Chronologie Oktober 2019

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Oktober: Prozesse gegen Polizist*innen: Ein Berliner Amtsgericht (AG) verurteilt einen Polizisten wegen Missbrauchs eines Jugendlichen und Besitz von Kinderpornografie zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Am 8. Oktober beginnt vor dem AG Hanau (Hessen) der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung. Er soll im April 2018 einem Häftling mit Fäkalien versetztes Wasser zu trinken gegeben und in einer Whatsapp-Gruppe Politikerinnen der Grünen beleidigt haben. Vor dem Landgericht (LG) Frankfurt/M. (Hessen) beginnt am 10. Oktober der Prozess gegen sieben Beamte der Bundespolizei (BPol) wegen gemeinschaftlicher Nötigung und unterlassener Hilfeleistung. Sie sollen im Dezember 2017 einem schwerverletzten Mann in einer Arrestzelle Hilfe verweigert haben. Am 22. Oktober beginnt vor einem AG in Berlin der Prozess gegen drei Polizeibeamt*innen wegen Körperverletzung im Amt und weiterer Delikte. Sie sollen gegen eine Hundehalterin in unzulässiger Weise und mit übertriebener Härte vorgegangen sein. Die Frau erlitt Hautabschürfungen, Blutergüsse und ein verstauchtes Gelenk. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entscheidet am 24. Oktober, dass ein Polizeianwärter, der im Internet ein Video eingestellt hatte, dass ihn bei einem vermeintlichen Betrug zeigt, zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen wurde, da er gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe (Az: 4 S 44.19, 4 M 10.19). Am 28. Oktober beginnt vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) der Prozess gegen mehrere BPol-Beamt*innen, die im Dezember 2017 einen Mann misshandelt und falsch beschuldigt haben sollen. Am 30. Oktober beginnt in Hamburg der Prozess gegen einen Polizisten wegen Nötigung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. Er war während des G20-Gipfels 2017 mit einem Kollegen aneinandergeraten und hatte diesen dabei leicht am Finger verletzt.

Rockerkriminalität: Das LG Berlin verurteilt acht sog. Rocker der „Hells Angels“ wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen. Ein weiterer Angeklagter erhält aufgrund seiner Hilfe bei der Aufklärung des Falles eine Haftstrafe von 12 Jahren. Die Männer sollen im Januar 2014 den Chef einer rivalisierenden Rocker*innengruppe erschossen haben. Am 9. Oktober teilt das LG mit, dass sowohl die Staatsanwaltschaft (StA) wie auch mehrere Verteidiger*innen Revision gegen das Urteil eingelegt haben. In Hagen (NRW) durchsucht die Polizei am 31. Oktober in einem Vereinsheim über 170 Rocker*innen und beschlagnahmt mehrere Lang- und Kurzwaffen. Grund für den Einsatz ist eine geplante Halloween-Party, bei der es in den Vorjahren häufiger zu Auseinandersetzungen mit anderen Rocker*innen gekommen ist.

Organisierte Kriminalität: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass die StA Berlin Anklage gegen führende Köpfe einer libanesischen Familie erhoben hat. Ihnen werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und andere Straftaten vorgeworfen. Mit hochrangigen Beamt*innen aus Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern (LKÄ) findet am 24. Oktober in Berlin eine Konferenz über Strategien gegen „Clankriminalität“ statt.

Alternative für Deutschland (AfD): Das LG Berlin entscheidet, dass die AfD den Namen des Politikers der Weimarer Republik, Gustav Stresemann, nicht für für ihre Parteistiftung nutzen darf (Az: 52 O 164/18). Am 8. Oktober sollte vor dem AG Oranienburg (Brandenburg) der Prozess wegen Volksverhetzung gegen einen Mann beginnen, der als Teilnehmer einer AfD-Besucher*innengruppe der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen im Juni 2018 die Existenz von Gaskammern geleugnet hatte und auch durch weitere Zwischenrufe aufgefallen war. Der Prozess platzt jedoch aufgrund einer Justizpanne, da der Angeklagte nicht erscheint und nicht festgestellt werden kann, ob die Vorladung rechtzeitig bei ihm eingegangen ist. Am 11. Oktober teilt die AfD mit, dass sie erneut Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl in Sachsen eingelegt hat. Hintergrund ist die Kürzung der AfD-Landesliste durch den Landeswahlausschuss. Am 15. Oktober teilt das AG Oranienburg (Brandenburg) mit, dass der Holocaust-Leugner von Sachsenhausen seinen Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 4.000 EUR zurückgezogen hat. Am 24. Oktober lehnt das Verwaltungsgericht (VG) Köln (NRW) einen Eilantrag des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke ab, in dem dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersagt werden sollte, den völkisch-nationalistischen „Flügel“ der AfD als „immer extremistischer“ einzustufen. Bei der Landtagswahl in Thüringen am 27. Oktober wird die AfD zweitstärkste Partei.

