Verdrängung mit allen Mitteln? KI-gestützte Videoüberwachung am Hansaplatz

von Tabea Louis und Johannes Ebenau

Der Artikel wirft ein Schlaglicht auf die Kameraüberwachung auf dem Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg, die seit letztem Jahr von einer KI unterstützt wird. Diese Entwicklung ordnen wir vor dem Hintergrund der lokalhistorischen Ordnungspolitik ein, insbesondere der Verdrängungspolitik von Drogenkonsument*innen, und -dealenden, Sexarbeiter*innen, wohnungslosen und migrantisierten Menschen.

Seit dem Sommer 2023 wird am Hansaplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg eine künstliche Intelligenz (KI) getestet, um die Kameras, die den Platz seit 2019 aufzeichnen, mit einer automatische Erkennung von verdächtigem Verhalten zu ergänzen. Was der Einsatz dieser KI konkret bedeutet, wird kontrovers diskutiert: Ist es ein neuer perfider Mechanismus der Überwachung und ein Zeichen der Überforderung politischer Entscheidungsträger*innen oder ist es eine pragmatische, moderne Antwort auf unübersehbare Probleme und Ausdruck der fortlaufenden Optimierung der Verbrechensbekämpfung?

Für eine Annäherung an mögliche Antworten auf diese Fragen, muss die Einführung der KI am Hansaplatz in die gegenwärtigen lokalen Dynamiken eingeordnet werden. Diese folgen u. a. ökonomischen, polizeirechtlichen, stadt- und migrationspolitischen Logiken, die eine generelle Stadtteilaufwertung und eine damit einhergehende Verdrängung unerwünschter sozialer Gruppen zum Ziel haben. Wir zeichnen zunächst einige dieser Logiken anhand konkreter Entwicklungen nach und beschreiben, wer davon betroffen ist. Anschließend werfen wir einen genaueren Blick auf die Videoüberwachung (VÜ) am Hansaplatz und die Spezifika der KI, um sie schlussendlich in den Zusammenhang mit bereits bestehenden Verdrängungspraxen in Hamburg einzuordnen.

Aufwertung und Verdrängung in St. Georg

Der Hansaplatz befindet sich im Herzen von St. Georg, eines Stadtteils in der Mitte Hamburgs, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Die Gentrifizierung in St. Georg dauert seit mindestens 30 Jahren an und hat zum jetzigen Zeitpunkt starke Auswirkungen auf die Menschen im Viertel, zu denen seit langem auch migrantisierte, drogenkonsumierende, sexarbeitende und wohnungslose Menschen zählen.[1]

Die geplante Erweiterung des Hauptbahnhofs, bei der es sich um ein bauliches Großprojekt mit Kosten von mehreren Milliarden Euro handelt, ist der aktuellste Bezugpunkt dieser kontinuierlichen Stadtteilaufwertung.[2] Begründet wird der Umbau seitens der Stadt vor allem mit der Überlastung des Hauptbahnhofs aufgrund der schon jetzt zu hohen und stetig wachsenden Zahl von Reisenden, die den Bahnhof täglich frequentieren.[3] Zudem gilt der Bahnhof als Kriminalitätshotspot. 2022 wurden dort deutschlandweit die meisten Eigentums- und Gewaltdelikte an Bahnhöfen erfasst.[4]

Seit April 2023 patrouillieren sogenannte Quattro-Streifen, bestehend aus je einer Person der Hamburger Polizei, der Bundespolizei, der Sicherheit der Deutschen Bahn und der Hamburger Hochbahnwache, um die am Hauptbahnhof ständig wechselnden Zuständigkeitsgrenzen zu umgehen. Darüber hinaus wurde am Hauptbahnhof im Oktober 2023, wie schon 2007 am Hansa-Platz, eine Waffenverbotszone eingerichtet (die ab April 2024 um eine Alkoholverbotszone ergänzt werden soll). In der Folge beobachteten zivilgesellschaftliche Akteur*innen eine Zunahme polizeilicher Repression u. a. gegen Wohnungslose. In den vergangenen Monaten beklagten z. B. die Initiative Solidarische Straße und das Projekt Housing First „verschärfte Kontrollen, Platzverweise und eine Verdrängung von Betroffenen rund um den Hauptbahnhof“.[5]

