Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Freiheit oder Sicherheit? Demokratische Kontrolle polizeilicher Überwachung – ein Beitrag aus französischer Sicht

von Frédéric Ocqueteau

In den Sozialwissenschaften, vor allem wenn sie sich im engeren Sinne mit den Problemen der sozialen Kontrolle beschäftigen, herrscht ein impliziter Konsens, daß die Begriffe ‘Sicherheit’ und ‘Freiheit’ ganz selbstverständlich durch ein ‘und’ zu verbinden sind: Freiheit könne ohne Sicherheit nicht existieren und umgekehrt. Angesichts neuer polizeilicher Techniken muß diese vordergründige Selbstverständlichkeit hinterfragt werden. Nach der Devise, den ‘neuen Bedrohungen und Gefahren’ am Ausgang des 20. Jahrhunderts auch präventiv zu begegnen, nutzen Geheimdienste, Polizeien und private Sicherheitsdienste die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Freiheit soll polizeilich gesichert werden – im Zweifel auch gegen ihre TrägerInnen, die Bürgerinnen und Bürger. Wie können angesichts dieser „erweiterten inneren Sicherheit“ die Freiheitsrechte verteidigt werden? Und vor allem: Wer sind die Subjekte dieser Verteidigung?

Um die Handlungen der BürgerInnen als Individuen, als Mitglieder sozialer Gruppen oder als NutzerInnen von privaten und staatlichen Dienstleistungen transparent werden zu lassen können Polizei und Sicherheitskräfte, so zeigt eine parlamentarische Untersuchung aus dem Jahre 1995 [1], aus mindestens vier verschiedenen Informationsquellen schöpfen: Freiheit oder Sicherheit? Demokratische Kontrolle polizeilicher Überwachung – ein Beitrag aus französischer Sicht weiterlesen

TECS – Europols Computersysteme – Zwischenlösung geht in Betrieb

von Heiner Busch

Zum 1. Oktober ist die Europol-Konvention in Kraft getreten. Bis sämtliche der unter dem Kürzel TECS (The Europol Computer Systems) zusammengefaßten Datensysteme des Europäischen Polizeiamtes in Betrieb gehen, dürften noch einige Jahre verstreichen. Beruhigen kann das aber nicht, denn schon die Zwischenlösung hat es in sich.

Als im Juli 1995 die Europol-Konvention unterzeichnet wurde, verkündete Europol-Chef Jürgen Storbeck, daß man jetzt daran gehen müsse, die Datensysteme des Amtes zu planen, damit diese gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Vertrages in Betrieb gehen könnten. Tatsächlich erhielt die britische Firma CREW-Services 1996 den Zuschlag zur Ausarbeitung des ‘Statement of requirements’, der Durchführbarkeitsstudie. In einer zweiten Phase wurde UNISYS mit der Spezifizierung dieser Pläne beauftragt. Trotz des frühen Beginns der Planungen und der langen Zeit, die die Ratifizierung des Vertrages in Anspruch nahm, ist mit einem vollen Betrieb aller Untersysteme von TECS erst im Jahre 2001 zu rechnen. Die Nachricht von der Verzögerung hat im Sommer dieses Jahres eine klammheimliche Freude in linken und bürgerrechtlichen Kreisen aufkommen lassen. Die Häme dürfte aber nicht von Dauer sein. TECS – Europols Computersysteme – Zwischenlösung geht in Betrieb weiterlesen

Auf dem Weg zum globalen Überwachungsstaat – Ergebnisse eines Berichts für das Europäische Parlament

von Steve Wright

Die Ära der präventiven Polizei hat längst begonnen. Die Polizeibehörden reagieren wie Nachrichtendienste nicht mehr nur auf Straftaten, sondern behalten zunehmend gezielt bestimmte soziale Klassen, ethnische Gruppen, politische Aktivisten im Auge – Risikopopulationen, die schon unter Verdacht stehen, bevor tatsächlich ein Verbrechen geschieht. In den 90er Jahren sind neue Instrumente entstanden, die diesen Veränderungsprozeß beschleunigen. Die Revolution der digitalen Kommunikationstechnologien hat die Industrialisierung der Überwachung ermöglicht. Wofür die Stasi noch Hunderttausende Informanten und Agenten brauchte, von denen allein 10.000 die abgehörten Telefonate transkribierten, kann heute mit den neuesten Technologien bewerkstelligt werden. ‘Dataveillance’ (Daten plus Überwachung) ist der Ausdruck für Technologien, die Informationgewinnung mit Elementen künstlicher Intelligenz verbinden.