Rassistische Angriffe: In einem Berliner Supermarkt wird ein Mann von einem anderen rassistisch beleidigt und geschlagen. Die Polizei ermittelt. Am 4. Oktober wird wiederum in Berlin ein Mann von einem anderen rassistisch beschimpft. Im Verlauf des folgenden Streitgesprächs kommt es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Die Polizei nimmt die Personalien der Männer auf. Am 6. Oktober teilt die Polizei in Bad Hersfeld (Hessen) mit, dass ein bereits polizeibekannter Mann aus nächster Nähe mit einer Gaspistole auf einen Somalier geschossen hat, dieser jedoch nicht verletzt wurde. Der Täter wird festgenommen. Am 7. Oktober gerät in einem Berliner Bus eine junge Frau mit dem Busfahrer in Streit, in dessen Verlauf dieser sie schubst und rassistisch beleidigt. In Berlin beleidigt am 19. Oktober ein Mann einen Autofahrer, der beim Ausparken über den Bürgersteig fährt, rassistisch und schlägt auf das Fahrzeug ein. Ebenfalls in Berlin beschimpft am selben Tag ein Mann einen aus Sierra Leone stammenden Mann rassistisch und stößt ihn eine U-Bahn-Treppe hinunter; der Täter kann unerkannt flüchten. Am 20. Oktober greift wiederum in Berlin auf einer Kreuzung ein Mann eine kopftuchtragende Frau an und tritt ihr in den Bauch; er kann unerkannt flüchten. Erneut wird am 26. Oktober in Berlin ein Mann rassistisch und homophob beschimpft und geschlagen. Der Täter wird festgenommen. Am 27. Oktober wird in Berlin ein Taxifahrer von einem Fahrgast rassistisch beleidigt und geschlagen. Der Täter kann festgenommen werden.

2. Oktober: Kriminelle Polizist*innen: Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass ein AG in Erfurt (Thüringen) Haftbefehl gegen zwei Polizeibeamte erlassen hat, die im Verdacht stehen Ende September im Polizeigewahrsam eine Frau vergewaltigt zu haben. Am 23. Oktober entscheidet das VG Hannover (Niedersachsen), dass ein BPol-Beamter wegen Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, unerlaubtem Waffen- und Munitionsbesitz und weiterer Delikte aus dem Dienst entfernt wird (Az: 14 A 445/19). Am 26. Oktober wird berichtet, dass mehrere Beamt*innen der Polizeistation Bischofsheim (Hessen), darunter auch der Dienststellenleiter, im Verdacht stehen, aus der Asservatenkammer größere Mengen Alkohol, Kosmetika und anderes entwendet zu haben. Die StA Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts auf „Unterschlagung und Verwahrungsbruch“ gegen 19 Beamt*innen; zudem wurden disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet, in deren Zusammenhang die Beamt*innen versetzt wurden.

Rechtsradikalismus: In einem Revisionsprozess verurteilt das LG Potsdam (Brandenburg) einen ehemaligen NPD-Politiker wegen eines Brandanschlages auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen im August 2015 zu einer gut neunjährigen Haftstrafe. Der Anwalt legt erneut Revision ein. Am 3. Oktober weist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde des ehemaligen NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, ab und urteilt, dass die Leugnung des Holocaust nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt ist. Am 5. Oktober feiert die Berliner NPD ein öffentlich zugängliches „Erntedankfest“ mit lauter Musik mit volksverhetzenden Texten; auch „Heil Hitler“-Rufe ertönen. Eine Anmeldung für die Veranstaltung liegt nicht vor; die Polizei stellt die Personalien von 33 Personen fest. Am 9. Oktober verurteilt ein AG in Berlin einen Rentner wegen Zeigen des Hitlergrußes zu einer halbjährigen Haftstrafe zur Bewährung. Am gleichen Tag bestätigt das VG Dresden (Sachsen) das Verbot der geplanten Neonazi-Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ in Ostritz. Am 15. Oktober greift in München (Bayern) ein polizeibekannter Rechtsradikaler eine Gruppe Jugendlicher an und beschimpft sie als „Juden“, die „vergast“ werden würden. Auch die herbeigerufenen Polizist*innen greift er an und skandiert dabei „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe. Er wird überwältigt und festgenommen. In Döbeln (Sachsen) stoppt die Polizei am 16. Oktober eine selbsternannte Bürgerwehr. In orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Schutzzone“ waren drei Männer unterwegs um „nach Cannabis riechende Ausländer zu verjagen“. Am gleichen Tag zeigt am Rande einer Demonstration gegen den Krieg in Nordsyrien in Berlin ein Mann mehrfach den Hitlergruß und singt ein antisemitisches Lied. Er wird festgenommen und zeigt dann auch im Polizeigewahrsam den Hitlergruß; gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Wenige Stunden nach einer Veranstaltung mit dem Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung schlagen am 21. Oktober Unbekannte die Scheiben des Wahlkreisbüros eines CDU-Bundestagsabgeordneten in Berlin ein. Durch Presseberichte wird am 22. Oktober bekannt, dass ein Ortsbeirat in Altenstadt (Hessen) den Anfang September gewählten NPD-Ortsvorsteher wieder abgewählt hat.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Aus einem Auto heraus beschießen am 20. Oktober Unbekannte eine Flüchtlingsunterkunft in Obermehler (Thüringen) mit einer Schreckschusswaffe und rufen dabei rassistische Parolen.

Abschiebungen: Das Regierungspräsidium Darmstadt (Hessen) bestätigt, dass im September eine Frau, die sich nach einem Selbstmordversuch in psychiatrischer Behandlung befindet, nach Tadschikistan abgeschoben werden sollte. Die Abschiebung wurde im letzten Moment durch eine Intervention der Klinik verhindert. Am 9. Oktober erklärt ein Sprecher des Regierungspräsidiums, seiner Behörde hätten zu diesem Zeitpunkt keine Informationen über den Gesundheitszustand der Frau vorgelegen. Der Abschiebearzt hätte diese jedoch einholen müssen; er habe somit gegen seine Berufspflicht verstoßen. Im letzten Augenblick gelingt es am 10. Oktober dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst die Abschiebung eines Afghanen zu verhindern, der zum Christentum übergetretenen ist und sich deshalb in seinem Heimatland in Lebensgefahr befinden würde. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion geht am 16. Oktober hervor, dass 2018 insgesamt 52 islamistische „Gefährder*innen“ aus Deutschland abgeschoben wurden. Eine parlamentarische Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion zeigt am 23. Oktober, dass im ersten Halbjahr insgesamt 277 tschetschenische Asylbewerber*innen wieder nach Russland abgeschoben wurden (2018 total: 422 / 2017: 184).

