Interview mit Horst Herold, Teil 1: „Weisungs- und politkfrei im Selbstlauf“

Cilip: Wenn Sie die Entwicklung der deutschen Polizei vor dem Hintergrund Ihrer Reformpläne betrachten, inwieweit und in welchen Bereichen entspricht diese dann Ihren Vorstellungen einer modernen Kriminalpolizei?

Herold: Die organisatorische und funktionelle Entwicklung, die der Polizei verordnet ist, verläuft in eine gänzlich andere Richtung als die, die die technische und gesellschaftliche Entwicklung eigentlich verlangen würde.

Ich will zunächst einmal zum Informationswesen Stellung nehmen. Gewollt war ein gemeinsames, bundesweit arbeitendes Informationssystem für kriminaltechnische und Verbrechensdaten, das vom polizeilichen Sachbearbeiter vom Tatort oder vom Arbeitsplatz her nach strikten und maschinell kontrollierten Rechtsregeln beschickt und abgefragt wird. Ausschließlich von den Kriminalitätsdaten gesteuert, sollte es sich weisungs- und politikfrei im Selbstlauf optimieren und zugleich die bisherige Hierarchie der Zentralstellen von Bund und Ländern aufheben. Der anonymisierte Gesamtdatenbestand sollte die Basis bilden für eine ständige wissenschaftliche Durchdringung zum Zwecke einer „gesetzgeberischen Prävention“, die durch entsprechende gesetzgeberische Akte die Ursachen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufhebt oder ändert, unter denen Verbrechen entsteht, oder die Normen korrigiert, die Ergebnisse produzieren, die den Vorgaben und politischen Zielvorstellungen der Gesellschaft zuwiderlaufen. Die politischen Eingriffe der Jahre 1980 und 1981 haben die Voraussetzungen des polizeilichen Informationssystems so weitgehend zerstört, daß eine Wiederaufnahme dieser Zielsetzung kaum mehr möglich erscheint.

Dennoch drängen alle Entwicklungen erneut auf Aufhebung der bisherigen, längst untauglich gewordenen Strukturen. Im Bereich der polizeilichen Informationsverarbeitung haben wir ja zwei große Felder zu unterscheiden: die Verarbeitung von Sachdaten und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In beiden Feldern entspricht der gegenwärtige Stand in keiner Weise den Vorstellungen, die ich in verschiedenen Aufsätzen formuliert habe.

Die sachbezogenen Daten, die die wichtigsten sind, gleichwohl aber in der öffentlichen Diskussion meist untergehen, umfassen zunächst eine Million gestohlener oder auf strafbare Weise abhandengekommener Sachen. Der größte Posten wird von den 120 000 gestohlenen Kraftfahrzeugen gestellt, die zu jeder Stunde in der Bundesrepublik fehlen. Zu den sachbezogenen Daten gehören insbesondere die kriminaltechnischen Daten, also die Sachbeweise und Sachinformationen, die mit Hilfe enorm gesteigerter technischer Möglichkeiten der Aussagegewinnung in naturwissenschaftlich nachprüfbarer Weise an Tatorten gewonnen werden. Nach meiner Auffassung gibt es keine spurenlosen Tatorte, sondern nur eine sich fortlaufend aufhebende Unzulänglichkeit der Technik, die Informationslatenz zu beheben.

Es ist abzusehen, daß das beschleunigte Eindringen von Computern und Mikroelektronik in alle naturwissenschaftlichen Untersuchungsbereiche die „stummen Zeugen“ zum alleinigen Beweismittel machen und die subjektiven Beweismittel – Zeugen und Sachverständige – zurückdrängen oder nur noch dort zulassen wird, wo sie in meß- und wägbaren Formen nachprüfbar sind. Dies gilt auch für die subjektiven Elemente, die der Rechtsfindung anhaften. Niemand will den Richter als rechtsstaatliches Garantieorgan ausschalten. Wohl aber besteht ein rechtsstaatliches Interesse an der Ausschaltung von Willkür, Befangenheit und subjektiven Elementen, die natürlich auch dem Richter anhaften. Die Verobjektivierung, also die Entsubjektivierung des Ermittlungsverfahrens, ist ein wichtiges rechtsstaatliches Ziel.

