Freund und Verfolger – Methoden und Mechanismen staatstragender Medienarbeit

von Norbert Pütter und Heiner Busch

Wenn es um Polizei und Medien geht, fällt regelmäßig der Ausdruck „Spannungsverhältnis“. Was sich dahinter verbirgt, wurde 2007 exemplarisch deutlich: systematische polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit rund um den G8-Gipel auf der einen, Strafverfahren gegen und Überwachung von JournalistInnen auf der anderen Seite. Dieser Spagat hat System.

Vorbei sind die Zeiten, in denen die Medien als der eigentliche Gegner der Exekutive galten. Eine eigene und aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, gehört mittlerweile zum Standard jeder gut geführten Behörde. „Öffentlichkeitsarbeit“, so heißt es in der verbindlichen Polizeidienstvorschrift 100, „dient dazu, polizeiliches Handeln für die Öffentlichkeit transparent und verständlich zu machen“. Und selbst die Geheimdienste haben erkannt, dass sie sich keinen Gefallen tun, wenn sie sich hinter den Zäunen ihrer Dienstsitze verstecken und ansonsten auf die geheime Natur ihrer Tätigkeit verweisen. „Öffentlichkeit“ ist zu einer Ressource modernen Behördenhandelns geworden: Sie verspricht Legitimation, Unterstützung und Akzeptanz.

Traditionelles Element der öffentlichen (Selbst-)Darstellung von Polizei und Geheimdiensten sind deren jährliche Berichte und Prognosen über die Entwicklung von Kriminalität und Gefahren. Die regelmäßig von Pressekonferenzen und -erklärungen begleitete Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), aber auch der seit den 90er Jahren in Mode gekommenen „Lageberichte“ zu einzelnen Kriminalitätsbereichen, gehören zu den „Pflichtstoffen“ der JournalistInnen.[1] Dabei fällt die mediale Wiedergabe in der Regel hinter jene Differenzierungen zurück, die die behördlichen Dokumente selbst vornehmen: Im kurz gefassten Zeitungsartikel gerinnt ein Anstieg der Fallzahlen in der PKS zu einem Anstieg der Kriminalität; und der Enthüllungsjournalist verkauft polizeiliche Szenarien als Realitätsbeschreibungen, weil sich das Buch dann spannender liest.[2] Gerne und unkritisch transportiert werden auch die „Fakten“ und Bewertungen der jährlichen Verfassungsschutzberichte. In diesem Sinne ist die exekutive Öffentlichkeitsarbeit außerordentlich erfolgreich. Sie stößt auf Seiten der Medien kaum auf Korrektive. Viel zu häufig ziehen sich diese auf bloßen „Verlautbarungs-Journalismus“ zurück und reproduzieren damit kritiklos die behördlichen Definitionen von Wirklichkeit.

Zur medialen Unterstützung der Polizeien tragen seit Jahrzehnten zudem Sendungen wie „Aktenzeichen xy“ und entsprechende Formate der Privatsender bei. Dank der Schwemme an (fiktionalen) Krimis dürfte es keine öffentliche Behörde geben, die häufiger als die Polizei in den Medien präsent ist. Dabei gerät die Darstellung regelmäßig positiv, denn am Ende ist der Fall gelöst, die Rechtsordnung wiederhergestellt und das Rechtsgefühl gestärkt. Kein Wunder, dass die Polizeien der Republik derartige Produktionen als Chance für ihre Öffentlichkeitsarbeit begreifen und sie vertrauensvoll unterstützen.