3. Oktober: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Medien vermelden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) im Besitz eines bisher unbekannten Videos ist, in dem der spätere Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri im Dezember 2016 entsprechende Drohungen ausspricht. Das Video sei dem BND von einem ausländischen Geheimdienst mit der Maßgabe übermittelt worden, es nicht an das BKA weiterzugeben. Weiter wird bekannt, dass das Video doch auch dem BKA und BfV vorlag. Am 23. Oktober wird berichtet, dass das BKA auf dem Handy des Attentäters Anis Amri auch Fotos vom Wohnhaus von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und aus der Umgebung des Berliner Doms festgestellt hatte. Diese waren jedoch als nicht relevant eingestuft worden. Im Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt ein Bundesanwalt am 25. Oktober, die Bundesanwaltschaft (BAW) habe „bisher keine Erkenntnisse (…), dass Amri (…) Helfer bei der Tat hatte“. Allerdings habe er bis kurz vor der Tat Kontakt zu einem „Mentor“ des „Islamischen Staat“ (IS) im Ausland gehabt.

Rechtsextremismus: An einer Demonstration des rechtsextremen Vereins „Wir für Deutschland“ und anderer rechten Gruppen in Berlin beteiligen sich rund 1.000 Personen. Etwa 600 Menschen demonstrieren dagegen. Aus der Demonstration heraus werden immer rechtsextreme Parolen wie etwa „Wenn wir wollen, schlagen wir euch tot“ skandiert. Am gleichen Tag beschmieren ebenfalls in Berlin Unbekannte das Denkmal für die nationalsozialistischen Euthanasie-Opfer. In Bremen greifen am 5. Oktober Mitglieder einer neugegründeten „Phalanx 18“ drei politische Gegner an und schlagen sie zusammen. Am 9. Oktober durchsucht die Polizei sieben rechtsextreme Objekte in vier Bundesländern. Sechs Personen werden zunächst festgenommen und nach Abschluss der Aktion wieder freigelassen. Grund der Durchsuchungen sind 23 bundesweite Drohschreiben an Moscheen, Ankerzentren und Parteien in denen Sprengstoffanschläge angekündigt werden. Durch Presseberichte wird am 15. Oktober bekannt, dass das BfV insgesamt 12.700 Personen zur gewaltbereiten rechtsextremen Szene rechnet; 43 von ihnen werden vom BKA als Gefährder eingestuft. Aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion geht hervor, dass die Polizei bis Ende August bundesweit 12.493 rechtsextreme Straftaten registriert hat, darunter 542 Gewalttaten; vier Taten wurden als versuchte Tötungen eingestuft. Insgesamt konnten 3.686 Täter*innen ermittelt werden. Durch Presseberichte wird am 18. Oktober bekannt, dass im Vorfeld der anstehenden Landtagswahl in Thüringen bei einem polizeibekannten Rechtsextremisten, der bereits früher Wahlkampfveranstaltungen gestört hatte, eine Hausdurchsuchung stattfand, da er im Verdacht steht, sich eine Waffe besorgt zu haben. Eine Waffe wird gefunden; die StA Gera ermittelt. Eine weitere Hausdurchsuchung fand zudem bei einem Mann statt, der den Grünen-Parteichef Robert Habeck im Internet massiv bedroht hatte; hier ermittelt die StA Mühlhausen. Auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Hessen) wird ein Journalist vor einem rechtsradikalen Bücherstand von Rechtsextremisten bedrängt und an seiner Arbeit gehindert; Anwesende Polizisten schreiten nicht ein. Nach Angaben der StA München (Bayern) vom 24. Oktober liegt die Zahl der dortigen Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Straftaten bisher bei 437 Eingängen (2018: 378). Am 29. Oktober entdecken Arbeiter an der Baustelle für eine Moschee in Schwelm (NRW) Schweineköpfe. Am 30. Oktober verabschiedet das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus. Damit sollen u.a. Soziale Netzwerke verpflichtet werden, strafbare Inhalte künftig an die Sicherheitsbehörden zu melden; Eine Änderung des Meldegesetzes soll die Veröffentlichung von Adressen zivilgesellschaftlicher Bürger erschweren; Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen sollen keinen Waffenschein mehr erhalten und Polizeien und Verfassungsschutz besser ausgestattet werden.

Antisemitismus: Als in Massing (Bayern) ein Mann eine Frau hebräisch sprechen hört, wirft er ihr einen Stein an den Kopf, der sie leicht verletzt. Der Täter kann unerkannt flüchten. Am 10. Oktober beginnt vor einem Berliner AG der Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen fünf Männer, die im Sommer einen Juden verprügelt und beleidigt hatten. Am gleichen Tag wird durch Presseberichte auf der Grundlage von Zahlen des BKA bekannt, dass es 2018 zu rund 1.800 antisemitischen Straftaten gekommen ist (2018: 1.500). Am 15. Oktober greift in München (Bayern) ein polizeibekannter Rechtsradikaler eine Gruppe Jugendlicher an und beschimpft sie als „Juden“, die „vergast“ werden würden. Auch die herbeigerufenen Polizist*innen greift er an und skandiert dabei „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe. Er wird überwältigt und festgenommen. Am Rande einer Demonstration gegen den Krieg in Nordsyrien in Berlin am 16. Oktober zeigt ein Mann mehrfach den Hitlergruß und singt ein antisemitisches Lied. Er wird festgenommen und zeigt dann auch im Polizeigewahrsam den Hitlergruß; gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. In München (Bayern) erzählt am 16. Oktober ein Mann einer vorbeikommenden Polizeistreife antisemitische Witze und zeigt den Hitler-Gruß; er wird festgenommen. Am 17. Oktober wird in Berlin ein betrunkener Mann aus einem Lokal verwiesen nachdem er sich dort antisemitisch geäußert hatte. Vor dem Lokal beleidigt er daraufhin einen anderen Mann antisemitisch und versucht ihn zu schlagen und zu treten. Die Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung und versuchter Körperverletzung. Wenige Stunden nach einer Veranstaltung mit dem Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung schlagen am 21. Oktober Unbekannte die Scheiben des Wahlkreisbüros eines CDU-Bundestagsabgeordneten in Berlin ein. Nach Angaben der StA München (Bayern) vom 24. Oktober liegt die Zahl der dortigen Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten bisher bei 78 Eingängen. Am 28. Oktober stellt die StA Berlin das Verfahren wegen der antisemitischen Attacken gegen einen Rabbiner im Juli ein da die verantwortlichen nicht „zweifelsfrei“ feststellbar waren. Am gleichen Tag wird in Berlin ein 70-Jähriger von einem Mann antisemitisch beleidigt und massiv geschlagen. Eine vorbeikommende Passantin kann den Schläger stoppen.