Die modernen Überwachungstechniken entstammen zu einem großen Teil dem militärischen Sektor. Für ‘Kriege niedriger Intensität’ entwickelten Militärs und Industrie Konzepte des ‘C3I’: Communication, Command, Control, Intelligence. Militärische Aufklärung und Schlagkraft sollten effizient miteinander koordiniert werden. Dieser Ansatz zur Sammlung riesiger Mengen für sich allein unbedeutender Informationen und deren Auswertung schuf erst die Basis für die Kriegsführung in den urbanen Zonen im Innern eines Staates. Die (para-)militärische Herkunft der neuen Überwachungstechnologien ist nicht zufällig. Am Beispiel bekannter Hersteller für High tech-Überwachungsgeräte konnte die Londoner Bürgerrechtsorganisation ‘Privacy International’ vor einiger Zeit dokumentieren, daß Firmen, die lange Zeit nur militärisches Gerät produzierten, seit dem Ende des Kalten Krieges ihr Angebot auch auf den zivilen Markt zuschnitten. [1] Auf dem Weg zum globalen Überwachungsstaat – Ergebnisse eines Berichts für das Europäische Parlament weiterlesen

‘Big-Brothers’-Oscars- Privacy International

Seinen Roman „1984“ schrieb George Orwell im Jahre 1948. 50 Jahre danach, am 26. Oktober 1998, versammelten sich in London 250 Gäste zu einem Galaabend mit dem britischen Komiker Mark Thomas als Conferencier. Zweck des Anlasses war die Verleihung des ersten ‘Privatsphären-Preises’. Organisiert wurde das ganze von ‘Privacy International’, finanziert von der ‘Killing Secrets’-Kampagne. Die Öffentlichkeit sollte den ‘Meistern der Überwachung’ die ihnen gebührende Ehre erweisen.

Die Idee zu dieser Preisverleihung wurde vor einigen Jahren auf einer Washingtoner Konferenz über Polizeitechnik geboren, bei der ein feister Technokrat im Armani-Outfit enthusiastisch die Vorteile amerikanischer Computertechnologie für die Polizeien Asiens pries. Die technischen Fortschritte, so prahlte der Mann, hätten das Smithonian Institute veranlaßt, der thailändischen Regierung einen glitzernden Pokal für ‘mutigen Technologieeinsatz’ zu verleihen. Bei einem Besuch in Thailand hatten Aktivisten von ‘Privacy International’ kurz zuvor erfahren, wie amerikanische Technik zur Verfolgung politischer GegnerInnen eingesetzt wird. Sie drohten dem zweifelhaften Helden an Ort und Stelle einen eigenen goldenen ‘Big-Brother’-Preis an.
‘Golden Big-Brother’-Preise in Form eines Stiefels, der auf ein Gesicht tritt, wurden nun erstmalig in fünf verschiedenen Kategorien an diejenigen verliehen, die im letzten Jahr ihr Bestes gegeben haben, um die Privatsphäre der BürgerInnen zu unterminieren: ‘Big-Brothers’-Oscars- Privacy International weiterlesen

Smile, you ‘re on camera – Flächendeckende Videoüberwachung in Großbritannien

von Clive Norris und Gary Armstrong

In keinem Land Europas haben sich Videoüberwachungssysteme so durchgesetzt wie in Großbritannien. Ohne rechtliche Schutzvorkehrungen hat sich in den 90er Jahren eine regelrechte Lawine von Überwachungskameras über U-Bahnen, Einkaufszentren und Straßen der Innenstädte ergossen. Der behauptete Nutzen für die Kriminalprävention ist zweifelhaft, die Gefahren für die Bürgerrechte liegen dagegen auf der Hand.

