Schlagwort-Archive: Kennzeichnungspflicht

Nummern für die Polizei! Geschichte und Gegenwart einer alten Forderung

Anton Tanter, Angelika Adensamer

Die Debatte um die Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen ist älter als oft angenommen: Bereits das Zeitalter der Aufklärung kannte die Forderung, dass die Angehörigen staatlicher Exekutivmacht adressierbar und notfalls verklagbar sein sollten. Seit damals geht es um die Frage, wer „die Kontrolleure kontrolliert“.

Berlin, 1. Mai 2011: Im Zuge der alljährlichen Demonstrationen zum Tag der Arbeit sind auch mehrere ZivilpolizistInnen im Einsatz und rein äußerlich nicht von DemonstrantInnen zu unterscheiden. Gegen Abend wird ein Zivilpolizist zum Opfer einer Prügelattacke von uniformierten Kollegen: Er erhält Faustschläge ins Gesicht, Pfefferspray wird eingesetzt. Der derart misshandelte Polizist – er ist einer von 200 durch den Polizeieinsatz verletzten Personen, darunter zumindest noch ein weiterer Beamter im Zivil – zieht darauf empört vor Gericht, die Uniformträger werden angeklagt. Was folgt, ist ein Freispruch, denn identifiziert werden konnte zwar laut Richterin die verantwortliche Polizeieinheit, nicht aber, wer genau die Straftat begangen und zugeschlagen hatte. Nummern für die Polizei! Geschichte und Gegenwart einer alten Forderung weiterlesen

Die mangelnde staatliche Aufklärung illegitimer Polizeigewalt

Von Louisa Zech

Zum aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, Urt. v. 09.11.2017, Az. 47274/15)

Am 9. November 2017 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland zu einer Entschädigung von zwei Fußballfans in Höhe von 2.000€. Ingo Hentschel und Matthias Stark nahmen zehn Jahre zuvor als Zuschauer an einem Fußballspiel des FC Bayern München II und des TSV 1860 München im Grünwalder Stadion teil. Grundlos soll es hierbei zu Übergriffen der diensthabenden Polizist*innen auf die Zuschauer gekommen sein, wobei einem der Kläger Pfefferspray aus nächster Distanz in die Augen gesprüht wurde und der andere Kopfverletzungen durch einen Schlag mit dem Schlagstock erlitt. Die mangelnde staatliche Aufklärung illegitimer Polizeigewalt weiterlesen

Namens- oder Nummernschilder – Erneute Debatte, alte Argumente

von Tobias Peter

Zwei Bundesländer haben die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen beschlossen, in einigen anderen wird sie diskutiert. Die GegnerInnen von Namens- oder Nummernschildern scheuen dabei auch vor absurden Argumenten nicht zurück.

Die jährlich rund 2.000 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt werden fast ausnahmslos eingestellt – unter anderem, weil die mutmaßlichen TäterInnen nicht identifizierbar sind.[1] „Täter unbekannt“ hieß ein umfassender Bericht, mit dem Amnesty International (AI) im vergangenen Jahr erneut auf dieses Problem aufmerksam machte.[2] Mit der anschließenden Kampagne „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ propagierte die Menschenrechtsorganisation eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen. Es ist eine alte Forderung: Bereits im Juli 1968 hatte die Humanistische Union in allen damals elf Landesparlamenten Petitionen für entsprechende Änderungen der Polizeigesetze eingereicht.[3] Es war der erste aus einer langen Serie parlamentarischer und außerparlamentarischer Vorstöße. Damals wie heute reagieren viele PolizistInnen, die Polizeigewerkschaften und vor allem die Unionsparteien auf die Forderungen mit Unverständnis, Ablehnung und falsch verstandener Klientelpolitik. Namens- oder Nummernschilder – Erneute Debatte, alte Argumente weiterlesen

Never ending story – Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen

von Otto Diederichs

Die obligatorische Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen mit Dienstnummern oder Namensschildern steht zwar immer wieder auf der politischen Tagesordnung. Auch unter der „rot-roten“ Landesregierung in Berlin ist die Identifizierbarkeit der BeamtInnen jedoch bisher nur ein Projekt.

„Ich habe sehr viel von diesen Demokraten gelernt, es muss dahin gestrebt werden, dass sie ihren Einfluss verlieren, dadurch dass die Polizei bessere Dinge bringt“.[1] So begründete der im November 1848 nach der Niederschlagung der Revolution eingesetzte Berliner Polizeipräsident Karl Ludwig Friedrich Freiherr von Hinckeldey, ein bürokratischer Reaktionär, die Kennzeichnung seiner Beamten. In den ersten Jahren seiner Amtszeit (bis 1856) trugen die Berliner „Schutzmänner“ noch eine betont bürgerliche Uniform: einen Zweireiher und einen Zylinder, auf dem gut sichtbar die Dienstnummer angebracht war. Schon 1852 wurde der Hut durch den Helm ersetzt, die Dienstnummer rutschte auf die Schulterklappe, war logischerweise erheblich kleiner und kaum mehr zu erkennen. Anfang des 20. Jahrhunderts verschwand dieses Überbleibsel der gescheiterten bürgerlichen Revolution ganz. Never ending story – Kennzeichnung von PolizeibeamtInnen weiterlesen