Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre haben Elemente des Verhaltens-, Kommunikations- und des Antistreßtrainings Eingang in Aus- und Fortbildung der deutschen Polizei gefunden. Mit verschiedenen psychologischen Methoden und in unterschiedlicher Intensität versuchen die Landespolizeien seither, die soziale und kommunikative Kompetenz von PolizistInnen zu verbessern.
Begründet wird die Notwendigkeit gezielten Verhaltenstrainings in erster Linie mit Defiziten, die im polizeilichen Handeln in Alltagssituationen deutlich wurden. So zeigte eine Auswertung von Beschwerden, daß den PolizistInnen „in vielen Fällen … die Fähigkeit (fehlte), zu erkennen, daß Argumente nicht nur rechtlich untermauert, sondern auch logisch, verständlich und überzeugend übermittelt werden müssen.“ Das Auftreten der BeamtInnen werde „auch als bürokratisch, streng und rechthaberisch empfunden.“ Statt beruhigend zu wirken, führe es häufig zur Eskalation von Emotionen und Verhalten – sowohl bei alltäglichen Konflikten als auch bei Großeinsätzen wie z.B. Demon-strationen. Darüber hinaus wird das Verhaltenstraining mit der Situation in-nerhalb der Polizei begründet. Vielfach sei das Verhältnis zwischen Vorge-setzten und MitarbeiterInnen gestört, sei das Klima von Ignoranz und dem Gefühl fehlender Anerkennung bestimmt. Polizeiliches Antistreßtraining weiterlesen →
Anfang Oktober fand auf der zu den niederländischen Antillen gehörenden Karibik-Insel Arruba die Generalversammlung der ‚Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation‘ (IKPO) – besser bekannt unter ihrem Kürzel ‚Interpol‘ – statt, bei der u.a. einige neue Mitglieder des 14-köpfigen Exekutivkomitees gewählt wurden. Mit Nelson Mery Figeroa, dem Chef der chilenischen Kriminalpolizei, wurde dabei eine Person in das Komitee berufen, die während der Diktatur an Folterungen und Verschleppungen beteiligt gewesen ist.
Während der Regierung Allende stand Mery noch in dem Ruf, der ‚Unidad Popular‘ nahezustehen. Nach dem Putsch aber schienen sich für ihn die Zeiten gewandelt zu haben. Vertreter/Innen chilenischer Menschenrechtsorganisationen und ehemalige politische Gefangene geben an, Mery sei eine der Schlüsselfiguren für die Organisation der Repression in der Region Linares gewesen, deren Kriminalpolizei er seinerzeit leitete. Neues Mitglied im Interpol-Exekutivkomitee – aus dem Folterkeller zum amerikanischen Delegierten weiterlesen →
In einem umfassenden Verfahren hat die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen eine Reform der Polizei vorbereitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Neugestaltung der Polizeiausbildung. Die grundlegende Ausbildung soll danach als Studium an einer Fachhochschule stattfinden, die – jedenfalls nach der Absicht der VerfasserInnen des Konzepts – tatsächlich Hochschule und nicht einfach Polizeischule unter anderem Namen sein soll. Nach der Veröffentlichtung des Konzepts werden nun die Chancen seiner Umsetzung diskutiert.
Den Ausgangspunkt der niedersächsischen Reformbemühungen bildet die Ko-alitionsvereinbarung der SPD mit den GRÜNEN von 1990. Sie markiert unter dem Leitbild einer „grundrechtsorientiert(en) und bürgerfreundlich arbeitenden Polizei (Bürgerpolizei)“ Eckpunkte für die Schwerpunktsetzung polizeilicher Tätigkeiten, eine straffere Organisation und eine Ausbildung der PolizistInnen, damit sie „zur Lösung von Konflikten befähigt werden und nicht zur Angepaßtheit und bloßem Funktionieren“. Hochschulstudium für die Polizei – das niedersächsische Reformkonzept für die Polizeiausbildung weiterlesen →
Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (PolNLVO) sieht derzeit in Übereinstimmung mit dem Bund-Länder-Abkommen zur PFA folgende Wege in den höheren Dienst der Polizei vor:
1.den Aufstieg von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Dafür ist eine Einführungszeit von zwei Jahren erforderlich; das erste Jahr wird an verschiedenen Einrichtungen, u.a. der LPSN, absolviert, das zweite Jahr an der Polizeiführungsakademie in Hiltrup (PFA).