Die skizzierten Umbaupläne sollten daher vor dem Hintergrund eingeordnet werden, den Bereich um den Hauptbahnhof kontinuierlich aufzuwerten und dafür unerwünschte Gruppen wie wohnungslose, sexarbeitende, drogenkonsumierende, illegalisierte und migrantisierte Menschen langfristig aus den hauptbahnhofnahen Vierteln zu verdrängen. Hierfür wurden in der Vergangenheit schon zahlreiche Formen von Verboten und Verordnungen inklusive polizeilicher Maßnahmen wie Personenkontrollen mit Identitätsfeststellungen, Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen installiert, die vor allem Menschen treffen, die ihren Lebensunterhalt im Kontext gravierender Armut bestreiten müssen, die am Hauptbahnhof Reisende nach Geld fragen, Suchtbelastungen haben, keine Zugänge zum regulären Arbeitsmarkt haben und oft auch wohnungs- oder obdachlos sind.

Seit 1980 ist St. Georg ein sogenannter Sperrbezirk, wodurch Sexarbeit an öffentlichen Orten verboten ist und Bußgelder sowie Strafverfolgung für die Sexarbeiter*innen nach sich ziehen kann. Im Jahr 2012 wurde zusätzlich eine Kontaktverbotsverordnung erlassen, die bereits das „Anbahnen“ zwischen Sexarbeiter*innen und Freiern kriminalisiert. Der offene Drogenkonsum wurde in St. Georg ab Ende der 1980er zunehmend als stadtteilspezifische Problematik adressiert.[6] 1990 etablierte der Senat im Landesprogramm Drogen die duale Strategie der stärkeren Kriminalisierung von Dealenden und einen krankheitsorientierten Zugang zu konsumierenden Personen.[7] Der repressive Teil der Strategie, der auf die Dealenden zugeschnitten war, lag in der Gründung der „Koordinierungsstelle zur Bekämpfung der offenen Drogenszene“ (KoRa) durch das LKA 1991, welche die „offene Drogenszene“ „beseitigen“ sollte.[8] Dieses Ziel wurde mittels Präsenzeinsätzen, Razzien, Observationen, Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen sowie „offensive(n), überraschende(n) Personenkontrollen“ umgesetzt.[9] Zeitgleich mit der Etablierung der KoRa, trat 1991 auch das neue Polizeigesetz in Kraft, 1995 folgte dann die Einführung des Gefahrengebietes. Beide Eckpunkte verankerten anlasslose Personenkontrollen rechtlich und normalisierten diese Kontrollen weiter.

Durch die Fokussierung auf Schwarze und als türkisch oder kurdisch gelesene Menschen, weil diese angeblich besonders häufig im Drogenhandel anzutreffen seien, weitete sich das Kontrollsystem zwangsläufig auf Unbeteiligte mit den beschriebenen Markierungen aus. Hieran zeigt sich, dass die Bekämpfung des offenen Drogenkonsums mit rassistischer Diskriminierung einherging und aus polizeilicher Sicht gleichzeitig migrationspolitische Kontrollen des Aufenthaltsstatus ermöglichte: denn während Drogenhandel oft nicht nachgewiesen werden konnte, ergaben sich regelmäßig aufenthaltsrechtliche Verstöße, die zu drohenden Abschiebungen führten.[10] Ähnlich wie im Kampf gegen die Drogenszene weist auch die Polizierung von Sexarbeit in St. Georg Schnittstellen zur Migrationskontrolle auf. Insbesondere Sexarbeitende mit unsicherem Aufenthalt oder ohne Papiere sind stark prekarisiert, da das Ausüben von Sexarbeit im Aufenthaltsrecht einen Abschiebegrund darstellt. Weil heute die skizzierten polizeilichen Praktiken in St. Georg und St. Pauli weiterhin an der Tagesordnung stehen, sind das Polizieren von Drogenhandel und Sexarbeit eng mit rassistischer Abschiebepolitik verwoben und müssen auch im Hinblick auf die Einführung einer KI-Unterstützung der VÜ am Hansaplatz berücksichtigt werden.

