Abfallunternehmen aus ganz Deutschland beteiligt waren. Konse­quenzen daraus sind vereinzelte Stellungnahmen oder Initiativen wie bspw. die der CDU gegen illegale Abfalltransporte.

Welche Positionen zur Umweltkriminalität vertreten die Bonner Parteien nun? Wie ordnen sie Umweltstraftaten ein, und welche Bekämpfungsansätze präferieren sie? Die Beantwortung dieser Fragen erwies sich als nicht ganz einfach, da weder CDU noch CSU, FDP oder PDS sich des Themas in letzter Zeit angenommen haben. Von der CDU war zu erfahren, sie habe in jüngster Zeit keinen spezifischen Beschluß zur Umweltkriminalität gefaßt. Auch innerhalb der PDS gibt es keine programmatische oder veröffentlichungsfähige Meinung zum Umgang mit Umweltkriminalität. Abgesehen von Bündnis 90/Die Grünen, hat lediglich die SPD mittels einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung und einer Interpellation an die bayerische Staatsregierung einige Forderungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität aufgestellt und gleichzeitig die jeweiligen RegierungsvertreterInnen zu Stellungnahmen aufgefordert.

Da aktuelle Wahlprogramme für das Wahljahr 1998 noch nicht vorliegen, muß man sich mit einem Blick in die Programme der letzten drei bis vier Jahre und in vereinzelte neuere Stellungnahmen, Beschlüsse und sonstige Partei- und Fraktionsäußerungen behelfen.

Organisierte Kriminalität oder alltägliche Umweltverschmutzungen?

Augenfällig ist der unterschiedliche Zugang zu Umweltkriminalität bei den einzelnen Parteien und der damit einhergehende grundverschiedene Bekämp­fungsansatz. Während bei CDU und SPD Umweltkriminalität zunehmend als eine Spielart der sog. organisierten Kriminalität gesehen wird, betrachten PDS, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP Delikte gegen die Umwelt aus einer eher ‚ganzheitlichen‘ Perspektive. Aus Sicht der SPD hat „inzwischen auch die organisierte Kriminalität den Bereich der illegalen Müllentsorgung als lukrativen Unternehmenszweig für ihre Aktivitäten entdeckt (…)“ Han­del mit Giftmüll oder radioaktiven Stoffen gehörten nicht zu der mit dem ir­reführenden Begriff beschriebenen Massen- oder Alltagskriminalität, „sondern gehören für uns zum Bereich Organisierter Kriminalität“, ist bei der AG ‚Innere Sicherheit‘ des Frankfurter Kreises der SPD zu lesen. Gleiches fin­det man bei der CDU, aus deren Sicht „zunehmend auch die Umweltkri­minalität“ (…) zu den „Betätigungsfelder(n) dieser Syndikate professioneller Straftäter“ gehöre. Der Blickwinkel verengt sich dabei auf „grenzüberschreitende Umweltdelikte, wie z.B. die illegale Entsorgung giftiger Stoffe oder (den) unerlaubten Handel mit Kernbrennelementen.“ Dergestalt werden Umweltstraftaten von SPD und CDU lediglich auf einen kleinen Ausschnitt besonders schwerer Delikte reduziert. Mit ihrer Fixierung auf organisierte Kriminalität (OK) blenden sie den großen Bereich der alltäglicheren und vor allem der legalen, da behördlich genehmigten Umweltverschmutzungen aus. Für die SPD ergibt sich darüber hinaus der OK-Bezug vor allem über die „Mitwirkung oder Duldung durch Kontrollbehörden und einzelne Beamte“ an den Umweltdelikten; ohne sie, so ist in der genannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu lesen, seien illegale Sonderabfallexporte, der illegale Handel mit bedrohten Tierarten oder mit verbotenen Arzneimitteln usw. gar nicht durchführbar. D.h. Umweltkriminalität wird von den Sozialdemokraten mit Korruption und Bestechung in der öffentlichen Verwaltung in Ver­bindung gebracht; als ‚Weiße-Kragen-Kriminalität‘ trete sie zunehmend ne­ben die organisierte Kriminalität der Unterwelt.

