Die Lage im Lager – Leerstellen zur Arbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe

von Volker Eick

Zwischen der Norsk-Data-Straße im schönen Bad Homburg und der Friedrichstraße im Ostzentrum Berlins ist die Rechtsabteilung des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW) gerade schwer beschäftigt. Nach Angaben von Berthold Stoppelkamp, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros, wird dort gerade an einem Gesetzentwurf für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe gebastelt.

Der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer habe signalisiert, dass ein solcher Entwurf noch 2019 zu einem Bundesgesetz gerinnen könne.[1] Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es entsprechend: „Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern.“[2] Ob damit aber mehr gemeint ist, als die in der jüngeren Vergangenheit begonnenen Modifizierungen an der Gewerbeordnung fort- bzw. umzusetzen,[3] ist zweifelhaft.

Zuständig wäre nach Lage der Dinge nämlich das Bundeswirtschaftsministerium, so dass bei Branchenbeobachter*innen umstritten ist, ob es überhaupt zu einem eigenständigen Gesetz kommen wird.[4] Dass überhaupt Lobbyverbände Gesetzesentwürfe schreiben und nicht der zuständige Gesetzgeber, darüber schweigen sich die genannten Expert*innen freilich aus.[5]

Die Debatte um eine gesetzliche, zunächst nur Konzessionsregulierung des Gewerbes reicht – ertraglos – bis in die Gründungsjahre zurück. Denn die Handvoll der ab 1901 zunächst meist als Einpersonen- oder Familienunternehmen konzipierten Wach- und Schließgesellschaften[6] blieb bis 1927 gesetzlich vollends unreguliert und kannte auch keine Gewerbeordnung.[7] Das hieß freilich nicht, dass das Gewerbe gesamtgesellschaftlich keine Rolle gespielt hätte; im Gegenteil: Bereits während des und nach dem Ersten Weltkrieg waren Wach- und Sicherheitsgesellschaften integraler Bestandteil der Organisation innerer und äußerer Sicherheit, patrouillierten in den Städten, bewachten Kriegsgefangene, stellten Sicherheitspersonal für kriegswichtige Industrien und übernahmen die Bewachung von Kasernen, Munitionsdepots sowie sonstigen militärischen Liegenschaften, um so – auf Geheiß der Reichsregierung – nach dem verlorenen Krieg diese Aktivitäten fortzusetzen und damit die Auflagen des Versailler Vertrages zu umgehen.[8]

Das Gewerbe mochte damals und möchte heute gern Teil einer wie auch immer gearteten „Sicherheitsarchitektur“ werden, der deutsche Staat in seinen vordemokratischen und demokratischen sowie in seinen faschistischen und postdemokratischen Formen hat an einer rechtlich fixierten Aufgabenzuweisung grundsätzlich kein Interesse. Ein kursorischer Blick auf deutsche Lager kann verdeutlichen, warum.

Von Lager zu Lager

Die deutsche Industrie und der deutsche Handel hatten bereits ab 1861 mit dem Verein gegen den Seidendiebstahl, ab den 1870er Jahren mit den halb-staatlichen, halb kommerziellen Hüttenpolizisten und Zechenwehren[9] sowie ab 1883 mit weiteren so genannten Fabrikdiebstahl-Vereinen betriebseigene Sicherheitsorganisationen aufgebaut. Der mit staatlichen Weihen entstandene Werkschutz[10] stieg während des Ersten Weltkriegs in den Status einer Hilfspolizei (bis 1925) auf. Er diente nicht nur der Repression der Beschäftigten, sondern auch der Spionageabwehr.[11] Der Werkschutz blieb dabei in der alleinigen Verfügungsgewalt der Industriebetriebe[12] und bildete eine eigenständige Betriebsjustiz aus. Dies wurde noch bis in die späten 1970er Jahre auch im Bundestag diskutiert,[13] zu einer staatlichen Regulierung kam es aber nie – auch nicht im Lichte der aktiven Unterstützung des nationalsozialistischen Regimes.