Videoüberwachung am Hansaplatz

Eine allgemeine Videoüberwachung gab es am Hansaplatz bereits von Juli 2007 bis Oktober 2009. Die Behörden begründeten dies damals mit einer „hohe(n) Kriminalitätsbelastung und eine(r) Vielzahl von Beschwerden über die Gesamtsituation“.[11] Im Zuge der Neugestaltung des Hansaplatzes und einer diesbezüglichen Überprüfung des Nutzens der VÜ wurde sie im Oktober 2009 jedoch wieder ausgesetzt. Der erhoffte Effekt einer Senkung der Kriminalitätsrate blieb bis zuletzt umstritten, zumal dieser selbst dann nicht zweifelsfrei nachweisbar wäre, wenn von den Behörden tatsächlich weniger Delikte am Hansaplatz registriert worden wären. Eine angekündigte Wirksamkeitsanalyse der VÜ am Hansaplatz blieb damals aufgrund des vorzeitigen Abbaus der Kameras aus. Im Jahr 2010 wurde jedoch eine Wirksamkeitsanalyse der VÜ an der Reeperbahn erarbeitet, die keine Reduzierung der Kriminalität feststellen konnte.[12]

Im Sommer 2019 wurde die VÜ am Hansaplatz wieder aufgenommen. Die Polizei begründete dies erneut mit einem hohen Kriminalitätsaufkommen und einem damit verbundenen allgemeinen „Unsicherheitsgefühl“, welches zum „Vermeiden der Örtlichkeit“ führe.[13] Bei einem Bürger*innengespräch im März 2019 mit Innensenator Andy Grote und dem Stabschef der Schutzpolizei, Morten Struve, war jedoch nicht mehr von einer Reduktion der Fallzahlen die Rede, sondern vor allem von den verbesserten Möglichkeiten zur Erkennung von Straftaten sowie zur Fahndung und Aufklärung. Anwohnende des Hansaplatzes stehen der VÜ ambivalent gegenüber. Während die Maßnahmen in den „Blättern aus St. Georg“, der Zeitschrift des Bürgervereins zu St. Georg von 1880 e. V., begrüßt werden, regt sich aus dem Einwohnerverein St. Georg von 1987 e. V. Kritik und Widerstand. Auch das Bündnis Hansaplatz steht der VÜ kritisch gegenüber und organisiert u. a. Proteste gegen die Videoüberwachung.

Seit Juli 2023 nimmt das zuständige Polizeirevier zur automatisierten Auswertung der Kamerabilder eine KI zu Hilfe, die verdächtiges Verhalten erkennen soll. Nach einer anfänglichen dreimonatigen Testphase, hat sich der Einsatz der KI nach Aussage der Hamburger Polizei bewährt und wird nun im Rahmen eines zweijährigen Anschlussprojektes weiterbetrieben. In diesem Zusammenhang soll die Technologie zudem räumlich auf weitere Kameras am Hansaplatz sowie weitere Einsatzorte in Hauptbahnhofnähe, wie z. B. den Hachmannplatz und den Heidi-Kabel-Platz, ausgedehnt werden. Fahndung und Aufklärung spielen indes keine Rolle mehr bei der Begründung, warum sich die Technologie bewährt habe. Vielmehr erhoffen sich Sicherheitsbehörden und Verantwortungsträger mithilfe einer KI besser und schneller mit dem per VÜ gewonnenen Videomaterial umgehen zu können. Polizei und Innenbehörde sehen den Mehrwert insbesondere darin, Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und schnell polizeilich intervenieren zu können.[14] Sie helfe ebenfalls dabei, personelle Ressourcen gezielt und sparend einzusetzen.

