Archiv der Kategorie: Artikel

Artikel im Heft widmen sich dem jeweiligen Schwerpunkt sowie weiteren Themen. Von aktuellen Ausgaben stellen wir gewöhnlich drei ausgewählte Artikel sofort online.

Zurück zur Abschottung? Die Zukunft der polizeilichen Fachhochschulausbildung

von Thomas Weidmann

Wie offen darf die Ausbildung von PolizeibeamtInnen sein? Diese alte Frage stellt sich derzeit erneut. Mit der Einführung der „zweigeteilten Laufbahn“ wird der mittlere Dienst, der bisher ausschließlich polizeiintern beschult wurde, abgeschafft. PolizeibeamtInnen werden in Zukunft alle mindestens dem gehobenen Dienst angehören. Die Fachhochschulausbildung wird damit zur Regel. Unterstützt von der Innenministerkonferenz machen sich die Polizeiführungen nun für eigene, interne Fachhochschulen stark, die ihren Einfluß auf die Ausbildung der neuen BeamtInnen sichern.

Wer derzeit in Berlin den gehobenen Polizeidienst anstrebt, wird an zwei Institutionen unterrichtet: Der theoretische Teil der Ausbildung findet an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) statt. In dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Inneres unterliegt, werden – allerdings in strikt getrennten Fachbereichen – auch AnwärterInnen für den gehobenen Dienst in der Rechtspflege, im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst und in der Finanzverwaltung ausgebildet. Der praktische Teil dagegen wird an der Landespolizeischule durchgeführt, die dem Polizeipräsidenten untersteht. Zurück zur Abschottung? Die Zukunft der polizeilichen Fachhochschulausbildung weiterlesen

Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht

von Norbert Pütter

Der Gebrauch von Schußwaffen durch die Polizei ist eine der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung. Wegen seiner Gefährlichkeit ist der Schußwaffengebrauch besonderen rechtlichen Regulierungen unterworfen. Über deren Wirkungen und die Realität polizeilichen Schießens geben die amtlichen Statistiken jedoch nur unzureichend Auskunft.

Die Polizeigesetze bzw. die Gesetze über die Anwendung unmittelbaren Zwangs erlauben den Einsatz von Schußwaffen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach den Formulierungen des „Musterentwurfs für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“, an denen sich die einzelnen (Landes-)Gesetze orientieren, ist der polizeiliche Gebrauch von Schußwaffen grundsätzlich nur erlaubt, wenn andere Formen des unmittelbaren Zwangs nicht zum Erfolg geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Auf Personen zu schießen, ist nur dann zulässig,[1] Polizeilicher Schußwaffengebrauch: Eine statistische Übersicht weiterlesen

Vorbild BKA – Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei

von Heiner Busch

Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein föderalistisches. Eine größere Rolle spielte der Bund traditionell nur beim Staatsschutz, der politischen Polizei, die in einer Abstimmung im Juni 1998 bestätigt wurde. Seit Anfang der 90er Jahre strickt das Justizministerium (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD) an einer weitreichenden Zentralisierung, bei der die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD) eine hervorgehobene Bedeutung haben. Schweizer PolizistInnen liebäugeln mit der Idee eines Bundeskriminalamtes.

Der 1989 von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ins Rollen gebrachte Skandal um die Akten der politischen Polizei, der Fichenskandal, bildet eine Wasserscheide in der Entwicklung der schweizerischen Polizei. Unter den zu diesem Zeitpunkt existierenden Polizei- bzw. Strafverfolgungsinstitutionen des Bundes war die Bundesanwaltschaft (BA) die bedeutendste: Sie war und ist gleichzeitig Anklage- und Ermittlungsbehörde in allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehenden Fällen (Straftaten von Mitgliedern der Bundesverwaltung, die meisten politischen Delikte, Falschgeld etc.) sowie für international und interkantonal bedeutsame Fälle von Drogenhandel. Ihr angegliedert war (und ist) die Bundespolizei (BUPO), die von der BA einerseits mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen betraut werden kann und andererseits als Zentrale des präventiven Staatsschutzes, anders ausgedrückt: der politischen Polizei, agiert. Vorbild BKA – Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei weiterlesen

Inpol-neu – Folgen für den Datenschutz

von Antonia Wirth

Das 1972 beim BKA in Betrieb genommene Informationssystem der Polizeien des Bundes und der Länder – kurz: INPOL – ist in die Jahre gekommen. Nach 27jähriger Dienstzeit rund um die Uhr soll es im nächsten Jahr durch ein modernes Datenbanksystem abgelöst werden. Dessen schlichte Bezeichnung INPOL-neu läßt die damit einhergehende Neustrukturierung des Datenbestandes und der Datenverarbeitung nicht erkennbar werden.

