Raschelnde Gardinen, argwöhnisch beäugte Fremde oder der kontrollierende Blick über den Gartenzaun – wachsame Nachbarn sind in Deutschland altbekannt. Relativ neu sind dagegen die Bemühungen der Polizei, deren Kontrollpotentiale in eigene Programme einzubinden. Nachbarschaftsinitiativen stützen vor allem eine symbolische Politik, mit der die Verantwortung für soziale Probleme auf das wiederentdeckte Gemeinwesen abgewälzt werden soll.
„Nachbarn schützen Nachbarn“, so hieß schon eine Schwerpunktaktion im Kriminalpolizeilichen Vorbeugungsprogramm 1984. Plakate und Broschüren verrieten, wie Nachbarn leerstehende Häuser schützen oder auf ältere MitbürgerInnen achten können. Während sich dieses Programm noch vorwiegend auf technische Beratung und Verhaltenstipps beschränkte, rückte gut ein Jahrzehnt später der nachbarschaftliche Gemeinsinn in den Mittelpunkt. „Diesmal sollen interessierte und engagierte Bürger für die Idee der Hausgemeinschaften und Nachbarschaftshilfen gewonnen werden“,[1] hieß es 1996 zum Auftakt der bundesweiten Aktion „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“. Daran beteiligt waren die Innenministerkonferenz, der Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag, der Verband der Schadensversicherer und die Polizei. Gesucht wurden „neue Wege in unseren Bemühungen …, nachbarschaftliche Aufmerksamkeit und gegenseitige Verantwortung wieder zu tragenden Elementen der Kriminalitätsverhütung im Gemeinwesen auszubauen.“[2]Wachsame Nachbarn – Lokale Gemeinschaften im Dienst der Sicherheit weiterlesen →
Trotz des Geredes über den „aufgeblähten öffentlichen Dienst“, die hohen Personalkosten und den Zwang zum Sparen gibt es Bereiche, die derzeit einen regelrechten Boom erleben. Die uniformierten Streifen der kommunalen Ordnungsämter zählen zweifellos zu den prosperierenden Verwaltungszweigen. Keine Stadt, die etwas auf sich hält, keinE LokalpolitikerIn, die sich in Szene setzen will, scheint auf die (neuen) Ordnungsamts-Streifen verzichten zu wollen.
Die Spannweite der praktizierten Modelle ist erheblich. Die lokalen Steifen unterscheiden sich sowohl in der Finanzierung als auch in Aufgabenstellung und Kompetenzen. Am unteren Ende des ordnungsamtlichen Engagements stehen jene „ABM-Streifen“, in denen Langzeitarbeitslose befristet mit Geldern der Arbeitsverwaltung angestellt werden.[1] In der Regel sind die Aufgaben dieser Trupps auf einen allgemeinen Service- und Ordnungsdienst beschränkt. Unter Bezeichnungen wie „Stadtwacht“ (Oer-Erkenschwieck), „Park Ranger“ (Hannover) oder „City Service“ (Dorsten) sollen sie durch ihre Präsenz im öffentlichen Raum „Fehlverhalten vermeiden helfen, Personen auf Fehlverhalten ansprechen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen öffentlicher Einrichtungen melden. Außerdem dienen sie Besuchern der Stadt als Ansprechpartner.“[2] In der Regel verfügen diese Streifen, die an Uniformjacken mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ oder „Stadtwache“ etc. erkennbar sind, über keine Sanktionsmöglichkeiten. Sie sollen – so der Anspruch – durch ihre Anwesenheit das Sicherheitsgefühl steigern und Auffälligkeiten den Verwaltungen melden. Streifen der Ordnungsämter – Zwischen Service, Sauberkeit und Ordnung weiterlesen →
1998 lieferte die brandenburgische Stadt Bernau eine neue Variante unter den vielen informellen Kontrollagenturen, die seit den 90er Jahren vor allem auf kommunaler Ebene entstanden sind: Sie ließ sich ihre „Bürgerhelfer“ als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) vom Arbeitsamt finanzieren. Auch andernorts erobert die „Innere Sicherheit“ einen neuen Exerzierplatz: den sog. Zweiten Arbeitsmarkt.