Die automatisierte und teilweise quantifizierbare Auswertung großer Datenmengen präsentiert sich als eine ressourcensparende Lösung für polizeiliche Überwachung. Statt dass Polizist*innen die Videoaufnahmen selbst kontinuierlich sichten, werden die Aufnahmen in der derzeitigen Erprobung am Hansaplatz automatisiert von einem Algorithmus geprüft. Gemeldete verdächtige Bewegungsabläufe werden anschließend von einer*m Polizist*in auf ihre tatsächliche Verdächtigkeit geprüft. Die Auswertung der Kamerabilder bindet daher weniger Personal als zuvor.[15] Algorithmen können bestimmte wiederkehrende Muster teilweise besser und verlässlicher erkennen als Menschen. Die Selbstlernfähigkeit von Algorithmen soll zukünftig dazu beitragen, dass sie immer zuverlässiger und effektiver überwachen. Zusätzlich zu den erhofften Vorteilen für die Effizienz der VÜ gilt KI als moderne Zukunftstechnologie und ist somit interessant für verschiedenste Behörden und ihre zu lösenden Probleme. Sie können durch die Erforschung und Anwendung solcher Technologien ihr eigenes Image als moderne, zukunftsgerichtete Institutionen pflegen und suggerieren, dass sie aktuellen Herausforderungen mithilfe modernster Technik begegnen können.

Empirisch gesehen ist der Einfluss von VÜ auf Kriminalitätsraten umstritten. Ein systematisches Review, in dem 76 Evaluationsstudien zusammengefasst wurden, die den Einfluss auf die Kriminalitätsrate untersuchten, verzeichnete beispielsweise minimale Senkungen der Deliktzahlen.[16] Demgegenüber wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solch kleiner Effekt nicht die entstehenden Kosten und Einschränkungen rechtfertige.[17] Bei KI-unterstützter Technik kommen teure Anschaffungskosten für die notwendige technische und personelle Infrastruktur hinzu. Andere Studien konnten (wie auch die Hamburger Wirksamkeitsanalyse von 2010[18]) keine kriminalitätsreduzierenden Effekte feststellen oder weisen darauf hin, dass die Delikte lediglich an benachbarten, nicht überwachten Orten stattfinden.[19] Auch ein positiver Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten ist strittig.[20] Die wechselnden Begründungen für VÜ in St. Georg spiegelt ihre unklare Wirkung wider: Ging es 2007 vor allem um eine Senkung der Kriminalität, sollten mit der Wiedereinführung 2019 vor allem Sicherheitsempfinden gestärkt und die Aufklärungsrate erhöht werden. Der Einsatz von KI soll nun vor allem Ressourcen schonen und eine möglichst schnelle polizeiliche Intervention ermöglichen.

Vergeblichkeit der Überwachung mit KI

Kritik, die sich speziell an den Einsatz von KI richtet, sieht neben hohen zu erfüllenden technischen Voraussetzungen, die durch die kontinuierliche Verarbeitung von Echtzeit-Videodaten bestehen, insbesondere Probleme hinsichtlich der Erkennung von verdächtigem Verhalten durch KI. Da normales Verhalten kontext- und personenabhängig variiert, gibt es Erfahrungen mit hohen Raten an falschem Alarm.[21] Zwar werden Codes und KI häufig als objektiv und pragmatisch dargestellt, jedoch sind sie im Gegenteil oft bruchstückhafte Produkte „komplexer sozio-technischer Assemblagen“,[22] die die Realität subjektiv-unvollständig und je nach Intention der jeweiligen Programmierer*innen abbilden. Codes sind also nicht neutral, sondern qua Erstellung voreingenommen. Verschiedene Studien konnten dementsprechend die Tendenz feststellen, dass maschinelle Lernverfahren ein diskriminierendes Verhalten entwickeln.[23] Dies wird nicht nur durch die Codes selbst, sondern auch durch die Daten, die Algorithmen zum Lernen nutzen, beeinflusst. Oft werden dabei gesellschaftlich vorherrschende Diskriminierungstendenzen verstärkt, etwa wenn Gesichtserkennungsalgorithmen eine höhere Falscherkennungsrate bei BIPoC aufweisen und diese daraufhin noch häufiger falsch verdächtigt und kontrolliert werden.[24]