Als das aktuelle INPOL-System eingeführt wurde, galt es als technische Meisterleistung. Man hatte es geschafft, die teilweise bereits vorher existierenden und nur begrenzt kompatiblen EDV-Systeme der Länderpolizeien in einem gemeinsamen Datenverbund mit dem BKA zusammenzufassen. Seit den 70er Jahren wurde das System ständig ausgebaut. Insbesondere seit der Einführung der PIOS-Dateien (Personen – Institutionen – Objekte – Sachen) kamen immer neue Anwendungen, neue Dateien, mit unterschiedlichen Operationscodes und Erfassungsmasken hinzu. Eine Folge davon war, daß immer gleiche Grunddaten in verschiedenen Dateien wiederholt erfaßt wurden und die Fallbeschreibungen je nach Anwendung variierten. Inpol-neu – Folgen für den Datenschutz weiterlesen

Zollfahndung und Zollkriminalamt – Die unbekannten und unterschätzten Polizeien

von Heiner Busch

Am 24. Dezember 1999 werden die deutschen ZollfahnderInnen nicht nur Weihnachten feiern können. Der Zollfahndungsdienst (ZFD) wird 80. Wer in Polizeifachzeitschriften nach Artikeln über die Kriminalpolizei der Zollverwaltungen und ihre Zentralstelle, das Zollkriminalamt (ZKA), sucht, wird jedoch nicht viel finden. Der ZFD wird häufig weder von seinen polizeilichen PartnerInnen, noch von der Polizeikritik für voll genommen. Zu Unrecht.

Die fehlende Aufmerksamkeit gegenüber dem Zoll dürfte u.a. darin begründet sein, daß er dem Bundesfinanzministerium und nicht den Innenministerien unterstellt ist. Tatsächlich sind die Zollbehörden in erster Linie Verwaltungsbehörden. Ihnen obliegt die Verwaltung von Zöllen und Verbrauchssteuern, die Anwendung der EG-Zoll- und Agrarregelungen, die Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs und damit zusammenhängend auch jener Verbote und Beschränkungen, die sich aus diversen Gesetzen ergeben – vom Betäubungsmittel- und Kriegswaffenkontrollgesetz bis hin zum Geflügelfleischhygienegesetz. Diese Verwaltungsaufgabe wird großenteils von den 21 Oberfinanzdirektionen sowie den ihnen nachgeordneten 113 Hauptzollämtern (HZÄ) durchgeführt. Den HZÄ in Grenznähe ist ferner der Zollgrenzdienst (ZGD) mit den Zollabfertigungsstellen, -kommissariaten und Grenzaufsichtsstellen angeschlossen. Die meist uniformierten ZGD-BeamtInnen teilen sich mit dem BGS die Aufgaben der Grenzkontrolle und -überwachung. Zollfahndung und Zollkriminalamt – Die unbekannten und unterschätzten Polizeien weiterlesen

Bundesgrenzschutz – Eine omnipräsente und omnipotente Bundespolizei?

von Petra Pau und Katina Schubert

Freiberg im Erzgebirge, Juli 1998: Der Bundesgrenzschutz (BGS) verfolgt auf deutscher Seite einen Bus, der mit Flüchtlingen besetzt ist, die die Grenze illegal überschritten hatten. Die Verfolgung endet in einem Unfall. Sieben Flüchtlinge sterben; etliche werden verletzt. Der BGS weist jede Schuld von sich. Die Verletzten müssen die Bundesrepublik verlassen. Seit 1989 spielen sich solche Szenen an den deutschen Ostgrenzen fast täglich ab. Mindestens 70 Menschen haben seitdem dort ihr Leben gelassen.

