Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Ausländererfassung in der Bundesrepublik – Die informationelle Sonderbehandlung von ImmigrantInnen und Flüchtlingen

von Thilo Weichert

Der Einsatz konventioneller oder automatisierter Datenverarbeitung zur Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten hat in Deutschland unrühmliche Tradition. Die Erfassung nach Rassen und Nationalitäten diente den Nationalsozialisten der Ausgrenzung und differenzierten Behandlung, der gewalttätigen Unterdrückung, Deportation (Evakuierung) und Vernichtung, aber auch der „Effektivierung“ der Rohstoff- und Arbeitskräfteplanung für die Vorkriegs- und die Kriegswirtschaft.[1]
Erstaunlicherweise sahen die Mütter und Väter des Grundgesetzes, welche bestrebt waren, bei der Schaffung einer demokratischen bundesdeutschen Verfassung Lehren aus dem Nationalsozialismus zu ziehen, keine Veranlassung, aus der informationellen Sonderbehandlung von Minderheiten rechtliche Konsequenzen abzuleiten.[2]

Die Kontinuität des Ausländerrechts währte bis 1965.[3] Die Erfassung der Ausländerinnen und Ausländer wurde aber auch danach nicht gesetzlich, sondern in exekutiven Bestimmungen über die Führung von Ausländerkarteien geregelt.[4] Die mangelnde Beachtung dieses Themas durch den Gesetzgeber erlaubt jedoch nicht den Schluß, daß die Erfassung ausländischer Personen nicht stattfand, daß ihr keine Funktion zukam. Das Gegenteil ist vielmehr richtig: Schon 1953 wurde eine alle in der Bundesrepublik lebenden Nichtdeutschen erfassende zentrale Datei, das Ausländerzentralregister (AZR), eingerichtet. Ausländererfassung in der Bundesrepublik – Die informationelle Sonderbehandlung von ImmigrantInnen und Flüchtlingen weiterlesen

Die Sicherung der deutschen Ostgrenze – Der Bundesgrenzschutz vor neuen Aufgaben

von Otto Diederichs

Etwa um 1985 – mit Beginn der Bestrebungen der europäischen Staaten, im Rahmen des „Schengener Abkommens“[1] die innerstaatlichen Grenzen langfristig aufzuheben – begann der Bundesgrenzschutz (BGS) erstmals in seiner Geschichte, sich um den weiteren Bestand ernstliche Sorgen zu machen. Sicherheitspolitiker und Polizeiplaner gingen sogar daran, mit dem Programm „BGS 2000“ zwanghaft neue Aufgaben für die tannengrüne Truppe zu finden.[2] Mit dem Zerfall des sog. „Ostblocks“ schwanden die Befürchtungen dann dahin: Mit der Sicherung der neuentstandenen Grenzen zu Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei ist der BGS heute mehr als ausgelastet.

Deren Sicherung obliegt dem Grenzschutzpräsidium (GSP) Ost in Berlin mit seinen Grenzschutzämtern Frankfurt/Oder (für die Grenze zu Polen) und Pirna (für den Bereich der sächsisch-tschechischen Grenze). Für den bayerisch-tschechischen Abschnitt ist das GSP Süd in München zuständig, das diese Aufgaben im April 1992 von der Grenzpolizei des Freistaates übernahm.[3] Insgesamt sind hierfür unterdessen 2.463 Polizeikräfte und 1.100 ZollbeamtInnen eingesetzt.[4] Auf der Ostsee werden sie unterstützt durch die 3. Flottille des „BGS See“ mit 135 Mann (verstärkt durch eine weitere Flottille des Stützpunktes Neustadt).[5] Die Sicherung der deutschen Ostgrenze – Der Bundesgrenzschutz vor neuen Aufgaben weiterlesen

Vom Einheitlichen Binnenmarkt zum Gemeinsamen Abschiebungsraum – Politische Grenzsicherung in Europa

Mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes haben die Exekutiven die bis dahin nationalen Abschottungspolitiken auf europäisches Niveau gehoben. Die Außengrenzen der EG sollen danach insbesondere gegen „unkontrollierte Zuwanderung“ abgeschirmt werden. Im folgenden wird die Vorgeschichte dieser europäischen „Harmonisierung“ und die Folgen dieser Vertragspoltik – auch für die Nachbarländer – näher untersucht.