Darüber hinaus erwachsen aus der Anwendung von KI-gestützter VÜ weitere Bedenken hinsichtlich individueller und gesellschaftlicher Freiheiten und Werte. Die massenhafte, automatisierte Auswertung und Speicherung von Überwachungsdaten werfen zunächst Fragen des Datenschutzes und der Privatsphäre auf. Zusätzlich zu den potenziellen Bedrohungen für die Privatsphäre des Einzelnen stellt die missbräuchliche Verwendung oder der Missbrauch privater Daten ein Risiko für die Gemeinschaft dar, da sie unter den Einfluss von Dritten geraten, seien es Behörden oder private Unternehmen. Folglich könnte der*die Einzelne in ihrer*seiner Fähigkeit, freie und ungezwungene Entscheidungen zu treffen, behindert werden. Die Möglichkeit jede*n nachzuverfolgen und Schlussfolgerungen anzustellen, birgt also Autonomierisiken und bedroht individuelle Freiheiten und demokratische Kultur.

In der derzeitigen polizeilichen Erprobung werden die von der Kamera erfassten Menschen digital skelettiert, sodass sie lediglich als Strichmännchen erfasst werden. Anschließend bestimmt die KI sog. Schlüsselpunkte der digitalen Skelette, anhand derer sie sie in einzelne Körperteile zerlegt und deren Bewegungen über den zeitlichen Verlauf beobachtet. Solche beobachteten Repräsentationen vergleicht die KI mit den bereits bekannten Trainingsdaten und schätzt darauf aufbauend körperliche Posen der aufgezeichneten Personen ein. Sie entscheidet zunächst binär darüber ob verdächtiges oder unverdächtiges Verhalten aufgezeichnet wurde. In einem zweiten Schritt ordnet sie einzelnen aufgezeichneten Personen an Wahrscheinlichkeiten geknüpfte, konkrete Aktivitäten zu.[25] Ungewöhnliche Bewegungen oder Kleidung, bestimmte Kamerawinkel und das Überlagen von Körpern und Gliedmaßen in Menschenmengen sind häufige Fehlerquellen bei einer solchen Posenschätzung und -klassifikation.

Die digitale Skelettierung soll den Diskriminierungsmechanismen der Algorithmen sowie den Bedrohungen der Privatsphäre vorbeugen. Allerdings können solche Verfahren den Bias lediglich reduzieren und nicht aufheben. Die am Hansaplatz eingesetzte KI identifiziert verdächtiges Verhalten aus einer polizeilichen Perspektive. So wurde auf einem Workshop mit dem Polizeipräsidium Mannheim „herausgearbeitet(,) welches Verhalten aus Sicht der Polizei auffällig ist“.[26] Daraus wurde schließlich ein Drehbuch erarbeitet, auf dessen Grundlage verdächtige Bewegungen nachgespielt, gefilmt und zu einem Trainingsdatensatz für den Algorithmus verarbeitet wurden. So werden nicht nur die subjektiven Ansichten von Polizist*innen über Verdächtigkeit zur Lerngrundlage für die vermeintlich objektive KI, sondern darüber hinaus schreibt sich auch „eine gewisse Diskrepanz zwischen einer realen und einer gespielten Situation“ ein.[27]

Von der KI am Hansaplatz berücksichtigtes verdächtiges Verhalten umfasst laut Hamburger Senat etwa „die Aktivitäten Liegen, Fallen, Taumeln, Treten, Schlagen, Schubsen, Anrempeln, aggressive Körperhaltung und defensive Körperhaltung“.[28] Das Bündnis Hansaplatz weist demgegenüber daraufhin, dass Liegen und Taumeln unbedenkliche Aktivitäten seien. Wenn eine KI dies dennoch als verdächtiges Verhalten identifizieren soll, habe das zur Folge, dass Wohnungslosigkeit und Drogenkonsum weiter stigmatisiert und kriminalisiert werden. Auch Sexarbeiter*innen, die sich über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Raum aufhalten und sich den Kameras aussetzen, könnten durch die zunehmend automatisierte Überwachung erfasst, klassifiziert und in der Konsequenz noch häufiger kontrolliert werden. Zwar ist dies bisher nicht explizit als für die KI relevantes, verdächtiges Verhalten ausgewiesen, jedoch weisen Kritiker*innen immer wieder auf den sog. function creep hin, wonach die Anwendung von Technologien oft über ihren ursprünglich intendierten Zweck hinaus erfolgt, ohne diese Transformation transparent zu machen bzw. erneut zur Diskussion zu stellen.[29]

