Kategoriearchiv: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie in der zweiten Hälfte weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Vertrauen in und durch die Staatsgewalt: Kleine historische Nachzeichnung

von Martin Herrnkind

Eine historische Querschau zum Vertrauen in die Polizei führt zu ernüchternden Ergebnissen. Vom Misstrauen gegenüber mit Gewalt ausgestatteten Ordnungshütern und deren paramilitärischer Sozialisation bis zu Reformansätzen in der Weimarer Republik und heutigen Problemen – wie der Dualisierung der Gesellschaft und mangelnder Verfahrensgerechtigkeit – bleibt Vertrauen zur Polizei gesellschaftlich umstritten. Strukturelle Hindernisse verhindern eine breitere Vertrauensbasis, besonders bei gesellschaftlichen Minderheiten.

Um das Jahr 450 v. Chr. glaubten die „freien Bürger“ Athens an die Notwendigkeit einer Parlamentspolizei, die gleichzeitig für ordnungsgemäße Abläufe vor Gericht sorgen sollte. Nach heutigem Verständnis eine Art Mix aus Bundestagspolizei und Justizwachtmeisterei. Die Aufgabe konnte aber nicht durch „freie Bürger“ übernommen werden. Sie wurde etwa 300 skythischen Sklaven übertragen.[1] Nach Friedrich Engels war „dieser Schergendienst“ so entwürdigend für den „freien Athener“, dass

„er sich lieber vom bewaffneten Sklaven verhaften liess, als dass er selbst sich zu solcher Schmach hergab … Der Staat konnte ohne die Polizei nicht bestehn, aber er war noch jung, und hatte noch nicht moralischen Respekt genug, um ein Handwerk achtungswerth zu machen, das den alten Gentilgenossen nothwendig infam erschien.“[2]

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Vertrauen in die Polizei? Eine Frage der Legitimität

von Volker Eick, Jenny Künkel und Marie-Theres Piening

In der öffentlichen Thematisierung von Polizei nimmt das „Vertrauen“, das die Polizei verdiene, eine zentrale Rolle ein. In einer Mischung aus Beschwörung und Appell soll das Vertrauen Legitimität ersetzen. Der Glaube daran, dass die Polizei rechtstreu handelt und als gerecht und richtig anerkannte Zwecke verfolgt, wird durch unterschiedliche Strategien von Polizei und Politik genährt. Diese „Legitimierungsarbeit“ bleibt eine prekäre Daueraufgabe. Ihre negativen Effekte können nur durch den Ausbau externer Kontrollen und den Rückbau polizeilicher Aufgaben und Befugnisse eingeschränkt werden.

Das erste Frankfurter Polizeirevier, das bereits wegen unberechtigten Datenabfragen für die Drohbriefe „NSU 2.0.“ und für die rechtsradikale Chatgruppe „Itiotentreff“ bekannt wurde, machte im Oktober 2025 erneut Schlagzeilen: Vorgeworfen wird den Beamt*innen u. a. Körperverletzung und Strafvereitelung im Amt sowie Verfolgung Unschuldiger. Trotz der schweren Vorwürfe betonte der hessische Innenminister sein gleichwohl ungebrochenes Vertrauen in die hessische Polizei. Der Frankfurter Polizeipräsident sorgte sich zwar auch um das Ansehen der Polizei, sprach aber seinerseits davon, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine integre Polizei Grundvoraussetzung für ihr tägliches Handeln und ihren Erfolg sei.[1]

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Wer möchte eine europäische Polizei? Die entfesselte Expansion von Europol

von Chloé Berthélémy

Sicherheits- und Verteidigungsfragen gehören zu den Prioritäten der Europäischen Union für 2024-2029. Zu den Profiteuren des verstärkten Sicherheitsfokus gehören die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres, insbesondere Europol, die EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Ihr Mandat soll umfassend überarbeitet werden, damit sie eine „wirklich einsatzfähige Polizeiagentur“ wird.

In ihrem Missionsschreiben an Magnus Brunner, den Kommissar für das Ressort Inneres, kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, sie wolle Europol zu einer „wirklich einsatzfähigen Polizeiagentur“ machen und deren Personal mehr als verdoppeln.[1] Dies erfordere eine umfassende Überarbeitung der existierenden Rechtsgrundlage für die Tätigkeit Europols aus dem Jahr 2016. Laut der kürzlich verabschiedeten EU-Strategie für die innere Sicherheit, „ProtectEU“, soll der Legislativvorschlag für eine Mandatsreform 2026 veröffentlicht werden.[2] Wer möchte eine europäische Polizei? Die entfesselte Expansion von Europol weiterlesen →

Automatisierte Ungerechtigkeit: Predictive Policing in Deutschland

von Sonja Peteranderl

Polizeien in Deutschland erforschen zunehmend Algorithmen zur „Prognose“ und „Prävention“ von Straftaten. Viele Systeme werden ohne ausreichende Rechtsgrundlage, Transparenz und Risikoabschätzung entwickelt, getestet oder genutzt – obwohl sie die Diskriminierung marginalisierter Menschen verstärken können. Der Trend verlagert sich dabei von orts- zu personenbezogenen sowie von theoriebasierten zu komplexeren algorithmischen Auswertungen.

