Archiv der Kategorie: CILIP 112

Alles Anti-Terror? (März 2017)

Literatur

Zum Schwerpunkt

Seit mit 9/11 der Anti-Terrorismus zum zentralen Bezugspunkt jeder Sicherheitspolitik avancierte, sind nicht nur die Verschränkungen zwischen innerer und äußerer Sicherheit zahlreicher geworden. Zugleich ha­ben die Aktivitäten auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene zugenommen, die teilweise ineinandergreifen, teilweise als nationale Besonderheiten entstanden sind, insgesamt aber als beschleunigte und „modernisierte“ Fortsetzung schon lange vor 2001 bestehende Entwicklungen hin zu mehr staatlicher Kontrolle und weniger Bürgerrechten erscheinen. Eine kleine Auswahl zum Stand der Dinge: Literatur weiterlesen

E-Privacy: Keine Regeln für vertrauliche Kommunikation

Die EU hat mit der Verabschiedung der Europäischen Datenschutzreform den Weg für einen gemeinsamen europäischen Datenschutzraum geebnet. Die Reform erstreckt sich jedoch nicht über alle Bereiche, die einen zeitgemäßen Datenschutz ausmachen. Insbesondere bei der digitalen Kommunikation gibt es Regulierungslücken. Daher steht nun die Reform der e-Privacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 an, die den Umgang mit elektronischer Kommunikation regelt. Das ist dringend nötig, denn die Richtlinie deckt etwa beliebte Messenger-Dienste wie Whats­App und Skype nicht ab. Gemäß dem Verordnungsvorschlag der Kommission vom Januar 2017 sollen diese sogenannten Over-the-top Dienste im Schutzniveau künftig mit althergebrachten Diensten wie der SMS gleichgestellt werden. Ebenso sollen künftig Browser mit einer Do-Not-Track-Funk­tion ausgestattet sein, die auch einzuhalten ist.[1] Bei Verstößen gegen die Bestimmungen drohen ebenso wie bei der Datenschutzverordnung empfindliche Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die e-Privacy Richtlinie zudem in eine Verordnung überführt werden und wäre damit von den Mitgliedstaaten nach Verabschiedung sofort anzuwenden. E-Privacy: Keine Regeln für vertrauliche Kommunikation weiterlesen

Dänemark bei Europol herabgestuft

Ab dem 1. Mai 2017 soll Dänemark bei Europol nur noch als Drittstaat angesehen werden. Die Polizeiagentur will dafür ein sogenanntes Drittstaatsabkommen mit der Regierung in Kopenhagen verhandeln. Den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zur Aufnahme in die Liste der Länder für solche Abkommen hat der Rat der EU bereits im Dezember veröffentlicht.[1] Davon abgedeckt wäre unter anderem der Austausch von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen oder die begrenzte Mitarbeit in gemeinsamen Operationen. Dänemark bei Europol herabgestuft weiterlesen

Neuausrichtung von Interpol

Unter dem Namen „INTERPOL 2020“ hat die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation eine Neuausrichtung ihrer Tätigkeiten beschlossen. Die inzwischen 190 Mitgliedstaaten mandatieren das Generalsekretariat in Lyon/Frankreich, die Aufgaben, Prioritäten und Strukturen umfassend zu überprüfen und „notwendige Veränderungen“ anzustoßen.[1] Dies betrifft die Bereiche Verwaltung und Finanzierung, Partnerschaften sowie die Entwicklung „neuer Dienste und technischer Lösungen“. Interpol soll sich beispielsweise neue Finanzierungsquellen suchen. Bestehende Partnerschaften werden auf ihren Nutzen hin überprüft und durch neue ersetzt. Interpol will zudem mehr Regionalbüros einrichten. Die Kooperation mit Europol wird ebenfalls erweitert, insbesondere gegen „Schleusungskriminalität“ und „ausländische Kämpfer“. Neuausrichtung von Interpol weiterlesen

Neues BND- und neues Kontrollgremiumgesetz in Kraft

Ende 2016 trat die Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) in Kraft, die nun erstmals die Ausland-Ausland-Überwachung des Dienstes regelt. Nachdem die Kritik am Treiben des BND durch die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses zu groß geworden war, sah sich die Große Koalition genötigt, aktiv zu werden. Gleichwohl verrechtlicht das neue Gesetz nur die bisherige Praxis und legalisiert sowohl die BND-eigene massenhafte Überwachung ausländischer Kommunikation, die über deutsche Verbindungen läuft, als auch enge SIGINT-Kooperationen mit Partnerdiensten. Neu ist, dass die Überwachung künftig durch ein dreiköpfiges „Unabhängiges Gremium“ mit Sitz am Bundesgerichtshof genehmigt und kontrolliert werden soll. Dessen Befugnisse beschränken sich allerdings im Wesentlichen darauf, das unautorisierte Abhören von Einrichtungen und Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verhindern. Einfache BürgerInnen anderer Länder dürfen sich kaum Schutz erhoffen. Wie bereits das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhält der BND außerdem die Befugnis, gemeinsame Dateien mit ausländischen Partnern zu betreiben. Neues BND- und neues Kontrollgremiumgesetz in Kraft weiterlesen

Spionagebehörde ZITiS zieht zur Bundeswehr

Im Januar hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) gestartet.[1] Ohne besonderes Errichtungsgesetz soll die ZITiS die Anstrengungen von Bun­despolizei, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Entwicklung von „technischen Werkzeugen im Kampf gegen Terrorismus, Cybercrime und Cyberspionage“ zusammenführen. Unter anderem sucht die ZITiS Möglichkeiten, Verschlüsselungstechnologien aufzubrechen oder zu umgehen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Entwicklung neuer Methoden der digitalen Forensik, der Telekommunikationsüberwachung und der digitalen Massendatenauswertung. Auch alle anderen „technischen Fragen von Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr und Spionageabwehr“ können an die ZITiS delegiert werden. In einem späteren Stadium soll die Einrichtung bis zu 400 Stellen umfassen, zunächst startet sie mit 120 Stellen. Spionagebehörde ZITiS zieht zur Bundeswehr weiterlesen

EU für Neuregelung bei „elektronischen Beweismitteln“

Die EU will den Zugang von Polizei und Geheimdiensten auf die Server von Internetanbietern erleichtern. Dabei geht es vor allem um die Betreiber von Cloud-Diensten in den USA. Bisher wird die Herausgabe „elek­tronischer Beweismittel“ über ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen zwischen der EU und den USA abgewickelt. Allerdings bewerten ErmittlerInnen den Rechtsweg häufig als zu umständlich und langwierig. Dies geht aus einem Fragebogen der Kommission hervor, der von 24 Mitgliedstaaten beantwortet wurde.[1] Einige Behörden stellen ihre Anfragen demnach lieber per Direktanfrage bei den Providern. Bei den Firmen herrscht wiederum Konfusion zur Frage, in welchem Fall Daten überhaupt herausgegeben werden müssen. In manchen Fällen reicht es ihnen aus, wenn die Behörden nachweisen, dass die IP-Adresse der Betroffenen aus dem ermittelnden Staat stammt. EU für Neuregelung bei „elektronischen Beweismitteln“ weiterlesen