Die KI-Unterstützung der VÜ reiht sich somit in eine Vielzahl von zuvor beschrieben, bestehenden Kontroll- und Überwachungsmechanismen, wie der Sperrgebietsverordnung, der Kontaktverbotsverordnung, der Waffenverbotszone, anlasslosen Personenkontrollen und hoher Polizeipräsenz ein. So reproduziert und verschärft der Einsatz von KI existierende Diskriminierungstendenzen und Machtverhältnisse, die dann aufgrund ihrer scheinbaren technologischen Objektivität verschleiert und schwer erkennbar werden. Algorithmen künstlicher Intelligenz sind selbst für ihre Programmierer*innen oft intransparent, da am Ende der komplexen Abläufe oft nicht mehr nachvollziehbar ist, wie sie zu bestimmten Schlussfolgerungen kommen.[30]

Fazit

Die Unterstützung der ohnehin umstrittenen VÜ am Hansaplatz durch eine KI lässt sich in erster Linie als Fortsetzung von altbekannten Mitteln beschreiben. Die Innenbehörde und ihre Polizei setzen ihre Politik der Exklusion und Verdrängung fort. Gleichzeitig lagern sie diese auf neue Technologien aus. Die als soziale Probleme wahrgenommenen Phänomene Drogenhandel/-konsum, Prostitution und Wohnungslosigkeit werden mit diesen überwachungstechnologischen Ansätzen nicht gelöst, sondern lediglich gemanagt: die Polizei und die Innenbehörde achten darauf, dass sie sich als handlungsstarke Akteure inszenieren können, während sich die Situation vor Ort zwar räumlich verschiebt, aber de facto nicht ändert und für die polizierten Gruppen tendenziell noch verschlimmert. Sie sehen sich zusätzlichen Repressionen ausgesetzt, die es ihnen weiter erschweren den eigenen Lebensunterhalt, z. B. durch Betteln an hochfrequentierten Orten, zu bestreiten.

Die anfangs gesetzten historischen Schlaglichter zeigen, wie gefährlich eine polizeiliche Strategie ist, die von rassistischer Stimmungsmache profitiert und so auch gesellschaftlich immer mehr in ihrem legalistisch eingehegten Rassismus bestätigt wird. Dazu zählen anlasslose Personenkontrollen und Razzien in sog. Gefahrengebieten, die konstante und geplante Kontrolle des Aufenthaltsstatus und Abschiebedrohung, die Entmenschlichung von drogenkonsumierenden und -dealenden Personen und die damit einhergehenden Drangsalierungen und Bedrohungen durch die Polizei. Diese Verdrängungspolitik ist somit eine Fortsetzung der tödlichen europäischen Außenpolitik im Innern.

KI erscheint hier als eine moderne Technologie, die das polizeiliche Management verbessern und vereinfachen will. Tatsächlich ist anzunehmen, dass sich die Prekarität der Menschen vor Ort durch die zunehmende Technologisierung der Repression eher verschärft. Die Ursachen der vermeintlichen sozialen Probleme werden nicht bekämpft. Die KI-Unterstützung der VÜ scheint vielmehr innerpolizeilichen Zwecken, wie dem Test einer neuen Technologie und der damit verbundenen Ausweitung polizeilicher Wahrnehmung und Befugnisse sowie einer erwarteten personellen Entlastung zu dienen. Sie integriert sich in die Kontinuität novellierter Polizeigesetze, Gefahrengebiete und vermehrter polizeilicher Handhabe. Nach außen in die öffentlichen Diskurse signalisiert es zudem, dass die Polizei technologisch auf der Höhe der Zeit ist und sich einem vermeintlich niedrigen Sicherheitsempfinden am Hansaplatz mit zunehmender Vehemenz entgegenstellt.