Die Folgen dieses Entwicklungsprozesses, der erst an seinem Anfang steht, sind weitreichend. Einmal hätte er drastische organisatorische Folgen, die sich staatsrechtlich auswirken. Mikroelektronik und Computer werden alsbald zu einer Miniaturisierung, Standardisierung und einfachen Bedienbarkeit sämtlicher kriminaltechnischer Untersuchungsapparaturen führen. Diese standardisierten Kleingeräte könnten am Tatort eingesetzt werden, um nach Fingerabdrücken, Spuren, Sprengstoffen, textilen Anhaftungen zu suchen, während z.B. im BKA nur ein zentraler Vergleichsdatenrechner verbliebe, der die Stoffe und Spuren identifiziert. Der zentrale Rechner vergleicht die ihm auf Stromwegen vom Tatort her zugeführten Daten, nimmt immer mehr Material auf, differenziert dieses, verfeinert seine Erkenntnisse, die Zahl der Stichworte wächst, der Thesaurus wächst, jedes Stichwort erhält neues Material, bildet neue Stichworte usw., solange, bis es zu jedem Stichwort Elementaraussagen gibt. Die Durchdringung aller Stoffgebiete wird immer vollkommener.

Wenn Sie dieses Bild betrachten, so stünden sich nur noch Tatort und Vergleichsrechner als die beiden befaßten Tätigkeitsebenen gegenüber. Und was gibt es dazwischen? Wie verträgt sich das mit der föderalen Polizeistruktur? Welchem Prinzip muß der Vorrang gegeben werden? Darüber hätte man schleunigst nachzudenken.

Zweiter Punkt. Der wichtigste. Die gesteigerte Informationstechnologie, vor allem in den Bereichen der Mustererkennung, d.h. den Digitalisierungen von Bild, Sprache, Handschrift usw., könnte die politischen Grundentscheidungen unserer Verfassung unterlaufen: Anerkennung der Subjektqualität, fair-trial-Gedanke, Menschenwürde. Die Ermittlungsbehörden würden übermächtig, die Chancengleichheit im Prozeß würde zur Farce, das Primitivrecht des Beschuldigten, sich dem Verfahren zu verweigern, würde außer Kraft gesetzt. Es träte die Vergegenständlichung des Beschuldigten ein, er würde zur Sache erniedrigt und seiner Menschenwürde entkleidet. All dies muß verhindert werden. Deshalb wird der Strafprozeß von Grund auf neu zu konstruieren sein. An die Stelle der Heimlichkeit des Ermittlungsverfahrens muß die Öffentlichkeit der Beweiserhebung treten. Wenn die Chancengleichheit gewahrt werden soll, muß der Beschuldigte die Möglichkeit erhalten, mit eben denselben Untersuchungsmitteln die von ihm geforderten Beweiserhebungen durchzuführen. Die Kontroll- und Prüfrechte des Richters müssen früher einsetzen und etappenweise ausgeübt werden, Beweisinterlokut, Protokollierungen, Datensicherung usw., usw., Neuordnung der Vorschriften über die erkennungsdienstliche Behandlung, buchstäblich alle Titel der StPO sind zu überarbeiten.

Eines der Kernstücke Ihrer Konzeption – die Straftaten-/Straftäterdatei – ist ja nun mehr oder weniger aufgegeben worden. Warum?

Herold: Zwei Gründe. Nach einer Erprobungszeit ist klar geworden, daß mit dem Erfassungssystem nach Merkmalskatalogen nicht gearbeitet werden konnte. Die Vielgestaltigkeit der Fälle, der Tatorte und des modus operandi ließ sich nicht in starren Katalogen vorformulieren. Bevor die AG Kripo jedoch die sprachlich-natürliche Variante – z.B. mit Hilfe des Golem-Verfahrens – realisieren konnte, mit der der Rechner die Tat- und Täterbeschreibungen automatisch deskripiert und suchbar gemacht hätte, nahmen die Innenminister mit Beschlüssen, die sie nahezu panikartig unter dem Eindruck der Datenschutzdiskussion faßten, die Dezentralisierung der Datenbestände vor. Abgesehen davon, daß dies dem BKA-Gesetz widerspricht, waltete hier der fundamentale Irrtum, daß Daten bei einer Verteilung auf eine Vielzahl von räumlich getrennten Rechnern besser geschützt seien.

