von Otto Diederichs
Etwa um 1985 – mit Beginn der Bestrebungen der europäischen Staaten, im Rahmen des „Schengener Abkommens“[1] die innerstaatlichen Grenzen langfristig aufzuheben – begann der Bundesgrenzschutz (BGS) erstmals in seiner Geschichte, sich um den weiteren Bestand ernstliche Sorgen zu machen. Sicherheitspolitiker und Polizeiplaner gingen sogar daran, mit dem Programm „BGS 2000“ zwanghaft neue Aufgaben für die tannengrüne Truppe zu finden.[2] Mit dem Zerfall des sog. „Ostblocks“ schwanden die Befürchtungen dann dahin: Mit der Sicherung der neuentstandenen Grenzen zu Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei ist der BGS heute mehr als ausgelastet.
Deren Sicherung obliegt dem Grenzschutzpräsidium (GSP) Ost in Berlin mit seinen Grenzschutzämtern Frankfurt/Oder (für die Grenze zu Polen) und Pirna (für den Bereich der sächsisch-tschechischen Grenze). Für den bayerisch-tschechischen Abschnitt ist das GSP Süd in München zuständig, das diese Aufgaben im April 1992 von der Grenzpolizei des Freistaates übernahm.[3] Insgesamt sind hierfür unterdessen 2.463 Polizeikräfte und 1.100 ZollbeamtInnen eingesetzt.[4] Auf der Ostsee werden sie unterstützt durch die 3. Flottille des „BGS See“ mit 135 Mann (verstärkt durch eine weitere Flottille des Stützpunktes Neustadt).[5] Die Sicherung der deutschen Ostgrenze – Der Bundesgrenzschutz vor neuen Aufgaben weiterlesen