zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Februar: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Nachdem sie im Januar mit ihrem Beweisantrag, die Herkunft der NSU-Mordwaffe neu zu klären, gescheitert waren, stellen die Verteidiger des mitangeklagten Rechtsradikalen Ralf Wohlleben im Münchner NSU-Prozess erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, der am 7. Februar abgelehnt wird. Die Plädoyers der Nebenkläger werden fortgesetzt. Am 8. Februar halten die letzten Nebenkläger-Anwälte ihre Plädoyers. Am 9. Februar legt die Nebenklage-Anwältin, die im Dezember 2017 noch im Gericht von ihrer Mandantin entpflichtet worden war, ein Buch über den Prozess vor in dem sie rechtspopulistische Thesen vertritt. Nachdem vorherige Anträge mehrfach gescheitert waren, wollen die Altverteidiger von Beate Zschäpe am 27. Februar erneut von ihrem Mandat entbunden werden.
Alternative für Deutschland (AfD): Der AfD-Politiker Roman Reusch wird in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGg) des Bundestages gewählt. Bei der ersten Wahl im Januar war der frühere Berliner Oberstaatsanwalt noch gescheitert. Vor dem Landgericht (LG) Neuruppin (Brandenburg) beginnt am 12. Februar der Prozess wegen Zigarettenschmuggels in großem Stil gegen einen AfD-Landtagsabgeordneten. Sein Mitangeklagter legt gleich zu Beginn ein Geständnis ab. Der AfD-Mann bestreitet, davon Kenntnis gehabt zu haben. Am 13. Februar verurteilt ein Berliner Amtsgericht (AG) einen AfD-Abgeordneten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 EUR. Er hatte Homosexuelle auf Facebook u.a. als „degenerierte Spezies“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden (Sachsen) eröffnet am 14. Februar das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten, der im Januar den Sohn von Boris Becker als „kleinen Halbneger“ bezeichnet hatte. Am 16. Februar verurteilt das LG Neuruppin (Brandenburg) den wegen Zigarettenschmuggels und Steuerhinterziehung angeklagten AfD-Politiker zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten sowie für drei Jahre zur Aberkennung des Rechts öffentliche Ämter zu bekleiden. Damit verliert der Mann mit Inkrafttreten des Urteils auch sein Landtagsmandat. Rund 900 Menschen stoppen am 17. Februar einen AfD-„Frauenmarsch“ mit etwa 500 TeilnehmerInnen. Es kommt zu verschiedenen Rangeleien. Die Polizei ermittelt in 73 Fällen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Körperverletzung. Die StA NRW ermittelt gegen drei AktivistInnen des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“, die in den Jahren 2016/2017 gegen AfD-Veranstaltungen demonstriert hatten. Die AfD hat durch Internet-Trolle versucht, zugunsten ihrer Partei Einfluss auf die Bundestagswahl 2017 zu nehmen. Ob dies Auswirkungen erfolgreich war, lässt sich nicht nachweisen. Am 27. Februar entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dass Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) gegen die Neutralitätspflicht und das Recht der AfD auf Chancengleichheit verstoßen hatte, als sie im November 2015 einen Boykottaufruf zu einer AfD-Demonstration in Berlin auf der Regierungs-Homepage veröffentlichen ließ.
Fußball-Hooligans: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen erklärt Gebührenforderungen des Landes an die Deutsche Fußball Liga (DFL) bei Hochrisikospielen grundsätzlich für rechtens. Hintergrund ist eine Partie vom April 2015. Gegen das Urteil ist Revision zugelassen (Az: 2 LC 139/17). Das LG Marburg (Hessen) verurteilt am 16. Februar zwei Hooligans des FC Schalke 04 wegen versuchtem Mord, gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe. Sie hatten im Juli 2017 einen Mann, den sie für einen Fan von Borussia Dortmund gehalten hatten, so schwer zusammengeschlagen, dass er bleibende Schäden zurückbehielt.
