Grundzüge der Parlamentarischen Kontrolle in anderen europäischen Staaten – Eine Auswahl

Otto Diederichs

Mit ihren Geheimdiensten tun sich alle Staaten recht schwer. Besonders gilt dies für Großbritannien, wo die Existenz des Auslandsgeheimdienstes ‚MI 6‘ (heute SIS) erst 1992 überhaupt offiziell bestätigt wurde. Der überall gültigen Manie folgend, wonach für geheimdienstliche Aktivitäten nichts so schädlich ist wie Öffentlichkeit, bleiben die Ergebnisse von (parlamentarischen) Kontrollen ebenso wie in der Bundesrepublik auch in anderen Staaten weitestgehend geheim. Solche Kontrollgremien bestehen mittlerweile in den meisten europäischen Nachbarstaaten – wenngleich sie, wiederum ebenso wie in der Bundesrepublik, in der Regel erst als Folge von Skandalen eingerichtet wurden. Grundzüge der Parlamentarischen Kontrolle in anderen europäischen Staaten – Eine Auswahl weiterlesen

Innenausschüsse, Parlamentarische Kontrollkommissionen, G 10-Gremien und G 10-Kommissionen – Aufgaben und Befugnisse

von Martina Kant

Ein Großteil der Arbeit in den Parlamenten wird in den Fachausschüssen geleistet. Hier werden Haushaltspläne, Gesetze etc. (vor)beraten und für die Schlußdebatten und -abstimmungen im Plenum vorbereitet. Jedem Geschäftsbereich einer Landesregierung und der Bundesregierung steht dabei ein solcher Fachausschuß, sowohl als Beratungs- wie auch als Kontrollorgan gegenüber. Für den Geschäftsbereich der Innenminister sind dies die Innenausschüsse, die Parlamentarischen Kontrollkommissionen und die ‚G 10-Gremien‘.

Die Mitglieder dieser Ausschüsse werden jeweils von den im Parlament ver-tretenen Fraktionen gestellt. Eine Ausnahme von diesem Prinzip stellt ledig-lich die ‚G 10-Kommission‘ dar, deren Mitglieder vom Parlament bestimmt werden, ansonsten aber von diesem unabhängig sind. Innenausschüsse, Parlamentarische Kontrollkommissionen, G 10-Gremien und G 10-Kommissionen – Aufgaben und Befugnisse weiterlesen

Parlamentarische Ausschüsse und die Medien – Wenn der Blinde mit dem Lahmen

von Wolfgang Gast

Das Urteil des früheren Chefredakteurs des ‚Spiegel‘ fällt hart aus. „Parlamentarische Ausschüsse“, schreibt Hans Werner Kilz im Januar 1995, „haben nur selten mehr erreicht als den Nachweis eigener Unzulänglichkeit“. Es sei eben allzu schwer, es zugleich der Wahrheit und der Politik recht zu machen. Die Arbeitsteilung scheint klar: Politiker üben Macht aus, und die will kontrolliert sein – durch die Medien, da eine Kontrolle durch die Politik an der ihr eigenen Interessenlage scheitern muß. Die öffentlich publizierte Meinung hat wohl nicht zuletzt deshalb – nach Legislative, Judi-kative und Exekutive – den Ruf der „vierten Macht“ im Staate erhalten, auch wenn dies so nicht in der Verfassung der Bundesrepublik vorgesehen ist. Parlamentarische Ausschüsse und die Medien – Wenn der Blinde mit dem Lahmen weiterlesen

Und wo, bitte, ist der Skandal? Ein Kommentar

von Jürgen Gottschlich

Irgendwann 1967 – das genaue Datum harrt noch der Aufklärung – trafen bislang unbekannte Personen eine Abmachung, die für die bundesdeutsche Außenpolitik weitreichende Konsequenzen hatte. Der genaue Inhalt dieser Vereinbarung ist nach wie vor keinem Parlamentarier, geschweige denn der interessierten Öffentlichkeit bekannt. Das ist unterdessen aber auch nicht mehr so wichtig, denn der Kern der Abmachung, der Charakter der Vereinbarung ist aufgedeckt: Der Bundesnachrichtendienst (BND) wurde in Zusammenarbeit mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr ermächtigt, dem israelischen Geheimdienst MOSSAD Waffen aus sowjetischer Produktion zu überlassen. Voraussetzung war, der Deal durfte keine ‚Einbahnstraße‘ sein, und der MOSSAD sollte die Bundesdeutschen ebenfalls an israelischem Beutegut partizipieren lassen.

