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In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurden von Verfassungsschutz und Polizei diverse Abhandlungen und Statistiken veröffentlicht, die die reale Zunahme rechtsextremer Gewalttaten für die Jahre 1991 und 1992 dokumentieren sollen. Vergleicht man diese Statistiken miteinander, so ergeben sich trotz einer unterdessen eingeführten bundeseinheitlichen Definition z.T. erhebliche Widersprüche, da die erfaßten Delikte unterschiedlich zugeordnet werden.[1]
Seit dem März 1992 werden unter „fremdenfeindlichen Straftaten“ bundesweit einheitlich jene Tatbestände verstanden, „die in der Zielrichtung gegen Personen begangen werden, denen der Täter (aus intoleranter Haltung heraus) aufgrund ihrer
Nationalität, Volkszugehörigkeit,
Rasse, Hautfarbe,
Religion, Weltanschauung,
Herkunft oder
aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes ein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht in seiner Wohnumgebung oder in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bestreitet.
Nach den Rostocker Pogrom-Nächten führte eine Überprüfung der Asylbewerberheime in Brandenburg zu der erschreckenden Erkenntnis, daß die Sicherheitsmaßnahmen hier bei weitem nicht ausreichend waren. In der Folge entstand in Potsdam, einem der fünf Polizeipräsidien Brandenburgs, ein unerwartetes Konzept: Mit den Asylbewerbern sollte eine Zusammenarbeit zustande kommen, die es diesen erlaubte, Vertrauen in die Polizei zu entwickeln. Deshalb wurden Sicherheitsberater gebraucht, die – und das läßt aufmerken – als Ansprechpartner auch für die gefährdeten Asylbewerber Beratung anboten. Zudem sollte der Versuch unternommen werden, Asylbewerber über Verhaltensweisen aufzuklären, die gegen die Normen und Ordnungsvorstellungen ihrer deutschen Umgebung verstoßen, um damit zu einer besseren Akzeptanz beizutragen.
Polizeiliche Sonderdezernate oder -arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus gibt es mittlerweile in nahezu allen Bundesländern. In den meisten Fällen handelt es sich dabei jedoch um nicht sehr viel mehr als reinen Aktionismus. Lediglich die beim sächsischen Landeskriminalamt (LKA) in Dresden eingerichtete ‚Soko Rex‘ hat bislang beachtenswerte Erfolge vorzuweisen. Wenn man Konzept und Arbeit der seit eineinhalb Jahren arbeitenden ‚Soko Rex‘ indes etwas genauer betrachtet, hat auch ihr Vorgehen einige Schönheitsfehler.
„14 Tage vor meinem Kommen wurde Jorge Gomondai aus der Straßenbahn geprügelt, daß er zu Tode kam. Vor mir breitete sich ein rechtsorientiertes Gewaltphänomen aus: Das kann ja wohl nicht sein!, sagte ich mir. Es galt konsequente Strafverfolgung aufzuziehen, damit die Täter nicht ermuntert wurden. Hier mußten Spezialisten ran, die wußten, wie man mit diesem Klientel umgeht“,[1] beschreibt der Präsident des LKA Sachsen und geistige Vater der ‚Soko Rex‘, Peter Raisch, den Ursprung der Sonderkommission. Alles weitere ging dann erstaunlich schnell. Am 15. April 1991 übernahm Raisch die Leitung des Aufbaustabes für das LKA, schlug dem Innenministerium die Einrichtung einer Sonderkommission zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vor, und bereits am 1. Juli wurde die ‚Soko Rex‘ gegründet. Zwei Wochen später begann sie ihre Arbeit.[2] Als Aufgaben wurden ihr die „Durchführung der Strafverfolgung im deliktspezifischen Bereich sowie Vorbereitung von Präventionsmaßnahmen“[3] zugewiesen. Sonderkommission Rechtsextremismus: „Soko Rex“ – Polizeiliche Bekämpfung des Rechtsextremismus in Sachsen weiterlesen →
Nach dem Überfall von ca. 40-60 Skinheads auf eine Party von Punkern am 10. Mai 92 in der Magdeburger Gaststätte ‚Elbterrassen‘, bei dem ein 23jähriger Punker getötet wurde, machte man sich in Sachsen-Anhalt Gedanken darüber, wie man künftig auf derartige Situationen besser reagieren, insbesondere schneller und ausreichend Polizeikräfte einsetzen könne. Herausgekommen ist dabei u.a. das Einsatzkonzept ‚Landeseinsatzorganisation Elbe (LEO ELBE)‘.