Nach Jahrzehnten der Zentralisierung hat die Politik Innerer Sicherheit in den 90er Jahren die „Gemeinde“ neu entdeckt. Präventionsräte und allerlei Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften schießen wie die Pilze aus dem Boden. Von politischer wie polizeilicher Seite werden gerade die fehlende Formalisierung und die Heterogenität dieser Modelle und Pilotprojekte als besonders wünschenswert herausgestellt, auch von Wissenschaftlern wird gelegentlich einer solchen „Orientierung“ das Wort geredet.[1]Arbeit, Angst und Attraktionen – Arme gegen Arme und das Bernauer „Modell Bürgerhelfer“ weiterlesen →
Dass die Freiwillige Polizei-Reserve den Kalten Krieg und etliche Skandale überstand, ist ein Wunder. Nach jedem Läuten des Totenglöckleins kam ein Wiedererstarken und ein Kompetenzzuwachs. Heute hat die in Freiwilliger Polizeidienst (FPD) umbenannte Reserve die Rolle eines allgegenwärtigen Hilfssheriffs. Nach einem zweiwöchigen Grundlehrgang stellt der Staat Uniform und Schusswaffe. Attraktiv ist die Reserve deshalb auch für die Halbwelt, für Law-and-order-Typen, für die rechtsradikale Szene.
Die Freiwillige Polizei-Reserve Berlin (FPR) ist ein Kind des Kalten Krieges. Erste Pläne für ihren Aufbau schmiedete schon der legendäre Nachkriegsbürgermeister Ernst Reuter, der von den Pfingsttreffen der FDJ und den bis zum Schusswaffengebrauch gehenden Auseinandersetzungen beim Eisenbahnerstreik der vom Osten betriebenen Reichsbahn beunruhigt war. Mit der Einrichtung wurde 1960, also noch vor dem Bau der Mauer, unter dem SPD-Innensenator Joachim Lipschitz begonnen. Zwei Drittel der Rekrutierten, so stellte die Presse damals fest, hatten schon in der großdeutschen Wehrmacht Waffenerfahrungen an Karabinern und Maschinenpistolen gesammelt. Die Polizeireservisten kamen von Beginn an großenteils aus dem öffentlichen Dienst der Frontstadt, auf dessen Angehörige man „sanften Druck“ ausübte. Allgemein galt die FPR als notwendiges Gegengewicht zu den Betriebskampfgruppen im Ostteil der Stadt. Man erwartete buchstäblich, dass die „Insurgenten aus dem Osten“ durch die U- und S-Bahnschächte eindringen würden. Reserve hat niemals Ruh – Die unendliche Geschichte der Freiwilligen Polizei-Reserve Berlin weiterlesen →
Die „Innere Sicherheit“ mit ehrenamtlicher Tätigkeit garnieren – dieses Konzept erfreut sich bei SicherheitspolitikerInnen und PolizeistrategInnen wachsender Beliebtheit. Angeleitet durch die Profis der Polizei, werden die BürgerInnen in unterschiedlichen Varianten in Polizeihelfer verwandelt, denen alltägliche Streifentätigkeiten übertragen werden.