Bundesnachrichtendienst (BND): Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass der BND im Besitz eines bisher unbekannten Videos ist, in dem der spätere Attentäter auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 entsprechende Drohungen ausspricht. Das Video sei dem BND von einem ausländischen Geheimdienst mit der Maßgabe übermittelt worden, es nicht an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben.

Angriffe auf Polizist*innen: In Flörsheim (Hessen) stört eine Rentnerin Polizist*innen bei einer Fallaufnahne und wird schließlich handgreiflich. Sie wird in Gewahrsam genommen. Bei einem eskalierten Beziehungsstreit beißt am 5. Oktober in Frankfurt/M. (Hessen) eine Frau eine Polizistin in die Hand. Nach einem Unfall am 7. Oktober in Berlin greift ein betrunkener Radfahrer einen Polizisten an und verletzt ihn im Gesicht. Bei einer pro-kurdischen Demonstration in Berlin gegen die türkische Aggression in Nordsyrien nehmen am 12. Oktober Demonstranten das Schusswaffen-Magazin eines Polizisten an sich. Sie können unerkannt entkommen. Beim Abtransport einer Weltkriegsbombe ignoriert am 15. Oktober in Köln (NRW) ein Mann die polizeiliche Absperrung; als ein Beamter ihn stoppt, schlägt ihm der Mann ins Gesicht. In Berlin greift am gleichen Tag ein Randalierer die Polizisten an und versucht einem die Dienstwaffe zu entreißen. Ebenfalls am 15. Oktober greift in München (Bayern) ein polizeibekannter Rechtsradikaler herbeigerufene Polizist*innen an nachdem er zuvor eine Gruppe Jugendlicher angegriffen und als „Juden“, die „vergast“ werden würden, beschimpft hatte. Er wird überwältigt und festgenommen. Auf dem Flughafen München (Bayern) erschreckt und beleidigt am 18. Oktober ein Mann mit Clownsmaske die Passant*innen. Als herbeigerufene Polizist*innen erscheinen, attackiert er diese mit Fußtritten und versucht einer Beamtin die Maschinenpistole zu entreißen. Er wird festgenommen.

Bei dem Versuch in Mönchengladbach (NRW) einen aggressiven, unter Drogen stehenden Mann, unter Kontrolle zu bringen, verletzt dieser am 19. Oktober acht Beamte bevor ihm Handschellen angelegt werden können. Am 22. Oktober läuft in München (Bayern) ein Student nackt durch das Studentenwohnheim, dringt in zwei Wohnungen ein und randaliert dort, bevor er zur Polizeiinspektion läuft, die Tür eintritt und einen Polizisten beißt. Um seiner Abschiebung zu entgehen greift am 23. Oktober in Neuhausen (Bayern) ein Nigerianer die Polizisten mit einem Küchenmesser an und verletzt einen Beamten leicht. Die StA leitet ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ein. Am 25. Oktober beginnt in München (Bayern) der Prozess gegen einen Mann, der nach einem Autounfall im August 2018 versucht hatte, einen Polizisten in die Wade zu beißen. Nachdem am gleichen Tag in Leipzig (Sachsen) ein Baustellenbrand gelöscht ist, wird dieser von Unbekannten wieder angefacht. Die zurückkehrenden Feuerwehrleute und Polizist*innen werden laut der Poliziei von einer etwa 50-köpfigen Gruppe mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern angegriffen; zwei Beamt*innen seien verletzt worden. Mehrere Personen werden vorübergehend festgenommen. Die Feuerwehr dementiert die Darstellung der Polizei allerdings später mit Nachdruck. Ebenfalls am 25. Oktober greift in Frankenthal (Rheinland-Pfalz) eine betrunkene Frau den Fahrer eines herbeigerufenen Rettungswagens an und attackiert in der Folge auch einen Polizisten. Sie und ihr Partner, der die Beamten beleidigt hatte, werden in Gewahrsam genommen. In Liebenburg (Niedersachsen) richtet am 28. Oktober ein Mann, der zuvor seine Frau mit einem Messer bedroht hatte, eine Armbrust auf die eintreffenden Beamten eines Sondereinsatzkommandos (SEK); er kann unverletzt festgenommen werden. An Halloween am 31. Oktober greifen in mehreren Berliner Stadtteilen Jugendliche Polizeibeamt*innen an. In einem Hausflur werden dabei vorbereitete Brandsätze gefunden.

