Virtuelle Mauern im Südosten – Die Türkei auf dem Weg nach Schengen

von Emre Ertem

Freizügigkeit für türkische ArbeiterInnen soll es in der EU nur geben, wenn die Türkei zuvor die Kriterien des Schengen-Acquis erfüllt. Um dem EU-Beitritt näher zu kommen, versucht die Türkei, ihre Grenzen im Südosten abzudichten.

Im Oktober 2005 nahm die Türkei Beitrittsverhandlungen mit der EU auf. Seit etwa derselben Zeit ist in den Zeitungen des Landes zu lesen, dass die BürgerInnen demnächst neue Pässe mit einem Chip erhalten werden, auf dem ihre biometrischen Daten digital gespeichert sind.[1] Die Behörden erklären, dass der neue e-Pass besser gegen Fälschung, Verfälschung und Missbrauch gesichert sei. Sie behaupten aber auch, dass die BürgerInnen der Türkei mit diesem Dokument „einfacher“ in EU-Länder reisen könnten.

Die EU setzt die Türkei unter Druck: Obwohl sie wahrscheinlich auf absehbare Zeit den Beitritt nicht erreichen wird, soll sie die Schengen-Kriterien erfüllen. Im Gegenzug verheißt die EU den türkischen BürgerInnen „Reisefreiheit“ – ein seltsames Angebot, denn gemäß dem 1970 unterzeichneten Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft dürften TürkInnen bereits jetzt visumfrei in die EU einreisen – vorausgesetzt, die EU-Staaten würden dieses Recht anerkennen. Das tun sie jedoch bis heute nur so weit, wie sie vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezwungen werden.

Im September 2007 erinnerte der EuGH die Mitgliedstaaten erneut an den Art. 41 Abs. 1 des Protokolls.[2] Nach dessen Inkrafttreten (in der BRD zum Jahresbeginn 1973) war es den Mitgliedstaaten verboten, neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von türkischen Staatsangehörigen einzuführen. „Am 1. Januar 1973 waren türkische Staatsangehörige in Deutschland für die Einreise und den Aufenthalt als Touristen … für drei Monate und als Dienstleistungserbringer (z.B. LKW-Fahrer, Geschäftsleute) … bis zu zwei Monaten vom Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis befreit, konnten dementsprechend also auch visumfrei einreisen. Visumfrei war … auch die Einreise zum Zweck eines längerfristigen Aufenthalts, sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt war.“ [3] Trotz der Bestimmungen des Zusatzprotokolls verlangt Deutschland von türkischen BürgerInnen seit 1980 ein Einreisevisum.

Lagerpläne

Als asyl- und migrationspolitischer Pufferstaat ist die Türkei für die EU jedoch schon seit mindestens einem Jahrzehnt von Interesse. Im Januar 1998 beschlossen die Innen- und Justizminister der EU einen „Aktionsplan“, der die Massenflucht irakischer KurdInnen in die EU stoppen sollte.[4] Die Einbindung der Türkei scheiterte jedoch in einem ersten Anlauf. Die türkische Nationalversammlung beschloss nicht die Gesetze gegen „illegale Migration“, die die EU von ihr erwartete. Die Ausbildung der türkischen Grenzpolizei durch die EU konnte ebenso wenig realisiert werden wie ein verstärkter Informationsaustausch.

Dennoch verschwanden diese Konzepte nicht von der EU-Agenda. Im Oktober 1999 segnete der innen- und justizpolitische Sondergipfel in Tampere diverse von der „Hochrangigen Gruppe Asyl/Migration“ präsentierte Aktionspläne ab – darunter einen neuerlichen zum Irak.[5] Vorgesehen waren darin nun auch Verhandlungen mit der Türkei, die die Abschiebung irakischer KurdInnen durch dieses Land und den Bau EU-finanzierter Internierungslager ermöglichen sollten.