Embedded journalism

Aus polizeilicher Sicht ist das „Vertrauensverhältnis“ zu MedienvertreterInnen der Schlüssel zu einer erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit.[3] Umgekehrt eröffnen sich auf der Basis gegenseitigen Vertrauens auch neue Informationszugänge für JournalistInnen. Die Elemente einer derartigen Kontaktpflege reichen von der Einladung zu Hintergrundgesprächen bis zur Vermittlung exklusiver Stories oder Bilder. Dass JournalistInnen sich als informelle MitarbeiterInnen für Geheimdienste einspannen ließen,[4] wird glücklicherweise immer noch als Skandal empfunden. Fälle einer nebenberuflichen Tätigkeit von Medienschaffenden für die Polizei sind dem gegenüber nur vereinzelt bekannt geworden.[5] Doch auch hier dürfte das Dunkelfeld mit Sicherheit ziemlich groß sein. Kontakte zu „sogenannten ‚Vertrauensjournalisten‘“ zu knüpfen, war das erklärte Ziel, als Mitte der 90er Jahre die Ausgaben des Bundeskriminalamtes (BKA) für „Presse- und Informationsveranstaltungen“ auf 30.000 DM verdoppelt wurden. Die Bundesregierung betonte damals jedoch, dass diese JournalistInnen weder vom BKA Leistungen erhielten, noch selbst Leistungen für das Amt erbrächten.[6] Mitunter helfen Medien auch gerne der Polizei: So entsprachen verschiedene Fernsehsender dem Wunsch der Polizei und überließen ihr Filmaufnahmen über den ersten Castor-Transport 1995. Mit diesem Material sollte ein Schulungsvideo für PolizistInnen erstellt werden.[7] Wie hoch im Rahmen von medien-polizeilichen Vertrauensverhältnissen die journalistische Gegenleistung sein muss, hängt im Einzelfall von der Position und vom Geschick des/der MedienvertreterIn ab; insgesamt kann dieses Miteinander zum gegenseitigen Vorteil aber nur so lange Bestand haben, wie nicht zu viel oder – aus Polizeisicht – das Falsche berichtet wird.

Zu einer professionalisierten Öffentlichkeitsarbeit gehört auch, dass besondere Einsätze gezielt vorbereitet und begleitet werden. Ob zum Berliner 1. Mai, ob zu den Castor-Transporten oder zum G8-Gipfel: eine offensive Öffentlichkeitsarbeit gehört zum integrierten Bestandteil polizeilicher Einsatzkonzepte, die durch einen gesonderten Einsatzabschnitt „Öffentlichkeitsarbeit“ wahrgenommen werden soll. Sie wird definiert als „planvolles, gezieltes Einwirken der Polizei auf bestimmte Zielgruppen im Rahmen eigener Möglichkeiten oder über Medien, um kurz bevorstehende oder bereits begonnene Einsatzmaßnahmen zu unterstützen oder nach Beendigung von Einsatzmaßnahmen die Ergebnisse und Wirkungen zu erläutern“.[8] Dabei geht es nicht allein darum, anfallende Informationen zu bündeln und Ansprechpartner für Informationswünsche zu schaffen. Vielmehr wird der Einsatz selbst mediengerecht ausgebaut. Im Handbuch der Europäischen Union über Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen widmen sich 16 von insgesamt 44 Seiten dem Thema „Medienpolitik und Kommunikationsstrategie“.[9] Als erstes von vier zu erreichenden Zielen nennt die zuständige Arbeitsgruppe des EU-Ministerrates, ein positives Bild der Polizei zu vermitteln. Um erfolgreiche Medienarbeit betreiben zu können, müssten bereits im Voraus Beziehungen zu den Medien aufgenommen werden; die beteiligten Behörden müssten sich absprechen, um Widersprüche zwischen ihren Aussagen zu verhindern; und schließlich seien „spezifische Medienprojekte“ ins Leben zu rufen, damit die polizeilichen Botschaften ausreichend zur Kenntnis genommen würden.