4. Oktober: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Pressemeldungen wird bekannt, dass in Zwickau (Sachsen) von Unbekannten der Baum abgesägt wurde, der zum Gedenken an das NSU-Mordopfer Enver Şimşek gepflanzt worden war. Noch am gleichen Tag wird dort eine Bank mit einer Inschrift zum Gedenken der NSU-Opfer aufgestellt; diese wird am 5. Oktober ebenfalls zertrümmert. In bereits in fünf der acht Städte mit einem Mahnmal für die NSU-Opfer ist es zu Schändungen gekommen. Täter*innen konnten bisher nicht ermittelt werden.

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): In einer genehmigten 24-Stunden-Demonstration protestiert einem Berliner Park ein einzelnes Mitglied von Pegida München gegen den dortigen Drogenhandel. 50 Personen demonstrieren gegen den Mann, der von 140 Polizist*innen geschützt werden muss. Im Laufe des Tages steigt die Zahl der rechten Pegida-Anhänger auf fünf; die der Gegendemonstrant*innen auf mehrere Hundert. Am 5. Oktober demonstrieren fünf Pegida-Anhänger durch eine Berliner Straße mit besetzten Häusern; 200 Menschen demonstrieren dagegen, 280 Polizist*innen trennen die Demonstrant*innen. Am 9. Oktober teilt die Polizei in Dresden (Sachsen) mit, dass sie gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Anstiftung von Straftaten eingeleitet hat. Auf einer Pegida-Demonstration hatte Bachmann Klimaschützer*innen, Umweltschützer*innen und Gewerkschaftler*innen als „Parasiten“, „Volksschädlinge“ und „miese Maden“ bezeichnet, die in einen Graben geworfen und zugeschüttet gehörten. An einer Demonstration anlässlich des fünften Jahrestages der Pegida-Gründung nehmen am 20. Oktober in Dresden (Sachsen) rund 3.000 Personen teil. Etwa 5.000 Menschen demonstrieren dagegen.

Homophobe Angriffe: In Berlin werden vier junge Männer von einer anderen Gruppe Jugendlicher homophob beleidigt und angegriffen. Die Täter können flüchten. Am 12. Oktober beleidigt ein Taxifahrer in Berlin eine Frau homophob, bespuckt und schlägt sie schließlich. Wiederum in Berlin werden am 16. Oktober zwei Männer von zwei anderen homophob beleidigt, geschlagen und getreten. Die Täter können flüchten. Auch bei einem weiteren Angriff am 18. Oktober in Berlin kann der Täter unerkannt flüchten nachdem er zuvor in einer Gaststätte unvermittelt einen anderen Mann ins Gesicht geschlagen und ihn homophob beleidigt hatte. Ebenfalls am 19. Oktober wird in einer Berliner U-Bahn wieder ein Mann homophob angepöbelt und mit der Drohung anderenfalls ein Messer zu ziehen zum Aussteigen genötigt. Am 26. Oktober wird wiederum in Berlin ein Mann homophob und rassistisch beschimpft und geschlagen. Der Täter kann festgenommen werden.

6. Oktober: Umweltdemonstrationen: Im Rahmen eines weltweiten Klima-Protestes errichtet die Umweltbewegung „Extinction Rebellion“ vor dem Berliner Kanzleramt ein Klimacamp in dem eine Woche lang Workshops abgehalten werden sollen. Etwa 1.000 Menschen nehmen am ersten Tag daran teil. Kurz vor Beginn des Berufsverkehrs besetzen am 7. Oktober einige 100 Aktivist*innen einen Berliner Verkehrsknotenpunkt. Gegen Mittag wird eine weitere Kreuzung mit Sesseln und Sofas blockiert. Am Nachmittag beginnt die Polizei dort mit einer friedlichen Räumung indem sie die Protestierenden einzeln wegträgt. Am frühen Morgen des 8. Oktober setzt die Polizei ihre Räumung fort; die Besetzung des Verkehrsknotenpunktes an der Siegessäule bleibt davon zunächst unbehelligt. Am Abend ist auch hier ein Teil der Blockade aufgehoben. Früh am Morgen des 9. Oktober wird eine Brücke in der Nähe des Bundestages besetzt. An einigen Stellen räumt die Polizei die Blockaden um Verkehrswege frei zu machen. Auch am 10., 11. und 12. Oktober gehen die Aktionen weiter. An diesem Tag demonstrieren zudem auch Mitglieder von „Fridays for Future“; etwa 550 von ihnen bilden eine Menschenkette um das Rote Rathaus. Am 13. Oktober beendet „Extinction Rebellion“ die Aktionen und baut die Zelte seines „Klimacamps“ vor dem Kanzleramt ab.

7. Oktober: Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die Polizei in Frankfurt/M. (Hessen) teilt mit, dass sie gegen einen ihrer Beamten ein Ermittlungs- und Disziplinarverfahren eingeleitet hat. Der Mann steht im Verdacht, auf einer „Blaulicht“-Party eine Frau sexuell genötigt und gewürgt zu haben. Durch eine Presserecherche wird bekannt, dass in Bayern gegen Polizist*innen 18 Disziplinarverfahren wegen Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerszene“ eingeleitet wurden (NRW = 4 / Sachsen-Anhalt = 4 /Rheinland-Pfalz = 3 / Niedersachsen = 3 / Baden-Württemberg = 2 / Brandenburg = 1 / Hamburg = 1). Durch Presseberichte wird am 26. Oktober bekannt, dass gegen mehrere Beamte der Polizeistation Bischofsheim (Hessen), darunter auch den Dienststellenleiter, disziplinarrechtliche Ermittlungen geführt werden, in deren Zusammenhang sie zudem versetzt wurden. Im August war aufgefallen, dass aus der Asservatenkammer größere Mengen Alkohol, Kosmetika und anderes verschwunden ist. Die StA Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts auf „Unterschlagung und Verwahrungsbruch“.

