Schlagwort-Archive: USA

Falsche Rechtsgrundlage – Rechtswidriger Austausch von Fluggastdaten mit den USA

von Mark Holzberger

Vor drei Jahren hatten die EU und die USA im Rahmen der Terrorismusbekämpfung ein Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten geschlossen. Dieses ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig.[1]

Nach dem 11. September 2001 hatten die US-Behörden von Fluggesellschaften, die in die USA oder über deren Territorium fliegen, unter Androhung von Sanktionen Zugang zu deren „Passenger Name Records“ (PNR) verlangt. Nach langen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf 34 zu übermittelnde personenbezogene Daten. Diese sollten die US-Behörden in der Regel dreieinhalb Jahre speichern. Falsche Rechtsgrundlage – Rechtswidriger Austausch von Fluggastdaten mit den USA weiterlesen

Terrorismus ohne Terroristen? Die Europaratskonvention zur „Terrorismus-Prävention“

von Tony Bunyan

Mit der Schaffung eines Straftatbestandes der „Verherrlichung“ will die britische Regierung die Europaratskonvention „zur Prävention des Terrorismus“ umsetzen: ein gefährlicher Schritt zur Kriminalisierung von Meinungen.

Die gute Nachricht vorweg: In der Debatte über den neuesten Anti-Terror-Gesetzentwurf seiner Regierung hat Premierminister Tony Blair am 9. November 2005 erstmals in seiner nunmehr achtjährigen Amtszeit eine Abstimmung im Unterhaus verloren. Mit 322 zu 291 Stimmen lehnten es die „Commons“ ab, die Dauer der Haft ohne Anklage für Terrorismusverdächtige von derzeit 14 auf 90 Tage heraufzusetzen. Anfang der 90er Jahre lag diese Frist noch bei 48 Stunden. Das Unterhaus akzeptierte jetzt einen Kompromiss von „nur“ 28 Tagen.[1] Terrorismus ohne Terroristen? Die Europaratskonvention zur „Terrorismus-Prävention“ weiterlesen

Geheimverfahren gegen Terroristen? G8-Modelle auch für die EU

von Tony Bunyan

„Besondere Ermittlungsmethoden“ und geheimdienstliche „Erkenntnisse“ als Beweismittel: Die Gruppe der sieben stärksten Industriestaaten plus Russland (G8) will im „Krieg gegen den Terror“ neue globale Standards durchsetzen und findet damit – zumindest teilweise – Anklang in der EU.

Seit dem 11. September 2001 hat die G8 eine führende Rolle in der Politik „innerer Sicherheit“ übernommen. Als „globale“ Gruppierung unter der Führung der USA setzt sie globale Standards. Die ersten Forderungen hat die EU bereits übernommen: Die Einführung biometrischer Pässe ist beschlossen, die Speicherung von Telekom-Verbindungsdaten steckt im Gesetzgebungsverfahren des Rates der EU-Innen- und Justizminister, und auch mit der Weitergabe von Flugpassagierdaten haben sich die USA durchgesetzt. Geheimverfahren gegen Terroristen? G8-Modelle auch für die EU weiterlesen

Der „war on terrorism“ der USA – Eine Zwischenbilanz im vierten Jahr

von Albrecht Funk

Ob der Krieg gegen den Terror zu dem führt, was seine Kriegsherren verheißen, private Gewaltunternehmer zu vernichten und eine „pax americana“ herzustellen, ist eine Frage, die in den USA kaum ein Politiker mehr zu stellen wagt. Wer am Sinn des Krieges zweifelt, erntet – wie Präsidentschaftskandidat John Kerry im Wahlkampf – nur Verachtung für den Mangel an Siegesgewissheit.

Der Rest der Welt tut gut daran, den Krieg nicht nur als eine Metapher zu begreifen. Die USA sehen sich im Krieg und führen ihn deshalb auch mit realer kriegerischer Gewalt: Vernichtung der Feinde, Ausschaltung der Gruppen und Staaten, die diese unterstützen, Präventivschläge gegen Akteure, die nach Einschätzung der Regierung eine (terroristische) Gefahr darstellen. Nach bald vier Jahren „war on terrorism“ steht nicht mehr zur Debatte, ob Krieg herrscht, sondern nur noch, wo er stattfindet und in welcher Form er die internationale Ordnung und die politische und gesellschaftliche Normalität der USA verändert hat. Der „war on terrorism“ der USA – Eine Zwischenbilanz im vierten Jahr weiterlesen

War on Terrorism oder War on Liberty? Schlechte Zeiten für die Bürgerrechte in den USA

von Clemens Arzt

„Es ist weder wünschenswert noch wahrscheinlich, dass Bürgerrechte in Kriegszeiten eine derart wichtige Rolle einnehmen, wie im Frieden.“[1] Diese Vorhersage des Vorsitzenden Richters am US-Supreme Court ist Realität geworden, seitdem die US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 den „war on terrorism“ ausgerufen hat.