Polizeien weltweit haben in den vergangenen Jahren Anwendungen eingeführt, die Verbrechen und andere Gefahren prognostizieren sollen: das sogenannte „Predictive Policing“. Auch in Deutschland wurde der Einsatz „vorausschauender“ orts- sowie personenbezogener Datenanalysen und Algorithmen ausgeweitet. Sie sollen bei der Entscheidungsfindung unterstützen, indem sie Risiken frühzeitig erkennen und es ermöglichen sollen, vorhandene Ressourcen auf Orte oder Personen zu konzentrieren, von denen vermeintlich ein besonders hohes Risiko ausgeht. Dies soll dabei helfen, Straftaten und andere Gefahren rechtzeitig durch präventive Maßnahmen zu verhindern.

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EU-Innenpolitik in der „Zeitenwende“: Eine Einleitung

Die Politik der „Inneren Sicherheit“ in der EU ist seit Jahrzehnten von wechselnden Feindbildern geprägt. Die höchste Kontinuität hat dabei die „irreguläre“ Migration. Sie ist zugleich zentrales Politikfeld der extremen und konservativen Rechten, die national und europäisch von Wahlerfolg zu Wahlerfolg eilen. Der aktuelle Rechtsruck in allen Gremien der EU – Kommission, Rat und Parlament – trifft dabei mit dem neuen zentralen Feindbild „hybride Bedrohung“ und der inneren Mobilmachung für einen EU/NATO-Krieg mit Russland zusammen.

Die vergangenen Jahre haben einen klaren parteipolitischen Rechtsruck im Wahlverhalten in den Staaten der Europäischen Union gezeigt. In Italien, Finnland, der Slowakei, Ungarn, Kroatien und Tschechien stellen sie die Regierung oder sind Teil einer Koalition, in Schweden tolerieren sie die Regierungskoalition (Schwedendemokraten). In sieben weiteren Mitgliedsstaaten – Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland, Belgien, Österreich und Polen – sind Parteien vom rechten Rand stärkste oder zweitstärkste politische Kraft. In Österreich wäre die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) nach den Wahlen im vergangenen Jahr fast wieder Regierungspartner geworden, in Polen hat die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) lange mitregiert und stellt nun zumindest wieder den mit weitreichenden Vetorechten ausgestatteten Präsidenten, in den Niederlanden hat die Partij voor de Vrijheid (PvV) die Koalition im Mai dieses Jahres verlassen. Somit ist fast in der Hälfte der Mitgliedstaaten eine Regierung unter Einschluss rechtsautoritärer Kräfte entweder bereits Realität oder jedenfalls für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Fast besorgniserregender als das Erstarken rechtsautoritärer Kräfte ist der Rechtsruck der konservativen Parteien und jedenfalls vereinzelt die Übernahme offen flüchtlingsfeindlicher Positionen durch die Sozialdemokratie.

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Das Ende einer guten Idee: Die FOSPOL – und wie sie scheiterte

von Nils Zurawski

In diesem Artikel zeichne ich die bisherige Geschichte der Forschungsstelle für strategische Polizeiforschung (FOSPOL) nach und wie aus der guten Idee von unabhängiger und freier Forschung in und mit der sowie über die Polizei eine Art zurechtgestutzter, eingehegter wissenschaftlicher Dienst wurde.

Da ich von Ende 2020 bis Ende 2024 selbst der wissenschaftliche Leiter der FOSPOL war, bleibt es nicht aus, dass ich auch über meine Arbeit schreibe. Ich versuche hierbei, eine distanzierte Haltung einzunehmen, nachvollziehbare Fakten zu präsentieren und meine Einschätzungen auch als solche zu kennzeichnen. Konkrete Personen werde ich nicht namentlich nennen. Es ist aber nicht vermeidbar, dass dadurch die zu der Zeit dort befindlichen Personen identifizierbar werden könnten, was angesichts dieser sehr herausgehobenen Führungskräfte vertretbar ist. Das Ende einer guten Idee: Die FOSPOL – und wie sie scheiterte weiterlesen →

Ein Staat im Umbau: Feind- und Freundstrafrecht für Italien

von Gianluca Vitale

Seit mindestens zwei Jahrzehnten hat sich in Italien eine Tendenz entwickelt, die als regulatorischer „Pan-Penalismus“ bezeichnet wird: Auf jedes politische und soziale Phänomen wird als erste (und oft einzige) eine repressive, strafrechtliche oder mit den Mitteln des Verwaltungsrechts sanktionierende Antwort gegeben. Der Abschied von einem liberal-demokratischen Staatsverständnis stärkt insbesondere die repressiven Teile der öffentlichen Exekutive.