„Nach Ansicht von Innenminister Hartmut Perschau ist die Polizei in Sachsen-Anhalt diejenige Institution, die besonders intensiv und offensiv die Auseinandersetzung mit dem gewalttätigen rechten Spektrum führt“, beginnt die Pressemitteilung, mit der der Öffentlichkeit das neue Konzept im November letzten Jahres vorgestellt wurde.[1] Damit solle es künftig möglich werden, „zügig geschlossene Einheiten zu bilden, sie regional zur Verfügung zu stellen und ohne großen Zeitverlust als ‚Alarmeinheiten‘ einzusetzen“.[2]Das Einsatzkonzept ‚LEO ELBE‘ – Etikettenschwindel in Sachsen-Anhalt weiterlesen →
Das Thema Polizei und Rassismus reicht in Großbritannien zurück bis weit zur Jahrhundertwende und muß sich somit im Rahmen dieses Beitrages einer eingehenderen Betrachtung entziehen. Um die gegenwärtige Beziehung zwischen der Polizei und der ‚black community‘ (dieser Begriff umfaßt alle nichtweißen Gruppen) richtig zu verstehen, bedarf es zumindest jedoch eines Rückblickes auf die 80er Jahre. Nur so läßt sich nachvollziehen, was sich seitdem auf diesem Gebiet weiterentwickelt hat.[1]
Die Geschichte dieser Periode beginnt im April 1979 in Southall im Westen Londons, als die dortige asiatische Bevölkerung und ihre UnterstützerInnen gegen ein Treffen der faschistischen ‚National Front‘ protestierten. Zehntausende blockierten die Straßen. Die Polizei reagierte mit einem Angriff auf die DemonstrantInnen und verhaftete mehr als 350 Personen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen tötete ein Mitglied der ‚Special Patrol Group‘ (SPG), einer paramilitärischen Einheit zur Aufstandsbekämpfung (heute: ‚Territorial Support Group‘), den weißen Lehrer Blair Peach. In St. Pauls in Bristol formierten sich daraufhin Jugendliche gegen die Polizei und sperrten über Stunden den gesamten Bezirk, bis die Polizei aus umliegenden Revieren Verstärkung erhielt. Polizeifahrzeuge wurden mit Brandsätzen angegriffen und umgestürzt. Die Polizei reagierte darauf mit einer zusätzlichen Ausbildung nicht nur für die Sondereinsatzgruppen, sondern für alle Einheiten. Diese Ausbildungselemente zur Aufstandsbekämpfung sind unterdessen Bestandteil der regulären Ausbildung geworden und werden durch regelmäßige Fortbildungen aufgefrischt. Polizei und Rassismus in Großbritannien – Altes Lied mit neuer Melodie weiterlesen →
Wer weißer Hautfarbe und gut gekleidet ist, wird wesentlich seltener von der Polizei kontrolliert als Schwarze und AraberInnnen. Das ist eine kaum zu bestreitende Alltagserfahrung mit der französischen Polizei. Verhalten sich französische PolizistInnen deshalb rassistisch? Wenn ja, wo liegen die strukturellen Ursachen, und welche Maßnahmen können dagegen ergriffen werden? Inwieweit handelt es sich um ein typisch französisches, inwieweit um ein internationales Problem?
Diese Fragen sind in letzter Zeit in zwei interessanten Diskussionsbeiträgen aufgegriffen worden: In einem Bericht der Internationalen Liga für Menschenrechte (Fédération Internationale des Droits de l`Homme, FIDH)[1] und in einer Analyse, die eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Soziologen Michel Wieworka für das zum Innenministerium gehörende Institut des Hautes Etudes de la Sécurité Intérieure (IHESI) erstellt hat.[2]Rassistische Polizei in Frankreich? Polizeiliches Einsatzverhalten und dessen Konsequenzen weiterlesen →
Bereitschaftspolizeien gehören seit Anfang der 50er Jahre zur festen Einrichtung der Polizeien der Länder. Durch ein „Verwaltungsabkommen über die Errichtung von Bereitschaftspolizeien der Länder“ hatten sich diese seinerzeit verpflichtet, eine solche „besondere Polizeieinheit“ zu unterhalten. Nachdem im November 1991 die neue Polizeiorganisationsstruktur des Landes Brandenburg durch ministeriellen Erlaß errichtet wurde, trat man auch dort dem Abkommen bei und begann mit dem Aufbau einer eigenen Bereitschaftspolizei. Dabei ging das Land jedoch von Anbeginn einen anderen Weg, als es bisher beim Aufbau derartiger Formationen üblich war.