Im Jahre 2003 wartete die britische Regierung unter Tony Blair mit ihrer neuen „Vision“ für Flüchtlinge auf: Asylsuchende sollten ihre Anträge nicht mehr in den EU-Staaten stellen dürfen, sondern in „Schutzzonen“, sprich: in EU-finanzierten Lagern in Drittstaaten, von wo aus sie nur im Falle einer positiven Entscheidung in die Union einreisen könnten. Als mögliches Partnerland für solche Pläne hatte die Blair-Regierung nicht nur die Ukraine im Auge. Sie erkannte auch das Potenzial der Türkei als Pufferstaat: „Irakis, die im Vereinigten Königreich Asyl suchen, könnten in eine Schutzzone etwa in der Türkei gebracht werden … In einer solchen Zone wären sie nicht nur sicher, sondern könnten innerhalb einer nützlichen Frist ein Gesuch um Wiederansiedlung (in der EU oder einem Drittstaat, d.Verf.) stellen.“[6] Der Vorschlag hätte eine Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention vorausgesetzt, zu der sich die EU dann doch nicht entschließen konnte. Die vollständige rechtliche Wendung schien zwar inopportun, praktisch bemühte sich die EU durch eine ständig verschärfte Grenzüberwachung, das Asylproblem vor die Tore der Union zu drängen.

Aus den „Schutzzonen“ Blairs wurden nun „Schutzprogramme“. Im September 2005 präsentierte die Kommission eine entsprechende Mitteilung.[7] Der Grundgedanke blieb der gleiche: EU-finanzierter Lagerbau in Drittstaaten, um für Flüchtlinge „dauerhafte Lösungen zu schaffen“ – allesamt außerhalb der EU: „Rückkehr, örtliche Eingliederung oder Neuansiedlung in einem Drittstaat“. Pilotprojekte fasste die Kommission in afrikanischen Ländern sowie in den „neuen unabhängigen Staaten“, insbesondere der Ukraine, ins Auge.

Im Zuge der Schengen-Annäherung klinkt sich die Türkei jedoch eben­falls in die EU-Lagerpläne ein. Gemäß ihrem „nationalen Aktionsplan zur Angleichung an den europäischen Besitzstand im Zusammenhang mit Migration und Asyl“ wird sie sieben „Empfangszentren“ mit einer Kapazität für ca. 5.000 Asylsuchende bauen.[8]

Asyl mit Vorbehalt

Dabei gibt es allerdings ein rechtliches Hindernis: Die Türkei hat nämlich die Genfer Konvention nur mit einem geographischen Vorbehalt unterzeichnet. Nur Flüchtlinge aus Europa können in der Türkei Asyl beantragen. Die EU hat die Türkei mehrmals aufgefordert, diesen Vorbehalt aufzuheben. Die Regierung in Ankara versicherte zwar bereits im Juli 2004, spätestens im Jahr darauf ein neues Asylgesetz ohne diese Einschränkung in Kraft setzen zu wollen, verschob diesen Termin inzwischen jedoch auf das Jahr 2012.[9] Grund für diese Entscheidung ist laut Prof. Kemal Kirici die türkische Skepsis gegenüber der EU: „Das größte Albtraumszenario für die Beamten ist, dass der geografische Vorbehalt aufgehoben, ihr Wunsch einer Mitgliedschaft von der EU aber nicht ernst genommen wird. Viele Beamte und auch ein großer Teil der Bevölkerung trauen der EU nicht über den Weg …“[10]

Dieser Skepsis zum Trotz haben die türkischen Behörden die zweite Etappe des Asyl-„Twin“-Projekts mit britischen und dänischen ExpertInnen im Oktober 2007 abgeschlossen.[11] Nach Angaben des Vizepräsidenten der türkischen Sicherheitskräfte (Polizei), Emin Arslan, sollen die weiteren zwei Etappen des Projekts bis 2012 realisiert werden.[12]

Neue Grenzpolizei und technische Aufrüstung

2012 wird ein wichtiges Jahr für das Grenz-Management der Türkei. Dann nämlich übernimmt eine neu geschaffene Polizeitruppe die Kontrolle der türkischen Grenzen.[13] Dieser paramilitärischen Grenzpolizei sollen etwa 70.000 BeamtInnen angehören. Wie die Ausrüstung der neuen Truppe insgesamt aussehen wird, ist zur Zeit noch nicht klar. Bekannt ist allerdings, dass fünf „F-406 REIMS“-Flugzeuge angeschafft werden und das vom staatlichen Rüstungskonzern ASELSAN entwickelte Waffensystem „STAMP“ an den südlichen Grenzen zum Einsatz kommen wird.

