von Detlef Nogala
Die DNA-Analytik hat am Ende unseres Jahrhunderts den Stellenwert erhalten, den der gewöhnliche Fingerabdruck am Ende des vorigen hatte. Die Polizei scheint ein Instrument in der Hand zu halten, das die Ermittlung und Überführung von Straftätern nicht nur beschleunigt und ‘gerichtsfester’ macht, sondern gerade in schwierigen Fällen, wo es an konkreten Tatverdächtigen mangelt, eine Aufklärung erst aussichtsreich werden läßt. Diesem Gewinn an polizeilichem Aufklärungsvermögen stehen die verwaltungstechnischen und bürgerrechtlichen Kosten häufiger werdender Massenfahndungstests und forensischer DNA-Datenbanken entgegen.
Fast schon zum Allgemeinwissen des durchschnittlichen Zeitungslesers gehören die biologischen Tatsachen, auf denen der ‘genetische Fingerabdruck’ beruht: Uns ist – wie allen Lebenwesen – der Bauplan unserer Zellen und ihrer Funktionsstruktur in die jeweilige Desoxyribonukleinsäure (engl. Abk. DNA) eingeschrieben. Die DNA hat man sich als in sich verdrehte, strickleiterartige Verkettung vier verschiedener Aminobasen vorzustellen. Dieser Strang besteht aber nicht allein aus ‘Blaupausen’ für den jeweiligen Zellaufbau, sondern zu einem überwiegenden Teil (ca. 90%) aus Abschnitten, die aus heutiger Sicht als ‘nicht-codierend’, also ohne spezifische Erbinformation, angesehen werden. In diesen ‘blinden’ Abschnitten zwischen den Genen wiederholen sich bestimmte Kombinationen der Aminobasen in charakteristischer Weise – und zwar je nach Individuum unterschiedlich. Gelingt es nun, diese typischen Abschnitte aus dem DNA-Strang herauszulösen, kann man unter Anwendung bestimmter Nachweisverfahren quantifizieren, wieviel davon bei dem einen Individuum im Unterschied zu anderen vorliegt – und zwar anhand jeder Erbinformation tragenden Zelle des Körpers. 1985 ‘erfand’ die Arbeitsgruppe um den englischen Molekularbiologen Alec J. Jeffrey ein solches Nachweisverfahren und damit den ‘genetischen Fingerabdruck’ als Möglichkeit zur Identifizierung: Man konnte nun mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen, welche (Körperzellen enthaltende) Spuren zu welchem Individuum ‘gehörten’. Zwar verwendete man zuvor in der Kriminalistik schon serologische Verfahren, mit deren Hilfe aus Spuren von Körperflüssigkeiten bestimmte Aussagen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Tatbeteiligung getroffen werden konnten. Aber mit der Entdeckung, daß außer dem ‘klassischen’ Fingerabdruck darüber hinaus jede Körperzelle ihren Träger (abgesehen von eineiigen Zwillingen) im Prinzip ‘individualisiert’, war eine neue Ära der polizeilich nutzbaren Identifizierungstechnik angebrochen. Am Tatort vorgefundene Blutstropfen, winzige Hautfetzen, Speichelreste (an Zigarettenkippen), Genitalsekrete oder Haare waren von nun an (unter günstigen Bedingungen) wichtige Beweisindizien oder gar potentielle Fahndungsmittel. DNA-Analyse und DNA-Datenbanken – Der ‘genetische Fingerabdruck’ – eine erstaunliche Karriere weiterlesen →