Etwas anders sieht dies bei PDS, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP aus. Anleihen an die OK-Debatte gibt es bei diesen Parteien kaum. Aus Sicht der PDS Sachsen-Anhalt beschreibt der Begriff „organisierte Kriminalität“ nur unzureichend die kriminellen Vorgänge u.a. beim Müllhandel. Zwar spie­len ‚Mülltourismus‘ und Abfallskandale auch bei PDS, Bündnis 90/Die Grü­nen und FDP eine Rolle, sie stehen aber nicht im Mittelpunkt der ohnehin nur am Rande geführten Diskussion um Umweltkriminalität. Während es vor allem für die Bündnisgrünen um die Ahndung jedweder Umweltverschmut­zungen, insbesondere der Betriebe und Unternehmen geht, wird Umwelt-‚Kriminalität‘ von der FDP überhaupt nicht thematisiert. Für die Liberalen handelt es sich bei der Bekämpfung und Verhinderung von Umweltver­schmutzungen lediglich um ein ordnungsrechtliches und marktwirtschaftli­ches Problem.

Die bayerische Staatsregierung, deren Positionen nicht ohne weiteres mit der CSU als Partei identisch sein müssen, beruft sich bei der Einschätzung von Umweltdelikten auf Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden. Danach spiele sich der überwiegende Anteil der bekanntgewordenen Umweltstraftaten außerhalb der organisierten Kriminalität ab. Lediglich Einzelfälle ließen vermuten, daß insbesondere in Fällen großangelegter illegaler Abfallentsorgung organisierte Tätergruppen am Werk sind.

Bekämpfungsansätze

In den politischen, rechtlichen und polizeilichen Bekämpfungsansätzen der Parteien spiegelt sich gleichermaßen ihre Einstufung von Umweltdelikten wider. In einem sind sich immerhin alle Parteien einig: Umweltkriminalität wird zunehmend als Problem erkannt und müsse entschieden und vor allem wirkungsvoller als bisher bekämpft werden. Darin erschöpfen sich allerdings schon die Gemeinsamkeiten, denn die Vorstellungen darüber, wie diese Be­kämpfung aussehen soll, könnten unterschiedlicher nicht sein.

Ein „Vollzugsdefizit“ bei der strafrechtlichen Sanktionierung machen Bünd­nis 90/Die Grünen und vor allem die SPD aus. Die Strafverfolgung sei die „notorische Schwachstelle“, beklagen die Sozialdemokraten, denn mehr als die Hälfte der Umweltstrafverfahren werde durch die zuständigen Staatsan­waltschaften eingestellt. Und komme es doch einmal zu einer Verurteilung, falle das Strafmaß meist sehr bescheiden aus. „Die Abschreckungswirkung bleibt gering, das Umweltstrafrecht läuft leer“, so das Fazit. Die SPD setzt allerdings nicht nur auf eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Rechts­grundlagen, vielmehr müsse geklärt werden, „wie dieser Bereich des Straf­rechts zur Abschreckung und wirksamen Bekämpfung von Umweltstraftaten weiterentwickelt werden kann.“ Mit dieser Forderung steht die SPD nicht alleine da, denn auch die CDU fordert eine „weitere Verschärfung von ent­sprechenden Gesetzen“. Anders die bayerische Staatsregierung/CSU, die weder eine unangemessene Milde im Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erkennen mag, noch dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber hin­sichtlich einer Verschärfung des Umweltstrafrechts sieht. Einig sind sich SPD und CDU/CSU jedoch darin, die Regelungen über die Gewinnabschöp­fung und den -Verfall zu verbessern. Eingeschworen auf OK-Bekämpfung forderte die SPD schon auf dem 93er-Parteitag nicht nur eine „obligatorische Gewinnabschöpfung“ als Sanktion bei Straftaten mit einem Vermögensge­winn, sondern verlangte zusätzlich Beweiserleichterungen und niedrigere Voraussetzungen für deren Anordnung. Als in Frage kommende Straftaten wurden ausdrücklich schwere und gefährliche Umweltdelikte, Müll- und Nu­klearkriminalität genannt. Aber auch die PDS-Sachsen-Anhalt will der Umweltkriminalität ans Eingemachte: „(…) Waffen-, Drogen- und Müllhan­del sind nicht durch polizeiliche Nachsorge einzudämmen, sondern vor al­lem, indem ihnen der Boden entzogen wird.“