Seit Anfang der 80er Jahre kamen sich die Länder des nördlichen Westeuropas mit ihrer Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge und ImmigrantInnen immer wieder in die Quere. Man verfolgte zwar das gleiche Ziel, die Begrenzung oder Verhinderung von Zuwanderung vor allem aus der Dritten Welt, betrieb dies aber nach dem St. Florians-Prinzip: Hauptsache, die eigenen Grenzen blieben dicht und die eigenen Asylverfahren wurden nicht überlastet. Die Wirkungen auf den Nachbarstaat, in den die jeweiligen Fluchtbewegungen umgeleitet wurden, und noch mehr: das Schicksal der unmittelbar Betroffenen, interessierten nicht. Europa begann sich zum Verschiebebahnhof für Menschen auf der Flucht zu entwickeln. Das Problem der „refugees in orbit“, der umherirrenden Flüchtlinge, die mit ihrem Antrag auf Anerkennung in keinem Land eine wirkliche Chance hatten, begann sich nach und nach zu vergrößern. Vom Einheitlichen Binnenmarkt zum Gemeinsamen Abschiebungsraum – Politische Grenzsicherung in Europa weiterlesen

Wie fremdenfeindlich kann Statistik wirken? AsylbewerberInnen: ein Problem der großen Zahl?

von Roland Appel

Die Zahl der statistisch erfaßten Asylanträge ist 1992 auf angeblich über 400.000 gestiegen, 1991 wurden ca. 256.000 und 1990 etwa 193.000 Anträge registriert, 1989 waren es 121.000 und 1988 rund 103.000.[1] Der propagandistische Aufschrei im Rahmen der Asyldebatte nach einer Begrenzung solcher „Fluten“ ist allerdings zweifelhaft angesichts der Tatsache, daß die Statistiken keine exakten Rückschlüsse darauf zulassen, wieviele Menschen sich denn nun real hinter diesen Anträgen verbergen. Ob jemand erstmalig in der Bundesrepublik um Asyl nachsucht oder nach zwischenzeitlicher Verschärfung der Situtation im Heimatland einen Asyl-Folgeantrag stellt, wird ebensowenig berücksichtigt wie – mit Inkrafttreten der neuen Familienasylregelungen – die Miterfassung der Angehörigen.

Grundsätzlich muß vor der Illusion gewarnt werden, Migration in der Migrationsgesellschaft statistisch exakt zu erfassen. Die These von der „Asylantenflut“, die dumpf an nationalistische Überfremdungsgefühle appelliert, beruht auf dem Illusionstrick einer nur teilweise ausgeleuchteten Bühne. So kamen von 1989-91 in die Bundesrepublik Deutschland: Wie fremdenfeindlich kann Statistik wirken? AsylbewerberInnen: ein Problem der großen Zahl? weiterlesen

Das Polizeidebakel von Rostock – Versuch einer analytischen Würdigung

von Otto Diederichs

Was in der Nacht des 22. August 1992 im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen begann, hat fraglos die innenpolitische Entwicklung der Bundesrepublik nachhaltig verändert: Ohne daß sich die Polizei in der Lage gesehen hätte, ihnen ernsthaft Widerstand entgegen zu setzen, griffen ca. 150-200 zumeist jugendliche Randalierer – beklatscht von Eltern und Nachbarn – die inmitten einer für die frühere DDR typischen Plattenbau-Siedlung liegende ‚Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt)‘ mit Steinen und Molotow-Cocktails an. Am Abend des 23.8. versuchten sie, inzwischen auf ca. 500 angewachsen, erneut, die ZASt zu stürmen. Bis in die frühen Morgenstunden des folgenden Tages dauerten die Auseinandersetzungen. Am Abend des gleichen Tages erreichte die Gewalt ihren Höhepunkt: die (unterdessen geräumte) ZASt sowie ein danebenliegendes (bewohntes) Wohnheim für Vietnamesen wurden in Brand gesetzt. Erst am Dienstag, den 25.8.1992 gegen 3.00 Uhr morgens ebbten die Kämpfe ab.

Zwar hatte es rund ein Jahr vorher im sächsischen Hoyerswerda eine ähnliche Aktion gegeben. Diese war jedoch bei weitem nicht so spektakulär und dementsprechend weniger beachtet worden. Die Bilder von Rostock indessen gingen um die Welt. Das Polizeidebakel von Rostock – Versuch einer analytischen Würdigung weiterlesen

SPUDOK-„Rostock“ – Kommentar zur Errichtungsanordnung

Nicht erst seit der Welle rechter Gewalt setzen die Staatsschutzabteilungen der Kriminalpolizei sog. Spurendokumentationen (SPUDOK) ein. In den 80er Jahren waren es vor allem die politischen Aktivitäten von links, die mit Hilfe dieses elektronischen Instrumentariums bearbeitet wurden. Am bekanntesten wurden dabei Fälle aus Niedersachsen: 1981 und 1986 versuchte eine Sonderabteilung des Staatsschutzes die Göttinger Besetzerszene auszuleuchten, 1985 ging es um die Erfassung von Aktivitäten und Personen im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen die Gorlebener Atomfabrik. Auch wenn es nun gegen rechts geht – die Datenschutzprobleme sind weitgehend dieselben.

