von Otto Diederichs
Die obligatorische Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen mit Dienstnummern oder Namensschildern steht zwar immer wieder auf der politischen Tagesordnung. Auch unter der „rot-roten“ Landesregierung in Berlin ist die Identifizierbarkeit der BeamtInnen jedoch bisher nur ein Projekt.
„Ich habe sehr viel von diesen Demokraten gelernt, es muss dahin gestrebt werden, dass sie ihren Einfluss verlieren, dadurch dass die Polizei bessere Dinge bringt“.[1] So begründete der im November 1848 nach der Niederschlagung der Revolution eingesetzte Berliner Polizeipräsident Karl Ludwig Friedrich Freiherr von Hinckeldey, ein bürokratischer Reaktionär, die Kennzeichnung seiner Beamten. In den ersten Jahren seiner Amtszeit (bis 1856) trugen die Berliner „Schutzmänner“ noch eine betont bürgerliche Uniform: einen Zweireiher und einen Zylinder, auf dem gut sichtbar die Dienstnummer angebracht war. Schon 1852 wurde der Hut durch den Helm ersetzt, die Dienstnummer rutschte auf die Schulterklappe, war logischerweise erheblich kleiner und kaum mehr zu erkennen. Anfang des 20. Jahrhunderts verschwand dieses Überbleibsel der gescheiterten bürgerlichen Revolution ganz. Never ending story – Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen weiterlesen