Szenenwechsel: München Hauptbahnhof, August 1998: „Ihren Ausweis!“ Drei junge Männer werden von fünf Polizisten umringt und angeherrscht. „Warum wollen Sie meinen Ausweis kontrollieren?“, fragt einer. „Das geht sie gar nichts an, wir dürfen hier jeden und alles kontrollieren“, lautet die Antwort des BGS-Beamten. Der Mann wird zur Seite geschleudert und muß sich einer Leibesvisitation unterziehen.

Nachdem Kommunismus und Terrorismus als Hauptbedrohungen der Inneren Sicherheit und des allgemeinen westdeutschen Konsenses ausgedient hatten, traten drei neue Bedrohungsszenarien auf den Plan: die illegale Einwanderung, die organisierte Kriminalität und der Drogenhandel. Eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zum Teil der sog. organisierten Kriminalität, darunter die organisierte Fluchthilfe, nahm spätestens seit 1990 der Bundesgrenzschutz ein. Bundesgrenzschutz – Eine omnipräsente und omnipotente Bundespolizei? weiterlesen

Das Bundeskriminalamt – Intelligence-Zentrale oder Schaltstelle des bundesdeutschen Polizeisystems?

von Hartmut Aden

Das Bundeskriminalamt hat heute drei Hauptfunktionen: Es ist die Informations- und Technikzentrale des bundesdeutschen Polizeisystems, die Schnittstelle zwischen internationalen und bundesdeutschen Polizeistellen, und es hat für eine Reihe von Fällen eigenständige Ermittlungsbefugnisse. Zwei weitere Aufgaben kommen hinzu: die Kriminalistik und der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane.

Die Geschichte des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die eines kontinuierlichen Ausbaus. Bei näherer Betrachtung steckt dahinter ein doppelter Wachstumsprozeß. Zum einen entwickelten die ursprünglichen Aufgaben des Amtes eine Eigendynamik. Zum anderen wuchs die Behörde durch zusätzliche Aufgaben. Das Bundeskriminalamt – Intelligence-Zentrale oder Schaltstelle des bundesdeutschen Polizeisystems? weiterlesen

Polizeilicher Schußwaffengebrauch in Frankreich- Vertrauliche Dokumente und polemische Auseinandersetzungen

von Fabien Jobard

Ein französischer Polizist hat einen marokkanisch-stämmigen Niederländer während des Polizeigewahrsams gefoltert, so erklärte die Europäische Menschenrechtskommission in einem seltenen und daher besonders bedeutenden Urteil Ende vergangenen Jahres.[1]

Vom Anti-Folter-Ausschuß des Europarats wurde die französische Polizei wiederholt der Körperverletzung und erniedrigenden Behandlung von Festgenommenen beschuldigt.[2]
Polizeigewalt und insbesondere Schußwaffengebrauch sind in Frankreich Gegenstand ständiger Konflikte und Polemiken. Der Autor hatte Zugang zu vertraulichen Akten der Police Nationale, die zwar keine abschließende Analyse der politischen und sozialen Hintergründe ermöglichen, wohl aber exaktere Daten über den Schußwaffeneinsatz und seine Folgen liefern.
Ähnlich wie in Italien, Spanien oder Belgien ist auch die französische Polizeilandschaft zweigeteilt: In den Städten über 10.000 Einwohnern sorgt die zum Innenministerium gehörende Police Nationale für die „innere Sicherheit“. Die dem Verteidigungsministerium organisatorisch unterstellte Gendarmerie ist nur für den ländlichen Raum zuständig. Die hier vorgestellten Daten beziehen sich ausschließlich auf die Police Nationale, der insgesamt ca. 120.000 Beamten angehören. Davon arbeiten 18.000 in Paris und den drei ebenfalls der Pariser Polizeipräfektur unterstellten umliegenden Departements. Polizeilicher Schußwaffengebrauch in Frankreich- Vertrauliche Dokumente und polemische Auseinandersetzungen weiterlesen

Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Thüringen- „Ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit“ [1]

von Christoph Ellinghaus

Demonstrationen sind zunehmend mit polizeilichen Spezialeinheiten konfrontiert. Seit einigen Jahren hat auch Thüringen eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE). Zuletzt fiel sie AntifaschistInnen auf, die am 6. Juni 1998 in Kassel versuchten, einen Aufmarsch von Neonazis zu verhindern. Die Einheit schützte die Neonazis vor, während und nach ihrer Kundgebung und nahm linke DemonstrantInnen zum Teil auf brutale Weise fest.