Üblicherweise werden SPUDOK-Verfahren als kurzfristig einzurichtende Dateien „zur temporären Dokumentation und Recherche“ (2.2) betrachtet, die mit Abschluß des größeren Ermittlungsfalles oder -komplexes wieder aufgelöst werden. Die Daten sollen dabei entweder gelöscht oder – falls sie noch erforderlich, genauer gesagt nützlich sind – in eine polizeiliche Arbeitsdatei überführt werden. Im Staatsschutzbereich ist dies die vom Bundeskriminalamt geführte ‚Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit (APIS)‘. SPUDOK-„Rostock“ – Kommentar zur Errichtungsanordnung weiterlesen

Der weggetauchte Staat – Staatliche (Nicht-)Reaktionen auf rassistische Gewalttaten

von Wolfgang Wieland

Vor dem Anschlag in Mölln hatte sich die Öffentlichkeit an Anschläge von Rechtsaußen gewöhnt wie an die tägliche Wasserstandsmeldung: 1992 1.600 Gewalttaten von Rechts, darunter 500 Brand- und Sprengstoffanschläge. 800 Verletzte und 13 Tote. Noch nach Rostock geschahen in diesem Zusammenhang 10 Straftaten täglich. Ca. 40.000 Neo-Nazis führten den Rechtsstaat offenbar nach Belieben vor. Politiker verharmlosten, gaben Stichworte oder sympathisierten offen mit dem Terror. Angefangen mit dem Kanzlerwort vom „Staatsnotstand“ angesichts von 420.000 Flüchtlingen im Jahr 1992 – was nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung ausmacht – war man eifrig bemüht, eine Stimmung des ‚Not kennt kein Gebot‘ aufkommen zu lassen. Die nächtlichen Brandleger mußten sich geradezu anerkannt fühlen, in einer Art ‚Amtshilfe‘ für den überforderten Staat zu handeln. „Es ist, als würde man die Leute ermuntern, mehr Brandsätze zu werfen: Täglich können sie ihre Erfolge an immer verrückteren Vorschlägen zur Asylpolitik ablesen“,[1] so Ignatz Bubis, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland. Es waren die Politikerworte von Asylantenfluten, Schmarotzern und Betrügern, die da zu Steinen und Brandsätzen wurden. Der Asyl- und Schutzbegehrende als Vogelfreier in der öffentlichen Wahrnehmung, dies war das verheerende Resultat einer politischen Kampagne, ohne die das Phänomen des explosionsartigen Terrors von Rechts nicht zu verstehen ist.

Nun hört indes nach Mölln die Asyldebatte nicht auf. Auch mit der Grundgesetzänderung und der Abschottung der Bundesrepublik gegen Flüchtlinge wird sie wohl nicht verschwunden sein, sondern als Debatte über dann illegal hier Aufhältliche fortgesetzt werden. Wenn dennoch seit Mölln die Welle rechtsradikaler Gewalt spürbar und zählbar zurückgegangen ist, muß dies andere Gründe haben. Zuerst ist dabei die gesellschaftliche Gegenbewegung zu nennen, die Lichterketten, Demonstrationen, Rockkonzerte. Sie kam allerdings mit unfaßbarer Verspätung. Daneben spielte auch repressives staatliches Eingreifen eine Rolle, aber nur subsidiär und an zweiter Stelle. Dies soll nicht vergessen werden. Der weggetauchte Staat – Staatliche (Nicht-)Reaktionen auf rassistische Gewalttaten weiterlesen