2. Februar: Rechtsradikalismus: In Chemnitz (Sachsen) durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen wegen rechtsradikaler Schmierereien an einer kurdischen Bäckerei vom Januar. Einer der mutmaßlichen Täter ist geständig. Nach mehreren Brandanschlägen auf Autos durchsucht die Polizei in Berlin vier Wohnungen von Rechtsradikalen und beschlagnahmt Laptops, Speicherkarten, Handys und weitere Unterlagen. Zwei Männer gelten als Verdächtige. Am 4. Februar nehmen Polizeibeamte auf einem Berliner S-Bahnhof einen betrunkenen Mann fest, der den Hitlergruß zeigt und dabei Nazi-Parolen ruft. Im Prozess um den Sprengstoffanschlag auf eine Moschee in Dresden (Sachsen) legt der Angeklagte am 5. Februar ein Geständnis ab; bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe lediglich „ein Zeichen setzen“ wollen. In Cottbus (Brandenburg) kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt 28 rechtsgerichteten Demonstrationen und Kundgebungen (2016: 9). Dies geht am 6. Februar aus einer parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion im Landtag hervor . Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Baden-Württemberg) verurteilt den Betreiber des rechtsextremen Internetportals „Altermedia“ wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe. Drei mitangeklagte Frauen erhalten Bewährungsstrafen. Mit einem Sternmarsch demonstrieren am 15. Februar mehrere hundert Menschen in Cottbus (Brandenburg) gegen die rechtsradikalen Ausschreitungen der letzten Zeit. Im vergangenen Jahr kam es bundesweit zu über 1.000 Straftaten gegen muslimische Einrichtungen. Am 17. Februar löst die Polizei in Dresden (Sachsen) eine neonazistische Kundgebung mit rund 200 Teilnehmern wegen des Verdachts der Volksverhetzung auf. Ein Berufsschullehrer in Hannover (Niedersachsen), der seine Schüler aufgefordert haben soll, sich mit dem Hitlergruß zu melden und Migranten wiederholt beleidigt haben soll, darf nach einer Abmahnung weiter unterrichten.
Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: Mit Bildern einer Überwachungskamera fahndet die Polizei öffentlich nach sechs Personen, die in der Neujahrsnacht in Cottbus (Brandenburg) ein Flüchtlingsheim gestürmt und drei Personen verletzt haben. Am 3. Januar demonstrieren in der Stadt rund 2.000 Anhänger des rechten Vereins „Zukunft Heimat“; in sechs Fällen stellt die Polizei die Identität von Teilnehmern fest, ein Mann der den Hitlergruß zeigt, wird in Gewahrsam genommen. Zuvor hatten über 1.000 Personen an einer Demonstration des Bündnisses „Cottbus Nazifrei“ teilgenommen. In Heilbronn (Baden-Württemberg) greift am 17. Februar ein betrunkener Mann junge Flüchtlinge mit einem Messer an und verletzt drei von ihnen. Er wird von Passanten überwältigt und der Polizei übergeben. Am 20. Februar beschimpft in Berlin eine Frau eine Burka-Trägerin in einem Discount-Geschäft zunächst fremdenfeindlich und reißt ihr dann die Burka vom Kopf. Sie wird festgenommen. Am 21. Februar wird gegen den Täter von Heilbronn (Baden-Württemberg) Haftbefehl wegen Mordversuchs erlassen.
Anschlag auf Fußballmannschaft: Im Prozess um den Anschlag auf den Bus der Mannschaft von Borussia Dortmund im April 2017 bietet der Angeklagte den beiden Verletzten ein Schmerzensgeld an.
3. Februar: Bundesnachrichtendienst: Durch Presseberichte unter Berufung auf eine Verschlusssachen-Antwort auf eine parlamentarische Antwort der Linken-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass sich der Bundesnachrichtendienst (BND) seit Oktober 2017 an der geheimen US-Operation „Gallant Phoenix“ zur Aufdeckung der Identität von Kämpfern des „Islamischen Staat“ (IS), beteiligt.
4. Februar: G20-Gipfel: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sich die Gesamtkosten für den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 auf insgesamt 72,2 Mio. EUR belaufen. Am 12. Februar stellt die StA Hamburg die Ermittlungen gegen vier führende Mitglieder der linken Szene wegen Anstiftung zu schwerem Landfriedensbruch ein.
