Schlagwort-Archive: Bundesgrenzschutz

„Evaluation“ der Schleierfahndung – Eine Auswertung polizeilicher (Selbst-)Erfahrungsberichte

von Martina Kant

Evaluationen sind spätestens seit der PISA-Studie in aller Munde. Der Bereich der „Inneren Sicherheit“ ist davon nicht mehr ausgenommen. Ob allerdings eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Wirkungen und Nebenwirkungen polizeilicher Arbeit seitens der Exekutive und Legislative gewollt ist, darf angesichts erster „Evaluations“-Versuche bezweifelt werden.

Im Gesetzgebungsverfahren vom Sommer 1998 war es äußerst umstritten, den Bundesgrenzschutz (BGS) ohne Verdacht jede Person in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen jenseits des 30-km-Grenzgebietes kontrollieren zu lassen. Bundesrat und Bundestags-Innenausschuss hatten daher durchgesetzt, diese Befugnis zunächst bis zum 31.12.2003 zu befristen, und darum gebeten, dem Bundestag vor Ablauf eine Evaluation vorzulegen. Ein solcher „Erfahrungsbericht“ ist im September vergangenen Jahres übergeben worden.[1] Unter den Bundesländern hat allein Sachsen seine seit dem 1.7.1999 geltende polizeirechtliche Befugnis zu ereignis- und verdachtsunabhängigen Kontrollen verbindlich mit einer jährlichen Berichtspflicht versehen[2] und die Ermächtigung bis 31.5.2004 befristet. Für die Jahre 1999-2003 liegen vier Berichte vor.[3] „Evaluation“ der Schleierfahndung – Eine Auswertung polizeilicher (Selbst-)Erfahrungsberichte weiterlesen

Kämpfer, die wir nicht brauchen: „Grenzschutzgruppe 9“ und „Kommando Spezialkräfte“

von Stephan Stolle

Die Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) diene ausschließlich der polizeilichen Terrorismusbekämpfung, das Kommando Spezialkräfte (KSK) dagegen der militärischen.[1] Diese offizielle Darstellung der Kommandoeinheiten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr ist zu einfach.

September 1973: Die neu geschaffene GSG 9 präsentiert sich der Presse: „Ein Hubschrauber schwenkt ein, die Luken öffnen sich, sechs Seile fallen heraus, acht Mann mit Bewaffnung seilen sich zum Boden ab, gehen in Deckung. Dauer der Aktion: acht Sekunden.“[2] 24 Jahre später, im September 1997, erleben die PressevertreterInnen ein Remake desselben Films. Wiederum knattern Hubschrauber heran und vermummte, bewaffnete Gestalten seilen sich ab. Allerdings sind es dieses Mal nicht GSG 9-Polizisten, die eine Showeinlage bieten, sondern Soldaten, Angehörige des neuen Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Kämpfer, die wir nicht brauchen: „Grenzschutzgruppe 9“ und „Kommando Spezialkräfte“ weiterlesen

Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen

von Michael Sturm und Christoph Ellinghaus

Die Zeiten, da Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizeien mit schweren Waffen in quasi-militärische Manöver zogen, sind längst vorbei. Polizeiliche Einsätze bei Demonstrationen folgen heute dem Prinzip der „deeskalativen Stärke“.

Spätestens die Erfahrungen mit den Demonstrationen der Studentenbewegung am Ende der 60er Jahre verdeutlichten der Polizei, dass ihre Feindbilder, Einsatztaktiken und Ausrüstungsstandards den Wirklichkeiten der Bundesrepublik nicht gerecht wurden. Sie sah sich nicht mit bewaffneten kommunistischen Umsturzversuchen konfrontiert, die seit den 50er Jahren den Bezugspunkt für Manöver von Bereitschaftspolizeien und Bundesgrenzschutz bildeten, sondern mit zivilen Protesten von Jugendlichen und Studierenden. Sie musste zur Kenntnis nehmen, dass die Öffentlichkeit zunehmend sensibler und kritischer auf ihre Maßnahmen reagierte. Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen weiterlesen

Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden

von Katina Schubert

Es vergingen nur Stunden nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September, bis der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily der bundesdeutschen Öffentlichkeit mitteilte, die bestehenden Gesetze reichten zur Bekämpfung von Terrorismus nicht aus. Ein ganzes Arsenal neuer gesetzlicher Maßnahmen sei notwendig. Eine Antwort auf die Frage, was diese zur Bekämpfung von derartigen Anschlägen beitragen können, blieb er bislang schuldig.