Die institutionelle Frage ist, warum denn im BKA, dem Sie jahrelang verantwortlich vorstanden, Ihre Vorstellungen nicht oder nicht zureichend verwirklicht wurden?

Herold: Im Zusammenwirken mit der AG Kripo waren alle Vorbereitungen zum Übergang in die neuen Dimensionen getroffen und – wie z.B. in wichtigen Bereichen der Straftaten-/Straf täterdatei – bereits mit hohem Aufwand programmiert, bis dann plötzlich die jähe Kehrtwendung erfolgte.

Was speziell die Kriminaltechnik anbelangt, so werden Sie, wenn Sie das BKA-Gesetz durchlesen, erkennen, wie wenig ein BKA-Präsident im föderalen Staat bewirken kann. Wenn er mit den Ländern klargekommen ist, hat er die Administration über sich, die aus ihrer Anonymität heraus die eigentlichen Sachentscheidungen trifft, ohne dafür verantwortlich zu sein. Man war ganz einfach nicht bereit, kriminaltechnische Modelle mit zu durchdenken, geschweige denn andere. Man sagte, das sei utopisch – was ich im übrigen nicht einmal als abwertend empfinde, weil ich die Utopie als ernstzunehmende Denkform betrachte -, man sagte, wir stoßen an föderative Grenzen, die Juristen müßten erst andere Rahmenbedingungen schaffen, die Strafprozeßordnung müsse neu durchdacht werden, der Bundeshaushalt gebe keinen Raum und viele Einwände mehr. Man sagte: Sie wissen doch, wie lange alles dauert. Vielleicht ist es im Jahr 2200 möglich. Und so blockiert eben eines das andere und über die Anfänge, die heute nicht einmal mehr möglich wären, über diese Anfänge kam nichts hinaus.

Vieles ist natürlich auch in infamer Weise mißdeutet worden, so die Versuche der Mustererkennung, etwa die Verformelung des Fingerabdruckes. Früher konnte ein Fingerabdruck, der am Tatort gefunden wurde, keinem Straftäter zugeordnet werden. Nur dann, wenn man annahm, der Meier könnte der Täter sein, konnte man sagen: Prüft doch mal, ob der Fingerabdruck dem Meier gehört, d.h., man mußte erst zusätzliche Verdachtsmomente für die Täterschaft einer bestimmten Person haben und diese zum Vergleich bezeichnen, um weiterzukommen. Heute kann der Fingerabdruck verformelt und der Täter im unmittelbaren Rechnervergleich mit der Zentralen Daktyloskopischen Sammlung ermittelt werden. Dies hat zur Identifizierung von 30 bis 40 Terroristen geführt, die vorher nicht möglich gewesen wäre. Wenn all dies unter den gebotenen rechtlichen Absicherungen geschieht, vermag ich darin nichts Anstößiges zu sehen, es sei denn, es bestünde der Wunsch, die Verbrechensbekämpfung überhaupt abzuschaffen.

Auf dem Gebiet der Kriminaltechnik haben die Länder inzwischen eigene hochentwickelte und erstklassige kriminaltechnische Einrichtungen geschaffen, sie brauchen das BKA gar nicht mehr, obwohl ich meine, daß im Zeitalter der Institutionalisierung des Verbrechens bereits das schmale Handtuch Bundesrepublik zu klein geworden ist und daß deshalb kriminaltechnische Vergleiche bereits auf internationaler Ebene stattfinden müßten. Die dem BKA früher übertragene Kompetenz zur zentralen Untersuchung aller terroristischen Tatorte wurde nach dem Höcherl-Gutachten zurückgezogen, so daß die kriminaltechnischen Einrichtungen des BKA jetzt nur noch gelegentlich und in höchst unsystematischer Weise befaßt werden. In der Bundesrepublik besteht kein in sich logisches kriminaltechnisches System zur Verbrechensbekämpfung.