Homophobe Angriffe: Auf einem Berliner U-Bahnhof wird ein homosexueller Mann von einer Gruppe Jugendlicher zunächst beleidigt und dann geschlagen. Ein Täter kann festgenommen werden. Am 9. Februar werden in Berlin wiederum zwei schwule Männer von drei Unbekannten angegriffen und verletzt. In Deutschland wurden 2017 mindestens 300 homophobe oder transphobe Straftaten verübt (2016: 316); 161 Tatverdächtige konnten ermittelt werden. Dies geht am 12. Februar aus Presseberichten unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
5. Februar: Islamismus: In Nordrhein-Westfalen werden aktuell 253 Personen als islamistische Gefährder überwacht; darunter 11 Frauen. Dies geht aus einer Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor.
Prozesse gegen mutmaßliche Dschihadisten: In Bayreuth (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen jungen Syrer. Er war im Juni 2017 unter dem Verdacht festgenommen worden, einen Terroranschlag zu planen. Am 7. Februar werden im Gerichtssaal Videos abgespielt, die in der Wohnung des Mannes gefunden wurden, darunter Anleitungen zum Bombenbau und von der Tötung von Gefangenen. Im Prozess gegen drei mutmaßliche Dschihadisten vor dem OLG Hamburg erklärt einer der Angeklagten am 13. Februar, er sei im Herbst 2015 vom „Islamischen Staat“ (IS) nach Deutschland geschickt worden um Anschläge zu begehen. Die Männer waren im September 2016 in Flüchtlingsheimen festgenommen worden. Am 15. Februar beginnt vor einem Berliner Kammergericht (KG) der Prozess gegen vier mutmaßliche IS-Unterstützer. Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) beginnt am 22. Februar der Prozess gegen zwei junge Syrer, die 2016 einem anderen Mann bei den Vorbereitungen für einen Bombenanschlag geholfen und einen Sprengsatz zu Testzwecken gezündet haben.
Angriffe auf Polizisten: In Glashütten (Hessen) schießt ein Rentner auf Polizeibeamte, die er für die Betrüger hält, auf die er am Vortag hereingefallen ist. Eine Beamtin erleidet ein Knalltrauma. Am 7. Februar werden in Berlin Polizeibeamte zu einer Ruhestörung gerufen. Als die Beamten eintreffen greift der Ruhestörer sie an und verletzt mehrere von ihnen. Am 9. Februar randaliert ein Betrunkener in einem Berliner Internetcafé. Als er schließlich festgenommen wird, setzt er sich zur Wehr und verletzt einen Polizisten schwer. In Köln (NRW) wird am 9. Februar in Polizist in Zivil vor eine Straßenbahn geschubst und getötet. Ein Verdächtiger wird später festgenommen. Durch Presseberichte wird am 11. Februar bekannt, dass 2011 ein bundesweiter Verein „Keine Gewalt gegen Polizisten“ derzeit 138 Mitgliedern hat (www.kggp.de). Der Verein nimmt Kontakt zu im Dienst verletzten Beamten auf und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Gegen den Mann, der im Verdacht steht, einen Polizisten vor eine Kölner Straßenbahn geschubst zu haben, wird Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. In Düsseldorf (NRW) greift ein betrunkener Mann zwei Polizisten an, die seinen aggressiven Hund anbinden. Ein Beamter wird von ihm so schwer im Gesicht verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Bei der Durchsetzung eines Platzverweises greift am 14. Februar ein Betrunkener sowohl auf einem Berliner Bahnhof wie auch später auf dem Revier die Polizisten an. Am 21. Februar wird der Mann, der im Kölner Karneval einen Polizisten unter eine Straßenbahn geschubst haben sollte, aus der Untersuchungshaft entlassen, da kein dringender Tatverdacht mehr besteht; es könne auch ein Unglücksfall gewesen sein. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beginnt am 22. Februar der Revisionsprozess gegen eine junge Frau, die im Februar 2016 in Hannover (Niedersachsen) einen Polizisten niedergestochen hatte. Ebenfalls am 22. Februar greift in Berlin eine Frau eine Polizistin an, die einen Streit schlicht will und schlägt ihr mehrfach ins Gesicht. In Oldenburg (Niedersachsen) stößt am gleichen Tag ein „Reichsbürger“ zwei Polizisten, die einen Gerichtsvollzieher begleiten, die Treppe herunter.