Vor 40 Jahren gab es in Großbritannien noch keine Videoüberwachungssysteme im öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen
Raum. Erst ab 1967, als ‘Photoscan’ als erste Firma die Installation von Kameras als Mittel gegen Ladendiebstahl vermarktete, wurden diese mehr und mehr zu einem gebräuchlichen Ausrüstungsgegenstand in Läden und Geschäften. In den beiden folgenden Jahrzehnten war der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im wesentlichen auf den Einzelhandelssektor beschränkt. Der erste dauerhafte und systematische Einsatz von Überwachungskameras für kriminalpräventive Zwecke außerhalb des Handels begann 1975, als die Londoner Verkehrsbetriebe Videoanlagen in zunächst drei U-Bahnhöfen einbauten, um ihre Angestellten gegen Raubüberfälle und andere Angriffe zu schützen. Auf den Straßen waren es eher Verkehrsstaus als Kriminalitätsprobleme, die ursprünglich den Anstoß zur Installation von Kameras gaben. 1974 wurden bei einem Versuch, den Verkehrsfluß in Londons Straßen zu beschleunigen, 145 Kameras zur Überwachung der großen Verkehrsadern der Hauptstadt aufgebaut. Allerdings realisierte die Polizei schnell, daß das System auch für die Kontrolle von politischen Demonstrationen verwendet werden konnte. [2] Dennoch blieben Videoanlagen im öffentlichen und semi-öffentlichen Bereich auch in den 80er Jahren eher Einzelerscheinungen, die auf spezifische lokale Probleme ausgerichtet waren. Smile, you ‘re on camera – Flächendeckende Videoüberwachung in Großbritannien weiterlesen

Das Arsenal des ‘Großen Bruders’ im Land der Freiheit- Überwachungstechnologien in den Vereinigten Staaten

von David Banisar

„Subtilere und weitreichendere Mittel zur Beeinträchtigung der Privatssphäre sind für die Regierung verfügbar geworden. Entdeckungen und Erfindungen haben es den Regierenden durch Mittel, die viel effektiver als die Streckbank sind, ermöglicht, vor Gericht herauszufinden, was im Hinterzimmer geflüstert worden ist“, so schrieb Richter Louis Brandeis vom US-Supreme Court im Jahre 1928. [1] Heute wäre er vermutlich sprachlos angesichts der neuen Überwachungstechnologien, die weit über das hinausgehen, was er sich damals vorstellen konnte.

Von Richter Brandeis’ Zeiten bis in die 60er Jahre war Überwachung in erster Linie eine handwerkliche Anstrengung, in der Automation oder Datenabgleich kaum möglich waren. Die Aktivitäten einer Person zu verfolgen, bedeutete, daß man ihr von Ort zu Ort praktisch auf dem Fuß folgen mußte und diejenigen auszufragen hatte, mit denen sie in Kontakt getreten war. Die Informationen wurden dann mit der Schreibmaschine protokolliert und in großen Aktenschränken verwahrt. Diese Vorgehensweise war sehr arbeitsintensiv und auf bestimmte Zielpersonen beschränkt. Ein umfassender Abgleich von Akten war unmöglich. Nur extremistische Regimes haben sich auf ausgedehnte Überwachungsmaßnahmen einlassen können – in der DDR beschäftigte die Staatssicherheit 10.000 Angestellte, um die Gespräche der Bürger abzuhören und zu transkribieren. Das Arsenal des ‘Großen Bruders’ im Land der Freiheit- Überwachungstechnologien in den Vereinigten Staaten weiterlesen

