Schlagwort-Archive: TKÜ

Was wird aus den Verkehrsdaten? Konflikte um EU-Regelungen

von Tony Bunyan

Für Polizeien und Geheimdienste sind die bei der elektronischen Telekommunikation anfallenden Verkehrsdaten verlockende Informationsquellen. Nach einer EG-Richtlinie von 1997 müssen sie aber gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für Abrechnungszwecke gebraucht werden. Der Rat, d.h. die Regierungen der EU-Staaten, möchte das ändern und geht auf Kollisionskurs mit dem Europäischen Parlament (EP).

Im Juli 2000 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert, mit dem die 1997 verabschiedete Richtlinie „über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation“ überarbeitet werden sollte.[1] Vorgesehen waren nur Anpassungen an den neuen Stand der Technik, aber keine grundsätzlichen Änderungen. Die Verpflichtung der Telekommunikations- (TK-) Dienst­leister, Verbindungsdaten sofort zu löschen, wenn sie für Rechnungszwecke nicht mehr gebraucht werden, sollte erhalten bleiben. Was wird aus den Verkehrsdaten? Konflikte um EU-Regelungen weiterlesen

Überwachung des Mobilfunkverkehrs – Das Handy als „Allroundmittel“ zur Ausforschung

von Björn Gercke

Letztes Jahr nutzten in Deutschland bereits rund 50 Millionen Menschen ein Mobilfunkgerät. Den wenigsten dürfte bewusst sein, dass sie den Ermittlungsbehörden damit Möglichkeiten der Überwachung eröffnen, die weit über das klassische Abhören hinausgehen. Die Rechtsprechung nimmt diese Unterschiede kaum zur Kenntnis. Sie hat die neuen Formen der Überwachung weitgehend abgesegnet.

Hinsichtlich der Anzahl der jährlichen Telefonüberwachungen (TÜ) nimmt die Bundesrepublik Deutschland unter den westlichen Staaten seit Jahren einen unrühmlichen Spitzenplatz ein. So haben Böttger/Pfeiffer für den Zeitraum von 1987 bis 1992 aufgezeigt, dass das Risiko, in Deutschland abgehört zu werden, rund dreizehnmal höher war als in den USA, obwohl diese zum gleichen Zeitraum eine erheblich höhere Kriminalitätsrate hatten.[1]

Im Gegensatz zu früheren Erklärungen räumen die Ermittlungsbehörden seit 1995 ein, dass auch die digitalen Funknetze abhörbar sind.[2] Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der mobilen Kommunikation kommt der Überwachung von Mobilfunkanschlüssen mittlerweile die tragende Rolle im Rahmen der TÜ zu. Sowohl der Gesetzgeber als auch – fast einhellig – Rechtsprechung und Lehre subsumieren die akustische Überwachung des Mobilfunkverkehrs unproblematisch unter die Ermächtigungsgrundlage des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), der ursprünglich für den herkömmlichen Festnetzverkehr konzipiert wurde. Der Mobilfunkverkehr, so lautet das simple Argument, weise „lediglich technische Besonderheiten“ auf.[3] Überwachung des Mobilfunkverkehrs – Das Handy als „Allroundmittel“ zur Ausforschung weiterlesen

Ohne Technik läuft nix – Auf dem Weg zur automatischen Überwachung

von Erich Moechel und Nick Lüthi[1]

Praktisch zeitgleich sind Anfang 2002 in Deutschland, Österreich und der Schweiz neue Abhörverordnungen in Kraft getreten.[2] Dahinter zeigen sich Bestrebungen, europaweit verbindliche technische Standards zu etablieren, die eine lückenlose und quasi automatisierte Überwachung sämtlicher Telekommunikationsnetze ermöglichen. Die Standardisierungsbestrebungen werden insbesondere innerhalb des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) vorangetrieben und erfolgen seit 1992 auf Initiative der US-Bundespolizei FBI und der EU.

Es begann vor neun Jahren: Die „International User Requirements“, die bis heute als Agenda für die konkreten technischen und politischen Umsetzungen der Telekommunikationsüberwachung figurieren, reichen bis in das Jahr 1993 zurück. Im ersten einer Reihe der so genannten „International Law Enforcement Telecom Seminars“ (ILETS) einigten sich die Nachrichtendienste und die Polizei der ECHELON-Betreiber USA, England, Kanada und Australien mit den wichtigsten EU-Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen in Fragen der Überwachung von Kommunikationsnetzwerken. An der FBI-Akademie in Quantico im US-Bundesstaat Virginia wurde ein Papier erstellt, das „Internationale Abhöranforderungen“ (International Requirements for Interception) der Nachrichtendienste formulierte. Zentrale Aussage: Die „gesetzlich ermächtigten Behörden“ benötigen Zugriff auf den Telekommunikationsverkehr in Echtzeit rund um die Uhr. Dies sei nur durch permanente Verbindung der Dienste mit standardisierten Andockstellen in den Netzen möglich. Ohne Technik läuft nix – Auf dem Weg zur automatischen Überwachung weiterlesen

TKÜ – Wer darf wann was. Eine Kurzübersicht

von Norbert Pütter

Das Recht der Telekommunikationsüberwachung ist unübersichtlich. Die Regelungen sind auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verstreut; die ausufernde Gesetzessprache versteckt die Ausweitung der Überwachung häufig hinter Querverweisen und Schein-Konkretisierungen; und vermehrt treten Ort und Umstände der Kommunikation in das Zentrum der Überwachung. Im Folgenden können nur einige Grundzüge aus diesem Geflecht aufgezählt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden sich nach den Behörden, die die Telekommunikation (TK) überwachen dürfen. Das sind in Deutschland die Polizei, der Zoll und die drei Geheimdienste. In den jeweiligen Gesetzen wird zudem unterschieden zwischen der Überwachung der Kommunikationsinhalte und der Überwachung der sonstigen Daten, die bei der TK anfallen. Außerdem dient die TK zunehmend als Mittel der Ortung von Personen und der Identifizierung von TK-Anschlüssen. TKÜ – Wer darf wann was. Eine Kurzübersicht weiterlesen