6. Februar: Gewalt gegen Obdachlose: Auf einem Berliner S-Bahnhof fordert ein Mann zwei Obdachlose aggressiv auf, den Bahnhof zu verlassen. Als sie dem nicht folgen, zündet er ihre Habseligkeiten an. Er kann entkommen.
Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Die StA Aachen (NRW) stellt die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten ein, die an der Planung des Sylvester-Einsatzes 2015/2016 in Köln beteiligt waren. Damals war es zu größeren sexuellen Übergriffen auf Frauen gekommen. Dies hätten die Beamten jedoch nicht vorhersehen können.
Dschihadismus: Presseberichten zufolge hat die Berliner Polizei im Dezember 2017 einen festgenommenen tunesischen Drogenhändler und islamistischen Gefährder mit „zahllosen Scheinidentitäten“ wieder freigelassen, obwohl er ihnen bekannt war; er sei daraufhin abgetaucht. Am 7. Februar weist die Polizei die Vorwürfe zurück. Der Mann sei „weder in Berlin noch in einem anderen Bundesland als Gefährder eingestuft“ gewesen. Daher seien auch keine Sofortmaßnahmen ergriffen worden. Am 9. Februar können Polizeifahnder den untergetauchten Mann in Berlin erneut festnehmen. Laut Presseberichten vom 10. Februar sind in Syrien mindestens 15 deutsche IS-Kämpferinnen mit ihren Kindern inhaftiert. Eine junge deutsche Islamistin wurdeim Irak zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Frau war im Sommer 2017 dort festgenommen wurde.
Love-Parade-Katastrophe: Im Duisburger (NRW) Love-Parade-Prozess sagt ein überlebender Nebenkläger als Zeuge aus. Dabei kritisiert er das Verhalten der Polizei, die eingeklemmten Menschen Hilfe verweigert hätten.
Polizeischuss: Das AG Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) spricht einen Angeklagten frei, der im Februar 2016 von der Polizei irrtümlich für einen gesuchten Straftäter gehalten und bei der Festnahme durch einen Schuss schwer verletzt wurde. Der Polizeieinsatz sei in Vorbereitung und Durchführung desolat gewesen, so der Richter.
7. Februar: Asyl: Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) erklärt, die Aufarbeitung der bei deutschen Gerichte aufgelaufenen Asylklagen werde noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Probleme begännen bereits bei der Lagerung der Dokumente. Am 25. Februar wird bekannt, das es sich dabei um etwa 320.000 unerledigte Verfahren handelt; allein beim Berliner Verwaltungsgericht (VG) sind es fast 14.000 Fälle.
8. Februar: „Reichsbürger“: In Münster (NRW) stellt die Polizei bei einem „Reichsbürger“ ein umfangreiches Waffenlager und rund 200 kg Munition sicher. Das VG München (Bayern) weist die Klage eines Hochschulprofessors aus der „Reichsbürger-Szene“ gegen seine Entlassung zurück. In Oldenburg (Niedersachsen) stößt am 22. Februar ein „Reichsbürger“ zwei Polizisten, die einen Gerichtsvollzieher begleiten, die Treppe herunter. In Hof (Bayern) nimmt die Polizei am 28. Februar einen „Reichsbürger“ unter dem Verdacht fest, im Oktober 2017 einen Brandanschlag verübt zu haben. Bei ihm wird zudem ein umfangreiches Waffenlager sichergestellt.
Fremdenfeindliche Handlungen: In Berlin wird eine Peruanerin von einem Mann fremdenfeindlich beleidigt und geschlagen. Der Mann kann entkommen. Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bezirksregierung von Oberbayern unabhängigen Rechtsberatern den Zutritt zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt hat. Die Stadt Pirmasens (Rheinland-Pfalz) stoppt den Zuzug von anerkannten Flüchtlingen ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Pirmasens leben aktuell 1.309 Flüchtlinge, darunter 235 zugewiesene Asylsuchende. Auch Cottbus (Brandenburg) hat den Zuzug von Flüchtlingen bereits gestoppt).
