Schlagwort-Archive: Rasterfahndung

Das neue BKA-Gesetz – Geschäftsgrundlage einer Bundesgeheimpolizei

von Fredrik Roggan

Das neue BKA-Gesetz wird bereits vor seiner Verabschiedung als das „bedeutendste Sicherheitsgesetz“ in der laufenden Legislaturperiode bezeichnet. Das Bundeskriminalamt soll in der Terrorismusbekämpfung auch präventiv tätig werden.

Zahnlos war das Bundeskriminalamt (BKA) mit seinen derzeit rund 4.800 Stellen (ca. 5.500 Beschäftigten) und seinem Haushalt von 362 Mio. Euro auch bisher nicht. Sein seit Ende der 60er Jahre in zum Teil rasanten Schritten erfolgter Aufstieg zur mächtigsten Polizeibehörde der Bundesrepublik stützte sich insbesondere auf drei Pfeiler: erstens seine Rolle als Zentralstelle – und das hieß seit Anfang der 70er Jahre als zentraler Knotenpunkt des informationstechnischen Verbundes der deutschen Polizei; zweitens seine Funktion als Schaltstelle für die internationale Zusammenarbeit, die mit dem Ausbau der Polizeikooperation im Rahmen der EU kontinuierlich an Bedeutung zugenommen hat; und drittens seine seit Ende der 60er Jahre im BKA-Gesetz (BKAG) festgeschriebenen und erweiterten Ermittlungskompetenzen. Das neue BKA-Gesetz – Geschäftsgrundlage einer Bundesgeheimpolizei weiterlesen

Außer Spesen nichts gewesen? Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001

von Martina Kant

Die Daten von insgesamt rund 8,3 Millionen Menschen wurden im Zuge der bundesweiten Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erhoben, verarbeitet und gerastert. Damit wurde bei jedem zehnten Bewohner dieses Landes in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Und wofür? Dass die Rasterfahndung von Pleiten, Pech und Pannen begleitet war, offenbart nun auch ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA).

„Das eigentliche Ziel, weitere ‚Schläfer‘ in Deutschland zu entdecken, wurde bisher nicht erreicht.“ Zu diesem ernüchternden Fazit kommt eine unter Verschluss gehaltene Evaluation der Kommission Staatsschutz des BKA von August letzten Jahres.[1] Die Kommission Staatsschutz hatte den Auftrag, die Erfahrungen mit den Länderrasterfahndungen und der sog. Informationsverdichtung – dem eigentlichen Datenabgleich – durch das BKA nach dem 11.9.2001 zu untersuchen. Anhand des Berichtes lässt sich nicht nur der Ablauf rekonstruieren, sondern es werden auch die massiven Probleme bei der Durchführung sichtbar. Die Schlussfolgerungen, die das BKA daraus zieht, gehen nicht etwa dahin, zukünftig auf die Rasterfahndung zu verzichten. Im Gegenteil: Für die Bürgerrechte, insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist nichts Gutes zu erwarten. Außer Spesen nichts gewesen? Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001 weiterlesen

Rasterfahndung – Gegenwärtige Gefahr für die Grundrechte

von Heiner Busch

Sich widersprechende Gerichtsurteile, eine von Land zu Land unterschiedliche Praxis, massenhaft Daten, aber keine Ergebnisse – das ist die Bilanz nach rund einem halben Jahr der Rasterfahndungen.