Polizeischüsse: In Witten (NRW) schießt die Polizei auf einen Mann, der mit einer Schusswaffe hantiert und mitteilt, dass er nicht mehr leben wolle. Der Mann wird in die Schulter getroffen. Auf der Autobahnraststätte bei Michendorf (Brandenburg) wird am 15. Oktober ein bewaffneter Mann entdeckt. Beim Eintreffen der Polizei droht er mit einer Schusswaffe und erklärt, einen Sprengstoffgürtel zu tragen. Einen eingesetzten Polizeihund verletzt er mit einem Messer schwer. Bei seiner Festnahme durch ein SEK wird er angeschossen. Seine Waffen erweisen sich als Attrappen. In Hamburg fährt ein Geisterfahrer am 19. Oktober zunächst in verkehrter Richtung über die Autobahn. Als die Polizei ihn stoppen will, flüchtet er stadteinwärts und gefährdet dabei Fußgänger sowie Fahrradfahrer und fährt schließlich direkt auf einen Polizisten zu; dieser schießt daraufhin auf ihn. Der Autofahrer bleibt unverletzt und wird später festgenommen. Vor dem Pokalspiel zwischen Eintracht Frankfurt und FC St. Pauli greifen am 30. Oktober in Hamburg St. Pauli-Hooligans Eintracht-Fans an; auch Polizeibeamte werden attackiert. Daraufhin gibt ein Polizist einen Warnschuss ab.

Asyl: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in den ersten neun Monaten des Jahres knapp 110.300 Menschen Asyl in Deutschland beantragten. Durch Presseberichte wird am 14. Oktober bekannt, dass eine Flüchtlingsunterkunft in München (Bayern) seit Jahren von Bettwanzen befallen ist und auch ansonsten hygienisch unhaltbare Zustände herrschen. Der Stadt ist dies bekannt. Durch Presseberichte wird am 17. Oktober bekannt, dass rund ein Drittel der seit 2011 nach Deutschland gekommenen Asylbewerber*innen syrische Kurden*innen sind (1. Halbjahr 2019: 5.966 / 2018 total: 13.736 / 2017: 17.776 / 2016: 77.213 / 2015: 39.506).

9. Oktober: Antisemitischer Mordanschlag: In Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) versucht ein bewaffneter Mann in Kampfmontur zunächst in die örtliche Synagoge einzudringen. Als dies misslingt erschießt er auf der Straße willkürlich zwei Menschen; zwei weitere werden verletzt. Anschließend flüchtet er in einem Taxi, kann jedoch auf der Autobahn von der Polizei gestoppt werden. Bei seiner Festnahme wird er angeschossen. Bei seiner Vernehmung beim Bundesgerichtshof (BGH) am 12. Oktober räumt er rechtsextremistische und antisemitische Motive für seine Tat ein. Seine Taten hat er live mit einer Helmkamera aufgenommen und im Internet gestreamt. Durch Presseberichte wird am 16. Oktober bekannt, dass das BKA nach einem Hinweis von US-Behörden unter dem Verdacht, das „Manifest“ des Attentäters im Internet veröffentlicht zu haben, die Wohnung eines Mannes in Mönchengladbach (NRW) durchsucht hat.

Identitäre Bewegung“: Nachdem das VG Köln (NRW) einen Eilantrag der „Identitären Bewegung“ (IDB) im September gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht positiv entschieden hatte, wonach die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ nicht mehr als „Verdachtsfall geführt werden darf (AZ: 13 L 1667/19) legt das BfV Beschwerde ein. Der IDB werden ca. 600 Mitglieder zugerechnet.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Der irakische Ehemann einer deutschen IS-Rückkehrerin, wird nach Deutschland ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen. Ihm und seiner Frau wird vorgeworfen, eine Jesidin und deren Tochter als Sklavinnen gehalten und das Kind angekettet in der Sonne verdurstet haben zu lassen. Der Frau wird deshalb bereits seit Dezember 2018 vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) der Prozess gemacht.

10. Oktober: Rassistische Handlungen: In Berlin werden eine Frau und ihre Kinder von einer anderen Frau rassistisch beschimpft. Am 26. Oktober wird wiederum in Berlin eine Frau rassistisch beschimpft; die Täterin kann unerkannt flüchten.

Affäre um ehemaligen Undercover-Agenten Mauss: Vor dem LG Bochum (NRW) beginnt der neue Prozess gegen den früheren Undercover-Agenten Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Ein erstes Urteil aus dem Oktober 2017 hatte der BGH Anfang des Jahres aufgehoben.

11. Oktober: Demonstrationen gegen Rechts: Nach dem antisemitischen Mordanschlag in Halle (Sachsen-Anhalt) versammeln sich vor der dortigen Synagoge etliche Menschen zu einer Lichterkette. Auch in München (Bayern) bilden Menschen um die dortige Synagoge eine Menschenkette. Am 12. Oktober demonstrieren rund 3.000 Menschen in Marburg (Hessen) und in Hamburg etwa 1.200 Menschen gegen rechte Gewalt. Am 13. Oktober versammeln sich in Berlin mehrere tausend Menschen zu einer Demonstration; in Frankfurt/M. (Hessen) nehmen rund 900 Menschen an einer Gedenkveranstaltung vor der dortigen Synagoge teil. Gegen eine Kundgebung des rechten Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“ in Offenbach (Hessen) demonstrieren am 25. Oktober über 150 Menschen.

12. Oktober: Waffenverlust bei Berliner Polizei: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht hervor, dass seit 2010 bei der Berliner Polizei insgesamt 10 Schusswaffen als verloren gemeldet sind. Der letzte Fall datiert vom August. Eine gestohlene Pistole ist kürzlich bei einer Flughafen-Kontrolle wiedergefunden worden.