Diese Tendenz hat sich vor allem in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts herausgebildet. Sie ist gekennzeichnet durch den häufigen Rückgriff auf Notstandsdekrete der Regierung, die auf diese Weise oft die Rolle des Parlaments entwertet und eine demokratische Auseinandersetzung verhindert hat, sowie durch den Einsatz von „Sicherheitspaketen“: Zunächst wird wegen dieses oder jenes Phänomens Alarm geschlagen (von Zeit zu Zeit irreguläre Einwanderung und/oder von Migrant*innen begangene Straftaten, Hausbesetzungen, Protestdemonstrationen, Drogenhandel, Straßenblockaden durch Umweltschützer*innen, Jugendkriminalität usw.), und dann wird die absolute Notwendigkeit und Dringlichkeit einer sofortigen repressiven Reaktion bekräftigt. Ein Staat im Umbau: Feind- und Freundstrafrecht für Italien weiterlesen →

Die doppelte Vergrenzung Europas: Schengen im Zeichen des Rechtsrucks

Vor 40 Jahren waren die Schengen-Länder mit dem Versprechen angetreten, ein Europa ohne Grenzkontrollen zu schaffen. Mit dem Aufstieg der Rechten haben sich davon immer mehr Länder verabschiedet. Nicht verzichtet wird jedoch auf die polizeilichen „Ausgleichsmaßnahmen“, die seit 1995 den angeblichen Sicherheitsverlust kompensieren sollen. Sie werden stattdessen ausgeweitet.

„Willkommen im Klub“, twitterte der ungarische Premierminister Victor Orbán, als die Bundesregierung am 9. September 2024 verkündete, ab Mitte des Monats an allen deutschen Landgrenzen – zunächst für sechs Monate – wieder Grenzkontrollen durchführen zu lassen. Und Italiens postfaschistische Premierministerin Giorgia Meloni triumphierte, nun sei Deutschland auf „der Linie der italienischen Regierung“.[1] Zehn Monate später werden die Grenzen noch immer kontrolliert und inzwischen sogar Menschen zurückgeschoben, die Asyl suchen. Beides haben Verwaltungsgerichte inzwischen für europarechtswidrig befunden,[2] doch die neue Bundesregierung gibt sich unbeeindruckt.

Entsprechend verärgert waren Regierungsvertreter*innen einiger Nachbarstaaten bei den Feiern zum 40-jährigen Jubiläum der Unterzeichnung des Schengener Abkommens, die am 14. Juni 1985 durch die unbeschränkte Personenfreizügigkeit im Schengen-Raum eine neue Ära auf dem Weg zu einem postnationalen Europa einleiten sollte. Insbesondere Luxemburg, wo das Abkommen damals unterzeichnet worden war, kritisierte, dass die Kontrollen gegen den „Spirit von Schengen“ verstießen. Daher hat das Großherzogtum bereits im Februar 2025 Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, verkneift sich aus diplomatischer Rücksichtnahme jedoch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof.[3] Die doppelte Vergrenzung Europas: Schengen im Zeichen des Rechtsrucks weiterlesen →

Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung

von Ulrich Lewe

Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Der Artikel beschreibt problematische Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen mit psychosozialen Behinderungen[1] allgemein und besonders im MRV ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam.

Psychiatrie und MRV sind in Deutschland vor allem über vier Gesetze mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Erstens über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in § 1831 eine zwangsweise Unterbringung wegen akuter Selbstgefährdung ermöglicht. Zweitens über die Psychisch-Kranken-Hilfe-und-Schutz-Gesetze (meist PsychKHG) der Länder, die eine zwangsweise Unterbringung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln. Drittens über das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das in § 7 für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren eine Unterbringung im psychiatrischen MRV ermöglicht. Und viertens über das Strafgesetzbuch (StGB), das für rechtsbrüchige Bürger*innen zwei unterschiedliche Sanktionssysteme bereithält: den Strafvollzug und die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61ff. StGB. Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung weiterlesen →

Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“

von Volker Eick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2025 seine eigene „Zeitenwende“ eingeleitet: Wer als profitorientierter Veranstalter einem Bundesland den Eindruck vermittelt, es bestehe durch ein geplantes Event ein erhöhtes Risiko, muss die zusätzlich anfallenden Polizeikosten bezahlen.

Mit dieser Entscheidung des BVerfG weht ein weiterer Hauch von Trumps „revolution of the common sense“[1] durch den deutschen Rechtsstaat. Denn mit dem Dekret des Hohen Gerichts wird Volkes Vorstellung bedient, der ‚reiche Fußball‘ sei für Polizeieinsätze bei Fußballspielen gefälligst stärker zur Kasse zu bitten.[2]

Doch worum geht es? Ende 2014 hatte das Land Bremen sein Gebühren- und Beitragsgesetz reformiert – man darf sagen, aus Haushaltsgründen ‚angepasst‘–, um mehr Einnahmen generieren zu können. Das Land Bremen formulierte in seinem Gesetz, dass eine Gebühr für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden erhoben werden kann, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Der Höhe nach sei die Gebühr „nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.“[3] Nach dieser verwaltungsrechtlichen ‚Aufwärmphase‘ begann 2015 das Spiel mit einem ersten juristischen Anstoß. Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“ weiterlesen →