Menschenhandel: Der BGH hebt das Urteil des LG Düsseldorf (NRW) gegen zwei Menschenhändler teilweise auf, weil vom Gericht keine Sicherungsverwahrung geprüft wurde. Das LG hatte die Männer im November 2016 zu 10 und acht Jahren Haft verurteilt und muss nun neu verhandeln.
Rockerkriminalität: In Düsseldorf (NRW) kommt es in einer Pizzeria zu einer Schlägerei mit über 40 Verletzten. Ausgangspunkt waren nach Angaben des Betreibers Rocker der „Hells Angels“, die Schutzgeld verlangt hatten. In Wuppertal (NRW) wird am 9. Februar ein Rocker der „Osmanen Germania“ bei seiner Festnahme erschossen. Die Hintergründe sind derzeit noch unklar. Am 13. Februar weist das VG Osnabrück (Niedersachsen) die Klage eines Rockers des „Gremium MC“ gegen den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse zurück (6 A 262/15, 6 A 264/15).
Kriminelle Polizisten: In Hamburg beginnt der Prozess gegen einen Ex-Polizisten wegen eines illegal angelegten Waffenlagers. Durch Presseberichte wird am 16. Februar bekannt, dass die Brandenburger Polizei ihren Beamten für 48 Stunden den Zugang zu internen Informationssystemen gesperrt hat. Grund hierfür sind interne Details zu Straftaten, die in Medien und auf Facebook erschienen waren. Der BGH verurteilt am 21. Februar einen früheren Polizisten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft. Er hatte Ende 2013 in Glimmnitztal (Sachsen) einen Mann auf dessen Wunsch getötet und die Leiche anschließend zerstückelt.
9. Februar: Polizeilicher Todesschuss: In Wuppertal (NRW) wird ein Rocker der „Osmanen Germania“ bei seiner Festnahme erschossen. Am 15. Februar erklärt der Sprecher der Wuppertaler StA, gegen den Beamten seien Vorermittlungen eingeleitet worden. Die StA Wuppertal führt gegen den Beamten unterdessen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung, da der Getötete „im Zeitpunkt des Zugriffs nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bewaffnet“ gewesen sei.
10. Februar: „Identitäre Bewegung“: Auf dem Baugelände für eine Moschee in Regensburg (Bayern) werden 26 Kreuze mit den Namen von Terroropfern entdeckt. Die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ bekennt sich hierzu. In Berlin stürmen Angehörige der „Identitären Bewegung“ eine Diskussionsveranstaltung zum Thema sexuelle Belästigung und Gewalt in der Filmbranche. Sie machen die Flüchtlingspolitik für Sexualstraftaten verantwortlich. Am 21. Februar wird durch Presseberichte bekannt, dass die“ Identitäre Bewegung“ durch Internet-Trolle versucht hatte, zugunsten der AfD Einfluss auf die Bundestagswahl 2017 zu nehmen. Ob dies Auswirkungen auf den Wahlausgang hatte, lässt sich nicht nachweisen .
11. Februar: Antisemitische Straftaten: Im Jahr 2017 kam es nach Polizeizählungen bundesweit zu 1.453 antisemitischen Delikten, darunter 32 Gewalttaten (2016: 1.468/34 / 2015: 1.368/38). Dies geht aus Presseberichten unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor.
13. Februar: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Eschwege (Hessen) wird ein jugendlicher Iraker unter Terrorverdacht festgenommen.
15. Februar: Gladbecker Geiselnahme: Dieter Degowski, einer der Gladbecker Geiselnehmer von 1988 wird nach 30 Jahren aus der Haft entlassen. Er hatte seinerzeit eine Geisel erschossen und war 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein Komplize Hans-Jürgen Rösner bleibt weiterhin inhaftiert.
16. Februar: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Berliner Untersuchungsausschuss sagt ein Zeuge des Landeskriminalamtes (LKA) NRW aus, der Attentäter Anis Amri sei von seiner Behörde als sehr gefährlich angesehen worden. Dieser Einschätzung sei Berlin jedoch nicht gefolgt. Durch Presseberichte wird am 21. Februar bekannt, dass der Leiter des Islamismus-Dezernates beim Berliner LKA trotz der ständig erklärten Überlastung eine Nebentätigkeit an einer privaten Sicherheitsakademie ausübte.