Zweifellos profitierten die Westdeutschen zunächst in größerem Umfang von der Abmachung als die Israelis. Im Sechs-Tage-Krieg von 1967 erbeuteten die Israelis von den Vereinigten Arabischen Armeen die größte sowjetische Waffensammlung seit dem Zweiten Weltkrieg. Kein Wunder, daß deutsche Waffentechniker daran interessiert waren, das auch jenseits der deutsch-deut-schen Grenze stationierte Gerät zu untersuchen. Was die Bundeswehr den Is-raelis im Laufe der Jahre so anzubieten hatte, gehört ebenfalls noch zu den unaufgeklärten Fragen. Klar ist jedoch, daß die Revanche spätestens Anfang 1990 begann. Und wo, bitte, ist der Skandal? Ein Kommentar weiterlesen

Der „Untersuchungsausschuß zur Aufklärung von Vorgängen bei der Freiwilligen Polizeireserve“ – Versuch einer Bilanz

von Kea Tielemann

Anfang Februar 1993 setzte Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky eine Prüfgruppe zur Untersuchung der „Freiwilligen Polizeireserve“ (FPR) ein. Anlaß hierfür war die Festnahme von zwölf rechtsextremistischen Waffenhändlern, von denen sich fünf als Mitglieder der FPR erwiesen, ein weiterer aus ihr ausgetreten war und zwei sich zwar beworben hatten, dort aber nicht angenommen worden waren. Sofort wurden alle FPR-Mitglieder überprüft, die von den beiden Sachbearbeitern eingestellt worden waren, die auch die Festgenommenen ausgewählt hatten. Es stellte sich heraus, daß von 207 Überprüften insgesamt 89 kriminalpolizeilich erfaßt waren. Der Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses beschäftigte sich daraufhin mit der Frage, ob die FPR von Rechtsextremisten gezielt unterwandert wurde, und debattierte über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Am 17.6.93 beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus die Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Der Untersuchungsauftrag beinhaltete insbesondere die Frage, wie viele Reservisten eingestellt wurden, obwohl sie aufgrund eventueller Vorbelastungen für die Aufnahme in den FPR-Dienst nicht in Betracht gekommen wären, und um welche Straftaten es sich dabei ggf. handelte. Der „Untersuchungsausschuß zur Aufklärung von Vorgängen bei der Freiwilligen Polizeireserve“ – Versuch einer Bilanz weiterlesen

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse – Aufgaben und Befugnisse

von Martina Kant

Meist werden ‚Parlamentarische Untersuchungsausschüsse‘ im Sinne sog. Skandal-Enquêten von der parlamentarischen Opposition beantragt, um Mißstände und Versagen der Regierung zu untersuchen. Für den Bereich der Polizei und der Geheimdienste erlauben sie neben den originär zuständigen Kontrollgremien eine nachträgliche Kontrolle von Vorfällen, die im Rahmen der normalen parlamentarischen Kontrollen, z.B. durch Anfragen, nicht geklärt werden können.

Aufgabe eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) ist es, Sachverhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, aufzuklären und dem Par-lament darüber Bericht zu erstatten. Zur Einsetzung eines PUA bedarf es eines Einsetzungsantrags der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Bei Minderheiten-Untersuchungsausschüssen bedarf es zur Einsetzung im Bundestag und in den Länderparlamenten von Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eines Viertels der Mitglieder; Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen verlangen ein Fünftel und das Saarland das Votum eines Drittels der Abgeordneten. Untersuchungsgegenstand dürfen nur Angelegenheiten sein, die auch in den Kompetenzbereich des jeweiligen Parlaments fallen. Der Auftrag eines Un-tersuchungsausschusses erlischt mit dem Ende der jeweiligen Wahlperiode. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse – Aufgaben und Befugnisse weiterlesen

