Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.
Das Grundrechtekomitee hat schon kurz nach seiner Gründung das Instrument der Demonstrationsbeobachtung zum Schutz des fundamentalen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit etabliert. Eine genaue Beobachtung der vielfältigen Ereignisse ist die Grundlage für deren Einordnung in die politische Vorgeschichte und die Bewertung, basierend auf einem prinzipiellen Grundrechts- und Demokratieverständnis. Nach über 40 Jahren stellen wir die Erfahrungen auf den Prüfstand und kommen zu dem Ergebnis, dass es als radikal-demokratisches Werkzeug zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit weiterhin notwendig bleibt.
Öffentliche Versammlungen sind sowohl Ausdruck als auch unmittelbarstes Werkzeug gelebter Demokratie. Das Grund- und Menschenrecht, demonstrieren zu können, gehört zu den wenigen im Grundgesetz garantierten Möglichkeiten, sich unmittelbar direkt öffentlich zu äußern. Die Demonstrierenden bestimmen selbst, wie sie thematisch und formal die Öffentlichkeit erreichen wollen. Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) zu schützen und unverkürzt zu bewahren, ist ein wesentliches Ziel der Demonstrationsbeobachtungen, die das Komitee für Grundrechte und Demokratie seit 1981 organisiert. Ihre Wirkungsweise wollen wir mit diesem Artikel reflektieren. 40 Jahre Demobeobachtung: Bestandsaufnahme einer radikal-demokratischen Praxis weiterlesen →
Der aus rechter Ecke lancierte politische Kampfbegriff der „Clankriminalität“ befeuert eine rassistische Debatte, die rabiate und schikanöse Kontrolleinsätze von Polizei und anderen Behörden legitimiert. Für die Betroffenen hat das weitreichende Konsequenzen – ein Bericht aus Neukölln.Rassistische Razzien – Wie Neuköllner Null-Toleranz Verdrängung fördert weiterlesen →
Europa lagert nicht nur Grenzen, sondern auch Abschiebungen aus. Am Beispiel von Marokko und Algerien beleuchtet der folgende Artikel Abschiebepraktiken von Drittstaaten vor dem Hintergrund der Auslagerung europäischer Migrationskontrolle.
Mit Restriktionen auf dem Arbeitsmarkt und für den Bildungszugang verdeutlichte die westdeutsche Verwaltung nicht wenigen der Geflüchteten die Perspektivlosigkeit ihres Lebens in Deutschland.
Diskurs und polizeiliche Praxis der Bekämpfung von „Clankriminalität“ betreffen auch Sinti und Roma in besonderem Maße. Die mediale und polizeiliche Ethnisierung von Kriminalität und das Konstrukt „krimineller Großfamilien“ ist Ausdruck eines tiefsitzenden Antiziganismus in Polizei und Gesellschaft.
Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff ist seit Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig und vertritt dabei immer wieder auch Mandanten, die von Justiz, Politik und Medien sog. „Clans“ zugerechnet werden. Das Interview führte Benjamin Derin.
Keine Woche vergeht ohne Razzien und „Verbundeinsätze“ in Shisha-Bars, Barber-Shops und Wettbüros, die in den Kontext zu „Clankriminalität“ gesetzt werden. Ihnen liegt der administrative Ansatz zugrunde, mit dem (Sicherheits-)Behörden gegen unliebsame Gruppierungen vorgehen.
Rechtsextremes Gedankengut und Chatgruppen innerhalb der Polizei, in denen menschenfeindliche oder rassistische Parolen, Codes oder Symbole verbreitet werden, haben politisch Verantwortliche zum Handeln gezwungen. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat nun Handlungsempfehlungen vorgelegt, die sich auch auf die Polizeiausbildung erstrecken.
Seit 150 Jahren setzt die kanadische Bundespolizei Interessen der privaten Industrieunternehmen gegen den Widerstand der Bevölkerung durch. In der vergangenen Dekade wurden insbesondere Demonstrationen von Umweltschutzgruppen und First Nations Ziel bedenklicher Dauerüberwachung. Der Beitrag analysiert neue Observationsmethoden wie die Einrichtung von Zentren für die Kooperation von staatlichen Behörden und Privatunternehmen, gegen die sich Betroffene kaum wehren können.
Zur Geschichte Kanadas gehört maßgeblich die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen gegen den Widerstand der indigenen Bevölkerung. Für diese haben ambitionierte Siedler*innenprojekte zum Ressourcenabbau stets gravierende Folgen für die Sicherung der eigenen Überlebensgrundlage. Indigene Proteste werden in der Regel als gewalttätig dargestellt und traditionell mit dem primären Mechanismus der Kolonialmacht beantwortet – der Polizei. Entsprechend rabiat wurden bereits frühere Proteste gegen Raubbau poliziert. Die Namen Kanehsatà:ke (Oka), Ts’Peten (Gustafsen-See), Aazhoodena (Ipperwash/Stoney Point) oder auch Kanonhstaton (Kaledonien) bleiben als Beispiele im kollektiven Gedächtnis. Das Polizieren indigener Proteste: Besondere Repression gegen besondere Rechte weiterlesen →
Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht polizeirechtliche Regelungen zur automatisierten Datenauswertung im Grundsatz für zulässig erklärt, ihre Anwendung aber strengeren Kriterien unterworfen. Damit wurden zugleich Leitplanken für eine zukünftige, bundesweite Verwendung von Software für das „predictive policing“ geschaffen. Grundsätzliche Fragen bleiben ungeklärt.
Schon seit über zehn Jahren wird in der Bundesrepublik der Einsatz von algorithmenbasierter Analysesoftware in der Polizei erprobt. Diese soll ihre Arbeit im Bereich der Kriminalitätsprävention und der Strafverfolgung unterstützen. Zu unterscheiden sind dabei zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze: die allgemein unter dem Begriff „predictive policing“ entwickelten Anwendungen, die unter Auswertung von polizeilichen Falldaten und z. T. mit Hinzuziehung von soziodemografischen, sozialstatistischen und georeferenzierten Daten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Wohnungseinbruchsdiebstählen (WED) durch professionell vorgehende Täter*innen prognostizieren und zur Steuerung des Ressourceneinsatzes bei der Bestreifung herangezogen werden können. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen setzten dabei ab 2015 das kommerzielle Produkt PRECOBS vom Institut für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) oder Eigenentwicklungen ein. Der Betrieb wurde in den meisten Ländern wieder eingestellt, weil ein Erfolg nicht nachweisbar war.[1]Getrübter Blick in die Glaskugel: Polizeiliches Data-Mining muss beschränkt werden weiterlesen →
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