„Intelligente Grenzen“

Am 6. April 2016 präsentierte die Kommission einen neuen Verordnungsvorschlag über ein „Ein-/Ausreisesystem“.[1] An den Au­ßen­­gren­­zen sollen künftig alle Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen erfasst und dabei die in den Reisedokumenten enthaltenen biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbild) ausgelesen und gespeichert werden. Ursprünglich als grenzpolizeiliches System gegen „Over­stayers“ gedacht, soll das System nun für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr u.a. von Europol genutzt werden. Geführt würde es bei der „Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ (eu-LISA). Zuvor hatte die Kommission eine Studie mit verschiedenen Optionen vorgestellt.[2] An einem Pilotprojekt in Deutschland beteilig­ten sich die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesverwaltungsamt sowie – mit „beratender Rolle“ – die EU-Grenz­agen­tur FRONTEX. Durch Tests am Flughafen Frankfurt und am Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warne­mün­­de sollte untersucht werden, welche Verzögerung sich aus der von Polizeibehörden geforderten Abnahme aller zehn Fingerabdrücke für die Grenzkontrolle ergeben. Das Projekt wurde mittlerweile bis Ende 2016 verlängert.[3]

Ebenfalls am 6. April veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über „solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“.[4] Wo erforderlich und machbar, müssten Informationssysteme demnach „miteinander verbunden und inter­ope­rabel“ werden. Damit will die Kommission auf die „heutigen Bedrohun­gen“ angemessen reagieren. Dies beträfe zunächst das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC. Ebenfalls eingebunden würden das nunmehr vom EU-Parlament beschlossene Passagierdatenregister (PNR) und das „Einreise-/Ausreisesystem“. Konkrete Vorschläge soll nun eine „hochrangige Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ mit Bediensteten der EU-Agenturen, nationalen Sachverständigen und institutionellen AkteurInnen ausarbeiten.

Eine ähnliche Forderung zur Abschaffung „zersplitterter Informationsspeicher“ erhob der deutsche Bundesinnenminister wenige Wochen zuvor. Vorgeschlagen wird die Schaffung eines zentralisierten „Kernsystems“ mit Personendaten und Fingerabdrücken, an das biometriebasierte Datenbanken als „Module“ angeschlossen sind.[5] Sicherheitsbehörden könnten auf diese Weise „vorhandene Erkenntnisse systematisch zusammenführen“. Unter Leitung des Bundeskriminalamtes forscht die Ratsarbeitsgruppe DAPIX bereits an der technischen Umsetzung.[6] Das Bundesinnenministerium begründet seinen Vorstoß mit „aktuellen Migrationsströmen und der angespannten Sicherheitslage“.

[1]      Kommissionsdokument SWD(2016) 114 final v. 6.4.2016
[2]      www.eulisa.europa.eu/Newsroom/News/Pages/Smart-Borders-Report-Published-Today.aspx
[3]      BT-Drs. 18/7835 v. 10.3.2016
[4]      Pressemitteilung der Kommission v. 6.4.2016
[5]      https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/Linked_Data_Sets_160315_BMI_KOM.pdf
[6]      Ratsdok. 5175/1/16

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