Geheimdienstkontrolle durch die Milchglasscheibe – Die erfolgreiche Behinderung von ‚Transparenz‘

von Otto Diederichs

In den ersten Nachkriegsjahren unterstanden die neu entstandenen bundesdeutschen Geheimdienste ausschließlich der Verantwortung des Bundeskanzlers. Erst 1956 setzten die Bundestagsfraktionen bei Konrad Adenauer (CDU) die Einrichtung eines ‚Vertrauensmännergremiums‘ durch. Es sollte insbesondere die Tätigkeit des im Vorjahr von ‚Organisation Gehlen‘ (1945-55) in ‚Bundesnachrichtendienst‘ (BND) umbenannten Auslandsgeheim-dienstes kontrollieren. Im Laufe der Jahre stieg die Mitgliederzahl des Gremiums von zunächst 5 auf 13 Abgeordnete. Von einer Kontrolle konnte dennoch ernsthaft keine Rede sein: Das Gremium blieb ohne rechtliche Regelungen und trat nur auf Einladung des Kanzlers oder eines von ihm beauftragten Regierungsmitgliedes zusammen. Worüber und wie ausführlich berichtet wurde, bestimmte ausschließlich die Bundesregierung. Geheimdienstkontrolle durch die Milchglasscheibe – Die erfolgreiche Behinderung von ‚Transparenz‘ weiterlesen

Die „Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse“ zu Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Chronologie

zusammengestellt von Otto Diederichs

Seit Bestehen der Bundesrepublik sind bislang in 60 Fällen Parlamentarische Untersuchungsausschüsse (PUA) zur Polizei und den drei Geheimdiensten (West) eingesetzt worden (davon etwa die Hälfte zu Geheimdienstskandalen), allein fünf in diesem Jahr. In weiteren 10 Fällen befaßten sich die Ausschüsse mit Fragen des einstigen ‚Ministerium für Staatssicherheit‘ der ehemaligen DDR. Ausgenommen einen Fall aus Berlin der am Rande auch Polizeifragen behandelt (1960, Kurzbezeichnung: Staatsanwaltschaft) wurden PUAs zur Justiz nicht in die Chronologie aufgenommen. Angegeben sind jeweils das Datum der Ausschußeinsetzung und die Veröffentlichung des Abschlußberichtes (incl. Drucksachennummer). Jüngere Berichte können unter dieser Nummer bei den jeweiligen Landtagen oder beim Bundestag bestellt werden. Alle Berichte sind zudem in den Bibliotheken der Länderparlamente einzusehen. Die „Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse“ zu Polizei und Geheimdiensten in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Chronologie weiterlesen

Zur Kontrolle der nordirischen Polizei – Bestandsaufnahme und Ausblick

von Birgit Schippers

Mit der Erklärung eines Waffenstillstandes durch die Irisch-Republikanische Armee (IRA) Ende August 1994 erhält die schon seit langem geführte Debatte um die Kontrolle der nordirischen Polizei, der ‚Royal Ulster Constabulary‘ (RUC), erstmals Perspektiven auf wirkliche Veränderungen. Während Forderungen nach einer Auflösung der RUC, die vor allem aus dem nationalistisch-repu-blikanischen Spektrum und von Teilen der Bürgerrechtler erhoben werden, äußerst umstritten sind, scheint in weiten Teilen der Gesellschaft zumindest darüber Konsens zu bestehen, daß aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit eine effektive Kontrolle der Polizei Bestandteil jeder neuen Regelung sein muß. Zur Kontrolle der nordirischen Polizei – Bestandsaufnahme und Ausblick weiterlesen

Gemeindebezogene Polizeiarbeit (Community Policing) in Großbritannien – Historische Entwicklung und Kritik

von Phil Scraton

Am 9. Juli 1829 trat der ‚Metropolitan Police Act‘ in Kraft und leitete die Einrichtung der ersten regulären Berufspolizei Britanniens ein. Damit endeten Jahre einer öffentlichen Kontroverse über die Errichtung eines zivilen Polizeidienstes. Die ersten offiziellen Anweisungen an die Polizisten betonten die „Verhinderung von Verbrechen“ gegenüber einer reaktiven Anwendung der Gesetze. Zu diesem Zweck wurden die Polizisten angehalten, mit den Gemeinden (Communities), in denen sie tätig waren, eng zu ko-operieren. Einer der ersten Polizeichefs, Charles Rowan, formulierte dies so: „Die Macht der Polizei ihre Aufgaben und ihre Funktion zu erfüllen, hängt von der öffentlichen Zustimmung zu ihrer Existenz, ihren Handlungen, ihrem Verhalten und von ihrer Fähigkeit ab, dem öffentlichen Wohl zu dienen und sich öffentlichen Respekt zu verschaffen.“

Ganz ohne Zweifel ist das 19. Jahrhundert die Epoche, in der in Großbritan-nien die Polizei ihre formale Präsenz ausbauen und ihre Kraft als zivile Macht konsolidieren konnte. Gemeindebezogene Polizeiarbeit (Community Policing) in Großbritannien – Historische Entwicklung und Kritik weiterlesen

Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.