Und was das zweite große Gebiet polizeilicher Informationsverarbeitung anlangt, die Verarbeitung personenbezogener Daten, so muß man zwei Hauptformen unterscheiden: das elektronische Fahndungssystem INPOL und die verschiedenen Aktenbearbeitungs- und -erschließungssysteme. Das Fahndungssystem ist wichtig für den Bürger, denn es wäre das Instrument, um von Bürgern „Bewegungsbilder“ zu erstellen. Derzeit dürften ungefähr 60.000 Personen, die mit richterlichem Haftbefehl gesucht werden, im Fahndungssystem notiert sein. Als INPOL seine Tätigkeit aufnahm, waren es noch 120.000. Die Zahl wurde innerhalb weniger Monate halbiert. Das Fahndungssystem ersetzte die bis zu 1,5 kg schweren unhandlichen Fahndungsbücher, die für Druck, Vorbereitung, Redaktion und Versand sechs Wochen brauchten und dann, wenn sie beim Beamten eintrafen, bereits veraltet waren. Dies führte dazu, daß monatlich wo bis 200 Personen aufgrund von Bucheintragungen festgenommen wurden, für die die Haftbefehle bereits aufgehoben oder abgeändert waren. Das aktuelle, sekundengenaue elektronische Fahndungshilfsmittel, das mit 2800 Terminals, vorwiegend an den Grenzen, arbeitet, vermeidet solche Fehlgriffe. Allerdings stagniert die Zahl der flüchtigen Straftäter bei 60.000, weil es dem zunehmend internationalisierten Verbrechen gelungen ist, mit Hilfe ausgefeilter Fälschungstechniken von fast nachrichtendienstlicher Qualität die Fahndungsapparatur zu unterlaufen. So gesehen ist,der fälschungssichere Personalausweis unumgänglich.

Aber den gibt es ja auch nicht.

Herold: Ja, Herr Lochte behauptet, daß es keine fälschungssicheren Papiere gäbe, aber das ist so nicht richtig. Herr Lochte hat ja auch behauptet, ich sei es gewesen, der die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises gefordert und politisch durchgesetzt hätte. Und dies ist genau so wenig richtig. Auch andere Beamte der Kriminalpolizei haben den maschinenlesbaren Ausweis nicht gefordert, wenngleich auch niemand etwas dagegen haben kann, wenn er eingeführt wird. Die Gremien der Kriminalpolizei hatten jedoch ganz andersgeartete Fahndungsvorstellungen.

Die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises ist für die Grenzkontrolle von herausragender Bedeutung. Da im Binnenland Ausweise nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr kontrolliert werden dürfen und überdies keine Bürgerpflicht zum Mitführen des Ausweises besteht, ist die Bedeutung der Lesbarkeit im Binnenland gering. Der Ausweis ist ein Grenzdokument.

Aber bei der Fahndung stellt sich ja gerade das Phänomen ein, daß Sie nicht mehr so viele Treffer haben wie früher. Sie müssen jetzt sehr viel mehr Ausweise auf die Scheibe legen, bevor Sie einen Treffer haben. Dann liegt natürlich die Logik nahe, das System der Kontrolle auszuweiten, um den abnehmenden Grenznutzen zu kompensieren. Also muß man das System der Personenkontrollen verdichten. Die Möglichkeiten, Personenkontrollen ohne vorliegende konkrete Gefahr vorzunehmen, bietet doch das Polizeirecht, wie es sich in den siebziger Jahren entwickelt hat, z.B. an gefährlichen Orten, bei Demonstrationen etc.

Herold: Lassen Sie mich noch einen Augenblick bei der Situation an der Grenze bleiben, ich komme auf Ihre Frage noch zurück. Wissen Sie, wie viele Reisende die Bundesgrenzen jährlich in beiden Richtungen überschreiten?

Es sind 900 Millionen. Von diesen 900 Millionen wird derzeit nur jeder 120. Reisende in INPOL abgefragt. Mit Hilfe des maschinenlesbaren Personalausweises könnte die Kontrolldichte ohne Verminderung der Zügigkeit der Grenzabfertigung auf jeden 40. Reisenden erhöht werden. Es liegt auf der Hand, daß die Aufgriffe an den Bundesgrenzen, an denen ohnedies bereits jetzt zwei Drittel aller flüchtigen Tatverdächtigen gestellt werden, sich damit drastisch steigern ließen. Im Binnenland gibt es auch nicht annähernd vergleichbare Möglichkeiten.