[1]   Hamburg St. Georg: Der Traum vom schmuddelfreien Bahnhofsviertel, ZEIT online v. 11.4.2014
[2]   Großprojekt: Hamburger Hauptbahnhof soll für mehrere Millionen erweitert werden, Redaktionsnetzwerk Deutschland v. 28.12.2022
[3]   Ausstellung der finalen Wettbewerbsarbeiten zur Erweiterung des Hauptbahnhofs, www.buschhueter.de v. 23.11.2021
[4]    Hamburger Hauptbahnhof liegt bei Gewaltdelikten auf Platz 1, Süddeutsche Zeitung v. 1.3.2023
[5]    Obdachlosenhilfe: Behörden eskalieren Lage am Hauptbahnhof, Hamburger Abendblatt v. 14.12.2023
[6]   Schmincke, I.: Gefährliche Körper an gefährlichen Orten. Eine Studie zum Verhältnis von Körper, Raum und Marginalisierung, Bielefeld 2009, S. 139
[7]    Strupp, C.: Neunziger und frühe Zweitausender Jahre, www.geschichtsbuch.hamburg.de/epochen/neunziger-und-fruehe-zweitausender-jahre
[8]   Bürgerschaft Hamburg Drs. 15/6200 v. 13.6.1996
[9]   ebd.
[10] ebd.
[11] Videoüberwachung in St. Georg, Bürgerinformationen der Polizei Hamburg,
www.polizei.hamburg/hansaplatz-buergerinformation-a-559394
[12] Bürgerschaft Hamburg Drs. 19/6679 v. 6.7.2010
[13] Piza, E. u.a.: CCTV surveillance for crime prevention. A 40-year systematic review with meta-analysis, in: Criminology & Public Policy 2019, H. 1, S. 135-159
[14] Polizei will intelligente Videoüberwachung aufstocken, Golem v. 29.12.2023, www.golem.de
[15] Nicht alle Kameras am Hansaplatz sind mit einer KI ausgestattet. Wahrscheinlich ist also, dass die konventionelle Auswertung immer noch stattfindet.
[16] Piza u.a. a.a.O. (Fn. 13)
[17] Jung, Y.; Wheeler, A.: The effect of public surveillance cameras on crime clearance rates, in: Journal of Experimental Criminology 2023, H. 1, S. 143-164
[18] Bürgerschaft Hamburg a.a.O. (Fn. 12)
[19] Cerezo, A.: CCTV and crime displacement: A quasi-experimental evaluation, in: European Journal of Criminology 2013, H. 2, S. 222-236
[20] Jung; Wheeler a.a.O. (Fn. 17)
[21] Şengönül, E. u.a.: An analysis of artificial intelligence techniques in surveillance video anomaly detection: A comprehensive survey, in: Applied Sciences 2023, H. 8, S. 1-31 (24)
[22] Fontes, C. u.a.: AI-powered public surveillance systems: why we (might) need them and how we want them, in: Technology in Society 2022, H. 4, S. 1-12 (4)
[23] Golda, T. u.a.: Intelligente Bild- und Videoauswertung für die Sicherheit, in: Wehe, D.; Siller, H. (Hg.): Handbuch Polizeimanagement, Wiesbaden 2023, S. 1487-1507
[24]   Racial Discrimination in Face Recognition Technology v. 24.10.2020, https://sitn.hms. harvard.edu/flash/2020/racial-discrimination-in-face-recognition-technology
[25] Golda u.a. a.a.O. (Fn. 23)
[26]   ebd. S. 1498
[27]   ebd.
[28] Bürgerschaft Hamburg Drs. 22/12180 v. 16.6.2023
[29] zum function creep siehe Koops, B.: The Concept of Function Creep, in: Law, Innovation and Technology 2021, H. 1, S. 29-56
[30] von Eschenbach, W.: Transparency and the Black Box Problem: Why We Do Not Trust AI, in: Philosophy & Technology 2021, H. 4, S. 1607-1622

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