Für die integrierte Grenzverwaltung wird ein elektronisches Sicherheitssystem eingerichtet. ASELSAN und das türkische Sicherheitstechnologieunternehmen STM nehmen an der Entwicklung des EU-Sicher­heitsprojekts TALOS (Transportable Autonomous patrol for Land bOrder Surveillance system) teil. STM ist zudem Projektpartner von OPERAMAR (InterOPERAble Approach to European Union MARitime Safety and Security Management).[14] „Die türkischen Behörden verwenden seit 2007 gemeinsame Datenbanken für die Überprüfung von Personen, die die Grenzen überschreiten“, meldet die EU-Kommission in ihren Berichten über die Fortschritte des Landes bei der Anpassung an den EU-Acquis.[15] Bereits seit 2004 diene das Nationale Interpol-Zentral­büro außerdem als „zentrale Behörde im Sinne des Schengener Übereinkommens“ sowie als Kontaktstelle zu Europol und zur EU-Betrugs­bekämpfungsbehörde OLAF. Die Türkei müsse allerdings noch weitere „Anstrengungen“ unternehmen, wenn sie dereinst an das Schengener Informationssystem angeschlossen werden wolle.

Beteiligt ist die Türkei auch an zwei Frühwarnsystemen: dem des EU-„Informations-, Reflexions- und Austauschzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Überschreiten der Außengrenzen und der Einwanderung“ (CIREFI), über welches „erste Anzeichen für illegale Zuwanderung bzw. Schleuserkriminalität, besonders in den Ausgangsorten des Migrationsgeschehens“ gemeldet werden sollen,[16] und dem „System der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz zur Übermittlung von Informationen über die illegale Einwanderung“ (ECFALIS).[17] Bereits im Oktober 2003 hat sie das „Abkommen über die Vorrechte und die Befreiungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM)“ ratifiziert.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung müssen sich diejenigen, die den EU-Beitritt der Türkei als Chance einer Demokratisierung verstehen, die Frage gefallen lassen, was an Internierungslagern für Flüchtlinge, am Aufbau einer paramilitärischen Grenzpolizei und an der elektronischen Aufrüstung der Grenzüberwachung demokratisch sein soll.

[1]      Yeni œafak v.16.11.2007
[2]     EuGH: Urteil v. 20.9.2007, Az.: C-16/05
[3]     Senol, E.: EU-Türkei: EuGH zur visumfreien Einreise von Türken, www.jurblog.de v. 17.12.2007
[4]     Ratsdok. 5573/98 v. 29.1.1998
[5]     Ratsdok. 3769/2/99 v. 15.9.1999
[6]     UK government: A new vision for refugees, Restricted Policy, draft Final report, 5 February 2003, p. 2 f.
[7]     KOM(2005) 388 endg. v. 1.9.2005
[8]     ltica ve Göç AlanÚndaki Avrupa BirliZi MüktesebatÚnÚn Üstlenilmesine elikin Türkiye Ulusal Eylem PlanÚ, 25.3.2005, www.hyd.org.tr/staticfiles/files/turkiye_ulusal_eylem_
plani.doc
[9]     Amnesty International Türkei: Pressemitteilung v. 18.5.2005, www.amnesty.org.tr/sind
ex.php3sindex=vifois2405200501
[10]   Kirici, K.: Reconciling Refugee Protection With Combating Irregular Migration: Turkey and the EU, www.sam.gov.tr/perceptions/Volume9/June-August2004/kemalkirisci.pdf
[11]    Zaman, SÚnÚr Polisi: 2012’de görevde, www.zamam.com.tr/haber.do?haberno=613958
[12]   ebd.
[13]   ebd.
[14]   STM: Avrupa BirliZi 7. Çerçeve Programı’nda iki projede görev alıyor, www.stm.com.tr/
News.aspx?news=86
[15]   s. die Liste der Berichte und eine Zusammenfassung unter http://europa.eu/scadplus/
leg/de/lvb/e22113.htm
[16]   http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l33100.htm
[17]   www.exodus-network.org/files/ECAC%20Extracts%20Statment.pdf