Flugs präsentierte er als Sofortmaßnahmen zwei gesetzliche Initiativen, die längst in den ministerialen Schubladen gelagert waren: 1. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen § 129b. Dieser soll die Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung in einer weltweit tätigen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen, auch wenn weder die verdächtigen Personen noch die entsprechenden Organisationen in der Bundesrepublik aktiv sind. 2. Ein Gesetz zur Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht. Damit sind religiöse Vereinigungen nicht mehr vor Verboten geschützt, wenn von ihnen Aufrufe zu Gewalt oder vermeintliche oder tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen. Mit Schily in den Überwachungsstaat – Kampf gegen Terror lässt Sicherheitsträume wahr werden weiterlesen

„Ausländerpolizeien“ – Von der Amtshilfe zur gezielten Überwachung

von Norbert Pütter

Im Allgemeinen werden als „Ausländerpolizeien“ diejenigen Behörden bezeichnet, die in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass kontrollieren und überwachen. Im Rahmen dieses auf die Ausländer-, Asyl- und Teile der Sozialbehörden gestützten Kontrollsystems leistet die „Vollzugspolizei“ vor allem Amtshilfe – etwa bei Personenkontrollen oder Abschiebungen.[1] Da nach den aktuellen polizeilichen Arbeitsstatistiken mehr als jeder vierte Tatverdächtige ein „Nichtdeutscher“ ist, haben sich Schutz- und Kriminalpolizeien mittlerweile in erheblichem Ausmaß zu faktischen „Ausländerpolizeien“ gewandelt.

Unbeschadet der nationalen und europäischen Abschottungspolitik haben die weltweiten Migrationsbewegungen vor Deutschland nicht Halt gemacht. „Ausländer“ sind zu einer Realität geworden, die sich auch im polizeilichen Alltag zunehmend niedergeschlagen hat. Das Verhältnis „Polizei – Ausländer“ wird heute durch ein ausgedehntes und vielfach widersprüchliches Geflecht von Beziehungen, Aktionen und Absichtserklärungen bestimmt. Die Spannweite reicht dabei von Polizeiübergriffen auf Fremde bis zu Ausländerbeauftragten bei Polizeibehörden, von interkulturellen Trainings in der Polizeiausbildung bis zu gezielten Kontrollen von AusländerInnen, von liberalen Appellen der Polizeiführungen bis zu praktiziertem Rassismus. Systematische Untersuchungen über dieses Geflecht fehlen weitgehend. Wer sich innerhalb der Polizeien aus welchen Gründen und wie mit welchen „AusländerInnen“ beschäftigt, ist insgesamt nicht bekannt. Teilbefunde liegen auf der Hand: So fungieren Zoll und Bundesgrenzschutz (BGS) über weite Strecken als Ausländerpolizeien. Der BGS-Tätigkeitsbericht für 1998 weist z.B. 60.091 Zurückweisungen, 31.510 Zurückschiebungen und 38.479 Abschiebungen durch den BGS aus.[2] Gerade weil es kriminologisch und politisch geboten ist, auf die Kategorie der Nationalität bei der Kriminalitätserfassung zu verzichten, müsste der polizeiliche Umgang mit Nichtdeutschen detaillierter untersucht werden. Statt einer umfassenden Bilanzierung können im Folgenden nur wenige Beispiele vorgestellt werden, in denen die polizeilichen Kriminalisierungsprozesse besonders offenkundig sind. „Ausländerpolizeien“ – Von der Amtshilfe zur gezielten Überwachung weiterlesen

