Cilip: Eines Ihrer zentralen Ziele war es, die Prognosefähigkeit der Polizei zu erhöhen. Liest man heute die Fachpresse, so stechen dem Betrachter sehr viel mehr die polizeilichen Schwierigkeiten ins Auge, verläßliche Urteile über die „Sicherheitslage“ zu fällen. Hat das Mehr an Informationen, das die Polizei heute besitzt, am Ende nicht zu einer besseren Prognosefähigkeit, sondern zu einem Überhang an unverarbeitbaren Informationen geführt?
Herold: Die Polizei verfügt über kein Mehr an abstraktionsfähigen Informationen. INPOL ragt praktisch über ein bloßes Personen- und Sachfahndungssystem nicht hinaus. Die geplante Straftaten-/Straftäter-Datei, aus der sich prognosefähige Aussagen ergeben hätten, kam nicht zustande. Nach der Verteilung der Straftäterdaten auf Bund und Länder vermag weder die Polizei noch der Bürger zu überschauen, wo welche Daten liegen. Was an Daten für eine gesellschaftliche Einordnung von Kriminalität wichtig wäre, ist nach wie vor in den Aktenfriedhöfen vergraben. Interview mit Horst Herold, Teil 2: Prognose und Prävention weiterlesen →
Cilip: Wenn Sie die Entwicklung der deutschen Polizei vor dem Hintergrund Ihrer Reformpläne betrachten, inwieweit und in welchen Bereichen entspricht diese dann Ihren Vorstellungen einer modernen Kriminalpolizei?
Herold: Die organisatorische und funktionelle Entwicklung, die der Polizei verordnet ist, verläuft in eine gänzlich andere Richtung als die, die die technische und gesellschaftliche Entwicklung eigentlich verlangen würde.
Ich will zunächst einmal zum Informationswesen Stellung nehmen. Gewollt war ein gemeinsames, bundesweit arbeitendes Informationssystem für kriminaltechnische und Verbrechensdaten, das vom polizeilichen Sachbearbeiter vom Tatort oder vom Arbeitsplatz her nach strikten und maschinell kontrollierten Rechtsregeln beschickt und abgefragt wird. Ausschließlich von den Kriminalitätsdaten gesteuert, sollte es sich weisungs- und politikfrei im Selbstlauf optimieren und zugleich die bisherige Hierarchie der Zentralstellen von Bund und Ländern aufheben. Der anonymisierte Gesamtdatenbestand sollte die Basis bilden für eine ständige wissenschaftliche Durchdringung zum Zwecke einer „gesetzgeberischen Prävention“, die durch entsprechende gesetzgeberische Akte die Ursachen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufhebt oder ändert, unter denen Verbrechen entsteht, oder die Normen korrigiert, die Ergebnisse produzieren, die den Vorgaben und politischen Zielvorstellungen der Gesellschaft zuwiderlaufen. Interview mit Horst Herold, Teil 1: „Weisungs- und politkfrei im Selbstlauf“ weiterlesen →
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