Aber jetzt kommt der große Pferdefuß: Die Europäische Gemeinschaft hat ja schon vor Jahren die Abschaffung der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen beschlossen. Was wird dann mit dem maschinenlesbaren Personalausweis? Diese Frage wurde deshalb auch in der Kriminalpolizei immer wieder erörtert.

Die AG Kripo hatte ihre Überlegungen auf die Sicherung des Kraftfahrzeugkennzeichens gerichtet und sich vorgestellt, dieses fälschungssicher und maschinenlesbar zu machen. Derzeit greift die Kfz-Fahndung, insbesondere die im fließenden Verkehr, ins Leere, weil gestohlene Kraftfahrzeuge meist sofort mit einem gefälschten oder gestohlenen Kennzeichen versehen werden. Kraftfahrzeugfahndung bedeutet daher derzeit nur die nachträgliche Computerüberprüfung nach der Sicherstellung eines verdächtigen Fahrzeuges. Eine systematische Suche nach den 120.000 gestohlenen Kraftfahrzeugen und Kennzeichen mit Hilfe von INPOL findet nicht statt. Nun ist das gestohlene Kraftfahrzeug aber das Vorbereitungs-, Tat- oder Fluchtmittel beinahe jedes Kapitalverbrechens und das Transportmittel der überörtlichen Kriminalität. Jährlich tauchen etwa 20.000 Kraftfahrzeuge der Nobelmarken überhaupt nicht mehr auf, weil sie durch organisierte Banden außer Landes gebracht und in den Nahen Osten verschoben werden. Wer also das Schwerverbrechen und das Bandenverbrechen bekämpfen will, muß eine effektive Kraftfahrzeugfahndung betreiben. Deshalb forderte die AG Kripo mit der Errichtung von INPOL die Fälschungssicherheit und Maschinenlesbarkeit des Kraftfahrzeugkennzeichens. Dann hätten – erschrecken Sie nicht – Lesestationen z.B. überall auf den Autobahnen oder an den Grenzen verteilt werden können, die die bereitstehende Polizei alarmiert hätten, wenn ein Fahrzeug als gestohlen vom Computer erkannt worden wäre. Da auch Österreich, Jugoslawien und Bulgarien bereit gewesen wären, sich an einem internationalen Fahndungssystem von Salzburg bis an die Dardanellen zu beteiligen, wäre der Kraftfahrzeugdiebstahl in der Bundesrepublik ohne jede Beeinträchtigung des Bürgers auf Null abgesenkt worden und mit ihm zugleich das überörtliche Verbrechen. Und dies alles in weit wirksamerer Weise als durch Verstärkung der Personenfahndung.

Und jetzt kommt ein Punkt, auf den ich ganz großen Wert lege, der zentrale Punkt schlechthin. Als ich 1971 meinem Minister Genscher das INPOL-System als Idee beschrieb, sagte ich ihm, daß man der Polizei eines Tages vorwerfen könnte, sie gewönne mit ihren Formen der Personen- und Kraftfahrzeugfahndung ‚Bewegungsbilder‘ von Bürgern. Wenn Sie den Rechner alle an ihn gerichteten Anfragen, die zu 99,99% negativ sind, weil Bürger nicht gesucht werden oder Kraftfahrzeuge nicht gestohlen sind, notieren und dann alphabetisch sortieren lassen, dann haben Sie bald Bewegungskonten des ganzen Volkes. Gerade weil diese Gefahr von der Polizei schon 1971 gesehen wurde – ich wundere mich immer wieder darüber, daß die öffentliche Diskussion zu diesem Punkt erst über ein Jahrzehnt später eingesetzt hat – wurde in das Fahndungssystem ein doppeltes hineinprogrammiert:

Das BKA ist nur eine Verteilungsstelle der parallel geführten Informationen an die Rechner der Landeskriminalämter, die die Anfragen beantworten. Wer, wann über wen anfragt, erfährt das BKA gar nicht. Dies schließt aus, daß das BKA Bewegungsbilder erstellen oder sonst Überschau und zentrale Macht gewinnen kann. Zweitens: Die Kriminalpolizei hat in sämtliche Polizeirechner das Prinzip der „Spurenlosigkeit im System“ hineinprogrammiert. Dies bedeutet, daß weder Anfragen noch Antworten vom INPOL-System aufgezeichnet werden, sie werden sofort wieder vergessen. Dieses Prinzip hat den ungeheuren Vorzug, daß es hardware-mäßig abgesichert werden kann. Sie brauchen nur die Ausgangskanäle zu den Protokollbändern sozusagen „fest zu verdrahten“, gewissermaßen zuzulöten, damit niemand dran kann. Auf diese Weise reduzieren Sie ohne Personalausweiskontrollen die Kriminalität auf Bodensätze.

Also haben Sie in Ihren Planungen bewußt auf das Kfz und nicht auf die Person abgehoben?

Herold: Sehr richtig. Aus vielen Gründen, natürlich nicht zuletzt aus denen der Effizienz. Von der Frage des Wegfalls der EG-Binnenkontrollen einmal abgesehen, kann ja nicht übersehen werden, daß aufgrund der Rechtslage der Personalausweis im Binnenland kein Kontrollinstrument ist und nach den Leitprinzipien unseres Verfassungslebens wahrscheinlich auch nicht werden kann.

Aber juristisch ist das Instrumentarium doch da. Ich würde Ihrer Ansicht widersprechen, daß Binnenkontrollen nicht möglich sein sollen. Nach dem Musterentwurf sind Kontrollen an gefährdeten Orten jederzeit möglich und das kann man, wie man aus Berlin weiß, sehr weit auslegen.

Herold: Nun ist es ein Wesenszug gerade der sogenannten gefährdeten Orte, daß dort kein Mensch seinen Ausweis mit sich führt, der manuell oder maschinell kontrolliert werden könnte, ganz abgesehen davon, daß die Einrichtung von Lesestationen wegen des hohen finanziellen Aufwandes eigentlich nur bei einer Festverdrahtung von Lesestation und Rechner sinnvoll ist. Ich möchte aber noch einmal hervorheben, daß der Blickpunkt der Kriminalpolizei ein anderer war. Dennoch bin ich dankbar dafür, daß die Fälschungssicherheit des Personalausweises ‚hergestellt werden soll und ich bin auch sehr einverstanden mit der Maschinenlesbarkeit, weil sie an den Grenzen zumindest auf Zeit eine erhebliche Sicherheitsverbesserung mit sich bringt, ohne daß für den Bürger die Gefahr entsteht, daß er sich in Bewegungsbildern verfängt.

Das wäre aber beim maschinenlesbaren Personalausweis jetzt doch der Fall. Das ist die Kontroverse….

Herold: Eine Kontroverse kann es nur geben, wenn die Funktion der Fahndung falsch dargestellt wird. Ich sagte ja schon, daß das System der „Spurenlosigkeit“ bewirkt, daß keinerlei Aufzeichnungen erfolgen. Spuren bleiben nicht zurück. Deshalb können auch beim maschinenlesbaren Personalausweis keine Bewegungsbilder entstehen. Die Maschinenlesbarkeit ist für den Bürger gefahrlos. Seit 1972 dürften an INPOL schätzungsweise eine Milliarde Anfragen gerichtet worden sein. Wieviel es genau sind, kann ich nicht sagen, weil das BKA ja nicht selbst antwortet und deshalb nicht weiß, wie oft angefragt worden ist. Von dieser geschätzten Milliarde von Anfragen aber ist keine einziger protokolliert worden. Dasselbe gälte natürlich auch bei Anfragen aufgrund einer Maschinenlesung.

Ich bin nur heute noch der Meinung, daß der Weg über das fälschungssichere und maschinenlesbare Kfz-Kennzeichen nicht nur der einfachere und zugleich wirksamere, sondern zugleich auch emotional weniger belastete Weg gewesen wäre.