Zwar war das nationalsozialistische Projekt der Internierung, Deportation und Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden eine staatliche, genauer: eine (vorwiegend) polizeiliche Veranstaltung, aber Industrie- und Handelskapital und somit auch (Teile des) Wach- und Sicherheitsgewerbe(s) partizipierten aktiv. Im Januar 1933 wurde die aggressive Konkurrenz in der damals rund 500 Unternehmen zählenden Branche und insbesondere unter den beiden Lobbyorganisationen – dem Kölner Verband (1933: 77 Mitgliedsunternehmen) und dem Kassler Verband (1933: 120 Unternehmen) – von den Nationalsozialisten beendet – und zwar durch Gleichschaltung in den Reichseinheitsverband des Deutschen Bewachungsgewerbe und unter „lebhaften Heilrufen“.[14] Sämtliche jüdischen Unternehmer*innen verloren daraufhin ihre Betriebserlaubnis, mussten ihre Unternehmen verkaufen, wurden enteignet und/oder verließen das Land, wenn sie nicht in der Vernichtung endeten.[15]

Das arisierte Gewerbe aber konnte weitgehend ungestört weiterarbeiten. Einige Beispiele mögen das illustrieren: So verdiente etwa die Wach- und Schließgesellschaft Breslau an der Bewachung der von der Degussa (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt) ausgebeuteten Zwangsarbeiter*innen und jüdischen Ghettoinsassen.[16] Während die Bewachung von Kriegsgefangenen meist der Wehrmacht oblag, unterstanden Zwangsarbeiter*innen der zentralisierten Polizei, die wiederum auf kommerzielle Firmen zurückgriff. In Saarbrücken etwa übernahm das Wach- und Sicherheitsunternehmen Sachs & Co. die Überwachung der „Ostarbeiterlager“.[17] Im so genannten „Judenlager Hellerberg“ in Dresden wurden die zwischen November 1942 und Februar 1943 noch verbliebenen Jüdinnen und Juden untergebracht, die als Zwangsarbeiter*innen von der Zeiss Ikon AG „vernutzt“ wurden; die Bewachung übernahm die Wach- und Schließgesellschaft Dresden.[18] Im sächsischen Niesky war die Brandenburgische Wach- und Schließgesellschaft für die Überwachung und „Bestrafung“ der sowjetischen Zwangsarbeiter zuständig, die für die Beka-Gummiwerke arbeiten mussten.[19] Drohungen, Übergriffe, Gewalt, auch Folter und Vergewaltigungen gehörten zum kaum je sanktionierten Alltag.

In den Erweiterten Polizeigefängnissen – ab 1942 im Reichsinnern etabliert –, die wie die Konzentrations- und Arbeitserziehungslager weder staatlicher Aufsicht noch justizieller Kontrolle unterstanden, wurden Werkschutz- sowie Wach- und Sicherheitskräfte als Aufseher*innen der Inhaftierten beschäftigt:[20] „Bei Arbeitskräftebedarf wandte sich die Gestapo an Arbeitsämter, die Wehrmachtsfürsorge, Privatfirmen oder den Werkschutz örtlicher Firmen … Die Aufseher erlernten das Gewalthandeln in der Praxis, durch Nachahmung und Forcierung des von Gestapo- und SS-Männern an den Tag gelegten Verhaltens“;[21] in Oldenburg waren das die Mitarbeiter*innen der Oldenburger Wach- und Schließgesellschaft, von denen sich einige wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verantworten mussten, aber freigesprochen wurden.[22]

Reichsweit gab es zudem 22 „Dulags“ genannte Durchgangslager. Durch das „Dulag Bietigheim“ wurden ab April 1942 rund 200.000 Zwangsarbeitende, vor allem Russen und osteuropäische Häftlinge, geschleust; die Gefangenen wurden von der Heilbronner Wach- und Schließgesellschaft bewacht, „bestraft“ und in die Zwangsarbeitslager (oder die Vernichtung) weitergeleitet. Die Leitung der Zwangsarbeitslager für Jüdinnen und Juden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten wiederum – 750 bis 800 Lager mit rund 260.000 inhaftierten jüdischen Männern, Frauen und Kindern – unterstand der Gestapo, die Führung vor Ort, wie etwa im Reichsgau Wartheland, deutschen oder polnischen Aufsehern. Die Bewachung der Gefangenen war an Polen vergeben, die von deutschen Wach- und Sicherheitsdiensten beschäftigt wurden.[23] Eine Geschichte des deutschen Wach- und Sicherheitsgewerbes aus dieser Perspektive steht aus. Sie würde detaillierter zeigen können, wer wo wie und woran genau verdient hat.