In den Blick einer kritischen Öffentlichkeit war die thüringische BFE erstmals beim Großen Zapfenstreich der Bundeswehr auf dem Erfurter Domplatz am 9. November 1995 geraten. Bei dieser Gelegenheit räumte sie die GegendemonstrantInnen vom Platz vor der Absperrung. Zwar war es in den Jahren nach der Wende immer wieder zu polizeilicher Gewalt gegen DemonstrantInnen gekommen. Neu war bei diesem Einsatz jedoch, mit welcher Geschlossenheit diese Einheit auftrat. Ihre Ausstattung und ihr Vorgehen waren bisher nur vom bayerischen Unterstützungskommando (USK) bekannt. In der Folgezeit sollten DemonstrantInnen noch öfters mit der thüringischen BFE Bekanntschaft machen – bei den Protesten gegen den ersten Spatenstich zur Thüringer Waldautobahn, bei den Baumbesetzungen im Thüringer Wald, bei den Protesten gegen den Castor-Transport im Wendland sowie zuletzt bei den antifaschistischen Demonstrationen in Saalfeld. Die Einheit wurde zwischen 1992 und Mitte 1997 519 mal in Thüringen und in elf anderen Bundesländern eingesetzt. Dabei wurden 564 Personen in Gewahrsam und 331 festgenommen.[2]
BF-Einheiten werden bei Anlässen eingesetzt, bei denen die polizeiliche Einsatzleitung ein hohes „Störerpotential“ erwartet. Das sind in Thüringen insbesondere Demonstrationen von Neonazis, antifaschistische (Gegen-) Kundgebungen sowie Fußballspiele. Hinzu kommen Einsätze für die Landespolizei, das LKA sowie Anforderungen anderer Bundesländer. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Thüringen- „Ein wichtiger Faktor zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit“ [1] weiterlesen

Rot-grüne Politik „Innerer Sicherheit“ – Fortsetzung der alten Politik mit anderen Personen

von Martina Kant und Norbert Pütter

Sechzehn Jahre christlich-liberale Koalition liegen hinter uns. Sechzehn Jahre, in denen das Strafrecht permanent verschärft, die Kompetenzen der Sicherheitsapparate ausgebaut und BürgerInnenrechte empfindlich beschnitten wurden. Nahtlos konnte die Regierung Kohl in Fragen der Inneren Sicherheit an das Helmut Schmidtsche „Modell Deutschland“ anknüpfen; neu waren damals lediglich die Bedrohungsszenarien („Organisierte Kriminalität“ statt Terrorismus) sowie Ausmaß und Geschwindigkeit, in denen der Polizei und den Geheimdiensten zu „ihrem“ Recht verholfen wurde. Die neue Regierungsmehrheit im Bundestag ist mit diesem in Jahrzehnten des rechts- und polizeipolitischen Rückschritts errichteten „System Innerer Sicherheit“ konfrontiert. Was wird sie tun?

Daß die Politik „Innerer Sicherheit“ von einer rot-grünen Regierung neu erfunden werden würde, daß es in diesen Fragen zu einem radikalen Wandel kommen würde, das konnte angesichts der Programmatik der neuen Partner nicht erwartet werden. Zu sehr hatte die SPD in den letzten Jahren versucht, die Union als Law and order-Partei in den Schatten zu stellen – von der geforderten Beweislastumkehr bis zur Zustimmung zum Großen Lauschangriff. Und trotz durchaus bürgerrechts-freundlicherer Absichten hatten sich Bündnis 90/Die Grünen in der jüngeren Vergangenheit den realpolitischen Zwängen derart gebeugt, daß allenfalls gradueller Wechsel erwartet werden durfte. Rot-grüne Politik „Innerer Sicherheit“ – Fortsetzung der alten Politik mit anderen Personen weiterlesen