Ein Beispiel zur medialen Begleitung eines Demonstrationseinsatzes zeigt, was das praktisch bedeutet: Weil sie einen Nazi-Aufmarsch geschützt und Gegen-DemonstrantInnen verprügelt hatte, war die Dortmunder Polizei Anfang 2001 auch in den Zeitungen kritisiert worden. Bei einer bevorstehenden Wiederholung dieser Konstellation sollte nun „schlechte Presse“ vermieden werden. PolizistInnen zogen dazu nicht nur durch 71 Schulen und referierten vor insgesamt 8.000 SchülerInnen zum Thema „Sicher demonstrieren“. Vielmehr verpackte die Polizei diese Aktion in einfache Botschaften, lieferte Zitate des Polizeipräsidenten und lud JournalistInnen ein, die BeamtInnen bei ihren Vorträgen zu begleiten. Zugleich sorgte die Polizei dafür, dass das Innenministerium die Dortmunder Kampagne unterstützte; über die Deutsche Presseagentur wurden Kernaussagen verbreitet, die die lokalen Medien bereitwillig übernahmen. Am Einsatztag schließlich wurden mobile polizeiliche Presseteams mit Digitalkameras ausgerüstet, um gegebenenfalls Gewalt gegen Polizisten in der anschließenden Pressekonferenz zeigen zu können. Auch das Material der Beweissicherungsteams sollte dort genutzt werden.[10]

Betrachtet man die Konstellation insgesamt, so sind Medien und Polizei eher Verbündete als Kontrahenten. Die Staatsmacht sieht sich im Kampf gegen Gefahren, Verbrechen, das Böse schlechthin; das sind per se Themen mit Nachrichtenwert. Dass Kriminalität ein seltenes Phänomen ist, ist zwar eine Tatsache, aber keine Meldung. Friedliche Demonstrationen erzeugen erheblich weniger Resonanz als Randale, auch wenn diese nur von wenigen ausgeht. Wenn die Polizei zudem ihre Selbstdarstellung den massenmedialen Regeln anpasst, indem sie vereinfacht und personalisiert, Anlässe und Stories schafft, Bilder und „statements“ liefert, dann bedient sie das öffentliche Bedürfnis nach Sensationen, nach einfachen Schuldzuschreibungen und einer Schwarz/ Weiß-Sicht auf die Welt. In den etablierten Massenmedien wird eine solche Öffentlichkeitsarbeit dankbar aufgenommen und willfährig verbreitet.

Wir können auch anders

Neben den Versuchen, JournalistInnen durch informationelle – mitunter auch materielle – Verlockungen an den Apparat zu binden, dem vertrauensvollen Geben und Nehmen, an dem sich die Medienschaffenden durchaus aktiv beteiligen, gibt es jedoch auch den Missbrauch, die Strategien des Ausschlusses und die offenen Repressalien: Der Missbrauch beginnt dort, wo die Polizei den besonderen Status der Medien nutzt, um ihre Ziele zu erreichen. Dass Polizisten sich auf Demonstrationen als Journalisten tarnen, hat man lange nicht mehr gehört. Dass die Strafverfolgungsbehörden aber journalistische Arbeit für ihre Ermittlungen instrumentalisieren, ist eine dauerhafte Bedrohung der Pressefreiheit: Von der Beschlagnahme von Medienmaterial und der Durchsuchung von Redaktionsräumen bis zur Überwachung des Telefon- und Briefverkehrs reicht das Spektrum strafverfolgerischer Maßnahmen. In der Regel richten sich diese Verfahren nicht gegen die JournalistInnen selbst; vielmehr wird versucht, über ihre Kontakte überhaupt erst Verdächtige zu finden oder deren Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Eine solche Indienstnahme läuft auf Dauer auf das Ende von Recherchen und damit amtsunabhängiger Berichterstattung hinaus.

Nörgler schafft man sich auf einfache Weise vom Hals, indem man sie einfach nicht zu Hintergrundterminen einlädt oder ihnen die Akkreditierung verweigert, wo eine solche erforderlich ist.[11] Jenseits dessen beginnt der Bereich, in dem die Medien als die eigentlichen Gegenspieler von Polizei, Diensten und Staatsraison behandelt werden. Denn von der „Spiegel“- bis zur „Cicero-Affäre“, von der Observation Erich Schmidt-Eenbooms bis zur Strafanzeige des Bundestagspräsidenten im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss – immer geht es dabei darum, die undichten Stellen zu identifizieren, die eine Berichterstattung jenseits der offiziellen Linie der Behörden erlauben.