Fußball-Hooligans: In Mülheim/Ruhr (NRW) greifen nach einem Junioren-Amateurspiel Spieler der Gastmannschaft den Schiedsrichter an. Zu ebensolchen Szenen kommt es am 13. Oktober während eines Kreisligaspiels. Hier wird der Schiedsrichter bis in seine Kabine verfolgt und dort weiter angriffen. In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen Körperverletzung und weiterer Delikte. Am 25. Oktober setzt der Berliner Fußball-Verband (BFV) alle Wochenendspiele im Berliner Amateurfußball ab. Grund ist der Ausstand der Schiedsrichter*innen, den der Schiedsrichterausschuss zuvor wegen der gestiegenen Gewalt auf den Fußballplätzen entschieden hatte. Bisher hat es demnach bereits 109 Vorfälle gegeben, wobei in 53 Fällen Schiedsrichter die Opfer waren. Nach dem Europapokalspiel zwischen Eintracht Frankfurt und Standard Lüttich am 25. Oktober in Frankfurt/M. (Hessen) greifen belgische Hooligans die Polizei an; vier Beamte werden leicht verletzt. Als ein Fußballspieler bei einem Kreisliga-Spiel in Münster (NRW) am 27. Oktober die gelb-rote Karte gezeigt bekommt, schlägt er den Schiedsrichter bewusstlos; das Spiel wird abgebrochen. Vor dem Pokalspiel zwischen Eintracht Frankfurt und FC St. Pauli greifen am 30. Oktober in Hamburg St. Pauli-Hooligans Eintracht-Fans an; auch Polizeibeamt*innen werden angegriffen. Daraufhin gibt ein Polizist einen Warnschuss ab. Am Stadion kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Eintracht-Hooligans und der Polizei.

14. Oktober: Homophobe Handlungen: In Berlin werden zwei lesbische Frauen von drei Jugendlichen homophob beleidigt und verfolgt bevor die Gruppe flüchtet. Die Täter können später festgenommen werden.

Rechtsextremer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, Dass die BAW prüft, ob die bei der Ermordung des Regierungspräsidenten von Kassel (Hessen), Walter Lübcke (CDU) eingesetzte Mordwaffe von der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“ in Pinneberg (Schleswig-Holstein) stammen könnte. Am 16. Oktober wird durch weitere Presseberichte bekannt, dass der mutmaßliche Mörder des Regierungspräsidenten sein Geständnis unterdessen zurückgezogen hat. Am 17. Oktober gibt Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) im Innenausschuss des hessischen Landtages bekannt, dass der frühere LfV-Mitarbeiter Andreas Temme mit dem mutmaßlichen Mörder bereits einmal „dienstlich befasst“ war. Temme war bereits nach einem NSU-Mord 2006 ins Zwielicht geraten. Durch Presseberichte unter Berufung auf ein bisher geheimes Protokoll aus dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss geht am 25. Oktober hervor, dass das LfV den späteren Mörder Lübckes bereits im Jahr 2010 als „brandgefährlich“ eingeschätzt hatte.

Schleuserkriminalität: In einem Großeinsatz gegen eine Schleuserbande werden in Brandenburg, Berlin und Hamburg vier Männer festgenommen; es wird Haftbefehl erlassen. Am 24. Oktober findet in Rheinland-Pfalz, NRW, Berlin und im Saarland eine Razzia gegen mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande statt; 28 Objekte werden durchsucht, zwei Personen festgenommen. Durch Presseberichte unter Berufung auf eine BPol-Statistik wird am 27. Oktober bekannt, dass bis Ende September insgesamt 600 in LKWs geschleuste Personen entdeckt wurden (2018: 825).

Gafferproblematik: Bei einem Polizeieinsatz gegen einen Randalierer in Berlin werden die Beamten von Gaffern mit Flaschen, Dosen und Obst beworfen. Am 20. Oktober zeigt die Polizei in Rosenheim (Bayern) 12 Gaffer an, die bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn durch ihr Verhalten den Verkehr und die Bergungsarbeiten massiv behindert haben.

16. Oktober: Dschihadismus: Aus einer parlamentarischen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion geht hervor, dass die Polizeibehörden im September bundesweit 688 Islamist*innen als Gefährder geführt haben (März: 748). Am 23. Oktober erklärt BKA-Präsident Holger Münch seit dem Berliner Weihnachtsmarkt-Anschlag 2016 seien bundesweit sieben islamistische Anschläge verhindert worden.

Bürgerwehren: In Döbeln (Sachsen) stoppt die Polizei eine selbsternannte Bürgerwehr. In orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Schutzzone“ waren drei Männer unterwegs um „nach Cannabis riechende Ausländer zu verjagen“.

18. Oktober: Grenzkontrollen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BPol-Präsidium Anfang des Monats seine Direktionen angewiesen hat, „ab sofort bis auf Weiteres die grenzpolizeilichen Maßnahmen zu intensivieren“ um illegale Migration zu verhindern. Der Erlass gilt für die Grenzbereiche zur Schweiz, den Niederlanden und Tschechien.

21. Oktober: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem OLG Düsseldorf (NRW) erhebt die BAW Anklage gegen eine deutsche IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weiterer Delikte. Die Frau war bei ihrer Rückkehr im April festgenommen worden.

Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass in München (Bayern) ein Polizeibeamter in Uniform und einem Rucksack mit einem Verbandsabzeichen der Wehrmacht fotografiert wurde. Die Polizei prüft den Vorfall. Am 25. Oktober heißt es, dass beim BKA drei Kommissarsanwärter durch Rechtsradikalismus aufgefallen sind. Gegen einen von ihnen wurde ein Hausverbot verhängt, eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet und ein Entlassungsverfahren eingeleitet; ein zweiter sei gemaßregelt worden, der dritte konnte bisher nicht ermittelt werden. Durch eine weitere Presserecherche wird am 26. Oktober bekannt, dass in Bayern gegen Polizist*innen 18 Disziplinarverfahren wegen Zugehörigkeit zur rechten „Reichsbürgerszene“ eingeleitet wurden (NRW = 4 / Sachsen-Anhalt = 4 /Rheinland-Pfalz = 3 / Niedersachsen = 3 / Baden-Württemberg = 2 / Brandenburg = 1 / Hamburg = 1).

