von Heiner Busch
Das schweizerische Polizeisystem ist mehr noch als das der BRD ein föderalistisches. Eine größere Rolle spielte der Bund traditionell nur beim Staatsschutz, der politischen Polizei, die in einer Abstimmung im Juni 1998 bestätigt wurde. Seit Anfang der 90er Jahre strickt das Justizministerium (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement – EJPD) an einer weitreichenden Zentralisierung, bei der die kriminalpolizeilichen Zentralstellendienste (ZSD) eine hervorgehobene Bedeutung haben. Schweizer PolizistInnen liebäugeln mit der Idee eines Bundeskriminalamtes.
Der 1989 von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ins Rollen gebrachte Skandal um die Akten der politischen Polizei, der Fichenskandal, bildet eine Wasserscheide in der Entwicklung der schweizerischen Polizei. Unter den zu diesem Zeitpunkt existierenden Polizei- bzw. Strafverfolgungsinstitutionen des Bundes war die Bundesanwaltschaft (BA) die bedeutendste: Sie war und ist gleichzeitig Anklage- und Ermittlungsbehörde in allen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehenden Fällen (Straftaten von Mitgliedern der Bundesverwaltung, die meisten politischen Delikte, Falschgeld etc.) sowie für international und interkantonal bedeutsame Fälle von Drogenhandel. Ihr angegliedert war (und ist) die Bundespolizei (BUPO), die von der BA einerseits mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen betraut werden kann und andererseits als Zentrale des präventiven Staatsschutzes, anders ausgedrückt: der politischen Polizei, agiert. Vorbild BKA – Zentralisierung der Schweizerischen Kriminalpolizei weiterlesen