Anders als die ständige Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse erwarten lässt, kann der Datenschutz auch im Sicherheitsbereich durchaus etwas ausrichten. Dazu hat nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beigetragen. Dreißig Jahre nach den Anfängen stellen vernünftige VertreterInnen von Polizei und Geheimdiensten die Geltung des Datenschutzes nicht mehr in Frage.
Wer das Verhältnis von Sicherheitsbehörden zum Datenschutz in den letzten dreißig Jahren Revue passieren lässt, erinnert sich an die Auseinandersetzungen des ersten Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans-Peter Bull, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt über NADIS, INPOL und die Richtlinien über kriminalpolizeiliche Sammlungen (KpS-Richtlinien), hat die Konflikte seiner spitzzüngigen baden-württembergischen Kollegin Ruth Leuze mit ihrem Gegenspieler Alfred Stümper vor Augen und denkt an die Terrorismushetze und die Rasterfahndung des BKA-Präsidenten Horst Herold, an den Lauschangriff seit 1975 gegen Klaus Traube oder an die Stammheimaffäre, die auch eine Abhöraffäre war. Datenschutz im Sicherheitsbereich – Möglichkeiten und Grenzen weiterlesen →
Bei der Bekämpfung der unerlaubten Einwanderung bzw. „terrorverdächtiger“ AusländerInnen arbeiten deutsche Polizeibehörden und Geheimdienste inzwischen eng zusammen.
Den ersten Schritt in diese Richtung unternahm das Bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI), als es im Herbst 2004 die Arbeitsgruppe BIRGiT ins Leben rief.[1] BIRGiT steht für „beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus“. Die Arbeitsgruppe trifft sich etwa alle zwei Wochen. Neben dem StMI gehören ihr zunächst die Ausländerbehörden der Städte München und Nürnberg sowie der Bezirksregierungen Oberbayern und Mittelfranken an. Bei denen hatte das StMI im Juli 2005 eigens die Zuständigkeiten für Ausweisungsverfügungen und Überwachungsmaßnahmen (§ 54a Aufenthaltsgesetz, AufenthG) konzentriert.[2] Weil „die meisten Gefährderfälle einen Asylbezug haben“, ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beteiligt.[3] Mit von der Partie sind ferner VertreterInnen des Landeskriminalamts (LKA) und des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV). Anlassbezogen werden auch die Landesanwaltschaft sowie andere bayerische Behörden und Kommunen hinzugezogen.
Hauptziel der AG BIRGiT ist es, sog. Gefährder unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Ausreise aus Deutschland zu bewegen. Wenn eine Ausreise rechtlich (noch) nicht möglich sein sollte, so will die Arbeitsgruppe den Handlungsspielraum der betroffenen Person so weit wie möglich einschränken. … was nicht zusammen gehört – Polizei und Geheimdienste kooperieren gegen Ausländer weiterlesen →
Siebzehn Jahre nach der Auskoppelung der Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes aus dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat das Parlament die informationstechnische Wiedervereinigung von Polizei und Geheimdiensten beschlossen.
Am Ende konnte es der Bundesregierung und ihrer Großen Koalition nicht schnell genug gehen. Im Juni 2004 – kurz nach dem Anschlag in Madrid – hatte die Innenministerkonferenz (IMK) den Aufbau einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten des Bundes und der Länder gefordert, um der angeblich so zerstückelten föderalistischen „Sicherheitsarchitektur“ der Bundesrepublik informationstechnisch auf die Sprünge zu helfen. Die Parteien diskutierten, ob es sich um eine Volltext- oder „nur“ um eine Indexdatei handeln sollte und ob man darin „nur“ Daten zum Terrorismus oder gleich auch solche zum Extremismus zu speichern hätte. Dann kamen das Ende der rot-grünen Ehe, die Wahlen und der halbe Regierungswechsel. Es wächst zusammen… Zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz weiterlesen →
Die breite Nutzung und der Ausbau von EU-Informationssystemen im polizeilichen und fremdenpolizeilichen Sektor ist ein deutliches Zeichen für das Zusammenwachsen der EU – allerdings kein gutes.
