Schlagwort-Archive: Schengener Durchführungsübereinkommen

Von der Ausnahme zur Normalität – Polizei unterwegs im Ausland

von Heiner Busch

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Formen des internationalen und grenzüberschreitenden Einsatzes von Polizei rapide vermehrt – eine unvollständige Übersicht.

Anfang November 2010 erklärte die schwedische Oberstaatsanwaltschaft, dass sie eine Voruntersuchung gegen die US-Botschaft in Stockholm eingeleitet habe.[1] Der Grund: Über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg hat eine mit der „Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten“ rund um die Botschaft beauftragte „Surveillance Detection Unit“ schwedische StaatsbürgerInnen ausspioniert. Dies habe man weltweit getan, lautet die wenig beruhigende Antwort der US-Botschaft. Auslöser für die Aktivitäten seien die Anschläge auf die amerikanischen Vertretungen in Kenia und Tansania im Jahre 1998 gewesen. In Schweden wie auch in Norwegen habe man mit den örtlichen Staatsschutzdiensten zusammengearbeitet. Diese bestreiten zwar die Kooperation, sehr glaubwürdig ist das Dementi jedoch nicht. Von der Ausnahme zur Normalität – Polizei unterwegs im Ausland weiterlesen

Flotter über die Grenze – Die EU-Polizeibehörden wollen stärker zusammenarbeiten

von Mark Holzberger

Derzeit wird auf vielfältige Weise versucht, die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit innerhalb der EU zu intensivieren. Immer voran: das deutsche Bundesinnenministerium.

Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit europäischer Polizeibehörden ist bisher das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 (SDÜ) das wichtigste Instrument.[1] Als „Ausgleichsmaßnahme“ zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen ermöglicht dieser Vertrag bestimmte Formen grenzüberschreitender Polizeieinsätze (z.B. Obser­va­tion, kontrollierte Lieferungen, Nacheile), einen gegenseitigen Informationsaustausch und grenzüberschreitende personelle Unterstützung (Art. 39 ff.). Nunmehr soll das SDÜ durch verschiedene EU-Rechtsakte und zwischenstaatliche Abkommen ergänzt werden – mit dem Ziel, grenzüberschreitendes polizeiliches Handeln zu erleichtern. Flotter über die Grenze – Die EU-Polizeibehörden wollen stärker zusammenarbeiten weiterlesen

Rechnung ohne Wirt – Digitalfunk – nicht nur eine Kostenfrage

von Stephan Stolle

Der heutige Analog-Sprechfunk sei veraltet, heißt es seit Anfang der 90er Jahre. Die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) – Polizei, Zoll, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz – wollen auf Digital-Funk umsteigen.

Seit über 30 Jahren kommen Polizei- und Rettungskräfte mit ihrem ana­logen Funk bestens zurecht. Die Kommunikation, die im Wesentlichen über zwei UKW-Bänder (4m und 2m) verläuft, hat sich durch den technischen Fortschritt ständig verbessert und wurde immer weniger störanfällig. Die allgemeine Miniaturisierung der Bauteile führte im Laufe der Zeit zu handlichen, robusten Geräten, die in hunderttausendfachen Stückzahlen leitstellenvermittelte Verständigung (Dispatching) ermöglichen. Strecken von einem bis 50 km oder (relaisvermittelt) über hunderte Kilometer werden bewältigt. Rechnung ohne Wirt – Digitalfunk – nicht nur eine Kostenfrage weiterlesen

Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen

von Heiner Busch

Sechs Jahre nachdem das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) für die ersten sieben Staaten in Kraft getreten ist, verhandeln die EU-Gremien über Nachbesserungen. Mehr als bisher schon sollen die Polizeibehörden über die Staatsgrenzen hinweg agieren dürfen. Bundesinnenministerium (BMI) und Innenministerkonferenz (IMK) orientieren sich dabei am deutsch-schweizerischen Polizeivertrag.

Ministerialdirigent a. D. Horst Eisel ist des Lobes voll. Von 1997 bis 1999 führte er die deutsche Delegation, die mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, dem schweizerischen Justizministerium, ein Abkommen über polizeiliche Zusammenarbeit aushandelte. Dieser deutsch-schweizerische Polizeivertrag wurde am 27. April 1999 in Bern unterzeichnet. „Man sprach“, so Eisel, „von einem Signal für eine fortschrittliche grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Partnerschaft, von einem Modell für Europa.“[1] Die beiden Kammern der schweizerischen Bundesversammlung haben dem Abkommen bereits zugestimmt, in Deutschland befindet es sich mitten im Ratifizierungsprozess: Der Innenausschuss hat seinen Segen gegeben, nach der Sommerpause ist das Plenum des Bundestages an der Reihe. Offene Grenzen – aber nur für die Polizei – Verrechtlichung grenzüberschreitender Polizei-Aktionen weiterlesen