2. die direkte Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber, die einen wissenschaftlichen Studiengang abgeschlossen haben „und dadurch über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für (die) Verwendung im Polizeivollzugsdienst besonders förderlich sind“ ( 20 (1) Nr. 2)
3.Direkteinstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Laufbahnprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben; dies kommt faktisch für Juristen nach dem zweiten Staatsexamen infrage; für sie soll während der Probezeit eine polizeifachliche Unterweisung stattfinden; dafür wurden zeitweilig Sonderkurse bei der PFA angeboten. 4. Ausbildung zum Höheren Dienst weiterlesen →
Ist die hergebrachte Kriminalpolitik veränderungsfähig? Hanspeter Uster, als Kandidat der ‚Sozialistisch Grünen Alternative (SGA)‘ zum Polizei- und Justizdirektor des schweizer Kantons Zug avanciert, sucht den Nachweis zu erbringen. Seit Anfang 1991 bekleidet der 34jährige Jurist das Amt eines Regierungsrates, das mit dem deutschen Innenminister vergleichbar ist. Von Anbeginn setzte er Akzente durch eine Konzentration auf die Wirtschaftskriminalität, die Einrichtung einer Umweltpolizei, eine konsequente Ahndung von Verkehrsdelikten und die Auflösung des Staatsschutzes.
Der Anspruch, grüne „Polizei-Programmatik“ in realpolitische Verantwortung einzuflechten, muß zwangsläufig in Nagelproben münden. Uster bestand sie bisher alle. Das verdient um so mehr Beachtung, als er sich im deutschsprachigen Raum als erster Grüner längere Zeit auf diesem politischen Hochseil halten konnte. Grüne Kriminalpolitik im Schweizer Kanton Zug weiterlesen →
Nach den skandalträchtigen achtziger Jahren (Affären um den Agenten Mauss, SoKo ‚Zitrone‘; geheimpolizeiliche Verstrickungen), sowie wegen struktureller Unzulänglichkeiten und gesellschaftlicher Erfordernisse soll die Polizei im rot-grün regierten Niedersachsen einer grundlegenden Reform unterzogen werden. Das Ziel: „eine betont grundrechtsorientierte und bürgerfreundlich arbeitende Polizei (Bürgerpolizei)“. Darauf hatten sich Grüne und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung geeinigt. Eine eigens einberufene Polizei-Reform-Kommission legte kürzlich ihre Arbeitsergebnisse vor. Auch die Novellierung des geltenden Polizeigesetzes der CDU-Ära befindet sich in der parlamentarischen Beratung; mit der Verabschiedung ist in der zweiten Hälfte dieses Jahres zu rechnen.
Einen ersten Entwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes hatte das niedersächsische Innenministerium im Juni 1992 vorgelegt. Nach Kritik und politischem Druck des grünen Koalitionspartners wurde der Referenten-Entwurf umfassend überarbeitet. Die neue Fassung, die danach in den Landtag eingebracht wurde, enthält nun interessante Regelungsansätze, die in der Bundesrepublik einmalig sein dürften. Die Novellierung des Niedersächsischen Polizeigesetzes – ‚Rot-Grüne Gefahrenabwehr‘ weiterlesen →
Nicht nur an ihren Ostgrenzen steht die ‚Festung Europa‘ vor Problemen. Auch die Südflanke macht den Festungsbauern zu schaffen. Die südlichen EG-Staaten (mit Ausnahme Frankreichs) befinden sich dabei in der eigentümlichen Situation, daß sie selbst bis vor kurzem noch Auswanderungsländer waren.
Für Spanien begann sich der Migrationssaldo etwa 1985 umzudrehen. Aber noch 1990 lebten weitaus mehr Spanier im Ausland als Ausländer in Spanien: den 1,7 Mio. emigrierten Spaniern standen nur 475.000 legal und ca. 300.000 illegal in Spanien lebende Ausländer gegenüber.[1] 1985 wurde in Spanien erstmals ein Ausländergesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz reagierte der Staat indes nicht auf innere Probleme: Ausländische Arbeitskräfte leisteten gute Dienste in der Textil- und Bauindustrie und als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Das Gesetz reagierte auf den Druck der EG-Staaten, zu denen auch die spanische Regierung ihr Land gesellen wollte.[2]
Dieses Ausländergesetz wurde in den folgenden Jahren immer rigider angewendet. Nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Nicht-EG-Ausländer konnte den Weg in die Illegalisierung verhindern und die Vorteile der Amnestie annehmen, die die Einführung des Gesetzes begleitete. Die Zahl der Ausweisungen stieg massiv an. Von 4.739 Personen waren im Jahre 1989 4.275 ausschließlich wegen ihres illegalen Status ausgewiesen worden. Spanien, die Grenze nach Süden – Die Folgen von Schengen weiterlesen →
Jährlich werden von der niederländischen Regierung 500 Menschen offiziell ‚eingeladen‘ und erhalten ohne weiteres Verfahren den Flüchtlingsstatus. Parallel dazu wurde für all jene, die nicht zu dieser kleinen exklusiven Gruppe gehören, sondern auf eigene Faust in die Niederlande flüchten, eine Reihe äußerst restriktiver Maßnahmen eingeführt, die selbst die schlimmsten Befürchtungen noch übertreffen. „Schlicht – doch human“, so umschreibt Justizstaatssekretär Kosto die von ihm betriebene Asylpolitik in den Niederlanden. Die große Zahl von Zwischenfällen bei der Aufnahme von Asylsuchenden während des vergangenen Jahres hat jedoch ein großes Fragezeichen hinter die Humanität dieser Politik gesetzt. Dennoch ist die Botschaft der Regierung deutlich: Holland ist voll! Der Strom der Asylsuchenden muß eingedämmt werden!
