von Jasper von Schlieffen
Im Februar 2004 haben die Regierungsfraktionen und das Bundesjustizministerium einen Diskussionsentwurf zur Reform des Strafverfahrens (DE) vorgelegt.[1] Der Entwurf sieht u. a. vor, die Verteidigung stärker an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren zu beteiligen. Ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung.
Das Wort „Strafverfahrensänderungsgesetz“ stand in den letzten Jahrzehnten für den kontinuierlichen Abbau der Rechte der Verteidigung. Dieser Abbau erfolgte großenteils implizit durch eine Ausdehnung polizeilicher Ermittlungsbefugnisse, teilweise aber auch ganz offen. Der im Februar vorgelegte Diskussionsentwurf der rot-grünen Regierungsfraktionen und des Bundesjustizministeriums verspricht nun eine Richtungsänderung. Reform des Strafverfahrens – Ein Schritt in die richtige Richtung? weiterlesen →
von Norbert Pütter
Zwar hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, aber daran, dass die jüngste Novellierung der Strafprozessordnung (StPO) bald verabschiedet wird, besteht kein Zweifel. Die Länder werden den polizei- und justizfreundlichen Beschluss der Bundestagsmehrheit noch weiter entgrenzen. Im Ergebnis wird die StPO um einige Paragraphen gewachsen, ihre rechtliche Qualität jedoch weiter gesunken sein.
Die StPO-Novelle hat eine lange und wenig übersichtliche Vorgeschichte. Auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 1983 reagierte das Bundesjustizministerium mit einem „Problempapier“, das 1986 bekannt wurde.[1] Das Ministerium erörterte die Konsequenzen des „Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ für das Strafprozessrecht. Viele der in diesem Papier aufgelisteten Themen hat der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren „abgearbeitet“: etwa die Verrechtlichung der Rasterfahndung, der Polizeilichen Beobachtung, der Verdeckten Ermittler und der Überwachung mit technischen Mitteln[2] sowie des Lauschangriffs auf Wohnungen.[3] Das „Strafverfahrensänderungsgesetz (StVÄG) ’99“ soll nun einige – keineswegs alle – der übrigen Mitte der 80er Jahre identifizierten Rechtsprobleme „lösen“. Strafverfahrens-Änderungsgesetz ’99 – Gesetzgebung in unseliger Kontinuität weiterlesen →
Zum 26. Juni d.J. ist der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts – Strafverfahrensänderungsgesetz 1989“ vorgelegt worden. Diesem StVÄG 1989 gingen voraus ein „Problempapier“ aus dem Jahre 1985 (vgl. Cilip 23), zwei Arbeitsentwürfe aus den Jahren 1986 und ’87 (vgl. Cilip 29) sowie ein noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmter Entwurf (StVÄG 1988 – vgl. Cilip 33). Die heftige Kritik u.a. von seiten der Anwaltsverbände am Entwurf ’88 hat – so zeigt der Entwurf ’89 – offensichtlich wenig gefruchtet. Regierungsentwurf eines Strafverfahrens-Änderungsgesetzes 1989: Eine Strafprozeßordnung nach polizeilichem Geschmack weiterlesen →
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