Während für die CDU im Augenblick „insbesondere der illegale Abfallexport Anlaß zur Besorgnis“ bietet und Verstöße gegen die Abfallgesetze strenger als bisher geahndet werden sollen, blickt die SPD nach Europa und versucht der sonst in Fragen der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit domi­nanten CDU/CSU Konkurrenz zu machen: Um der „Globalisierung auch der Umweltverbrechen Rechnung zu tragen und der internationalen Kriminalität auf diesem Sektor Paroli bieten zu können, müssen die notwendigen euro­päischen und weltweiten Strafverfolgungsmöglichkeiten geschaffen bzw. ver­bessert werden.“ Eine konsequente Verfolgung von Umweltstraftaten zu­mindest in der Europäischen Union fordert die bayerische Staatsregie­rung/CSU ebenfalls. Aufhänger ist allerdings nicht OK, sondern die „Ver-meidung möglicher Wettbewerbsnachteile“. Von Seiten der SPD erhalten aber auch die nationalen Polizeien Unterstützung. Denn dadurch, daß gewis-sermaßen ‚die OK‘ mit ihren Krakenarmen nach der Umweltkriminalität grei-fe, würden die „bislang schon mit der ’normalen‘ Umweltkriminalität perso-nell und infrastrukturell oft überforderten Kontrollbehörden und Polizeibe-amten zusätzlich ins Hintertreffen geraten.“ Indirekt befürworten die So-zialdemokraten hier nichts anderes als den Ausbau des Polizeiapparates; als Begründung dient wie so oft das Gespenst ‚organisierte Kriminalität‘.

Alternativen zum Strafrecht?

Daß man auch unterhalb der abstrakten OK bei der Bekämpfung von Um­weltdelikten und Umweltverschmutzungen ansetzen kann, beweisen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und noch unausgereift die PDS.

Eine Verschärfung des umweltbezogenen Strafrechts lehnt die FDP zumin­dest für die laufende Legislaturperiode ab. Vielmehr sei eine „bessere Über­wachung durch die Vollzugsbehörden der Länder“ nötig. Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen diene das Umweltstrafrecht ohnehin vielfach nur symbolischen Zwecken, während der größte Teil der Umweltverschmutzung und -zerstörung legal geschehe.

Auf das Strafrecht verzichten, will allerdings keine der Parteien. Es könne jedoch nur flankierenden Charakter haben, so die Liberalen, Polizei und Staatsanwaltschaft könnten nicht die Funktionen der Überwachungsbehörden bei Ländern und Kommunen ersetzen: „Gerade die jüngsten Abfallskandale haben gezeigt, daß es nichts bringt, wenn die Sachbearbeiter in den Büros sitzen bleiben und Nachweiszettel abheften, die Überwachung muß vor Ort in den Betrieben stattfinden.“ Damit die Umweltbehörden auch die entspre­chende Zeit für Kontrollen haben, setzt sich die FDP für die „Deregulierung im Sinne von Abschaffung bürokratischer Nachweisverfahren“ ein. Daß es sich hierbei eher um ein Tribut an die liberale Klientel handeln dürfte, wird in anderen Beschlüssen deutlich. Dort ist von „ordnungsrechtlicher Gänge­lung“, von Belastungen für die mittelständische Wirtschaft und Hemmnissen für Innovationen durch das Ordnungsrecht die Rede.