20. Februar: Dschihadisten-Prozesse: Vor dem OLG München (Bayern) beginnt der Prozess gegen einen Syrer, dem vorgeworfen wird, ein Kind zum Kindersoldaten trainiert zu haben, weitere Personen für IS-Anschläge gesucht und einen Anschlag auf eine Berliner Synagoge geplant zu haben. Am 21. Februar verurteilt das LG Bayreuth (Bayern) einen jungen Syrer wegen Planung eines Terroranschlags zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Bei ihm waren bei seiner Festnahme im Sommer 2016 IS-Propagandamaterial und Anleitungen zum Bombenbau gefunden worden.
Schleuserkriminalität: Vor einem AG in Frankfurt/O. (Brandenburg) beginnt der Prozess gegen den Fahrer eines LKWs, der im September 2017 versucht hatte, rund 50 Iraker nach Deutschland einzuschleusen.
Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das LKA Sachsen einen Polizeibeamten, der bei einer rechten Rassismus-Demonstration in Wurzen (Sachsen) im September 2017 einen Aufnäher mit Odinssymbol an der Uniform getragen hatte, eine Disziplinarstrafe verhängt hat.
21. Februar: Abschiebungen: Vom Flughafen München (Bayern) werden 14 abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben; ursprünglich sollten es 58 Asylbewerber sein. Es ist der 10. Abschiebeflug seit Dezember 2016; insgesamt wurden damit seither 174 Personen abgeschoben. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag geht zudem hervor, dass im vergangenen Jahr die Abschiebung von 981 Flüchtlingen an ihrem Widerstand im letzten Moment gescheitert ist (2016: 502).
24. Februar: Rechtsradikale Demonstrationen und Kundgebungen: In Cottbus (Brandenburg) demonstrieren über 2.000 Menschen gegen Zuwanderung. Zu Zwischenfällen kommt es nicht.
26. Februar: Mordversuch an Polizeibeamten: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess wegen Mordversuchs gegen einen Mann, der im Jahr 2013 einen Polizeibeamten an einem gestohlenen Auto mitschleifte und dabei zudem andere Fahrzeuge streifte.
Polizeipräsident entlassen: Mit sofortiger Wirkung entlässt Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Polizeipräsident Klaus Kandt und versetzt ihn in den einstweiligen Ruhestand. Hintergrund sind die Ermittlungspannen beim Weihnachtsmarktattentat, Missstände an der Berliner Polizeischule und marode Schießstände.
27. Februar: Fremdenfeindliche Angriffe: In Wurzen (Sachsen) greifen zwei Unbekannte eine schwangere Afrikanerin an, schlagen und beschimpfen sie rassistisch. Unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion heißt es, dass es 2017 bundesweit zu 1906 Angriffen auf Flüchtlinge gekommen ist.
28. Februar: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Durch parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wird bekannt, dass 2017 bundesweit in 313 Fällen Flüchtlingsunterkünfte angegriffen wurden.
Akteneinsicht: Vor dem BVerfG in Leipzig (Sachsen) beginnt der Prozess des früheren Vorsitzenden des DDR-Ministerrats Hans Modrow, gegen den BND um Einsicht in seine BND-Akten. Der BND verweigert diese und beruft sich auf Quellenschutz.
Private Sicherheitsdienste: Durch Presseberichte unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Landtagsfraktion wird bekannt, dass in Brandenburg 13 von 20 privaten Sicherheitsfirmen Kontakte in die Rocker- und Rechtsradikalen-Szene des Landes haben.
Spionageermittlungen: Das Bundesministerium des Innern (BMI) bestätigt Presseberichte, wonach die Datennetzwerke des Bundes und der Sicherheitsbehörden von ausländischen Hackern infiltriert und auch Daten abgezogen wurden. Vermutet werden russische Dienste. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Geheimdienste untersuchen den Vorfall.
Bandenkriminalität: In Berlin durchsucht die Polizei die Wohnungen einer arabischen Großfamilie wegen des Verdachts auf schweren Bandendiebstahl und Hehlerei; drei Personen werden festgenommen.