DNA-Analyse und DNA-Datenbanken – Der ‘genetische Fingerabdruck’ – eine erstaunliche Karriere

von Detlef Nogala

Die DNA-Analytik hat am Ende unseres Jahrhunderts den Stellenwert erhalten, den der gewöhnliche Fingerabdruck am Ende des vorigen hatte. Die Polizei scheint ein Instrument in der Hand zu halten, das die Ermittlung und Überführung von Straftätern nicht nur beschleunigt und ‘gerichtsfester’ macht, sondern gerade in schwierigen Fällen, wo es an konkreten Tatverdächtigen mangelt, eine Aufklärung erst aussichtsreich werden läßt. Diesem Gewinn an polizeilichem Aufklärungsvermögen stehen die verwaltungstechnischen und bürgerrechtlichen Kosten häufiger werdender Massenfahndungstests und forensischer DNA-Datenbanken entgegen.

Fast schon zum Allgemeinwissen des durchschnittlichen Zeitungslesers gehören die biologischen Tatsachen, auf denen der ‘genetische Fingerabdruck’ beruht: Uns ist – wie allen Lebenwesen – der Bauplan unserer Zellen und ihrer Funktionsstruktur in die jeweilige Desoxyribonukleinsäure (engl. Abk. DNA) eingeschrieben. Die DNA hat man sich als in sich verdrehte, strickleiterartige Verkettung vier verschiedener Aminobasen vorzustellen. Dieser Strang besteht aber nicht allein aus ‘Blaupausen’ für den jeweiligen Zellaufbau, sondern zu einem überwiegenden Teil (ca. 90%) aus Abschnitten, die aus heutiger Sicht als ‘nicht-codierend’, also ohne spezifische Erbinformation, angesehen werden. In diesen ‘blinden’ Abschnitten zwischen den Genen wiederholen sich bestimmte Kombinationen der Aminobasen in charakteristischer Weise – und zwar je nach Individuum unterschiedlich. Gelingt es nun, diese typischen Abschnitte aus dem DNA-Strang herauszulösen, kann man unter Anwendung bestimmter Nachweisverfahren quantifizieren, wieviel davon bei dem einen Individuum im Unterschied zu anderen vorliegt – und zwar anhand jeder Erbinformation tragenden Zelle des Körpers. 1985 ‘erfand’ die Arbeitsgruppe um den englischen Molekularbiologen Alec J. Jeffrey ein solches Nachweisverfahren und damit den ‘genetischen Fingerabdruck’ als Möglichkeit zur Identifizierung: Man konnte nun mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sagen, welche (Körperzellen enthaltende) Spuren zu welchem Individuum ‘gehörten’. Zwar verwendete man zuvor in der Kriminalistik schon serologische Verfahren, mit deren Hilfe aus Spuren von Körperflüssigkeiten bestimmte Aussagen hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Tatbeteiligung getroffen werden konnten. Aber mit der Entdeckung, daß außer dem ‘klassischen’ Fingerabdruck darüber hinaus jede Körperzelle ihren Träger (abgesehen von eineiigen Zwillingen) im Prinzip ‘individualisiert’, war eine neue Ära der polizeilich nutzbaren Identifizierungstechnik angebrochen. Am Tatort vorgefundene Blutstropfen, winzige Hautfetzen, Speichelreste (an Zigarettenkippen), Genitalsekrete oder Haare waren von nun an (unter günstigen Bedingungen) wichtige Beweisindizien oder gar potentielle Fahndungsmittel. DNA-Analyse und DNA-Datenbanken – Der ‘genetische Fingerabdruck’ – eine erstaunliche Karriere weiterlesen

Die elektronischen Instrumente der Abschiebung – Fahndung als Ausländerkontrolle

von Heiner Busch

Die Polizei fahndet nach Kriminellen. Das ist die landläufige Assoziation, die das Wort Fahndung hervorruft. Spätestens beim Blick auf den Inhalt von elektronischen Fahndungssystemen wird man eines besseren belehrt. Mehr als die Hälfte aller im deutschen INPOL-System zur Fahndung ausgeschriebenen Personen sind AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten, die abgeschoben oder an der Grenze zurückgewiesen werden sollen. Im Schengener Informationssystem (SIS) liegt ihr Anteil bei sogar 86%.

