Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Migration und Militarisierung: Die EU produziert eine Ökonomie der Angst

von Jacqueline Andres

Die einst als Zivilmacht betitelte EU transformiert sich in eine Sicherheitsunion. Die dort angenommenen Bedrohungen sind ein Motor für Forschung und Entwicklung. Auch für die illegalisierte Migration präsentiert sich die Sicherheitsindustrie als Lösungsanbieterin für politische, soziale und ökologische Probleme, die sie mitverursacht.

In der Region von Calais stürmten am 1. Januar 2022 Polizist*innen mit Schlagstöcken, Helmen und Schutzschildern auf Geflüchtete zu, rissen ihre Zelte nieder und setzten Tränengas gegen sie ein. Den Angegriffenen blieb keine Zeit, ihr Hab und Gut zu retten. Die Räumung schloss sich an rund 150 weitere an, die allein zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr in der Region durchgeführt wurden.[1] Diesen gewalttätigen Ein­sätzen liegt eine Versicherheitlichung von Migration zugrunde, die entmenschlicht, leicht ausbeutbare Arbeitskräfte schafft und das Sterben von Menschen normalisiert. Noch deutlicher tritt die EUropäische Stilisierung von people on the move zur Bedrohung an der polnischen Grenze zu Belarus zum Vorschein. Polnische Regierungsvertreter*innen sprechen von Menschen, die als „Waffen“ zur Destabilisierung der Grenze eingesetzt werden[2] – der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, nutzen die gleiche Analogie und werten die Lage als „hybriden Angriff“.[3] Migration und Militarisierung: Die EU produziert eine Ökonomie der Angst weiterlesen

Grenzüberschreitender Sicherheitsstaat: Die Europäische Union und ihre Krisen

von Chris Jones und Yasha Maccanico

Seit dem Amsterdamer Vertrag 1999 dienten verschiedene Krisen als Vorwand für den Ausbau der EU-Sicherheitsstrukturen. Sie haben die Macht der EU-Repressionsbehörden erweitert. Politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen sind weiter an der Tagesordnung und verschärfen sich mit der jüngsten „Migrationskrise” an den Ostgrenzen der EU.

1992 machte der Vertrag von Maastricht aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union. Es folgten Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (JI): zur Einrichtung von Europol (für die erste Maßnahmen bereits vor Maastricht ergriffen wurden), zu Auslieferung und Korruption, Visumspflicht, Aufenthaltstitel u.v.m. Hinter den Kulissen führten die Mitgliedstaaten im Rat vertrauliche Gespräche, um die Koordinierung zu verbessern und gemeinsame Aktivitäten zu verstärken, einschließlich einer Partnerschaft zwischen der EU und den USA. Grenzüberschreitender Sicherheitsstaat: Die Europäische Union und ihre Krisen weiterlesen

Kleine Geschichte der Bundespolizei: Paramilitärischer Grenzschutz bis „Polizei des Bundes“

von Dirk Burczyk

Die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes und der späteren Bundespolizei ist eng eingewoben in die Geschichte der Bundesrepublik – vom Ringen um die staatliche Souveränität über die diversen Konjunkturen der „Inneren Sicherheit“ bis zur Ausdehnung von Handlungsfähigkeit und Ressourcen des Bundes zulasten der Länder.

Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (BGS) beginnt 1948 mit den Beratungen im Parlamentarischen Rat über das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland. Eingeführt wurde mit dem Art. 87 GG die Kompetenz des Bundes zum Aufbau eines Bundesgrenzschutzes. Doch schon die Debatten vor der Vorlage eines Bundesgrenzschutzgesetzes zeigten, dass es nicht nur allein um den Schutz der Grenze zur DDR und ČSSR ging. So träumte der FDP-Abgeordnete Max Becker schon 1950 davon, der Bundesgrenzschutz könne „Grundlage einer anständigen Bundespolizei selbst sein“.[1] Anlass war eine Debatte des Bundestages zur „Polizeifrage“. Dabei war zwischen den Fraktionen weitgehend unumstritten, dass es in Reaktion auf die Aufstellung kasernierter Verbände der Volkspolizei der DDR und angeblicher Überfälle von FDJ-Gruppen auf das Gebiet der BRD eines bewaffneten Grenzschutzes bedürfe. So sollte eine militärische Eskalation an der innerdeutschen Grenze durch das Einschreiten der alliierten Westmächte verhindert werden und gleichzeitig auch ein Stück staatlicher Souveränität der jungen BRD erreicht werden. Und schließlich war es dem Bundeskanzler ein persönliches Anliegen, polizeiliche und keine militärischen Kräfte einzusetzen: die Grenze sollte als inner-deutsche und damit polizeiliche Angelegenheit behandelt werden.[2] Kleine Geschichte der Bundespolizei: Paramilitärischer Grenzschutz bis „Polizei des Bundes“ weiterlesen