Verdachtsunabhängige Kontrollen – MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung

von Martina Kant[1]

Das Verhältnis zwischen MigrantInnen und der deutschen Polizei ist nicht nur wegen rassistischer Übergriffe in Form von Körperverletzungen und Schikanierungen belastet. Mit der Verrechtlichung verdachts- und ereignisunabhängiger Personenkontrollen in zahlreichen Länderpolizeigesetzen und im Bundesgrenzschutzgesetz hat die Polizei ein weiteres Instrument erhalten, das, wie die Praxis zeigt, dazu verwendet wird, verstärkt MigrantInnen zu kriminalisieren.

Bayern war 1994 das erste Bundesland, das in sein Polizeiaufgabengesetz verdachts- und ereignisunabhängige Polizeikontrollen aufnahm. Seitdem sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen und der Bund dem Beispiel gefolgt und haben ihren Polizeien und dem Bundesgrenzschutz (BGS) in unterschiedlicher Ausprägung die Schleierfahndung ermöglicht.[2] Je nach länderspezifischer Variante darf die Polizei im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km, auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und anderen für den grenzüberschreitenden Verkehr bedeutsamen Straßen), in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, Flughäfen, Zügen, Bahnhöfen oder grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum (Niedersachsen, Berlin) jede Person anhalten und nach dem Ausweis fragen und z.T. mitgeführte Sachen „in Augenschein nehmen“ oder gar durchsuchen. Allein die Berliner Polizei und der BGS können nur aufgrund von „Lageerkenntnissen“ bzw. „grenzpolizeilicher Erfahrung“ kontrollieren, alle anderen Länderpolizeien können dies völlig voraussetzungslos tun. Verdachtsunabhängige Kontrollen – MigrantInnen im Netz der Schleierfahndung weiterlesen

BGS – Die Bundespolizei – Was lange währt…

Tote, so sagt man, leben länger. Diese Eigenschaft haben Scheintote oder Totgesagte, so hat es den Anschein, auch geerbt. Diese Beobachtung gilt insbesondere dann, wenn es sich bei Toten, Scheintoten oder Totgesagten um staatliche Institutionen handelt. Am meisten trifft sie zu, wenn es Institutionen aus dem Umkreis des staatlichen Gewaltmonopols sind.

Das „Ende aller Sicherheit“ könnte drohen, wenn das Monopol verschlankt würde. Müßte der Staat außerdem nicht einräumen, jahrzehntelang behauptete und entsprechend kriminalisierte Gefahren seien nicht mehr gegeben. BGS – Die Bundespolizei – Was lange währt… weiterlesen

Kleine Geschichte des Bundesgrenzschutzes – Eine Chronologie

von Martin Winter

Die Geschichte des Bundesgrenzschutzes (BGS) ist durch seine Zwitterstellung zwischen militärischem Truppenverband und Polizei-Institution gekennzeichnet. Ursprünglich war er als paramilitärische Truppe konzipiert, die gegen (kommunistisch gelenkte) Aufständische und Partisanen eingesetzt werden sollte. Die Aufstellung der Bundeswehr 1955 und die Notstandsgesetzgebung von 1968, die deren Einsatz auch im Inneren ermöglichte, machten dann den Weg frei, den BGS zu einer Art Bundespolizei zu entwickeln. Der Einsatzschwerpunkt verschob sich zunehmend zu einem ,Protest policing‘.

1949 Am 14.April erhält Konrad Adenauer (CDU) als Präsident des Parlamentarischen Rates den sog. Polizeibrief der westlichen Militärgouverneure, der die Vorgaben der Alliierten polizeilichen Regelungen im neuen Grundgesetz nennt: Darin enthalten sind u. a. Restriktionen zuAufstellung und Stärke von Polizeieinheiten; die generelle Zuständigkeit für die Polizei soll den Bundesländern zufallen; die Einrichtung von Bundespolizeibehörden gilt als Ausnahme dieser Regel. Kleine Geschichte des Bundesgrenzschutzes – Eine Chronologie weiterlesen