Ausländischen Studenten ist es zu verdanken, dass eine der gefährlichsten Ermittlungsmethoden der deutschen Polizei rechtlich hinterfragt wird: Aufgrund ihrer Klagen entschieden die Landgerichte Berlin und Wiesbaden am 15. Januar bzw. 6. Februar 2002, dass eine „gegenwärtige Gefahr“ nicht bestehe und die Ende September letzten Jahres begonnenen Rasterfahndungen daher unzulässig seien.[1] Die beiden Gerichte stützten ihre Beschlüsse pikanterweise auf Erklärungen der Bundesregierung, „wonach keine Anzeichen dafür ersichtlich sind, dass die Verübung terroristischer Anschläge in der Bundesrepublik Deutschland bevorsteht“. Dies habe sich auch nach der Entscheidung des Bundestages, deutsche Soldaten nach Afghanistan zu entsenden, nicht geändert. Sogenannte Schläfer – so heißt es in dem Wiesbadener Beschluss – seien in der BRD zwar entdeckt worden, „fortgeschrittene Planungen konkreter Anschläge konnten ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden.“ Rasterfahndung – Gegenwärtige Gefahr für die Grundrechte weiterlesen

Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung

von Heiner Busch

Die Rasterfahndung – jetzt zur Suche nach „Schläfern“ praktiziert – ist eine jener polizeilichen Befugnisse, die die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durchlöchern. Woher nimmt der Bundesinnenminister die Idee, wir hätten „vielleicht … im Datenschutz etwas übertrieben“?[1]

Das Zweckbindungsgebot ist ein zentraler Grundsatz des Datenschutzes. Es besagt, dass Daten nur zu dem Zweck bearbeitet werden dürfen, für den sie auch erhoben wurden. Die Rasterfahndung steht diesem Prinzip diametral entgegen. Die Methode, der sich die deutsche Polizei seit den 70er Jahren bedient, besteht darin, Datenbestände anderer Verwaltungen oder privater Stellen nach einem bestimmten Muster miteinander abzugleichen. Im Falle der Anfang Oktober gestarteten Rasterfahndungen bedeutet das: Daten von Personen aus Ländern des Nahen Ostens, die bei Melde- und Ausländerbehörden, Hochschulen, Energie- und „Entsorgungs“-Unternehmen, bei Nah- und Fernverkehrsunternehmen oder „Kommunikationsdienstleistern“, bei Reinigungs- und Cateringfirmen oder Sicherheitsdiensten, bei öffentlichen und privaten Stellen, die sich mit Atomenergie sowie chemischen und biologischen Gefahrenstoffen befassen, bei Flughafengesellschaften, Flugschulen und Luftfahrtfirmen gespeichert sind, werden zweckentfremdet.[2] Sie dienen nicht mehr der Verwaltung von Hochschulangelegenheiten oder der korrekten Abrechnung der zustehenden Löhne, sondern einem polizeilichen Zweck, für den sie nicht erhoben wurden. Die Betroffenen haben die Kontrolle über ihre Daten verloren. Nichts zu verbergen? Datenschutz, Sicherheitsgesetze, Rasterfahndung weiterlesen

Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU

von Tony Bunyan

Seit vier Jahren erlebt die EU eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Vertretern der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden einerseits und den von der Kommission unterstützten Datenschutzbeauftragten andererseits. Erstere fordern, dass Telekommunikationsverbindungsdaten von den Anbietern bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden, um den „gesetzlich ermächtigten Behörden“ Zugang zu gewähren.[1]

Gemäß den EU-Richtlinien über den Datenschutz in Bezug auf den freien Datenverkehr von 1995 und den Telekommunikationssektor von 1997 können Verbindungsdaten nur zu einem Zweck aufbewahrt werden, nämlich für die Rechnungslegung und deren Überprüfung durch die KundInnen. Sobald das geschehen ist, müssen diese Informationen gelöscht oder anonymisiert werden. Wenn dieser Grundsatz durchbrochen und die Aufbewahrung dieser Daten für polizeiliche Zwecke ermöglicht wird, hat dies fatale Konsequenzen für das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre in der EU. Die Geschichte dieses Streits begann 1993. Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU weiterlesen

Regierungsentwurf eines Strafverfahrens-Änderungsgesetzes 1989: Eine Strafprozeßordnung nach polizeilichem Geschmack