23. Oktober: Neue Polizeibefugnisse: Die Bundesregierung beschließt ein Gesetz zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse. Damit sollen DNA-Spuren künftig auch Merkmale wie Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter bestimmen dürfen. Die Neuregelung soll auch rückwirkend gelten. Erweitert werden auch die Befugnisse zur heimlichen Überwachung von Emails und Telefonaten. Der Bundesrat muss den neuen Regelungen noch zustimmen. Der Deutsche Anwaltsverein /DAV) spricht von einem „Tabubruch“.

G20-Gipfel: Das VG Hamburg entscheidet, dass eine Anordnung des Datenschutzbeauftragten zur Löschung einer polizeilichen Datenbank zur Gesichtserkennungssoftware (Videmo 360) von Straftätern beim G20-Gipfel rechtswidrig war (Az: 17 K 203/19). Am 30. Oktober beginnt in Hamburg der Prozess gegen einen Polizisten wegen Nötigung und fahrlässige Körperverletzung im Amt, der während des G20-Gipfels 2017 mit einem Kollegen aneinandergeraten war und diesen dabei leicht am Finger verletzt hatte.

Fall Oury Jalloh: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) den Antrag eines Verwandten Jallohs auf ein Klageerzwingungsverfahren als unzulässig verworfen hat. Oury Jalloh war im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt. Ob er die Matratze, auf der er gefesselt lag selbst angezündet hatte, ist bis heute ungeklärt. Am 28. Oktober wird ein neues radiologisches Gutachten vom 18. Oktober bekannt, wonach Jalloh Knochenbrüche der Nase, des Schädels und einer Rippe erlitten hatte, die nach Angaben einer Aufklärungsinitiative „eindeutig eingrenzbar“ auf wenige Stunden vor seinem Tod seien, jedoch nicht berücksichtigt worden seien.

Rüge für Polizeisprecher: In einer Pressemitteilung rüffeln Innenministerium und die Landespolizeidirektion Itzehoe (Schleswig-Holstein) einen Polizeipressesprecher, der in einem Interview nach der friedlichen Besetzung eines Schlachthofes, Sympathien für die Blockade geäußert hatte. Darin heißt es, Sympathien für derartige Aktionen „haben zu unterbleiben“.

24. Oktober: Urteile gegen JVA-Mitarbeiter: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Hamburg gegen den Sicherheitsdienstleiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel einen Strafbefehl beantragt hat. Der Mann hatte Mounir al-Motassadeq, einem Terrorhelfer des Anschlags auf das World Trade Center im September 2011, bei dessen Haftentlassung und Abschiebung im Oktober 2018 rund 7.200 EUR Haftgeld ausgezahlt. Verfahren gegen andere JVA-Mitarbeiter wurden zuvor bereits gegen Geldbußen eingestellt. Am 30. Oktober verurteilt das AG Dresden (Sachsen) einen JVA-Mitarbeiter zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Mann hatte nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz 2018 den Haftbefehl eines tatverdächtigen Flüchtlings fotografiert und verbreitet.

25. Oktober: Münchner Amoklauf: Drei Jahre nach dem Amoklauf eines Jugendlichen in einem Einkaufscenter in München (Bayern) mit neun Toten und mehreren Verletzten hat das Landeskriminalamt (LKA) die Tat nun als rechts motivierte Tat eingestuft. Zunächst war die Tat, die mit der Selbsttötung des Schützen geendet hatte, als Racheakt wegen Mobbings eingeordnet worden.

26. Oktober: „Reichsbürger“: Bundesweit rechnet das BfV insgesamt rund 19.000 Personen der rechten „Reichsbürgerszene zu (2018: 16.500). Auf einem Berliner S-Bahnhof wird am 31. Oktober ein, der „Reichsbürger-Szene zugerechneter Mann in Kampfmontur, Waffenholster und einer Pistolenattrappe festgestellt. Alarmierte BPol-Beamte nehmen ihn fest.

Reichsbürger“ bei der Polizei: Durch eine Presserecherche wird bekannt, dass in Bayern gegen Polizist*innen 18 Disziplinarverfahren wegen Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerszene“ eingeleitet wurden (NRW = 4 / Sachsen-Anhalt = 4 /Rheinland-Pfalz = 3 / Niedersachsen = 3 / Baden-Württemberg = 2 / Brandenburg = 1 / Hamburg = 1).

Kinderpornografie: Bundesweit durchsucht die Polizei 21 Wohnungen von teils Minderjährigen wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften und Videos. Computer und Datenträger werden beschlagnahmt. Am 31. Oktober nimmt die Polizei in NRW und Hessen drei Männer Kindesmissbrauch und der verbreitung von Kinderpornografie fest.

Drogenfahndung: In Langen und Wiesbaden (beide Hessen) nehmen Fahnder der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) aus Polizei und Zoll sieben Mitglieder einer Rauschgiftbande fest. Rund 140 Kilo Haschisch und Marihuana werden beschlagnahmt.

29. Oktober: Prozess gegen Folterer: Vor dem OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) erhebt die BAW Anklage gegen zwei frühere syrische Geheimdienstler, die sich in den Jahren 2012/2013 abgesetzt und in diesem Februar festgenommen worden waren. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Beitragsbild: Der Baum, der im Gedenken an das erste Mordopfer des NSU, Enver Şimşek in Zwickau gepflanzt wurde, ist abgesägt worden (Stadt Zwickau).

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