Aktuelle Lage(r)

Für heute ist das etwas klarer (vgl. Tabelle). 2016 waren 4.500 Unternehmen bei einem Umsatz von 8 Mrd. Euro und mit 260.000 Beschäftigten, von denen rund 70 Prozent sozialversicherungspflichtig sind, auf einem oligopolistischen Markt tätig. Das ist ein erklecklicher Zuwachs gegenüber 2006, als noch 3.340 Unternehmen mit 177.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem Umsatz von 4,35 Mrd. Euro gezählt wurden.[24]

Selbstredend mag niemand einen schlichten Vergleich zwischen dem nationalsozialistischen Lagersystem und der Unterbringung von Geflüchteten in der Bundesrepublik: Der ist hier auch nicht beabsichtigt. Dennoch: Allein die Unterbringung und Verwaltung von Geflüchteten ab 2015 brachte der Branche einen Umsatzzuwachs von fast 40 Prozent und (zwischenzeitlich) rund 30.000 Beschäftigte (+15 Prozent) zusätzlich.[25] Deren Lager-Expertise im Umgang mit Geflüchteten füllte nachfolgend die Schlagzeilen, hat auch zu ersten Analysen geführt[26] – und wird gegenwärtig immerhin vor einigen Gerichten aufgearbeitet.[27] Ziel dieses Beitrags war es, nicht die bekannten Sachverhalte[28] zu wiederholen, sondern auf einige Leerstellen in der Forschung zum Wach- und Sicherheitsgewerbe hinzuweisen, bevor es – mit eigenständigem Gesetz – integraler Bestandteil unserer zukünftigen Lagersysteme wird.