Nun muß ich für die Personenfahndung allerdings eine Ausnahme machen. Denn bei Schwerverbrechern ist es unerläßich, die Möglichkeit des Computers zu nutzen, Bewegungsbilder zu liefern. Wenn Schwerverbrecher observiert werden müßten, um auf diese Weise Bewegungsbilder zu erhalten, wären ganze Armeen nötig. Deshalb hat eine bundeseinheitliche Polizeidienstvorschrift der Polizei seit 1974 erlaubt, Rauschgifthändler, Waffenschmuggler, Terroristen unter bestimmten Voraussetzungen in die ‚Beobachtende Fahndung‘ einzustellen, die heute richtiger ‚Polizeiliche Beobachtung‘ heißt. Aber auch an dieser Stelle liegt mir sehr daran, zu betonen, daß auch die „Polizeiliche Beobachtung“ nach dem Prinzip der „Spurenlosigkeit“ abläuft. Wenn der als Rauschgifthändler verdächtige Franz Meier an der Grenze kontrolliert wird, erhält der Kontrollbeamte einen Hinweis, daß Meier unter Beobachtung steht. Der Kontrollbeamte kann daraus keine Rechte ableiten, hat aber die Tatsache, daß er Meier angetroffen hat, der Dienststelle per Brief, Telefon oder Fernschreiber mitzuteilen, die die Ausschreibung veranlaßt hat. Die ausschreibende Dienststelle erstellt dann ein Bewegungsbild. Der Computer verzeichnet auch diesen Vorgang nicht.

In der AG Kripo war lange Zeit umstritten, ob in solchen Fällen es nicht datenschutzgerechter wäre, das Bewegungsbild automatisch zu erstellen, weil es dann durch den Datenschutzbeauftragten leichter kontrollierbar wäre. Man entschied sich dann aber doch für die ausnahmslose Anwendung des Prinzips: Alles wird vergessen.

Das Instrument der „Polizeilichen Beobachtung“ war das erfolgreichste Bekämpfungsmittel gegen den Terrorismus. Es hat alle führenden Terroristen entlarvt. Derzeit scheint es relativ wirkungslos zu sein, weil jeder Straftäter, der annimmt, beobachtet zu werden, sein Verhalten entsprechend konspirativ einrichtet oder ganz einfach einen ge- oder verfälschten Ausweis benutzt.

Herr Herold, da kommt jetzt dasselbe Problem auf wie bei der Fahndung. Jedes partielle System wird leerlaufen, wie Sie richtig beobachten, weil der Täter sich danach einrichtet. Und insoweit war es ja auch völlig konsequent, daß Sie etwa bei den Kraftfahrzeugen in gewisser Weise schon auf ein Totalsystem ausgegangen sind.

Herold: Das Wort „Totalkontrolle“ suggeriert die totale Überwachung aller Bürger. In diesem Sinne wird es auch von der Orwell-Folgeliteratur gebraucht. Gerade davon aber kann bei dem erörterten Modell der Kfz-Fahndung überhaupt keine Rede sein. Wenn man wissen will, ob Kraftfahrzeuge gestohlen sind, müssen alle vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge im System abgefragt werden, sonst kann man kein gestohlenes Fahrzeug finden. Wenn jedoch zugleich sichergestellt ist, daß der abgefragte Rechner nichts registriert – welche Einwände sollten denn dann bestehen? Es kann mir niemand ein System erläutern, daß Effizienz und Bürgerschutz in so hohem Maße vereinigt wie das beschriebene Modell der Kraftfahrzeugfahndung.

Es war die Entscheidung der Politik, anstelle des fälschungssicheren und maschinenlesbaren Kfz-Kennzeichens den fälschungssicheren und maschinenlesbaren Personalausweis einzuführen. Sicherlich meinte die Politik, das Beste für die Polizei und die öffentliche Sicherheit zu tun. Das ist es, was ich in vielen Aufsätzen immer wieder beklagte, ohne die selbstverständliche Folgepflicht auch nur andeutungsweise in Frage zu stellen: daß zwischen Polizei und Politik keine Rückkopplung stattfindet, daß die Politik die Polizei als jederzeit disponibles Instrument betrachtet, das gefälligst meinungslos zu sein hat. In vielen theoretischen Schriften hat die Sozialdemokratie früher das Bild einer bürger- und volksnahen Polizei gezeichnet, die sich nicht an der Macht, sondern am Gesetz orientieren soll. Selbst an die Macht gelangt, aber hat auch sie die Polizei nur instrumental gesehen. Wie das Militär. Knopfdruck. Hierhin, dorthin.