Symbolische Politik gegen Rechts – Alibi für generelle Strafrechtsverschärfungen

von Wolfgang Gast

Nach dem Brandanschlag in Mölln am 23. November 1992, bei dem eine türkische Frau und zwei türkische Mädchen ums Leben kamen, überboten sich in Bonn die Politiker, Gesetzesverschärfungen zu fordern: Unter dem Eindruck der Vielzahl rechtsradikaler Überfälle auf AusländerInnen und Asylsuchende beantragte das Bundeskabinett beim Bundesverfassungsgericht, zwei führenden Neonazis die bürgerlichen Rechte abzuerkennen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollte Nazi-Rockgruppen wegen Aufrufs zum Mord verfolgen lassen. Und für die Sozialdemokraten schlug deren Wehrexperte Erwin Horn vor, 70.000 Soldaten zur Bekämpfung des Rechtsextremismus an den Bundesgrenzschutz abzukommandieren. Parteiübergreifend wurde ein weiteres, vermeintlich probates Mittel zur Radikaleneindämmung aus der Tasche gezogen. Ob der FDP-Abgeordnete Jürgen Starnick, der SPD-Innenexperte Günther Graf oder der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erwin Marschewski – alle erkannten: „Der Radikalenerlaß, wie er in den 70er Jahren für die Linksradikalen galt, könnte ein geeignetes Mittel sein, Neonazis aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten“.

Noch im November und Dezember 1992 verbot das Innenministerium die ‚Nationalistische Front (NF)‘, die ‚Deutsche Alternative (DA)‘ und die ‚Nationale Offensive (NO)‘. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft reagierte ähnlich. Hatte der oberste Ankläger der Republik, Generalbundesanwalt Alexander von Stahl, im Vorfeld des Möllner Brandanschlages stets dementiert, daß im rechtsextremen Lager bereits die konstituierenden Bedingungen für kriminelle oder terroristische Vereinigungen gegeben seien – nach dem Anschlag ermittelte er gegen die Attentäter wegen der Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuches. Symbolische Politik gegen Rechts – Alibi für generelle Strafrechtsverschärfungen weiterlesen

Rassismus: Kein Thema für die deutsche Polizei? Gedanken zu einem Tabu

von Albrecht Funk

Wenn leitende Polizei- oder Ministerialbeamte der Innenministerien zur Ausländerfeindlichkeit in der Polizei öffentlich Stellung nehmen, ist allenfalls von einigen „faulen Äpfeln“ die Rede, die es in jeder Sparte gäbe. Angesprochen auf das Thema Rassismus in der Polizei fallen allenfalls Begriffe wie Rodney King und Los Angeles. Vorkommnisse auf deutschen Polizeirevieren scheint es – zumindest offiziell – nicht zu geben. Die Indikatoren eines gesetzestreuen Vollzugsdienstes „ohne Ansehen der Person“ geben den Verwaltern der offiziellen Polizeiwirklichkeit zunächst recht. Die ohnehin schon geringe Zahl an Strafanzeigen aufgrund polizeilicher Übergriffe verschwindet da, wo es um verbale Übergriffe auf ‚Ausländer‘ geht, nahezu völlig.

Auch in der überregionalen Presse tauchten in den 70er und 80er Jahren nur sporadisch einige Fälle auf, wie der dreier Bonner Polizisten, die nach einem Kneipenbummel zwei Türken beschimpft und krankenhausreif geschlagen hatten – immerhin außerhalb der Dienstzeit.[1] Erst seit einem Jahr finden sich im Redaktionsarchiv vermehrt Meldungen über polizeiliche Diskriminierungen und Übergriffe auf ausländische Mitbürger: Rassismus: Kein Thema für die deutsche Polizei? Gedanken zu einem Tabu weiterlesen

Berliner Polizei und Rechtsextremismus – Versuch einer Situationsbeschreibung

von Eckhardt Lazai

Im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Diskussion um eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus und damit einhergehender Gewalttaten kommt der Frage nach der Rolle, welche die Polizei dabei wahrnehmen kann und soll, von Anfang an eine zentrale Bedeutung zu. Es ist festzustellen, daß diese hierbei oftmals stark überschätzt wird. Rufe nach dem starken Staat, nach mehr Befugnissen und besserer Ausrüstung für die Polizei sowie nach schärferen Gesetzen lassen außer acht, daß polizeiliches Handeln nur die Symptome, nicht aber die Ursachen für den Rechtsextremismus bekämpfen kann.

Natürlich muß in der gegenwärtigen Situation diskutiert werden, welche Funktion dem Instrument des ‚Strafens‘ in unserer Gesellschaft zukommt. Auch muß die Polizei organisatorisch, personell, materiell und rechtlich in der Lage sein bzw. versetzt werden, ihrem gesetzlichen Auftrag – hier dem Schutz der Menschenrechte ausländischer Mitbürger sowie der Strafverfolgung – nachzukommen. Berliner Polizei und Rechtsextremismus – Versuch einer Situationsbeschreibung weiterlesen