Im Oktober vergangenen Jahres hätte die bundesdeutsche Polizei ein besonderes Ereignis zu feiern gehabt: 25 Jahre zuvor war mit dem Anschluß der ersten 35 Terminals an das Informationssystem INPOL der Startschuß für einen bundesweiten polizeilichen EDV-Verbund gefallen, dessen erstes Teilstück die Personenfahndung wurde. Die elektronischen Instrumente der Abschiebung – Fahndung als Ausländerkontrolle weiterlesen

VPs hinter Gittern

Vorbemerkung der Redaktion:

‘Vertrauenspersonen’ werden in der Sprache der Polizeigesetze als jene Personen umschrieben, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist. Bei ihnen handelt es sich um Privatpersonen, die auf Dauer für die Polizei arbeiten, von der Polizei Aufträge entgegennehmen und für ihre geleistete Arbeit von der Polizei bezahlt werden. Abgesehen von wenigen Spezialisten innerhalb der Polizeien weiß niemand, wie viele polizeiliche V-Personen es in Deutschland gibt, niemand kennt die Höhe ihrer Bezahlung, niemand die Art und die Zahl ihrer Einsätze. Ihrer Natur nach handelt es sich bei V-Personen um solche Menschen, die sich im bzw. am Rande des kriminellen Milieus befinden. Denn nur wer Zugang zu jenen Kreisen hat, kann der Polizei Informationen versprechen, die sie glaubt, anders nicht erhalten zu können.

In der Vergangenheit hat sich die kritische Öffentlichkeit vor allem mit den Folgen des VP-Einsatzes für das Ermittlungsverfahren und den Strafprozeß beschäftigt. Vor einiger Zeit wandte sich ein CILIP-Leser an die Redaktion, der uns darauf hinwies, daß VPs auch eine besondere Rolle in den Gefängnissen spielen. Der Leser hat sich bereit erklärt, seine Erfahrungen mit V-Personen in der Haft zu Papier zu bringen. Wir veröffentlichen seinen Text nachfolgend, weil Informationen über VPs in Haftanstalten nur spärlich vorhanden sind und weil wir eine öffentliche Diskussion auch über diese Auswirkungen moderner polizeilicher Methoden für dringend erforderlich halten. Um den Autor zu schützen, verzichten wir auf die Nennung seines Namens. VPs hinter Gittern weiterlesen

Ausweitung der Generalklauselanwendung durch die Polizei – Aktuelle Beispiele aus Bremen und Hamburg

von Fredrik Roggan

Die Generalklauseln in den Polizeigesetzen, mitunter auch als Generalermächtigungen bezeichnet,[1] sind sprachlich weit gefaßte Eingriffsnormen, die der Polizei allerdings nur auf den ersten Blick ebenso weite Eingriffsbefugnisse verschaffen. Stellten die Generalklauseln der Polizei tatsächlich solch umfassende Befugnisse aus, so wären nicht nur die meisten Regelungen der Standardmaßnahmen schlicht überflüssig,[2] sondern sie machten die Polizeibehörden auch zu einem Machtapparat, der bei jeglicher Gefahr unbegrenzt in die Rechte der BürgerInnen eingreifen dürfte.

Die Polizei greift immer wieder auf die Generalklausel zurück, wenn die speziellen Normen in den Polizeigesetzen die gewünschten polizeilichen Eingriffe nicht decken. Wenn etwa die Videoüberwachung von Wohnungen nicht mit den ohnehin schwer eingrenzbaren Regelungen über polizeirechtliche „große Lauschangriffe“ erfaßt wird, so könnte der Rückgriff auf die Generalklausel diese dennoch erlauben. Die Anwendung der Generalklauseln ist also auf bestimmte Bereiche zu beschränken, soll die Polizei nicht eine unbegrenzte Machtfülle erhalten. Ausweitung der Generalklauselanwendung durch die Polizei – Aktuelle Beispiele aus Bremen und Hamburg weiterlesen