Zum 26. Juni d.J. ist der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts – Strafverfahrensänderungsgesetz 1989“ vorgelegt worden. Diesem StVÄG 1989 gingen voraus ein „Problempapier“ aus dem Jahre 1985 (vgl. Cilip 23), zwei Arbeitsentwürfe aus den Jahren 1986 und ’87 (vgl. Cilip 29) sowie ein noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmter Entwurf (StVÄG 1988 – vgl. Cilip 33). Die heftige Kritik u.a. von seiten der Anwaltsverbände am Entwurf ’88 hat – so zeigt der Entwurf ’89 – offensichtlich wenig gefruchtet. Regierungsentwurf eines Strafverfahrens-Änderungsgesetzes 1989: Eine Strafprozeßordnung nach polizeilichem Geschmack weiterlesen

Interview mit Horst Herold, Teil 2: Prognose und Prävention

Cilip: Eines Ihrer zentralen Ziele war es, die Prognosefähigkeit der Polizei zu erhöhen. Liest man heute die Fachpresse, so stechen dem Betrachter sehr viel mehr die polizeilichen Schwierigkeiten ins Auge, verläßliche Urteile über die „Sicherheitslage“ zu fällen. Hat das Mehr an Informationen, das die Polizei heute besitzt, am Ende nicht zu einer besseren Prognosefähigkeit, sondern zu einem Überhang an unverarbeitbaren Informationen geführt?

Herold: Die Polizei verfügt über kein Mehr an abstraktionsfähigen Informationen. INPOL ragt praktisch über ein bloßes Personen- und Sachfahndungssystem nicht hinaus. Die geplante Straftaten-/Straftäter-Datei, aus der sich prognosefähige Aussagen ergeben hätten, kam nicht zustande. Nach der Verteilung der Straftäterdaten auf Bund und Länder vermag weder die Polizei noch der Bürger zu überschauen, wo welche Daten liegen. Was an Daten für eine gesellschaftliche Einordnung von Kriminalität wichtig wäre, ist nach wie vor in den Aktenfriedhöfen vergraben. Interview mit Horst Herold, Teil 2: Prognose und Prävention weiterlesen

Interview mit Horst Herold, Teil 1: „Weisungs- und politkfrei im Selbstlauf“

Cilip: Wenn Sie die Entwicklung der deutschen Polizei vor dem Hintergrund Ihrer Reformpläne betrachten, inwieweit und in welchen Bereichen entspricht diese dann Ihren Vorstellungen einer modernen Kriminalpolizei?

Herold: Die organisatorische und funktionelle Entwicklung, die der Polizei verordnet ist, verläuft in eine gänzlich andere Richtung als die, die die technische und gesellschaftliche Entwicklung eigentlich verlangen würde.

Ich will zunächst einmal zum Informationswesen Stellung nehmen. Gewollt war ein gemeinsames, bundesweit arbeitendes Informationssystem für kriminaltechnische und Verbrechensdaten, das vom polizeilichen Sachbearbeiter vom Tatort oder vom Arbeitsplatz her nach strikten und maschinell kontrollierten Rechtsregeln beschickt und abgefragt wird. Ausschließlich von den Kriminalitätsdaten gesteuert, sollte es sich weisungs- und politikfrei im Selbstlauf optimieren und zugleich die bisherige Hierarchie der Zentralstellen von Bund und Ländern aufheben. Der anonymisierte Gesamtdatenbestand sollte die Basis bilden für eine ständige wissenschaftliche Durchdringung zum Zwecke einer „gesetzgeberischen Prävention“, die durch entsprechende gesetzgeberische Akte die Ursachen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufhebt oder ändert, unter denen Verbrechen entsteht, oder die Normen korrigiert, die Ergebnisse produzieren, die den Vorgaben und politischen Zielvorstellungen der Gesellschaft zuwiderlaufen. Interview mit Horst Herold, Teil 1: „Weisungs- und politkfrei im Selbstlauf“ weiterlesen