Geldregen für die Feinde der Freiheit? Zur Debatte um die „Desiderus-Erasmus-Stiftung“

von Matthias Jakubowski und Clara Bünger

7,85 Millionen Euro beantragte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Ende 2021 beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022. Es droht erstmals die finanzielle Förderung einer dem extrem rechten Parteienspektrum nahestehenden Stiftung aus staatlichen Mitteln. Eine Herausforderung, die nicht Hand in Hand mit dem Verfassungsschutz zu lösen ist.

Dass dieser Tag kommen würde, hatte sich spätestens mit der offiziellen Anerkennung der 2015 gegründeten Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung am 30. Juni 2018 durch den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) abgezeichnet. Seitdem versuchte die Stiftung regelmäßig an finanzielle staatliche Förderungen zu gelangen. Da dies erfolglos blieb, startet die DES nun einen neuen Versuch.[1] Für den Fall, dass der Antrag beim Haushaltsausschuss erfolgreich ist und die AfD in den kommenden Jahren ihr Wahlergebnis auf dem bisherigen Niveau stabilisiert, könnte das eines Tages eine Förderung von bis zu 70 Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt bedeuten. Geldregen für die Feinde der Freiheit? Zur Debatte um die „Desiderus-Erasmus-Stiftung“ weiterlesen

Im blauen Netz: #thinblueline und Digitales Community Policing auf Instagram

von Forschungsgruppe Instacops[1]

Die Polizei Niedersachsen betreibt unter dem Hashtag #instacops personalisierte Accounts auf Instagram. Durch die Verwendung des Hashtags #thinblueline werden dort autoritäre und rechte Narrative bedient, welche die Polizei als Verteidigerin der Gesellschaft vor Anomie und Chaos stilisieren. Die­se erhalten Einzug in die offizielle polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Raum und tragen zu deren Normalisierung und Etablierung bei.

Die deutschen Polizeibehörden haben in den vergangenen Jahren die sozialen Netzwerke für sich entdeckt: Was mit vereinzelten Auftritten von Polizeidirektionen und -inspektionen zur Informationsbereitstellung und Nachwuchsgewinnung auf Twitter und Facebook begann, erstreckt sich heute von der verbildlichten Selbstpräsentation einzelner Polizeibehörden und Beamt*innen auf Instagram, über die audiovisuelle Inszenierung des polizeilichen Studien- und Ausbildungsalltags via dem Instant-Messaging-Dienst Snapchat, bis hin zu uniformierten Performances zu musikalisch unterlegten Videoclips auf TikTok. Das breitgefächerte digitale Kommunikationsangebot stellt den Versuch dar, die polizeiliche Präsenz im digitalen Raum auszubauen und soziale Netzwerke behördlich nutzbar zu machen. Die vielfältigen Möglichkeiten zur eigenständigen Produktion und Verbreitung von Inhalten im Zuge fortschreitender Digitalisierung erlauben es den Polizeibehörden, sich aktiv in die Ausgestaltung der öffentlichen Wahrnehmung ihrer Institutionen einzubringen und reichweitenstark als diskursformende Akteurinnen in Erscheinung zu treten. Dabei können sie polizeiliche Deutungsangebote von Wirklichkeiten anbieten, welche sich nahtlos in behördliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken integrieren lassen. Im blauen Netz: #thinblueline und Digitales Community Policing auf Instagram weiterlesen

Schusswaffengebrauch neu sortiert: CILIP-Webseite zu tödlichen Polizeischüssen ab 1976

von Johannes Filter und Matthias Monroy

Auffällig viele Menschen werden von der Polizei in ihrer eigenen Wohnung getötet, in vielen Fällen befanden sich die Betroffenen in einer psychischen Ausnahmesituation. Früher trugen die Getöteten häufiger selbst eine Schusswaffe, heute sind es eher Stichwaffen. Diese und andere Informationen lassen sich aus einer datenjournalistischen Aufbereitung unserer jährlichen Todesschuss-Statistik ablesen.