Weil er eine „historische Chance“ sah, im benachbarten Brandenburg beim Aufbau einer „bürgernahen Polizei“ mitzuwirken, hatte sich der damalige Berliner Polizeioberrat (POR) Volker Pfarr im Sommer 1990 ins Nachbarland abordnen lassen. Das Konzept der „Brandenburger Linie“ das Pfarr und seine Kollegen (zumeist aus Nordrhein-Westfalen, das die ‚Patenschaft‘ für Brandenburg übernommen hat) entwickelt haben, trägt durchaus Züge, die es wert wären, auch von den übrigen Länderpolizeien aufmerksam betrachtet und für die eigene Organisation übernommen zu werden. Die Chancen dafür stehen indes nicht gut. Die Bereitschaftspolizei in Brandenburg – Ein vernünftiges Konzept ohne große Chancen weiterlesen →
Eine Gruppe sehr junger Berlinerinnen und Berliner, die ältesten gerade Anfang 20, hat einen Verein gegründet. Nach ihrem New Yorker Vorbild nennen sie sich ‚Guardian Angels‘. Sie wollen den Fahrgästen in den Berliner S- und U-Bahnen ein Gefühl der Sicherheit geben – vor allem nachts.
In New York gibt es die ‚Guardian Angels‘ seit 1979. Die Organisation hat inzwischen mehrere Tausend freiwilliger Mitglieder in den USA, Kanada, Mexiko und Großbritannien. Allein durch ihre Anwesenheit versuchen sie auf den Straßen und in den U-Bahnen Drogen- und Gewaltkriminalität zu bekämpfen. Eine Selbsthilfe-Vereinigung als Bürgerwehr. Uniformiert marschieren sie durch besonders gefährdete Gebiete der Städte. Die meist sehr jungen Mitglieder der ‚Guardian Angels‘ rekrutieren sich häufig selbst aus dem Drogenmilieu und den Ghettos der Großstädte. Das gehört zum Programm. Die Jugendlichen sollen auf die richtige Seite gezogen werden, so ein Gruppenmitglied, viele von ihnen würden später Feuerwehrleute, Polizisten oder Gefängnisaufseher.1
Wer in den südlichen Breitengraden des Kontinents zu Hause ist, der kennt sie: die freundlichen Herren, die schüchtern klingeln und dann etwas von „Kinderkrippe“ oder „Pensionswerk“ murmeln. Gemeint sind die Polizisten des nächsten Kommissariats, die bei ihren Schutzbefohlenen um eine kleine Spende bitten – und meist gibt es für den Obulus sogar eine Quittung. Wer zur Kasse gebeten wird, ’spendet‘ immer. Man weiß um die niedrigen Gehälter und will es sich mit den Ordnungshütern nicht verscherzen. Es ist ein offenes Geheimnis, daß Polizisten als Hinweisgeber und ‚Wegseher‘ nicht nur regelmäßig geschmiert werden, sondern daß einige dieser Banden ausschließlich aus Uniformierten bestehen. Sie wissen, wo etwas zu holen ist, laufen mit einem verführerischen Schießeisen herum und verfügen über ausreichendes Know how und kriminelle Energie. Kein Wunder also, daß sich die Reichen des Kontinents nicht mehr vom Staat „beschützt“ fühlen. Private Sicherheitsdienste in Argentinien – Sicherheit auch nicht für Reiche weiterlesen →
Erregt sitzt der Mandant vor seinem Rechtsanwalt: Ein „Freund“ zahlt ihm das gewährte Darlehen nicht zurück. Er hat viel Geduld mit dem säumigen Schuldner gezeigt und sich noch mehr leere Versprechungen angehört. Dabei hat der Mann Geld! Jetzt ist Schluß! Herr Anwalt, beschaffen Sie mir das Geld. Voll Mitgefühl für den Geprellten und mit großem Tatendrang macht sich der Jurist an seine Arbeit.
Nun sind recht haben und recht bekommen bekanntlich zweierlei Dinge. Der schönste Schuldschein nutzt nichts, wenn man nicht weiß, wo der Zahlungs-pflichtige wohnt. Wer sich vor Gläubigern in Sicherheit bringen will, wird es nicht als vorrangige Aufgabe betrachten, dem Einwohnermeldeamt eine aktuelle Adresse mitzuteilen. Wohin also soll die fällige Klage zugestellt werden? Wohin den Gerichtsvollzieher schicken? Als letzter Ausweg bietet sich die Einschaltung einer Detektei an. Natürlich gibt es auch komplexere Sachver-halte, bei denen es auf die Beschaffung fehlender Informationen ankommt und der Anwalt diese Aufgabe übernehmen muß. Sitzt in einer Strafsache ein Beschuldigter aufgrund dürrer Indizien oder falscher Anschuldigungen zu Unrecht in Untersuchungshaft, so müssen u.U. Zeugen gesucht werden, um den wahren Sachverhalt zu klären. Hier kommt der eigenständigen Ermitt-lungstätigkeit des Verteidigers eine zentrale Bedeutung zu, die im Extremfall auch über ein „lebenslänglich“ entscheiden kann. ‚Linke‘ Rechtsanwälte und Privatdetektive – „Ein Fall für zwei“?[1] weiterlesen →
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