Wer den kritischen Auftrag des Journalismus ernst nimmt, muss mit Repressionen rechnen.[12] Neben der permanenten Drohung mit strafrechtlicher Verfolgung besteht für kritische Medienschaffende zuweilen auch ein körperliches Risiko, insbesondere wenn es sich um BildjournalistInnen handelt. Als die Lage im Lande noch unruhiger als gegenwärtig war, erklärte es der damalige Berliner Innensenator Wilhelm Kewenig zum normalen „Berufsrisiko“ von JournalistInnen, im Rahmen von Demonstrationseinsätzen Prügel abzubekommen.[13] Die Realität in Deutschland bestätigt diese zynische Diagnose; immer wieder werden JournalistInnen Opfer polizeilicher Gewalt: Für die Jahre 1990 bis 1992 registrierte die Fachgruppe Journalismus der IG Medien neun Übergriffe auf KollegInnen.[14] Die Misshandlung des Fotografen Oliver Neß 1994 in Hamburg, die vor laufenden Kameras stattfand, stellt einen der bekanntesten Fälle gezielter polizeilicher Journalistenmisshandlung dar. Am 1. Mai 1999 verletzte die Berliner Polizei acht JournalistInnen.[15] Und auch während der Demonstrationen gegen den diesjährigen G8-Gipfel gab es die aggressive Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, gab es Festnahmen von Fotografen, gab es die per Lautsprecher vorgetragene Warnung an die „Vertreter der Medien“, jetzt sei die letzte Gelegenheit, den „Bereich polizeilicher Maßnahmen“ zu verlassen – zu ihrer eigenen Sicherheit.[16]

Die handgreiflich werdende Aversion gegen die Medien hat durchaus System: An den Übergriffen auf Fotografen und Kameraleute wird besonders deutlich, dass es hier um den Kampf um Bilder geht. Denn anders als Worten wird dem Bild unmittelbare Beweiskraft zugesprochen. Wer sich deshalb in der Mediengesellschaft erfolgreich inszenieren will, der muss den Kampf um die „richtigen“ Bilder gewinnen. Gelingt das nicht auf sanfte Art (s.o.), dann geht’s mit dem Strafrecht oder etwas handgreiflicher zur Sache.

Mediokratie – das letzte Gefecht?

Die beschriebenen Phänomene bestehen in autoritären Staaten nicht; dort ist klar, dass kritische Medien als Staatsfeinde zu behandeln sind. In liberalen Demokratien befindet sich die vielgerühmte Pressefreiheit – jenseits ihrer Entwertung durch Konzentration und Kapitalisierung des Mediensektors – auf dem schmalen Grad zwischen staatlicher Vereinnahmung auf freiwilliger Basis und permanenter Missbrauchs- und Verfolgungsdrohung. Die Chancen der „vierten Gewalt“, die ihr zugeschriebenen Aufgaben einer öffentlichen Kontrolle der Staatsgewalt wahrnehmen zu können, sind deshalb sehr beschränkt.

Dabei wären kritische Medien wichtiger denn je – gerade weil die „erste“ Gewalt, die Parlamente und die darin vertretenen Parteien systematisch versagen, wenn es um die Kontrolle und Steuerung der Exekutive geht. Jenseits ihrer Unterlegenheit im Hinblick auf den Umfang und die Qualifikation des Personals, werden die Parlamente durch die Loyalität der Mehrheit gegenüber der von ihr gewählten Regierung geschwächt. Die Opposition kann in diesem System nur schwer Gegenöffentlichkeiten erzeugen. Man schaue sich nur die lapidar-abwiegelnden Antworten an, mit denen Regierungen auf parlamentarische Anfragen gerade zum Sicherheitsbereich reagieren. Symptomatisch für diese Konstellation sind die – zwischenzeitlich wieder eingestellten – Ermittlungen gegen JournalistInnen im Zusammenhang mit dem BND-Untersuchungsausschuss: Vom Parlament ging keine Gefahr aus, weil der Ausschuss durch Mehrheitsverhältnisse und Geheimhaltungspflichten neutralisiert war. Gefahr drohte allein von den Medien.