Das größte Risiko, in Deutschland von einer Polizeikugel tödlich getroffen zu werden, besteht in Hamburg und Hessen. Insgesamt ist Berlin mit 28 Opfern die tödlichste Stadt. Am häufigsten betroffen sind 25-jährige Männer, gefährlichster Monat ist der Dezember. Auch eine Häufung an einzelnen Wochentagen ist erkennbar, es überwiegt der Donnerstag und der sechste Tag im Monat. Am Wochenende sterben weniger Menschen durch den polizeilichen Schusswaffengebrauch, dort fällt ebenso die Beteiligung von Spezialeinheiten an den tödlichen Einsätzen deutlich geringer aus. Schusswaffengebrauch neu sortiert: CILIP-Webseite zu tödlichen Polizeischüssen ab 1976 weiterlesen

Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze

von Michèle Winkler

Zehntausende Menschen haben 2018 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und weiteren Bundesländern gegen Polizeigesetzverschärfungen protestiert. Kann also zusätzlich zur Gesetzeswelle auch von einer Protestwelle gesprochen werden? Was wurde erreicht, was blieb auf der Strecke, was hallt bis heute nach?

Heiner Busch schrieb im August 2018, das einzig Positive an den aktuellen Verschärfungen vieler Landespolizeigesetze sei der breite Widerstand, der sich erstmals seit Jahrzehnten gegenüber derartigen Verschärfungen rege.[1] Zu diesem Zeitpunkt waren in München und Düsseldorf jeweils Zehntausende auf die Straßen gegangen, weitere Proteste waren angekündigt. Interessant ist, dass es gegen die Gesetzesverschärfungen zunächst einmal gar keinen spürbaren Widerspruch gab. Am 1. August 2017 trat das bayerische Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen“, kurz „Gefährdergesetz“, in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes war die Möglichkeit, als „drohende Gefahr“ eingestufte Personen dauerhaft ohne Strafprozess in Gewahrsam zu nehmen. Bis auf Heribert Prantl, der am 20. Juli in der Süddeutschen Zeitung seinem Unmut Luft machte, das Gesetz mit Guantanamo verglich und von einer „Schande für den Rechtsstaat sprach“, wurde dies weitgehend unbeachtet durchgewunken.[2] Auch als vier Monate später ein ähnliches Gesetz im vom Grünen Kretschmann regierten Baden-Württemberg verabschiedet wurde, war Kritik allein medial zu vernehmen. Das als Anti-Terror-Paket verkleidete Gesetz ging laut Kretschmann „an die Grenze des verfassungsrechtlich Machbaren“.[3] Wie im sogenannte bayerischen Gefährdergesetz und vielen folgenden Landespolizeigesetzen wurden unter dem Vorwand vermeintlicher Terrorbekämpfung weitreichende Präventivbefugnisse für die Polizei auch in Bezug auf die Allgemeinkriminalität geschaffen. Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze weiterlesen

Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht

von Eric Töpfer und Marius Kühne

Deutschland hat aufgerüstet. Am 20. Juli 2021 hat der bayerische Landtag die vorerst letzte Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) beschlossen und damit den vorläufigen Schlusspunkt in einer Reihe von Polizeirechtsverschärfungen gesetzt, die 2017 ihren Anfang nahm. Zeit für einen Rückblick.

Am Anfang der „neuen deutschen Welle“ von Polizeirechtsänderungen steht das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.[1] Es sollte nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum alten BKA-Gesetz (BKAG) und die Richtlinie (EU) 2016/680 umsetzen,sondern war auch Startschuss für das Projekt „Polizei 2020“, mit dem die IT-Architektur des BKA massiv umgebaut werden soll. Weiteres Novum: die Einführung von Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverboten und elektronischer Aufenthaltsüberwachung durch §§ 55 und 56 des neuen BKAG.„Im Eiltempo“, so der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, habe man damit in den zwei Monaten nach dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Befugnisnormen zum Umgang mit „Gefährdern“ geschaffen, an denen sich auch die Länder orientieren sollten.[2] Am Ende der „neuen deutschen Welle“? Ein Rückblick auf fünf Jahre Verschärfungen im Polizeirecht weiterlesen