Die Innen- und Justizpolitik der EU steht vor einem technologischen Quantensprung: 2007 soll das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) ans Netz gehen. Das neue Datensystem markiert auch dem Inhalt nach einen Generationswechsel. Die Biometrie hält definitiv Einzug in die (fremden-)polizeiliche Datenwelt der EU und die Kommission schmiedet bereits weitere Pläne für die „Interoperabilität“ mit anderen Systemen: dem Visa-Informationssystem (VIS), das ebenfalls 2007 in Betrieb gehen soll, und mit Eurodac, der Datenbank, in der seit 2003 Fingerabdrücke von Asylsuchenden EU-weit erfasst und verglichen werden. Im November vergangenen Jahres startete Europol sein „Informationssystem“ und komplettierte damit – vorerst zumindest – sein informationstechnisches Instrumentarium. Der Traum von der restlosen Erfassung – Stand und Planung der EU-Informationssysteme weiterlesen →
Nach dem 11. September 2001 blieben auch in der Bundesrepublik „Terrorwarnungen“ nicht aus. Die Palette der Schreckensmeldungen abseits von der immer aufs Neue bemühten „abstrakten Gefahr“ reichte von drohenden Flugzeug- und Schiffsentführungen über angeblich geplante Anschläge auf Forschungsreaktoren bis zum „Virenalarm“.
Am 5. September 2002 stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei die Wohnung des türkischen Staatsangehörigen Osman P. und seiner US-amerikanischen Freundin Astrid E. in Walldorf.[1] Wenige Tage zuvor hatten Bundesinnenminister Otto Schily und seine „Sicherheitsbehörden“ angesichts des kommenden Jahrestages der Anschläge in den USA vor einer „hohen Gefährdung für Deutschland“ gewarnt. Was die Polizei in der Walldorfer Wohnung fand, schien diese Gefahr zu untermauern. Alarmstufe „Rot“ – Terrorwarnungen in Deutschland und was davon blieb weiterlesen →
Die Daten von insgesamt rund 8,3 Millionen Menschen wurden im Zuge der bundesweiten Rasterfahndung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erhoben, verarbeitet und gerastert. Damit wurde bei jedem zehnten Bewohner dieses Landes in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Und wofür? Dass die Rasterfahndung von Pleiten, Pech und Pannen begleitet war, offenbart nun auch ein Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA).
„Das eigentliche Ziel, weitere ‚Schläfer‘ in Deutschland zu entdecken, wurde bisher nicht erreicht.“ Zu diesem ernüchternden Fazit kommt eine unter Verschluss gehaltene Evaluation der Kommission Staatsschutz des BKA von August letzten Jahres.[1] Die Kommission Staatsschutz hatte den Auftrag, die Erfahrungen mit den Länderrasterfahndungen und der sog. Informationsverdichtung – dem eigentlichen Datenabgleich – durch das BKA nach dem 11.9.2001 zu untersuchen. Anhand des Berichtes lässt sich nicht nur der Ablauf rekonstruieren, sondern es werden auch die massiven Probleme bei der Durchführung sichtbar. Die Schlussfolgerungen, die das BKA daraus zieht, gehen nicht etwa dahin, zukünftig auf die Rasterfahndung zu verzichten. Im Gegenteil: Für die Bürgerrechte, insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ist nichts Gutes zu erwarten. Außer Spesen nichts gewesen? Eine Bilanz der Rasterfahndung nach dem 11.9.2001 weiterlesen →
Die Gefährdung durch den internationalen Terrorismus zwinge den Staat zur Überprüfung seiner „Sicherheitsarchitektur“, so tönt es aus allen Sprachrohren der etablierten Parteien. Die BauplanerInnen diskutieren über noch mehr Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizei sowie eine Zentralisierung der „Sicherheitsbehörden“.