Sicherheitsdienstleister in Deutschland 2016 Umsatz

In Mio. Euro

Beschäftigte
Securitas Deutschland Holding 800 20.500
Kötter Unternehmensgruppe 457 11.900
Niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft 225 5.400
Pond Security Service GmbH 216 3.260
KWS Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft 208 7.350
Wisag Facility Service Holding 199 5.477
Klüh Security GmbH 124 3.500
W.I.S. Sicherheit + Service 114 3.225
b.i.g. Gruppe 100 2.205
Dussmann Service Deutschland 94 3.000
Gesamtumsatz der Großen Zehn 2.537 65.817
Gesamtumsatz aller Unternehmen 8.010 259.400
Umsatz- und Personalanteil der Großen Zehn 31,7 % 25,4 %
[1]    Juridisch eingehegt ist das Gewerbe nur durch den § 34a GewO, einige spezialgesetzliche Regelungen (etwa im Atom- oder im Luftsicherheitsgesetz) sowie die Bewachungsverordnung, vgl. Seppelt, S.: Novellierungsbedarf im Recht der privaten Sicherheitsdienste, Hamburg 2018
[2]    Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD v. 12.3.2018, S. 127
[3]    vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 115 (4/2018)
[4]    vgl. etwa Buhl, M.: Kommentar: Eigenes Gesetz fürs Sicherheitsgewerbe, in: GIT Sicherheit 2018, H. 5, S. 10f., online unter: www.securitas.de/presse/fachbeitraege; von zur Mühlen, R.: Bekommt das Bewachungsgewerbe eine eigene rechtliche Regelung?, Editorial v. 1.7.2018, siehe www.sicherheits-berater.de, Rubrik: Editorial
[5]    Der jüngste Versuch, das Gewerbe in einem eigenständigen Gesetz zu regulieren, scheiterte am Willen der SPD, die ihren damaligen Antrag (BT-Drs. 13/3432 v. 5.1.1996) nach der für sie erfolgreichen Bundestagswahl vom September 1998 in der sprichwörtlichen Schublade verschwinden ließ; letztlich wurden nur einige Paragraphen der Gewerbeordnung verändert, vgl. Gusy, C.; Schewe, C.S.: Aktuelle Entwicklungen im Sicherheitsgewerberecht, in: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2002/2003, S. 389
[6]    Pfanneberg, G.: Entwicklung, Organisation und Bedeutung des Bewachungsgewerbes, Königsberg 1934, S. 5ff.
[7]    Erst 1927 wurde mit dem § 34a GewO eine Rechtsgrundlage für die Unternehmen geschaffen; zu dessen historischem Werdegang, vgl. Nelken, S.: Das Bewachungsgewerbe, Berlin 1926, S. 411ff.
[8]    Der Vertrag legte für die Reichswehr eine Stärke von maximal 100.000 Soldaten fest und begrenzte auch die Bewaffnung der Polizei.
[9]    Jessen, R.: Polizei im Industrierevier, Göttingen 1991, S. 138ff.
[10] Ehses, H.: Werkschutz, in: Glavic, J.J. (Hg.): Handbuch des privaten Sicherheitsgewerbes, Stuttgart 1985, S. 439ff; vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 43 (3/1992), S. 24ff.
[11] Drobisch, K.: Der Werkschutz — betriebliches Terrororgan im faschistischen Deutschland, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte (Bd. 6), Berlin 1965, S. 217ff
[12] vgl. Sander, U. (Hg.): Von Arisierung bis Zwangsarbeit, Köln 2012
[13] vgl. BT-Drucksache V/1948 v. 26.6.1967; Kuhlmann, G.-J.: Anmerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Betriebsjustiz, in: JuristenZeitung 1976, Nr. 18, S. 537ff.
[14] Jagielka, S.: „Lebhafte Heilrufe“ – Die Gründung des Reichseinheitsverbandes des Deutschen Bewachungsgewerbes e.V. 1933, in: Rundbrief der AG Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Bundesvorstand der Partei Die Linke 2012, Nr. 3/4, S. 53ff.
[15] Auch eine Geschichtsschreibung zu diesen Entwicklungen steht aus.
[16] Hayes, P.: From Cooperation to Complicity. Degussa in the Third Reich, New York 2004, S. 252
[17] Lemmes, F.: Zwangsarbeit in Saarbrücken, St. Ingbert 2004, S. 232
[18] Gryglewski, M.: Zur Geschichte der nationalsozialistischen Judenverfolgung in Dresden 1933-1945, in: Haase, N.; Jersch-Wenzel, S.; Simon, H. (Hg.): Die Erinnerung hat ein Gesicht, Leipzig 1998, S. 124
[19] Marxen, K.; Werle, G. (Hg.): Strafjustiz und DDR-Unrecht (Bd. 5.2), Berlin 2007, S. 805
[20] Thalhofer, E.: Erweiterte Polizeigefängnisse im Reichsgebiet, in: Benz, W.; Distel, B. (Hg.): Der Ort des Terrors (Bd. 9), München 2009, S. 58
[21] Thalhofer, E.: Geschichte der Polizeihaftlager in der NS-Zeit, in: Gedenkstättenrundbrief 158, 2010, H. 12, S. 3-14 (11ff.), online unter www.gedenkstaettenforum.de
[22] Hoffmann, K.: Ausländische ZwangsarbeiterInnen in Oldenburg während des Zweiten Weltkrieges, Oldenburg 1999, S. 180ff.
[23] Wenzel, M.: Zwangsarbeitslager für Juden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten, in: W. Benz, B. Distel (Fn 20), S. 127
[24] vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 91 (3/2008)
[25] BDSW Pressemitteilung 20/2016 v. 9.6.2016; vgl. Kerler, W.: Gewinn machen mit der Ware Mensch, DLF-Hintergrund v. 27.3.2015 (www.deutschlandfunk.de); Malter, B.; Friedrichs, J.: Flüchtlinge als Geschäftsmodell, https://correctiv.org v. 12.5.2016
[26] vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 111 (Oktober 2016); Püschel, H.: Keine Sicherheit im Heim, in: RAV InfoBrief 2018, Nr. 115, S. 30ff.
[27] vgl. für viele Süddeutsche Zeitung-online v. 11.12.2018
[28] Briken, K.; Eick, V.: Pazifizierungsagenten, in: Häfele, J. u.a. (Hg.): Sicherheit und Kriminalprävention in urbanen Räumen, Wiesbaden 2016, S. 91ff.

Ein Gedanke zu „Die Lage im Lager – Leerstellen zur Arbeit im Wach- und Sicherheitsgewerbe“

  1. Eine Geschichte des Bewachungsgewerbes von 1933-1945 mit der massiven Verstrickung in das Zwangsarbeitssystem der Gestapo habe ich als „Hobbyhistoriker“ in einem Aufsatz fixiert. Leider wird heute diese Vergangenheit ignoriert.

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