Vielleicht erklären sich die Repressionen gegen Medien, die zwar nicht ausschließlich, aber vorzugsweise kritische Medien treffen, aus dieser Perspektive. Weil von den Parlamenten nur wenig zu befürchten ist, erscheinen die Medien als die letzten potentiellen Störenfriede im Management des Staatsgeschäfts. Sofern es nicht gelingt, diese auf die sanfte Art zu kooptieren, liegt es deshalb nahe, ihr den kritischen Stachel zu ziehen – mal mit den Mitteln des Strafrechts, mal mit dem des Polizeiknüppels.

Norbert Pütter und Heiner Busch sind Redakteure von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
[1] etwa auf www.bka.de zu Organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Korruption, Geldwäsche etc.
[2] exemplarisch für journalistische Bücher etwa zur „Organisierten Kriminalität“, die auf „exklusiv“ zugänglich gemachten polizeilichen Berichten fußen: Leyendecker, H.: Mafia im Staat, Göttingen 1992; Roth, J.: Die Verbrecher-Holding, Zürich 1994
[3] s. Bielstein, K.: Polizei und Medien, in: Kniesel, M.; Kube, E.; Murck, M. (Hg.): Handbuch für Führungskräfte der Polizei, Lübeck 1996, S. 1035-1058 (1047)
[4] s. für den BND: Bissinger, M.: Bundesnachrichtendienst: Warum so viele Journalisten für den Geheimdienst arbeiten, in: Jürgens, E.; Spoo, E. (Hg.): Unheimlich zu Diensten. Medienmißbrauch durch Geheimdienste, Göttingen 1987, S. 57-72
[5] Frankfurter Rundschau v. 2.2.1988
[6] BT-Drs. 13/2127 v. 9.8.1996, S. 6; s.a. Berliner Zeitung v. 8.3.1995
[7] Frankfurter Rundschau v. 26.4.1996
[8] Erläuterung zur Polizeidienstvorschrift 100, zit. n. Wartemann, F.: Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Polizeiblatt 1996, S. 17-21 (17)
[9] Rats-Dok. 14545/06 v. 28.11.2007
[10] Messer, B.: Professionelle Konfliktmoderation bei Einsätzen aus besonderen Anlässen, in: Die Polizei 2003, H. 6, S. 163-166
[11] etwa die zunächst verweigerte Akkreditierung eines taz-Journalisten zum G8-Gipfel, s. taz v. 2.6.2007
[12] Lederer, A.: Pressefreiheit light. Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 2005, H. 3 (82), S. 76-81
[13] s. Werkentin, F.: Der Kampf um Bilder. Oder: Warum prügeln Polizisten JournalistInnen, in: vorgänge 1988, H. 6 (96), S. 1-6
[14] Berliner Morgenpost v. 16.11.1995
[15] IG Medien, Fachgruppe Journalismus (dju): Hände weg von den Medien, Teil 1: http:// dju.verdi.de/service/publikationen/haende_weg/data/Haende_weg_Faelle_Teil_1.pdf
[16] s. Komitee für Grundrechte und Demokratie: Gewaltbereite Politik und der G8-Gipfel, Köln 2007, u.a. S. 97 und 107

Bibliographische Angaben: Pütter, Norbert; Busch, Heiner: Freund und Verfolger. Methoden und Mechanismen staatstragender Medienarbeit, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 88 (3/2007), S. 3-9