Ebenso wie im übrigen Europa hat auch in den Niederlanden die Zahl der Asylsuchenden rapide zugenommen. Suchten hier 1982 noch 1.214 Menschen Asyl, waren es 1992 insgesamt 20.346. Da der überwiegende Teil der Anträge jedoch abgewiesen wurde, fällt das derzeitige Zahlenverhältnis zu den Einheimischen mit einem Asylbewerber auf 544 Niederländer immer noch eher niedrig aus. Verglichen mit anderen europäischen Ländern ist dies wenig: So betrug das Verhältnis im Jahre 1990 in Deutschland 1:520, in Belgien 1:388 und in Frankreich 1:289. Dänemark führte diese Liste seinerzeit mit 1:154 an. Asylpolitik in den Niederlanden weiterlesen →
Der Grundstein der ersten polizeilichen Sondereinheit zur Bearbeitung von Ausländerangelegenheiten wurde 1971 in der damaligen Polizeiinspektion Wedding mit drei Beamten gelegt. Schnell wurde das Modell auch auf die anderen Berliner Bezirke ausgedehnt und 1979 schließlich ein eigener Ermittlungstrupp mit Koordinierungsfunktion bei der Landespolizeidirektion eingerichtet,[1] deren Leiter, der Polizeihauptkommissar (PHK) Klaus-Dieter Reichert, Anfang Juli diesen Jahres zudem zum polizeilichen Ausländerbeauftragten bestellt wurde.[2]
Aus den ursprünglich drei Beamten sind unterdessen 61 geworden, die sich alle freiwillig zu diesem Einsatz meldeten. Ursprüngliche Pläne, in Stuttgart und Frankfurt/M. ähnliche Einheiten einzurichten,[3] sind dem Vernehmen nach nicht verwirklicht worden, und über diejenigen in Hamburg oder München ist wenig bekannt, allerdings sollen sie mit der Berliner Einheit nur bedingt vergleichbar sein.
Ihren Namen hat die Gruppe unterdessen geändert. Hieß sie zunächst „Arbeitsgebiet gezielte Ausländerüberwachung“,[4] so wurde daraus schließlich – neutraler – die „Arbeitsgruppe Ausländer“.[5] Stets gleich geblieben sind das polizeiliche Kürzel „AGA“ und die Aufgabenstellung. Diese besteht zum einen darin, den Kontakt zum ausländischen Bevölkerungsanteil Berlins zu suchen, um so Vertrauen zur Polizei zu schaffen, und andererseits, illegal in der Stadt aufhältige Personen zu ermitteln und die entsprechenden „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ einzuleiten. Die „Arbeitsgruppe Ausländer“ der Berliner Polizei – Eine Sondereinheit mit Doppelfunktion weiterlesen →
Die am 1. Juli 1993 in Kraft getretene Änderung des Grundgesetzartikels 16 und die verabschiedeten Begleitgesetze bedeuten eine einschneidende Veränderung der Ausländer- und Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig markieren sie einen weitreichenden Bruch mit dem bundesrepublikanischen Selbstverständnis über Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Obwohl in den letzten Jahren eine wachsende öffentliche Diskussion über Flüchtlingspolitik zu verzeichnen war, so konnte doch davon ausgegangen werden, daß das in der Verfassung festgeschriebene Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte im Grundsatz anerkannt war. Die Kritik an mangelhaften und zu langsamen Asylverfahren, die Frage, wievielen Menschen Asyl in der Bundesrepublik gewährt werden könne, die Forderung nach weiteren Hilfen für Armutsflüchtlinge in den Herkunftsländern und der Ruf nach einem einheitlichen europäischen Asylrecht stellten insgesamt den Artikel 16 GG nicht in Frage.
Bis vor wenigen Jahren konnte davon ausgegangen werden, daß in unserer Gesellschaft nicht nur ein weitreichender Konsens über die Aufnahme von politisch Verfolgten als historische Verpflichtung der Bundesrepublik existierte, sondern daß auch die Notwendigkeit einer gesteuerten Zuwanderung politisch auf der Tagesordnung stand. Die Erfahrung eines jahrzehntelangen Zusammenlebens mit Nichtdeutschen, die kulturelle Bereicherung der bundesrepublikanischen Gesellschaft und auch die ökonomischen Notwendigkeiten – nicht zuletzt vermittelt durch die seit Jahren bekannte Tätigkeit von ‚Gastarbeitern‘ – fanden ihren Niederschlag im Konzept einer multikulturellen Gesellschaft. Wie wird die Bundesrepublik mit illegaler Zuwanderung fertig? Die Lage nach der Änderung des Art. 16 GG weiterlesen →
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