„Schily will Kampf gegen den Terror an sich ziehen“, titelte die „Süddeutsche“ am 18. Juni dieses Jahres. Der Bundesinnenminister habe in einem Brief an seine Kollegin vom Justizressort gefordert, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit „einem klaren Weisungsrecht gegenüber den bisher autonom arbeitenden Länderbehörden“ auszustatten, um „Überschneidungen, Doppelarbeit, Reibungsverluste und Informationsdefizite“ in der Terrorismusbekämpfung zu vermeiden. Die Übernahme der rund 2.800 Bediensteten der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) würde den Bund jährlich 200 Millionen Euro kosten, ließ der Minister errechnen. Staatsschützerische Großbaustelle – Mehr Platz für die Geheimdienste im Gebäude der Macht weiterlesen →
Fünfzig Jahre Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) sind fünfzig Jahre vorprogrammierter Missverständnisse. Die Polizei weiß heute, dass die PKS nur eine Anzeigenstatistik ist. Diese Erkenntnis hält weder sie davon ab, PKS-Daten zur Basis von Lagebildern oder Einsatzplanungen zu machen, noch bewahrt es die Öffentlichkeit vor den alljährlichen Schockmeldungen über gestiegene Kriminalität.
Am Anfang, 1953, war da ein dünnes Heftchen. Heute ist die Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland ein Wälzer von über 250 Seiten Definitionen, Erklärungen und Analysen und mehr als 170 Seiten Tabellen. Hinzu kommen oft ebenso dicke Bände aus den Bundesländern. Der Umfang der erfassten Merkmale und der Auswertungen ist erheblich gewachsen. Die Polizei, so ließe sich daraus schließen, weiß heute erheblich mehr über die bundesdeutsche Gesellschaft und ihre Kriminalität als noch vor 50 Jahren. Die Polizei und ihre Statistik – Instrument der Erkenntnis, der Planung oder der Politik? weiterlesen →
Nach über zehn Jahren Planungsdiskussion und Entwicklungsarbeiten, einem weitgehenden Scheitern der ursprünglichen Pläne und einem bescheideneren Neuanfang ging am 18. August 2003 die erste Stufe von INPOL-neu in Betrieb.
Als die ersten 35 Terminals des alten INPOL-Systems im Herbst 1972 ans Netz gingen, schien für die Polizei eine neue Ära anzubrechen. „Kommissar Computer“ wurde von seinen polizeilichen Kollegen mit Jubel begrüßt. Im August 2003, beim Start von INPOL-neu, mochte dagegen keine rechte Begeisterung aufkommen. Eher war man erleichtert, dass es mit dem neuen System doch noch geklappt hatte, bevor im Jahr 2004 die Wartungsvereinbarungen für die Software des alten abgelaufen wären, bevor die letzten internen Spezialisten in Pension gingen und ohne dass das Fahndungssystem zusammenbrach. INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags weiterlesen →
Die forensische DNA-Analytik, irreführenderweise auch als ‚genetischer Fingerabdruck‘ bezeichnet, hat in der polizeilichen Praxis einen Status erreicht, der politische Initiativen für eine umfassendere Anwendung zur Folge hat. Strittig ist dabei, ob es sich lediglich um ein profanes polizeiliches Identifizierungsinstrument oder doch um einen risikoreichen Eingriff in Grundrechte handelt.
Auch mehr als 20 Jahre nach ihrer Erfindung und im Laufe ihrer weitgehend schon in Routine übergegangenen Anwendung in der kriminalistischen Alltagspraxis hat die forensische DNA-Analyse von ihrer wissenschaftlichen Faszination, aber auch von ihrem Potential für kriminalpolitische und bürgerrechtliche Kontroversen nur wenig eingebüßt. Weitgehend geklärt ist mittlerweile, dass sie ein zuverlässiges und effektives Verfahren der Identifizierung von Personen und der Zuordnung von Spurenmaterial hergibt. DNA-Identifizierung – Transformationen einer kriminalistischen Wunderwaffe weiterlesen →
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