Die beiden alten Polizeireserven in Berlin und Baden-Württemberg waren eine Folge des Kalten Krieges: Im inneren und äußeren Spannungsfall, wenn die staatliche Polizei für andere Aufgaben gebraucht würde, sollten die angelernten Laien polizeiliche Alltagsaufgaben wahrnehmen.[1] Rückblickend auf die Demonstrationen der 80er Jahre wurde von Seiten des Bundesgrenzschutzes noch 1989 der Wert der Polizeireserven gepriesen, die für die Bewältigung „außergewöhnlicher Lagen“ weiterhin erforderlich seien.[2]Ehrenamtliche PolizeihelferInnen – Polizeidienste, Sicherheitswachten und Sicherheitspartner weiterlesen →
Die Gemeinde steht seit den 90er Jahren im Zentrum sicherheitspolitischer Debatten. Präventionsräte, Bürgerpatrouillen oder Sicherheitspartnerschaften sollen der kleinräumigen Sozialgeographie zurückgeben, was ihr staatszentrierte Sicherheitsphilosophie und Zentralisierung in den vorausgehenden Jahrzehnten geraubt hatten: gewachsene, gesellschaftlich verankerte Kontrollmacht. Die neoliberale Sicherheitsstrategie schraubt die Verantwortung des Staates zurück und nimmt die einzelnen BürgerInnen verstärkt in die Pflicht. Kontrollpolitik übernimmt die Funktion von Sozialpolitik im Zuge einer Globalisierung der „Null Toleranz“.[1]
Dieser Richtungswechsel „innerer Sicherheit“ ist vor dem Hintergrund der schon in den 70er Jahren aufkommenden Debatte über die „Unregierbarkeit der Städte“ einzuordnen.[2] Als Gründe für die Polarisierung in den Städten werden häufig angeführt: eine zunehmende, öffentlich sichtbare Armut und Armutsmigration, steigende Kriminalitäts- und Gewaltraten, eine Verschärfung der ökonomischen Krise und die damit verbundenen Folgen einer wachsenden Segregation der städtischen Gesellschaft, auch in Form von Ghetto- und Slumbildung, sowie einer selektiven Mobilität in der Gestalt, dass sich die „Überflüssigen“ in den ohnehin problembelasteten Wohnvierteln konzentrieren.[3] Gleichzeitig wurden auf Seiten der Kontrollorgane zwei sicherheitspolitische Strategien popularisiert und ideologisch aufbereitet: „community policing“ und „zero tolerance“.[4]Bürgeraktivierung im System „innerer Sicherheit“ – Die Wiederentdeckung des Lokalen weiterlesen →
Eine systematische Dezentralisierung der Polizei, ihre Orientierung an Alltagsaufgaben, eine Rückbindung polizeilichen Handelns an die BürgerInnen und eine kommunale Rechtfertigungspflicht statt zentraler bürokratischer Kontrolle – das waren Forderungen, die die Redaktion dieser Zeitschrift 1990 in einem Gutachten für die Fraktion der Grünen im Bundestag erhob. Sie waren eine Antwort auf den bürokratischen Zentralismus und auf das Misstrauen in die Bürgerinnen und Bürger, die die Polizeientwicklung auch in Deutschland-West seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs prägte – eines Zentralismus, der zunächst in der militaristischen Uniform des Kalten Krieges marschierte, um in den 70er Jahren in die stromlinienförmige Kleidung der flotten Modernisierer zu schlüpfen. „Nicht dem Staate, sondern den Bürgern dienen“, lautete deshalb konsequenterweise der Titel unserer Schrift. Editorial weiterlesen →
Civilian Mobilization in the Context of Internal Security by Hubert Beste
Following several decades of centralization Germany now finds itself addressing its attention to the local community in the public debate over „internal security“. With civilian patrols, prevention councils and various forms of security partnerships, the state is currently launching an attempt to recruit local civilian populations as co-producers of domestic security. While moving in this direction the state undoubtedly divests itself of elements of its responsibility, yet still retains its authority to direct all activities while simultaneously pursuing its neo-liberal strategy of scaling down on the path to lean government. Summaries weiterlesen →
„Die Einrichtung von Eurojust durch einen Beschluss im Sinne von Art. 34 Abs. 2 Buchst. c EUV stellt den schnellsten Weg zur Durchführung der Empfehlung 46 des Europäischen Rats (Tampere) und zur Herstellung einer raschen Einsatzbereitschaft von Eurojust dar“, so heißt es in einem gemeinsamen Vermerk Portugals, Frankreichs, Schwedens und Belgiens an den Artikel 36-Ausschuss des Rates.[1] Dies schließe nicht aus, dass parallel über eine Konvention verhandelt würde. Eurojust – europäischer justizieller Wurmfortsatz? weiterlesen →
Kann die vom Europäischen Rat (ER) in Tampere für die „nahe Zukunft“ geforderte Ausdehnung der Tätigkeit von Europol ohne Veränderung des bestehenden Rechts erfolgen? Das war die zentrale Frage in den „ersten Überlegungen“ der finnischen Ratspräsidentschaft im November und den entsprechenden Stellungnahmen der Mitgliedstaaten, der Kommission und von Europol selbst im Februar.[1]Europol nach Tampere weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.