Bei den Umweltbehörden wollen auch Bündnis 90/Die Grünen und die CDU ansetzen. Die Christdemokraten plädieren nur allgemein für eine „Stärkung der Überwachungsorgane“ Eine Anzeigepflicht für die Umweltbehörden, um deren Ermessensspielraum einzuschränken, fordern hingegen die Bünd­nis-Grünen.

Die PDS, die bislang mit eigenen Forderungen zur Umweltkriminaliät kaum in Erscheinung getreten ist, will nach eigenem Bekunden zukünftig Kon­fliktlösungsmodelle außerhalb des Strafrechts unterstützen. Mit großem In­teresse und Sympathie habe man daher den entsprechenden Abschnitt zum Umweltstrafrecht im Eckpunkte-Papier der Grünen zur Kenntnis genom­men. Dort will man das Zivilrecht für den Umweltschutz nutzbar machen: Umwelthaftungsrecht, Verankerung der Gefährdungshaftung im Zivilrecht, Beweiserleichterungen für Geschädigte und Abschwächung der Kausalitätsan­forderungen bei Umweltschäden sind hier die Stichworte. Von Maßnahmen jenseits des Strafrechts sei aus liberaler Sicht darüber hinaus der sog. Um­welt-Audit und eine Zertifizierung von Betrieben durch Gütegemeinschaften „der richtige Weg, um ’schwarze Schafe‘ aus dem Verkehr zu ziehen.“ Von derartigen „Freiwilligen Selbstverpflichtungen“ halten Bündnis 90/Die Grünen nicht allzu viel: Betriebliche Selbstbindung sei zwar wünschenswert, werde aber bei Verstößen, die ohne gesetzliche Konsequenzen bleiben, keine Wirkung zeigen.

Einen sehr konkreten Vorschlag gibt es zu guter Letzt von der Berliner PDS-Fraktion: Sie will 7.000 überzählige Polizisten den bezirklichen Ordnungs­ämtern zuweisen. Neben Aufgaben als bürgernahe Cops sollen sie auch „illegale Müllablagerungen“ aufspüren.

Mehr als nur Wahlkampf?

In der derzeitigen, noch überwiegend von CDU/CSU und SPD geführten kriminal- und rechtspolitischen Diskussion tritt der Umweltschutz als solcher zunehmend in den Hintergrund. Die Bekämpfung der Umweltkriminalität, so scheint es, hat weniger etwas mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundla­gen als vielmehr mit der Abwehr einer abstrakten Gefahr durch organisierte Kriminalität zu tun.

Zwischen den Positionen zur Umweltkriminalität der SPD und CDU einer­seits und FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS andererseits klafft denn auch eine große Lücke. Während die beiden großen Volksparteien mit ihrer ‚OK-Rhetorik‘, ihren sich übertrumpfenden Forderungen und Vorwürfen zum Thema Umweltkriminalität schon in den Wahlkampf ’98 abgedriftet sind – dieser wird wohl abermals auf dem Feld der ‚Inneren Sicherheit‘ ausge­fochten werden -, poltern die kleinen Parteien weniger. Die mangelnde Aus­einandersetzung mit dem Gegenstand dürfte jedoch auch mitverantwortlich für diese ‚Politik der leisen Töne‘ sein.

Die Problematisierungs- und Bekämpfungsansätze von Bündnis 90/Die Grü­nen erscheinen als recht vielversprechend. Die SPD hingegen versucht wie­der einmal, der CDU das zweifelhafte Prädikat ‚Partei der Inneren Sicher­heit‘ streitig zu machen und will das repressive Instrumentarium der OK-Be­kämpfung auch auf Umweltdelikte anwenden. Wenn organisierte Kriminalität jedoch zur fixen Idee wird, ist damit weder dem Umweltschutz genüge getan, noch der Wahrung von BürgerInnenrechten.

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