Ihren Krieg gegen den Terror führen die USA auch nach innen. Allein im Jahr 2003 geben sie dafür rund 40 Mrd. Dollar aus. Seit dem Homeland Security Act vom 25.11.2002 werden neue organisatorische Strukturen für die Terrorismusbekämpfung, die Einwanderung und insbesondere das Department of Homeland Security geschaffen. War on Terrorism oder War on Liberty? Schlechte Zeiten für die Bürgerrechte in den USA weiterlesen

Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA

von Hartmut Wächtler

Gummiweiche Formulierungen und ein weitgehender Verzicht auf Datenschutzprinzipien und Rechtsschutzmöglichkeiten kennzeichnen die neuen Abkommen zwischen der EU bzw. Deutschland und den USA.

Der 11. September 2001 hat eine rasante rechtspolitische Entwicklung nach sich gezogen. Wie rasant sie war, zeigt sich sehr deutlich an den Vereinbarungen zwischen Europol und den US-Behörden. Am 6. Dezember 2001 schlossen sie ein erstes Abkommen, das sich noch auf den Austausch von strategischen, d.h. nicht-personenbezogenen Informationen beschränkte. In dessen Art. 3 gab es jedenfalls den Versuch, den Datenaustausch auf bestimmte Kriminalitätsbereiche zu limitieren. Art. 10 II stellte bereits weitere Vereinbarungen zum Austausch personenbezogener Daten in Aussicht. Dem sind die Parteien ein Jahr später gefolgt. Im Zusatzabkommen vom 5. Dezember 2002 gibt es keine Begrenzung der Kriminalitätsbereiche mehr.[1] EUROPOL kann danach die bei ihm vorhandenen Informationen auf Anfrage oder spontan an die USA übergeben. Die Einschränkungen für die Datenübermittlung sind äußerst vage gehalten. So heißt es in Art. 5 Nr. 1a: Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA weiterlesen

Militär, Polizei und die „neuen“ Kriege – Eine Einleitung

von Albrecht Funk

Die Ausrufung des Notstandes und der Einsatz militärischer Gewalt im Innern der westeuropäischen und nordamerikanischen Staaten ist nicht wahrscheinlich. Dennoch: der „Krieg gegen den Terrorismus“ hat die Grenzen von innerer und äußerer Sicherheit, von Polizei und Militär verwischt.

Vor 35 Jahren strömten Hunderttausende auf bundesdeutsche Straßen, um gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze zu demonstrieren. Das Militär sollte, so die Forderung der Demonstrierenden, auch im Krisenfall der Regierung nicht als überlegene Gewaltressource zur Verfügung stehen; im Staatsinneren sollte es seine logistischen Fähigkeiten allenfalls in Katastrophenfällen zum Einsatz bringen. Die Notstandsgesetze waren dem Denken des Kalten Kriegs verhaftet: Sie lebten von der Erwartung des gewaltsamen Aufstandes einer fünften Kolonne Ulbrichts. Von 1989, vom definitiven Ende des Kalten Krieges her betrachtet, erhält die Notstandsdebatte von 1968 fast surreale Züge. Selbst die zugrunde gehende Regierung der DDR verzichtete darauf, das Militär gegen jene Demonstrationen einzusetzen, die ihr Ende herbeiführten. Militär, Polizei und die „neuen“ Kriege – Eine Einleitung weiterlesen

Der Enron-Skandal – Ein Lehrstück über Wirtschaftskriminalität

von Andrea Böhm

Die Insolvenz von Enron im Dezember 2001 – bis dahin die größte Pleite in der US-Firmengeschichte – hinterließ Schulden von 40 Milliarden Dollar.[1] Sie markierte den Auftakt zu einer beispiellosen Serie von Bilanz- und Betrugsskandalen in großen US-Unternehmen. Die Aufdeckung der Machenschaften, die zum Zusammenbruch des siebtgrößten US-Unternehmens geführt hatten, zog dramatische Kursverluste an den Weltbörsen nach sich.

Enron war kein „Traditionsunternehmen“. Der texanische Konzern entstand erst 1985 aus der Fusion zweier regionaler Gasversorger, der Houston Natural Gas und der InterNorth. Zunächst vor allem als Betreiber von Erdgaspipelines tätig, rückte Enron unter der Führung von Kenneth Lay zum größten Stromhändler der USA und größten Energiehändler der Welt mit einem Jahresumsatz von 101 Milliarden Dollar auf. Der Hauptteil der späteren Enron-Geschäfte war zur Gründungszeit des Unternehmens noch nicht möglich. Die Basis für den Aufstieg zum transnationalen Energiekonzern wurde erst in den 90er Jahren mit der weltweiten Liberalisierung der Energiemärkte, der Privatisierung der Strom- und Wasserversorgung in vielen Ländern und der versäumten Regulierung bestimmter Finanzderivate geschaffen. Der „Global Player“ mit Tochterunternehmen in über fünfzig Staaten baute und betrieb Erdgasleitungen und Kraftwerke in Argentinien, Brasilien, Indien und Mozambique. Der Hauptteil der Geschäftsaktivitäten bestand jedoch im spekulativen Handel mit Rohstoffen, Datenübertragungskapazitäten und vor allem mit Energie, genauer gesagt: mit deren Derivaten. Der Enron-Skandal – Ein Lehrstück über Wirtschaftskriminalität weiterlesen