Cybercrime – Die Zukunft elektronischer Überwachung

von Albrecht Funk

Die neuen digitalen Informationstechnologien, mit deren Hilfe wir in der virtuellen Realität des Internets kommunizieren und konsumieren, recherchieren und Geschäfte abwickeln, haben ihre Unschuld verloren. Polizei und Geheimdienste wittern hinter der angeblichen Anonymität des Netzes Kriminelle und fordern neue Überwachungsmöglichkeiten.

Nicht mehr die neue Ökonomie der Informationsgesellschaft macht Schlagzeilen, sondern Kriminelle, die bei der Tatbegehung von den Segnungen digitaler Telekommunikation profitieren: Päderasten, die Kinderpornographie in internationalen Usergroups austauschen, Drogenschmuggler, die ihre Geschäfte über Mobiltelefon nur noch verschlüsselt betreiben und dabei die neueste Krypto-Software verwenden – und natürlich Terroristen, die – so die Vermutung von „Experten“ – geheime Botschaften in unschuldige Webseiten postierten und so weltweite Netzwerke steuern. Auch die Hacker und Cyberpunks, die in der Vergangenheit die Rolle der Bösewichte, die das Gute fördern, spielten, büßen ihren Robin-Hood-Nimbus ein. Cybercrime – Die Zukunft elektronischer Überwachung weiterlesen

Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz

von Norbert Pütter

Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September gehörte der Ruf nach einem Ausbau der Nachrichtendienste und nach mehr geheimdienstlichen Kompetenzen. Die das fordern, gehen dabei regelmäßig der naheliegenden Frage aus dem Weg, welche Erfolge des geheimdienstlichen „Kampfes gegen den Terrorismus“ dafür sprechen, (wieder) in die Dienste zu investieren.

Die lange und gut vorbereiteten Anschläge in den USA sind mit Recht als ein Indiz für das Versagen der Nachrichtendienste bewertet worden. Das gilt nicht allein für die deutschen, sondern auch für die angeblich führenden Geheimdienste CIA und Mossad. Der Vorwurf wiegt um so schwerer, wenn man berücksichtigt, dass seit Ende des Kalten Krieges die Sicherheitsexperten des Westens die größten Gefahren für die „freie Welt“ im Extremismus und Terrorismus islamisch motivierter Gruppen verortet haben. Vor diesem Hintergrund lässt der 11. September nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder haben die Dienste ihren eigenen Feindbildern nicht getraut, d.h. die Szenarien der islamistischen Bedrohung waren für die Öffentlichkeit gedachte Inszenierungen. Oder die Dienste haben sich schlicht als unfähig erwiesen, auf ihre eigene Diagnose zu reagieren. Keine dieser Alternativen wäre ein zureichender Grund, umstandslos gerade auf diese Behörden zu setzen, die am offenkundigsten versagt haben. Ein Blick auf den Anti-Terrorismus der deutschen Geheimdienste zeigt, dass diese Skepsis jenseits des Einzelfalles für jede Form nachrichtendienstlicher „Terrorbekämpfung“ gilt. Geheimdienste aufrüsten? Elemente einer abschreckenden Bilanz weiterlesen

Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU

von Tony Bunyan

Seit vier Jahren erlebt die EU eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Vertretern der Polizeien und Strafverfolgungsbehörden einerseits und den von der Kommission unterstützten Datenschutzbeauftragten andererseits. Erstere fordern, dass Telekommunikationsverbindungsdaten von den Anbietern bis zu sieben Jahre aufbewahrt werden, um den „gesetzlich ermächtigten Behörden“ Zugang zu gewähren.[1]

Gemäß den EU-Richtlinien über den Datenschutz in Bezug auf den freien Datenverkehr von 1995 und den Telekommunikationssektor von 1997 können Verbindungsdaten nur zu einem Zweck aufbewahrt werden, nämlich für die Rechnungslegung und deren Überprüfung durch die KundInnen. Sobald das geschehen ist, müssen diese Informationen gelöscht oder anonymisiert werden. Wenn dieser Grundsatz durchbrochen und die Aufbewahrung dieser Daten für polizeiliche Zwecke ermöglicht wird, hat dies fatale Konsequenzen für das Fernmeldegeheimnis und die Privatsphäre in der EU. Die Geschichte dieses Streits begann 1993. Anpfiff zum Endspiel – Telekommunikations-Überwachung in der EU weiterlesen

Die Telefonüberwachung – Oder: Die ältere Schwester des Lauschangriffs

von Otto Diederichs

Zwar garantiert das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 in seinem Artikel 10 die Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Bereits der zweite Absatz des Artikels relativiert dies jedoch schon wieder: „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ Die gesetzliche Grundlage besteht seit 1968 und sie wird mit steigender Tendenz genutzt. Gegenüber dem ‚Großen Lauschangriff‘, der seit rund zwei Jahren in aller Munde ist, wird – gänzlich zu Unrecht – dessen ältere Schwester, die Telefonüberwachung, gern vergessen. Die Telefonüberwachung – Oder: Die ältere Schwester des Lauschangriffs weiterlesen